Herr Abgeordneter, ich könnte jetzt einen langen Vortrag halten zum Thema Versammlungsrecht. Die Antwort ist nein.
Wenn es zu einer Erweiterung des Versammlungsgesetzes dergestalt kommt, daß nicht nur Versammlungen verboten werden können, aus deren Mitte Gewalttätigkeiten entstehen können, sondern daß es auch gewisse Orte gibt, um die herum Versammlungen den öffentlichen Frieden und die staatliche Sicherheit stören könnten, könnte das Denkmal am Dammtor-Bahnhof ein solcher Ort sein?
Der erste Punkt ist, daß diese Frage weit über die Grundfrage hinausgeht. Der zweite Punkt ist, daß ich nicht spekulieren will, wie die künftige Regelung nach Novellierung des Versammlungsrechtes aussieht.
Welchen Sinn macht es aus polizeitaktischer Sicht, nicht auf eine Verbindung zwischen Anmelderin, Veranstalterin oder Leiterin der Demonstration zur neonazistischen Szene hinzuweisen?
Wenn entsprechende Nachfragen gestellt werden, dann werden diese Fragen beantwortet. Es gibt keinen Grund, von sich aus mit diesem Thema offensiv umzugehen.
Weshalb gibt es keinen Grund, damit offensiv umzugehen, wenn selbst der Bundeskanzler und auch die hamburgische rotgrüne Landesregierung dazu aufruft, daß ein Aufstand der Anständigen gegen die Nazis stattfinden kann. Solch einer kann ja wohl nicht stattfinden, wenn man nicht weiß, wann die Nazis hier auflaufen.
Frau Sudmann, nach allen Informationen, die ich aus der polizeilichen Pressestelle habe, waren alle Nachfrager darüber informiert, daß hier eine Versammlung von Neonazisten stattfindet. Auf die Fragen, ob das stimmt, wurde mit Ja geantwortet. Von daher sehe ich keinen weiteren Grund, daß anders verfahren wird.
Ich wollte noch einmal auf die Frage von Herrn Dr. Karpen zurückkommen. Habe ich Sie richtig verstanden, daß Sie eine Novellierung des Versammlungsrechts befürworten?
Ja. Habe ich Sie dann richtig verstanden, daß Sie für den Senat eine Novellierung des Versammlungsrechts zumindest aus Hamburger Sicht ausschließen?
Der Senat hat sich mit dieser Frage noch nicht befaßt. Deswegen kann ich darauf auch nicht antworten.
Die Information der Innenbehörde bezüglich dieser Kranzniederlegung – in Anführungsstrichen – bezog sich also nur auf die Beantwortung von Nachfragen? Ich würde jetzt gerne noch einmal von Ihnen explizit wissen, ob Sie nicht den Auftrag einer Behörde auch so verstehen, offensiv mit solchen Umständen umzugehen, und so etwas auch offensiv kundtun sollten?
Der Bundesinnenminister hat vor Monaten einen Entwurf zur Novellierung und Verschärfung des Waffengesetzes vorgelegt.
Erstens: Wie bewertet der Senat diesen Entwurf, insbesondere vor dem Hintergrund der von Hamburg in den Bundesrat eingebrachten Initiative für ein komplettes Verbot gefährlicher Messer?
Zweitens: Was gedenkt der Senat zu tun, um die Hamburger Interessen in diesem Zusammenhang in den Gesetzgebungsprozeß prägend einzubringen?
Frau Präsidentin! Herr Abgeordneter, Sie wissen, daß Hamburg bereits im August 1997 eine entsprechende Bundesratsinitiative zum Verbot aller Hieb- und Stichwaffen eingebracht hat. Dies ist in der alten Legislaturperiode durch die damalige Bundesregierung nicht mehr in Angriff genommen worden. Das Bundesinnenministerium hat jetzt im Juli dieses Jahres einen Entwurf vorgelegt. Dieser Entwurf beinhaltet eine Reihe von Punkten, die Hamburg begrüßt. Eine Reihe von Punkten, die Hamburg wünscht, sind dort nicht enthalten. Wir haben von daher bis auf Staatssekretärsebene in vielen Gesprächen die Zusage des Bundesinnenministeriums erreicht, in einer Kabinettsvorlage im Dezember dieses Jahres das sogenannte Butterfly-Messer zu verbieten, zum zweiten das sogenannte Faustmesser zu verbieten und im Rahmen des Taschenmesserprivilegs das Fall- beziehungsweise Klappmesser mit einer Klingenlänge von 8,5 Zentimetern auf 6,5 Zentimeter herunterzustufen. Alles andere darüber hinaus wird verboten, so daß wir der Auffassung sind, daß unseren Anliegen hier im weitesten Sinne Rechnung getragen wird. Ob dieses der Fall ist, werden wir sehen, wenn wir die Kabinettsvorlage im Rahmen des Bundesratsverfahrens zur Abstimmung bekommen werden. Dann werden wir letztlich die Haltung des Senates hierzu festzulegen haben.
Herr Staatsrat, ich hätte gerne gewußt, wann mit der Vorlage dieser Kabinettsvorlage zu rechnen ist.
Das Bundesinnenministerium hat uns gesagt: Noch im Dezember. Ich kann das leider nicht präziser eingrenzen.
Gibt es weitere Fragen? – Das ist nicht der Fall. Dann rufe ich als nächsten Fragesteller Herrn Dr. Schmidt auf.
rechtlich unentgeltlich in Bussen und Bahnen mitfahrenden Nutznießer der Ehrlichkeit der anderen in Bussen und Bahnen fahrenden Menschen nicht mehr Schwarzfahrer nennen.
Erstens: Ist dem Senat bekannt, welche Bedeutung und Herkunft das Präfix „schwarz“ in dem Kompositum „schwarzfahren“ hat?
Kluge Leute haben mir aufgeschrieben, daß dieses „schwarz“ im übertragenen Sinne gebraucht wird. Das heißt unter anderem auch: bei Dunkelheit, heimlich, unerlaubt, Herr Abgeordneter.
Ist der Senat bereit, diese Erkenntnis auch dem HVV und allen Fahrgästen zu vermitteln, damit einerseits der HVV ein schönes deutsches Wort auch in Zukunft sich zu verwenden traut und andererseits allen andersfarbigen Benutzern von Bussen und Bahnen des HVV das Gefühl der Diskriminierung genommen wird, auch wenn sie beim Schwarzfahren erwischt werden sollten?