Protokoll der Sitzung vom 15.03.2012

Sie wissen, Herr Dr. Tack,

(Peter Ritter, DIE LINKE: Professor!)

dass wir mit Abrechnung, wenn alles abgerechnet ist, den Schlussstrich ziehen und dann wird bewertet, wie viel Geld die einzelnen Betriebe bekommen. Und das wird voraussichtlich und natürlich mit Baufortschritt nicht vor und nach dem Sommer beziehungsweise in Richtung bis Ende des Jahres sein. 6 dieser 43 Anträge sind nachrangig. Da wird auch deutlich, dass in dem Sinne die Anträge in Richtung der Mast in der Form nicht mehr gestellt werden.

Das heißt unterm Strich, wenn ich das zusammenfassen darf, wir haben zurzeit 134 Anträge mit einem Investitionszuschussvolumen, wenn man so will, von knapp 30 Millionen Euro, und wenn Sie das mal vier nehmen, dann ist das das Gesamtvolumen. Und damit haben wir doch ein gutes Investitionsklima in Mecklenburg-Vorpommern in der Landwirtschaft.

Eine Nachfrage nach den Gründen für den Förderstopp noch einmal.

Also wir haben grundsätzlich gesagt, wir wollen im Land Mecklenburg-Vorpommern eine bäuerlich geprägte Landwirtschaft, sowohl was die Situation der Familienbetriebe anbetrifft, aber auch der juristischen Personen. Das sind für uns sogenannte bäuerlich geprägte Landwirtschaftsbetriebe.

Der zweite Grundsatz, den ich ganz stringent jetzt versuchen werde durchzusetzen, ohne dem Kabinett vorzugreifen, ist, dass wir eine bodengebundene Landwirtschaft wollen. Das heißt, die Verbindung zwischen der Pflanze, dem Tier, dem Menschen und dem Kreislauf soll in Mecklenburg-Vorpommern noch stringenter durchgesetzt werden und daran wird sich dann die Förderkulisse ausrichten.

Prioritär, das ist vollkommen klar, ist der ökologische Landbau, weil es nach wie vor einen großen Bedarf in Deutschland gibt. Wir können den Bedarf an ökologischen Produkten zurzeit nicht abdecken, obwohl wir in Mecklenburg-Vorpommern führend in Deutschland sind. Auf der anderen Seite glauben wir, dass die Rinderwirtschaft, also alles, was mit Milch und Molkereiprodukten zusammenhängt, für Mecklenburg-Vorpommern eine gute Perspektive und gerade auch aus der Sicht des Grünlandes für uns prioritär ist. Und dann kommen die nachrangigen Bereiche: die Schweineproduktion, wenn man so will, die Schweinehaltung und die Geflügelhaltung.

Die zweite kleine Nachfrage: Gab es auch finanzielle Gründe für den Förderstopp?

Also auch diese Mär möchte ich möglichst ausräumen, insofern bin ich dankbar. Wir haben, und das ist im Übrigen auch Beschlusslage dieses Landtages, wir haben 110 Millionen Euro für die einzelbetriebliche Förderung vorgesehen. 110 Millionen Euro, das sind die reinen Fördermittel, wenn man die mal vier, mal fünf nimmt, ist klar, wir sind davon ausgegangen, dass in dieser Förderperiode zwischen 400 und 500 Millionen Euro in die primäre Landwirtschaft und in die Haltung von Tieren und die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft investiert werden. Diese Zahl steht.

Wir können zum Glück gewisse Umschichtungen vornehmen und das werden wir auch tun. Das war das Versprechen im Übrigen an die Landwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern: Wenn man zusätzliches Geld benötigt und das in unser Leitbild hineinpasst, werden wir diese vornehmen. Insofern sind die Förderung als solche und die Finanzausstattung nicht der Grund für die Veränderung der Förderansätze.

Danke sehr.

Ich bitte jetzt die Abgeordnete Frau Dr. Karlowski, Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, die Frage 24 zu stellen.

(Die Abgeordnete Dr. Ursula Karlowski spricht bei abgeschaltetem Mikrofon. – Heinz Müller, SPD: Mikro!)

Oh, Entschuldigung!

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister!

24. In welcher Form gedenkt die Landesregierung, im

Fall des Schlossanlegers Schwerin ihre Fachaufsicht wahrzunehmen und eine FFH-Verträglichkeitsuntersuchung anzuweisen?

Sehr geehrte Frau Dr. Karlowski, Fakt ist, die oberste Naturschutzbehörde war nicht an dem Genehmigungsverfahren beteiligt – ich bedaure das – und hat auch tatsächlich erst nach Erteilung, und es geht ja um Schwerin, der Genehmigung Kenntnis von diesem Bauvorhaben erlangt.

Entgegen der Auffassung der unteren Naturschutzbehörde in Schwerin kann das Vorhaben nach Auffassung der obersten und damit unseres Hauses geeignet sein, das „Europäische Vogelschutzgebiet 2235-402 Schweriner Seen“ tatsächlich direkt und indirekt sowie im Zusammenwirken mit anderen Projekten erheblich zu beeinträchtigen. Und das heißt, damit ist dieses Projekt nach Einschätzung unseres Hauses tatsächlich auf Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen des Schutzgebietes zu überprüfen. Die Landeshauptstadt Schwerin, die Oberbürgermeisterin, ist darüber informiert worden in den letzten Stunden und Tagen, ganz klar mit dem Ziel: die FFH-Verträglichkeit. Der stellvertretende Oberbürgermeister hat zugesichert, dass das jetzt anlaufen wird.

Ja, schönen Dank.

Bitte sehr.

Vielen Dank, Herr Minister.

Ich rufe auf den Geschäftsbereich des Ministers für Bildung, Wissenschaft und Kultur und bitte die Abgeordnete Frau Berger, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Fragen 27 und 28 zu stellen.

Die Fragen 25 und 26 sind vom Abgeordneten Herrn Ritter zurückgezogen worden.

Sehr geehrter Herr Minister!

27. Wie will die Landesregierung zukünftig sicher

stellen, dass Referendare die Bescheide zur Einstellung in den Schuldienst zügig erhalten, um so frühzeitige Entscheidungen für die Aufnahme einer Referendarstätigkeit in Mecklenburg-Vorpommern zu ermöglichen?

Sehr geehrte Frau Berger, Sie können davon ausgehen, dass nach der öffentlichen Diskussion, die eingetreten ist über die Einstellungstermine, ich diesen Vorgang habe prüfen lassen, und zwar mit folgendem Ergebnis:

Von dem in der Öffentlichkeit beschriebenen Vorgang dürften eigentlich nicht betroffen sein diejenigen Absolventinnen und Absolventen, die in diesem Jahr fertig geworden sind und ihre Examina abgelegt haben, weil der Einstellungstermin und auch die Verwaltungsabläufe genau darauf abgestellt sind und unsere Absolventen gar nicht frühzeitiger ihre Examina in den Händen hatten, um sich bewerben zu können. Eine Bewerbung für die Aufnahme in den Staatsdienst, ein Referendariat – auch in Hamburg im Übrigen – setzt das Vorhandensein dieses Examens voraus und das ist im Moment nicht gegeben oder ist damals teilweise nicht gegeben gewesen.

Das heißt, die erste Verzögerung, die eintritt, ist eine Folge der Prüfungstermine an den Universitäten. Wir werden im Zusammenhang mit dem Lehrerbildungsgesetz ohnehin eine Veränderung dieser Zyklen erreichen. In Zukunft wird der Einstellungstermin nicht mehr der 1. April sein, sondern der 1. Februar, das heißt, auch die Prüfungszeiträume an den Universitäten werden sich noch mal verändern. Wir befinden uns auch im Gespräch mit den Universitäten, um dies so zu organisieren, dass in Zukunft den Absolventen keine Nachteile mehr entstehen.

Innerhalb des Bildungsministeriums gibt es für den Verwaltungsablauf selbst aus meiner Sicht keine Möglichkeiten, das effizienter zu gestalten, weil die Vorgänge innerhalb einer Woche abgearbeitet werden. Dies ist angesichts der Antragsflut ein relativ geringer Zeitraum.

Ein Punkt, bei dem es sehr wohl noch Spielraum gibt und der zur derzeitigen Verzögerung beiträgt, ist das Finden von geeigneten Mentoren in den Schulen, die bereit sind, die Referendare auszubilden. Das heißt, es gibt bisher keinerlei Rechtsvorschriften darüber, die Lehrerinnen und Lehrer beispielsweise dazu verpflichten, diese Mentorenschaft zu übernehmen, sodass die Schulämter einen erheblichen organisatorischen Aufwand haben, um geeignete Mentorinnen und Mentoren zu finden, also auch Schulen, an denen die Referendare ihr Referendariat absolvieren können.

Dieses Thema beschäftigt inzwischen bereits die Arbeitsgruppe zur Attraktivität des Lehrerberufs und ich gehe davon aus, dass diese Arbeitsgruppe sicherlich auch einen Vorschlag unterbreiten wird, wie dieses Problem beseitigt werden kann. Insofern gibt es quasi bei den Schulämtern und bei den Universitäten Möglichkeiten, das Verfahren zu beschleunigen. Im Haus selber sehe ich das nicht.

Danke.

28. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregie

rung für einen Beitrag des Landes, um den geplanten massiven Stellenabbau beim Staatstheater Schwerin abzumildern?

Werte Frau Berger, ich erlaube mir, die Frage so zu interpretieren, dass Sie sie auch gegebenenfalls für andere Theaterstandorte stellen würden. Im Laufe der Entwicklung wird ja vielleicht etwas eintreten, wir alle haben sicherlich noch die Äußerung der Finanzministerin im Ohr, die die Haushaltsperspektive des Landes Mecklenburg-Vorpommern im EU- und Bundeskontext dargelegt hat.

Vor dem Hintergrund dieser Aussagen möchte ich Ihnen sagen, es gibt gar viele Möglichkeiten der Landesregierung, eine entsprechende Abminderung der Lasten beim Stellenabbau zu erreichen. Es gäbe auch die Möglichkeit für die Landesregierung, die 79 Stellen am Staatstheater Schwerin vollständig auszufinanzieren. In Verbindung mit dem, was Frau Polzin gesagt hat, würde dies aber bedeuten, dass eine solche Maßnahme nur vertretbar wäre, wenn wir eben an anderer Stelle auf 79 Stellen verzichten würden, zum Beispiel in Schulen, in Hochschulen, in Kindergärten, bei der Polizei, wo auch immer.

Deswegen gibt es, je nachdem, welche politischen Entscheidungen getroffen werden, sehr viele Möglichkeiten, 79 Stellen am Staatstheater Schwerin gegebenenfalls voll auszufinanzieren. Ich sehe im Moment allerdings weder hier im Parlament, da schließe ich die Opposition, die Linksfraktion ein, noch in der Regierung eine politische Mehrheit dafür, so zu verfahren. Ich glaube, auf die Art und Weise die Frage beantwortet zu haben.

Vielen Dank.

Ich bitte jetzt den Abgeordneten Herrn Petereit, Fraktion der NPD, die Frage 30 zu stellen.

Herr Minister!

30. Wie viel Geld, woher und auf welcher Grundlage

bekam der Verein LOBBI e. V. an Landesmitteln in den letzten fünf Jahren?

(Peter Ritter, DIE LINKE: Prinzipiell zu wenig. – Stefan Köster, NPD: Dieser Lügenverein.)

Erstens, wie viel Geld: Im Jahr 2007 waren es 32.100 Euro, im Jahr 2008 77.100 Euro, im Jahr 2009 144.500 Euro,

(Stefan Köster, NPD: Die müssen ja Hunger leiden.)

im Jahr 2010 50.000 Euro, im Jahr 2011 null Euro.

Auf welcher Grundlage: Auf der Grundlage des Landesprogramms für Demokratie und Toleranz.

Und woher: Aus dem Landeshaushalt.