Protokoll der Sitzung vom 02.02.2006

Herr Staatsrat.

Herr Abgeordneter, selbstverständlich werden in den Fällen, wo sich konkrete Anschlussnutzungen durch Betreiber abzeichnen, die Becken für einen kurzfristigen Zeitraum von uns weiterbetrieben.

Eine Nachfrage des Abgeordneten Dr. Jäger.

Herr Staatsrat, wie viele und von welchen Trägergemeinschaften eingereichte tragfähige Konzepte liegen der Behörde bislang vor?

Herr Staatsrat.

Herr Abgeordneter, tut mir Leid, das kann ich Ihnen nicht exakt beantworten, wie viele konkrete Konzepte es gibt. Ich kann nur bestätigen, dass es jetzt für sechs von neun Becken konkrete Nutzungskonzepte geben wird.

Zweite Nachfrage des Abgeordneten Dr. Jäger.

Ist es richtig, dass die Trägergemeinschaften grundsätzlich bereit sind, die Lehrschwimmbecken zu den ausgehandelten und mit der Behörde abgestimmten Bedingungen zu übernehmen?

Herr Staatsrat.

Herr Präsident, Herr Abgeordneter! Davon gehe ich aus. Ansonsten wird es keine Übernahme geben.

Dann eine Nachfrage der Abgeordneten Ernst.

Herr Präsident, Herr Staatsrat! Gibt es zurzeit noch Verhandlungen zur Sicherung des Lehrschwimmbeckens in der Mendelssohnstraße oder sind diese schon mit dem Ergebnis abgeschlossen, dass das Lehrschwimmbecken nicht weitergeführt werden kann?

Herr Staatsrat.

Frau Abgeordnete Ernst, ja, das ist in der Tat so. Wenn ich gesagt habe, dass sich von den neun Becken in sechs Fällen eine konkrete Übernahme abzeichnet, dann gibt es drei Fälle, in denen definitiv fest steht, dass eine Übernahme nicht möglich ist. Die Schule Mendelssohnstraße gehört dazu.

Zweite Nachfrage der Abgeordneten Ernst.

Herr Präsident, Herr Staatsrat! Zu wann wird der Senat das angekündigte Konzept für das Schulschwimmen, was in Kooperation mit Bäderland erarbeitet werden sollte und in dessen Zusammenhang auch die Schließung der Lehrschwimmbecken avisiert war, vorlegen?

Herr Staatsrat.

Frau Abgeordnete Ernst, die Verhandlungen mit Bäderland dauern noch an. Nach deren Abschluss wird das Konzept vorgelegt.

Eine Nachfrage der Abgeordneten Brinkmann.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Nach BSHG 39 und 40 werden Behinderte unter einen besonderen Schutz gestellt. Wie kann dieser Schutz für behinderte Kinder aus Integrationsklassen gewährleistet werden, wenn das Schwimmenlernen nicht mehr in den geschützten Lehrschwimmbecken stattfindet?

Herr Staatsrat.

Frau Abgeordnete Brinkmann, der von Ihnen zitierte Paragraph ist mir jetzt nicht im kompletten Wortlaut geläufig. Ich gehe aber davon aus, dass das bisherige Angebot der Lehrschwimmbecken in den Schulen auch in den zukünftigen Lehrschwimmbecken, beispielsweise der Bäderland GmbH, möglich sein wird.

Zweite Nachfrage der Abgeordneten Brinkmann.

Das ist eine falsche Vermutung.

Frau Abgeordnete, eine Frage.

Ja, ich stelle eine Frage. Wie erhalten behinderte Kinder die notwendigen Hilfestellungen, die vorher eigens geschulte Lehrer gegeben haben, die aber nicht das geschulte Bäderlandpersonal kennt?

Herr Staatsrat.

Also, ich glaube, dass die Hilfestellungen, die durch die Lehrer gegeben werden, auch in den Bädern von Bäderland möglich sein werden.

Eine Nachfrage des Abgeordneten Schmidt.

Herr Staatsrat, Sie haben gesagt, von den elf Lehrschwimmbecken zeichnen sich für sechs eine Lösung ab,

(Zurufe: Neun!)

dann sind es also drei Becken, die übrig bleiben. Ist bei diesen drei Becken das Wasser bereits abgelassen worden beziehungsweise steht das unmittelbar bevor, da als Stichtag der 31. Januar im Gespräch war?

Herr Staatsrat.

Das ist korrekt. Es steht unmittelbar bevor, dass dort das Wasser abgelassen wird.

Zweite Nachfrage des Abgeordneten Schmidt.

Haben bei den gegenwärtigen Gesprächen mit allen Interessenten der Lehrschwimmbecken jeweils ein gleichlautender Nutzungs- und kein Betreibervertrag als Grundlage gedient?

Herr Staatsrat.

Herr Abgeordneter Schmidt, die genauen Vertragsmodalitäten sind mir im Moment nicht geläufig, aber ich gehe davon aus, dass für jedes einzelne Lehrschwimmbecken auch ein einzelner Vertrag ausgearbeitet wird. Das ergibt sich schon daraus, dass es in einem einzigen Fall eine Übernahme des Eigentums durch Kauf gibt.

Eine Nachfrage der Abgeordneten Dr. Hilgers.

Herr Präsident, Herr Staatsrat! Nochmals zu den drei von neun Becken. Sie haben erklärt, dass von den drei Becken eines nicht mehr saniert werden kann und abgerissen wird. Was sind die Begründungen dafür, dass für die anderen zwei keine neuen Betreiber gesucht werden?

Herr Staaatsrat.

Herr Präsident, Frau Abgeordnete Dr. Hilgers! Es hat sich für diese drei kein Betreiber gefunden, der die Bäder übernehmen möchte.

(Zurufe von der GAL: Das stimmt doch gar nicht!)

Eine zweite Nachfrage der Abgeordneten Dr. Hilgers.

Gab es dort keine weiteren Interessenten?

Herr Staatsrat.

Frau Abgeordnete Dr. Hilgers, soweit ich weiß, gab es dort auch Interessenten, aber es ging um das Prinzip, dass der Betreiber das Bad übernehmen und selbst betreiben sollte. Es gab schon Interessenten, die gern das Lehrschwimmbecken weiter genutzt hätten, aber nicht betreiben wollten.

Eine Nachfrage des Abgeordneten Böttcher.

Herr Staatsrat, Sie sagten, Turmweg ist so gut wie gesichert. Ist es richtig, dass die angedachte dringend benötigte Pausenhalle, die im Lehrschwimmbecken vorgesehen wird, jetzt zusätzlich von der BBS finanziert wird und wie hoch belaufen sich die Mehrkosten für diese Halle?