Protokoll der Sitzung vom 18.05.2010

Herr Minister Bouffier.

Solche Bemühungen werden nicht unternommen. Sie wissen, dass wir sehr viele – und zunehmend mehr – Frauen in der hessischen Polizei haben. Das halten wir für richtig. Ich möchte aber gerne daran festhalten, dass derjenige, der den Polizeiberuf ergreift, gleich welcher Religion und Herkunft er ist,keinen Anlass bietet, an seiner Neutralität und an der Korrektheit seiner Amtsführung in der Öffentlichkeit zu zweifeln. Deshalb würde ich so jemanden immer bitten, im Dienst kein Kopftuch zu tragen.

Frage 251, Herr Abg. Klose.

Ich frage die Landesregierung:

Teilt sie die Ansicht der bisher anonymen „Initiativ- und Invest-Gruppe Beberbeck“, dass es in Beberbeck im Herbst dieses Jahres zu Baurecht und Baubeginn kommt?

Herr Wirtschaftsminister Posch.

Herr Kollege Klose, die Schaffung von Baurecht durch eine entsprechende Bauleitplanung für das Ferienresort Schloss Beberbeck fällt in die kommunale Zuständigkeit der Stadt Hofgeismar. Unter Berücksichtigung der gesetzlichen Frist von einem Monat für die öffentliche Auslegung eines Bebauungsplans ist es nicht ausgeschlossen, dass das Baurecht für das Projekt bereits bis zum Herbst dieses Jahres geschaffen werden kann.

Zusatzfrage, Herr Klose.

Herr Minister, ist Ihnen denn bekannt, ob, wie das Konsortium selbst mitgeteilt hat, die Verhandlungen über den Kaufvertrag zwischen dieser Investorengruppe und der Stadt tatsächlich am gestrigen Montag begonnen haben?

Herr Staatsminister Posch.

Herr Kollege Klose, ich kann Ihnen nichts zu dem sagen, was gestern stattgefunden hat.

Frage 252, Herr Abg. Klose.

Ich frage die Landesregierung:

In welcher Art und Weise ist die Landesregierung an den angeblichen neuen Investorengesprächen rund um ein „Ferienresort Beberbeck“ beteiligt?

(Zuruf von der CDU: Jetzt will er es aber wissen!)

Herr Staatsminister Posch.

Herr Kollege Klose, die Landesregierung ist an den Verhandlungen der Stadt Hofgeismar mit potenziellen Investoren eines Ferienresorts Schloss Beberbeck nicht beteiligt.

Zusatzfrage, Herr Kollege Klose.

Herr Minister, in welcher Art und Weise ist die Landesregierung an der Überprüfung des Finanzierungsnachweises über 250 Millionen c beteiligt, den das Konsortium angeblich bereits vor längerer Zeit vorgelegt hat?

Herr Staatsminister Posch.

Herr Kollege Klose,ich habe darauf hingewiesen,dass der Bürgermeister uns zugesagt hat, uns über die Verhandlungen, die die Stadt Hofgeismar zurzeit führt, zu informieren, wenn sie zum Abschluss gebracht worden sind bzw. der Verfahrensstand es tunlich erscheinen lässt, mit uns in Kontakt zu treten. Aufgrund der Tatsache, dass die Verhandlungen noch nicht abgeschlossen sind, ist das bisher noch nicht geschehen.

Zusatzfrage, Frau Abg. Schott.

Herr Posch, was ist ein Verfahrensstand, der das tunlich erscheinen lässt? Das heißt, wann wird die Landesregierung in welcher Form einbezogen?

(Lachen des Ministers Karlheinz Weimar)

Herr Minister Posch.

Die Stadt entscheidet, wann sie es für tunlich hält, sich mit uns in Verbindung zu setzen.

(Willi van Ooyen (DIE LINKE):Wissen Sie,wo Beberbeck liegt?)

Zusatzfrage, Herr Abg.Al-Wazir.

