Das hatte ich bereits bejaht. Er ist innerhalb des Ministeriums auf seiner Ebene, die er damals zu begleiten hatte, tätig geworden und hat seinerzeit den entsprechenden Ministerialbeauftragten beziehungsweise der Staatssekretärin zugearbeitet.
Herr Senator! Können Sie ausschließen, dass Staatsrat Kempkens, wenn es dazu kommt, dass er sich mit dem Landesbetrieb Krankenhäuser in irgendeiner Form im Zuge seiner Amtsgeschäfte auseinandersetzen muss, möglicherweise aufgrund seiner Tätigkeit für die Marseille Kliniken befangen sein könnte?
Um das noch einmal klarzustellen: Herr Staatsrat Kempkens ist niemals für die Marseille Kliniken AG tätig gewesen. Im Gegenteil. Er hat auf der Seite der Beklagten gearbeitet.
Können Sie, Herr Senator, schildern, wie der Inhalt des von Ihnen erwähnten Gesprächs zwischen Herrn Marseille und Herrn Kempkens war?
Ich korrigiere mich. Ich meine das Gespräch zwischen Herrn Marseille und Ihnen bezüglich der Einstellung.
Ich hatte mit Herrn Marseille, nachdem ich ihn kennen lernte – das war kurz bevor ich Senator geworden bin –, am Rande einmal erörtert, ob er zum Beispiel einen Herrn Kempkens kennen würde und zu dieser Person etwas sagen könne.
Herr Senator, Sie haben noch die Gelegenheit zu einer Antwort. Sie müssen die Fragen nur insoweit beantworten, als es nach Ihrer Auffassung geht und notwendig ist für die Aufklärung des Sachverhalts. Ich bitte Sie, zu antworten.
Wenn Sie auf die Antwort warten: Zum Beispiel aus Zeitungsmeldungen. Unsere Kanzlei befasst sich eben auch mit Dingen, die Finanzierungen betreffen wie beispielsweise Pflegesatzverhandlungen. Insofern haben wir dort auch Kenntnisse hinsichtlich der Agierenden.
Gibt es weitere Fragen aus dem Plenum? – Die sehe ich jetzt nicht. Dann rufe ich den nächsten Fragesteller auf, Herrn Dr. Petersen.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Herr Senator! Die Stresemannstraße ist eine vielbefahrene, mit Autoabgasen hoch belastete Straße. Dennoch haben hier seit den verkehrslenkenden Maßnahmen von 1991 die Unfälle stark nachgelassen. Der neue Senat hat nun angekündigt, die Stresemannstraße wieder vierspurig befahren zu lassen. Ich frage den Senat:
Wie viele Kraftfahrzeuge passieren täglich die Stresemannstraße? Wie viele werden es nach der Aufhebung der Tempobeschränkung sein?
Herr Abgeordneter! Im Jahr 2000 wurde der durchschnittliche tägliche Kfz-Verkehr an Werktagen mit 27000 Kraftfahrzeugen pro Tag westlich des Neuen Pferdemarkts ermittelt.
Zu Ihrer zweiten Frage: Die Öffnung der Stresemannstraße ist mit einer Verbesserung des Verkehrsflusses verbunden. Generell ist eine Situation zu erwarten, die mit dem Zustand vergleichbar ist, wie er vor 1991 zu verzeichnen war. Allerdings ist zur Zeit nicht vorgesehen, die bestehende Geschwindigkeitsregelung zu ändern. Es ist davon auszugehen, dass der Verkehr in der Stresemannstraße bei einer Öffnung auf künftig wieder rund 42 000 Kraftfahrzeuge pro Tag zunehmen wird, wie er für 1991 ermittelt wurde.
Noch eine Zusatzfrage. 1991 sind nach meiner Erkenntnis im Bereich des Neuen Pferdemarkts immer wieder Staus aufgetreten. Welches Konzept haben Sie, dieses jetzt abzustellen?
Das Konzept ist die vierspurige Öffnung der Stresemannstraße in beide Fahrtrichtungen in dem möglichen Bereich. Dieses wird den Verkehrsfluss mit Sicherheit erhöhen.
Ich habe die Frage anders gestellt, als sie beantwortet wurde. Aber ich versuche es noch einmal. Herr Senator, ich habe gesagt, 1991, als die Stresemannstraße vierspurig war, kam es immer wieder zu Staus im Bereich des Neuen Pferdemarkts. Haben Sie ein Konzept, diese Staus, die es damals gegeben hat, als die Stresemannstraße vierspurig war, abzustellen?
Wir werden die Verkehrssituation überprüfen und gegebenenfalls, wenn es nicht funktioniert, über weitere Maßnahmen nachdenken. Erwarten Sie nicht, dass das, was 1991 nicht funktioniert hat, auf einen Schlag 2002 funktionieren wird. Aber wir werden Konzepte entwickeln.
Herr Senator! Welche Motive haben den Senat bewogen, das unfallmindernde und partnerschaftliche Miteinander in der Stresemannstraße zu Gunsten einer autofreundlichen Regelung zu verändern?
Herr Abgeordneter! Es geht um die Erhöhung des Verkehrsflusses in einer Straße, die für diese Stadt von wesentlicher Bedeutung für den Individualverkehr und insbesondere für den Wirtschaftsverkehr ist. Die Sicherheit haben wir mehr im Auge denn je und deswegen werden entsprechende zusätzliche Maßnahmen ergriffen, wie sie in der Öffentlichkeit schon bekannt sind.
Herr Senator! Sie haben eben gerade gesagt, dass vorerst Tempo 30 gilt. Ist damit zu rechnen oder – anders gefragt – können Sie ausschließen, dass in der Stresemannstraße Tempo 50 oder eine andere Geschwindigkeit wieder eingeführt wird?
Ich wiederhole das, was ich auch in der Öffentlichkeit deutlich gemacht habe: Es bleibt jetzt bei Tempo 30. Wir beobachten den Verkehrsfluss und werden dann, nach einer angemessenen Beobachtungszeit, das Ganze neu bewerten.
Wird der Senat vor der Umsetzung seiner geplanten Maßnahmen den Ausgang des Bürgerbegehrens abwarten?
Frau Sager! Ich hatte auch in öffentlichen Veranstaltungen immer wieder deutlich gemacht, die rechtliche Frage des Bürgerbegehrens ist eine Bezirksangelegenheit. Bei der Stresemannstraße handelt es sich um eine Straße, die für Hamburg überregional von Bedeutung ist. Insofern ist der Bezirk dafür nicht zuständig. Aber in die Frage eines Bürgerbegehrens ist die Frage mit aufzunehmen, welche Bedenken bei den Bürgern vorhanden sind, und diese sind in unsere Überlegungen mit eingeflossen. Deswegen bleibt es – bis der Beobachtungszeitrahmen abgelaufen ist – vorerst bei Tempo 30.
Eine Zusatzfrage. Die Anwohner haben unwiderlegt auf die negativen Folgen in Bezug auf Lärmbelastung, Schadstoffbelastung, Unfallrisiko hingewiesen. Nehmen Sie diese billigend in Kauf oder denken Sie, dass Sie durch Ihre Maßnahmen doch noch dort zu besseren Werten kommen?