Herr Staatsminister, wie viel Geld haben wir im Haushaltsplanentwurf für dieses Ferienresort zur Verfügung gestellt?

Herr Minister Posch.

Nach meiner Kenntnis haben wir in diesem Haushalt kein Geld dafür zur Verfügung gestellt.Wenn die Verhandlungen in diesem Jahr zum Abschluss kommen sollten, müssten die haushaltsrechtlichen Bedingungen erfüllt werden.

Letzte Zusatzfrage, Herr Abg. Klose.

Herr Minister, finden Sie es angesichts der in Aussicht gestellten Landesförderung in Höhe von 30 Millionen c und angesichts der Vorgeschichte des Projekts angemessen, die Prüfung allein der Stadt Hofgeismar zu überlassen?

(Lachen des Ministers Karlheinz Weimar)

Herr Minister Posch.

Herr Kollege Klose, die Landesregierung kann in eine Prüfung überhaupt erst eintreten, wenn die Verhandlungen zwischen der Stadt Hofgeismar und den Investoren abgeschlossen sind. Vorher ergibt das keinen Sinn. Das werden Sie sicherlich zugeben.

(Minister Karlheinz Weimar:Wir sind doch nicht im Studentenparlament!)

Frage 255, Herr Kollege Stephan.

Ich frage die Landesregierung:

Wie hat sich die hessische Task Force Lebensmittelsicherheit bewährt?

(Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Gut!)

Frau Ministerin Lautenschläger.

Herr Kollege Stephan, seit ihrer Gründung im Jahr 2006 unterstützt die Taskforce Lebensmittelsicherheit die Vollzugsbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte fachlich und personell bei der Wahrnehmung ihrer Aufgabe, die Sicherheit und Transparenz in der Lebensmittelproduktion vom Erzeuger bis zum Endverbraucher zu gewährleisten. Davon ist in vielen Fällen Gebrauch gemacht worden. Aus unserer Sicht hat sich die Taskforce Lebensmittelsicherheit bewährt,

(Zurufe von der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

da sie auf der einen Seite viele konkrete Handlungshilfen, z. B. Muster für Verwaltungsverfügungen und Ähnliches, und verschiedenste Gesprächsforen mit entwickelt hat und auf der anderen Seite aktuelle Tätigkeitsschwerpunkte aufgreift und ein Jahr später einen Bereich besonders prüft. Aktuell geht es um die Evaluierung einer gezielten, risikoorientierten Probenanforderung und Probenentnahme. Auch die Konzeptentwicklung für Schwerpunktkontrollprogramme bei der Einfuhr pflanzlicher Lebensmittel insbesondere aus dem asiatischen Raum und über das Internet gehört dazu. Das zeigt, dass die Taskforce Lebensmittelsicherheit immer besondere Schwerpunkte setzt, dabei die Vollzugsbehörden unterstützt und dass somit in Bezug auf die Lebensmittel in Hessen eine wesentlich höhere Sicherheit erreicht werden kann.

Zusatzfrage, Frau Kollegin Dorn.

Frau Ministerin, wie kann die Landesregierung denn sicherstellen, dass nicht ein und dieselben Aufgabenfelder doppelt übernommen werden, einmal von der Taskforce und einmal von der kommunalisierten Lebensmittelüberwachung?

Frau Ministerin Lautenschläger.

Frau Abg.Dorn,ich gehe davon aus,dass Sie die Taskforce mit dieser Frage nicht infrage stellen. Die Taskforce arbeitet mit den Vollzugsbehörden der kreisfreien Städte und der Landkreise sehr eng zusammen. Es werden im Vorfeld immer bestimmte Schwerpunkte abgesprochen. Dadurch ist einerseits gewährleistet, dass keine doppelten Prüfungen vorgenommen werden, und andererseits, dass sehr engmaschig geprüft wird und dass die Informationen untereinander weitergegeben werden.

Frage 256, Herr Abg. Dr. Müller (Gelnhausen).

Ich frage die Landesregierung: