Protokoll der Sitzung vom 15.03.2012

Und woher: Aus dem Landeshaushalt.

(Udo Pastörs, NPD: Toll, wunderbar!)

(Stefan Köster, NPD: Vom Steuerzahler. – Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)

Vielen Dank, Herr Minister.

Damit sind wir am Ende der heutigen Fragestunde.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 19: Beratung des Antrages der Fraktionen der SPD und CDU – Infrastrukturmaßnahmen Mecklenburg-Vorpommerns im Investitionsrahmenplan des Bundes 2011 bis 2015 aufwerten, Drucksache 6/387.

Antrag der Fraktionen der SPD und CDU Infrastrukturmaßnahmen Mecklenburg- Vorpommerns im Investitionsrahmenplan (IRP) des Bundes 2011 bis 2015 aufwerten – Drucksache 6/387 –

Das Wort zur Begründung hat der Abgeordnete Herr Schulte für die Fraktion der SPD.

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Nicht als außerordentlicher Bevollmächtigter des Kollegen Ritter stehe ich heute hier, sondern für die Koalitionsfraktionen, um den Antrag, der Ihnen jetzt unter der Drucksachennummer 6/387 vorliegt, hier einzubringen.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wir haben gestern im Zusammenhang mit den Wasser- und Schifffahrtsämtern schon einmal kurz das Thema Infrastruktur und ihre Bedeutung angerissen. Das ist natürlich etwas, was sich über die Zeit, auch in den kommenden Jahren, noch weiter als erforderlich zeigen wird. Wir werden immer wieder vor die Situation gestellt werden, dass gerade bei Vorhaben oder Maßnahmen, die eigentlich durch den Bund finanziert werden müssen, wir zur Kenntnis nehmen müssen, dass die entsprechenden Finanzierungsmittel so nicht vorgesehen sind.

Wir haben hier konkret in dem Bereich der Infrastrukturmaßnahmen die Situation, dass die Bundesländer, der Bund sich über die Vorhaben, die im Bundesverkehrswegeplan bis 2015 im vordringlichen Bedarf durchgeführt werden sollen, verstetigt haben. Man muss vor diesem Hintergrund dann auch erwarten können, dass die Bundesregierung auf der Grundlage dieser Verständigung eine entsprechende Finanzierung der Maßnahmen sicherstellt. Wenn wir uns auf der anderen Seite den Investitionsrahmenplan des Bundes für die Zeit von 2011 bis 2015 angucken, dann sehen wir allerdings, dass von den Maßnahmen, die hier im Lande durchgeführt werden sollen in diesem Zeitraum, nicht mal ein Bereich von 250 Millionen Euro abgesichert ist.

Abgesichert über den Investitionsrahmenplan sind als „Prioritäre Vorhaben“: der Ausbau der A 14 im Bereich Ludwigslust,

(Detlef Müller, SPD: Sehr richtig, sehr richtig.)

zwischen Ludwigslust-Süd und dem Autobahnkreuz Schwerin, die B 96n zwischen Samtens-Ost bis zur Anschlussstelle Bergen und die Ortsumgehung Levenhagen.

Nicht abgesichert sind: die Ortsumgehung Neubrandenburg im Bereich der B 96/B 104, die Ortsumgehung Wolgast, die Ortsumgehung Waren, die Ortsumgehung Mirow, der BAB-Zubringer Schwerin, die Ortsumgehung Hagenow, die Ortsumgehung Plau im Nordbereich sowie die Ortsumgehung Neubukow im Bereich der B 105.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, man kann natürlich immer darüber streiten, ob alle Infrastrukturmaßnahmen, die in einem Land durchgeführt werden sollen, gemacht werden müssen oder nicht. Das ist eine politische Entscheidung und das ist natürlich dann auch der Diskussion eines Parlamentes zugänglich. Aber wenn diese Entscheidung in einem Land getroffen worden ist, wenn man sich darüber verständigt hat, welche Maßnahmen man beim Bundesverkehrswegeplan anmelden will als vordringlichen Bedarf, dann zumindest sollte man sich darüber einig sein, dass es nicht dem Bund zusteht zu sagen: Wir streichen euch jetzt in dieser Liste rum, wir entscheiden darüber, was aus unserer Sicht für euch wichtig ist, und der Rest, der kann warten.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich habe das gestern auch schon im Zusammenhang mit den Binnenschifffahrtswegen oder mit den Bundeswasserstraßenämtern gesagt: Das ist kein Problem, das jetzt SPDgeführte Bundesländer betrifft, das ist kein Problem, das CDU-geführte Bundesländer vielleicht weniger betrifft, das ist kein parteipolitisches Problem, ob der Bundesverkehrsminister bei der SPD oder bei der CDU ist. Das ist ein offenkundiges Problem, dass der Bund schon über Jahre immer wieder den Eindruck erwecken möchte, dass er besser weiß als die Länder, was in den Ländern als Infrastrukturvorhaben durchgeführt werden soll.

Das ist natürlich aus Sicht des Bundes manchmal nachvollziehbar. Wenn ich die Priorität nur darauf lege, dass Schwerpunkte, bereits vorhandene Schwerpunkte im Bereich der Infrastruktur, der wirtschaftlichen Entwicklung ausgebaut werden sollen, zum Beispiel ein Autobahnbereich in Nordrhein-Westfalen von vier Spuren auf sechs Spuren, weil dort der Verkehr von den Niederlanden Richtung Schweiz läuft, dann kann ich das natürlich nachvollziehen.

Aber, und das muss man auch ganz deutlich sagen, der Bund und die Länder haben natürlich eine Verantwortung dafür, dass die Bereiche, in denen der Verkehr vielleicht nicht im gleichen Maße entwickelt ist, die aber trotzdem ihre Bedeutung als Infrastruktur für die Länder haben, im Rahmen des Bundesverkehrswegeplanes ausgebaut werden. Und diese Vorhaben, die jetzt momentan nicht in Teil C, also in den sogenannten „Prioritären Vorhaben“ des Investitionsrahmenplanes aufgeführt worden sind, sondern in Teil D – das heißt, deren Finanzierung bis 2016 nicht sichergestellt ist oder, um es deutlicher auszudrücken, die halt nicht finanziert werden und vielleicht erst danach wieder in den neuen Bundesverkehrswege

plan im vordringlichen Bedarf eingebracht werden müssen –, diese Vorhaben sind für unser Land sicherlich genauso wichtig wie andere Infrastrukturvorhaben für andere Bundesländer, auch wenn dort vielleicht der ein oder andere mehr fährt.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wer die Situation gerade in den östlichen Teilen unseres Landes kennt, der weiß, dass der Ausbau der Infrastruktur dort nicht nur für die Menschen vor Ort wichtig ist, damit auch die Belästigung in den Städten und Gemeinden geringer wird – die Verkehrsbelästigung, die dort vorhanden ist –, sondern der weiß auch, dass der Ausbau dieser Infrastrukturvorhaben gerade für die wirtschaftliche und touristische Entwicklung und die regionale Anbindung dieser Bereiche an das Bundesfernstraßennetz dringend erforderlich ist. Das ist übrigens nicht nur meine Meinung, das ist auch zum Beispiel die Meinung der dortigen Planungsverbände oder des Oberbürgermeisters der Stadt Neubrandenburg, der sich ja in der Vergangenheit schon entsprechend geäußert hat.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, vor diesem Hintergrund halte ich es für dringend erforderlich, dass der Landtag in der heutigen Landtagssitzung – nicht nur der Verkehrsausschuss oder Energieausschuss, der sich mit dem Thema schon beschäftigt hat, sondern auch der Landtag – noch mal ein deutliches Signal für die Menschen in diesem Land aufzeigt, aber auch ein deutliches Signal an die Bundesregierung und natürlich an die Bundestagsabgeordneten sendet – egal welcher parteipolitischen Couleur –, dass alle gemeinsam sich vor Ort in Berlin dafür einsetzen müssen, dass die entsprechenden Vorhaben vollständig ausfinanziert werden.

Damit wir wissen, in welcher Größenordnung wir sprechen, will ich nur mal ein Beispiel nehmen: Allein bei der Ortsumgehung Neubrandenburg im Bereich B 96/B 104 ist ein zusätzlicher Finanzierungsbedarf von über 45 Millionen Euro erforderlich. Das sind Finanzierungsmittel, die wir hier im Land so nicht aufwenden können. Und deswegen, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, bitte ich Sie darum, heute diesem Antrag zuzustimmen.

Ich weiß, dass die Landesregierung bereits in der Vergangenheit, auch in der Person des Verkehrsministers, bei dem Bundesverkehrsminister vorstellig geworden ist, um die Interessen dieses Landes zu verdeutlichen. Aber, ich habe es eben schon einmal gesagt, ich halte es für dringend geboten, dass das durch diesen Landtag unterstützt wird und dass ein möglichst breites Zeichen auch in Richtung Berlin aus diesem Landtag geht, dass wir eine vollständige Ausfinanzierung der in dem vordringlichen Bedarf benannten Verkehrsvorhaben für dieses Land erwarten. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Vielen Dank, Herr Schulte.

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 45 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat zunächst der Minister für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung Herr Schlotmann.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Am 15. Dezember vergangenen Jahres hat ja das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung den Entwurf seines Investitionsrahmenplans 2011 bis 2015 der Öffentlichkeit vorgestellt. Dieser Investitionsrahmenplan 2011 bis 2015 ist, wie sein Vorgänger im Übrigen auch, kein Finanzierungsplan, sondern er steckt den Planungsrahmen für die Investitionen in die Schienenwege des Bundes, in die Bundesfernstraßen und die Bundeswasserstraßen für den genannten Zeitraum ab. Er enthält den Investitionsbedarf für den Ersatz und für die Erhaltung der Bestandsnetze, für die Fortführung der im Bau befindlichen Maßnahmen und für die Vorhaben mit weit fortgeschrittenem Planungsstand, die bereits Baureife haben oder diese im Zeitraum bis 2015 erreichen können.

Da eine hohe Zahl von Vorhaben des Investitionsrahmenplanes 2006 bis 2010 noch nicht begonnen wurde und weitere Vorhaben, deren Dringlichkeit heute anders beurteilt werden muss, bereits Baurecht erlangt haben, ist für die Aufnahme von neu zu beginnenden Vorhaben in den Investitionsrahmenplan der Planungsstand ein maßgebendes Kriterium. Neu zu beginnende Vorhaben, Bundesschienenwege Teil C, prioritäre Vorhaben und so weiter müssen planerisch so weit fortgeschritten sein, dass ein Baubeginn im Geltungszeitraum möglich erscheint. Aus dem Entwurf des Investitionsrahmenpla- nes 2011 bis 2015 geht hervor, dass einige Maßnahmen aus unserem Land in der Projektliste für Bundesfernstraßen im Teil D, sogenannte „Weitere wichtige Vorhaben“, und nicht im maßgeblichen Teil C, „Prioritäre Vorhaben im IRP-Zeitraum“, enthalten sind. Dabei handelt es sich konkret um die Projekte B 96/Ortsumgehung Neubrandenburg im ersten Bauabschnitt, Ortsumgehung Wolgast, Ortsumgehung Mirow und Autobahnzubringer Schwerin. Überhaupt nicht enthalten sind in diesem IRP zum Beispiel die Ortsumgehung Plau oder die Ortsumgehung Neubukow.

Hierzu muss ich Folgendes sagen: Wäre bei den von mir gerade genannten Projekten der aktuelle Planungsstand berücksichtigt worden, müssten sie nach den Kriterien, die der Bund sich selbst gegeben hat, in den maßgeblichen Teil C „Prioritäre Vorhaben“ aufgenommen werden. Denn der Planungsstand der genannten Maßnahmen entspricht tatsächlich dem geforderten Grundsatz, dass die Vorhaben im Geltungszeitraum planrechtlich so weit vorbereitet sind, dass ein Baubeginn bis 2015 möglich ist. Allerdings gilt auch hier – und das ist einer der wenigen Dissonanzpunkte, die ich mit Ramsauer an der Stelle habe –, das Land wurde bei der Erarbeitung des Entwurfs von Bundesseite nicht beteiligt und aktuelle Vorbereitungsstände einzelner Maßnahmen wurden damit natürlich zwangsläufig nicht berücksichtigt. So kam es, dass Maßnahmen in den Teil D geschoben wurden und aufgrund ihrer vermeintlichen Realisierung nach 2015 nicht mit Finanzierungsansätzen durch den Bund hinterlegt wurden.

Nach Bekanntwerden des Entwurfes habe ich deshalb ein persönliches Gespräch mit Ramsauer geführt und habe da sehr deutlich gemacht, dass wir die Kürzungen im Entwurf nicht widerspruchslos hinnehmen werden. Außerdem habe ich danach noch einmal in einem umfassenden Schreiben an den Kollegen Ramsauer deutlich gemacht, welche Hintergründe wir darin sehen. Ich glaube, das liegt dem größten Teil der Abgeordneten auch vor, dieses Schreiben, als Information.

Wir müssen jetzt konstatieren, dass der Ansatz, Kollege Schulte hat das angesprochen, bei knapp 236 Millio- nen Euro liegt. Ich will deutlich sagen, das sind 41 Prozent, 41 Prozent des noch im vorangegangenen Investitionsrahmenplan bis 2010 vorgesehenen Volumens von 581 Millionen Euro. Geringe Zuweisungen betreffen aber – das lindert den Schmerz bei uns nicht unbedingt, aber um das Problem komplett anzusehen – nicht nur unser Land, sondern alle ostdeutschen Länder. Das ist hier also keine A-B-Problematik, auch darauf ist der Kollege Schulte eingegangen, es betrifft also insbesondere die ostdeutschen Länder. Um Ihnen mal die Zahlen zu nennen: Brandenburg bekommt noch 49 Prozent seines Ansatzes, Sachsen 44 Prozent, Thüringen ebenfalls noch 49 Prozent und, wie gesagt, wir knapp 41 Prozent.

Meine Damen und Herren, ich möchte die Gelegenheit an der Stelle auch noch mal nutzen, etwas geradezurücken oder deutlicher zu sagen. Es gibt ja vereinzelte Stimmen, die der Landesregierung vorwerfen, notwendige Planfeststellungsverfahren nicht gleichsam auf Vorrat zu beginnen. Das ist also die sogenannte Schubladenplanung. Dazu kann ich Ihnen Folgendes sagen: Schubladenplanung heißt ja, dass man einen Planfeststellungsbeschluss herbeiführt, obwohl keine finanziellen Mittel für den Bau des Vorhabens vom Bund bereitgestellt sind und die nach neuesten Urteilen – höchstrichterlich vom Bundesverwaltungsgericht – nicht mehr rechtmäßig sind. Solche Planungen sind nicht mehr rechtmäßig und haben keinen Bestand mehr.

Diese Urteile stellen wir Ihnen gerne zur Verfügung, denn, so die Richter, solche Planungen gehen zulasten der betroffenen Bürgerinnen und Bürger, deren Grundstücke zum Beispiel durch den Vorratsbeschluss, ein solcher ist es ja, einer Veränderungssperre unterliegen. Das heißt, diese Vorhaben, die da geplant werden, ohne dass man weiß, dass sie realisiert werden, bewirken eine Veränderungssperre. Das ist ein Eingriff in die Eigentumsrechte der Grundstückseigentümer und von daher von Gerichts wegen so abgelehnt.

Ich sage, das ist auch bürgerunfreundlich, sogar rechtswidrig, wie wir jetzt wissen, und auf diese Weise, bin ich überzeugt, kommen der Bund und auch wir nicht aus den Finanzierungsengpässen in diesem Bereich heraus. Deswegen und des Weiteren müssen wir als Land beachten, dass bei jedem Projekt, das wir da auf den Weg bringen, sechs bis zehn Prozent der Kosten am Gesamtvolumen immer Planungskosten sind, die wir als Land sozusagen vorstrecken und die uns der Bund erst mit den Baumitteln, wenn also ein solches Projekt tatsächlich umgesetzt wird, wieder erstattet. Das heißt, wir verursachen hier Kosten so ein bisschen nach russisch Roulette, würde ich sagen, oder wir setzen alles auf Rot oder auf Schwarz und dass die gegenteilige Farbe kommt. Ich glaube, das hat mit seriöser Planung nichts mehr zu tun, meine Damen und Herren!

Wenn man dann noch die Knappheit der Mittel sieht, ist es umso schwieriger zu vertreten, ein solches Verfahren weiterhin zu wählen. Ich lehne das ab und, wie gesagt, ich fühle mich auf der sicheren Seite, weil es diese höchstrichterliche Rechtsprechung gibt. Mein Ziel ist es daher, dass unsere zentralen prioritären Vorhaben weiterhin so vorbereitet und realisiert werden, dass eine an den Bedürfnissen des Landes orientierte Infrastruktur tatsächlich auch bereitgestellt und vertretbar finanziert werden kann. – Herzlichen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Vielen Dank, Herr Minister.

Das Wort hat jetzt die Abgeordnete Frau Dr. Schwenke für die Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Als ich den Antrag der Koalitionsfraktionen in die Hand bekam, konnte ich mir ein sarkastisches Lächeln nicht verkneifen. Wenn Sie sich erinnern, dann hatten wir bereits vor der Landtagssitzung im Februar Anlauf genommen, einen gemeinsamen Antrag der demokratischen Fraktionen zu diesem Thema vorzulegen. Nun gibt es einen der Koalition. Auch gut.

Sie haben völlig recht, Herr Kollege Suhr, wie Sie gestern sagten: In diesem Hause wird zwar sehr viel, sowohl von den Ministerinnen und Ministern als auch von den Koalitionsfraktionen, von Zusammenarbeit aller Demokraten, von gemeinsam und alle mitnehmen geredet, aber in der Praxis ist davon nicht viel übrig.

(Zurufe von Manfred Dachner, SPD, und Jochen Schulte, SPD)

Ich beklage mich darüber nicht, aber ich bitte Sie einfach nur: Hören Sie auf mit diesem Schmus, das bringt doch alles überhaupt nichts!

Aber nun zum Inhalt dieses Antrages: Nach dem Bericht des Verkehrsministers im Energieausschuss zum Stand des Investitionsrahmenplanes 2011 bis 2015 waren sich die demokratischen Fraktionen einig. So, wie sich Minister Ramsauer in Berlin das vorstellt, geht es nicht. In typisch schwarz-gelber Manier wird ohne Rücksicht auf die betroffenen Bundesländer die Finanzierung für dringend benötigte Infrastrukturprojekte bis 2015 festgezimmert. Dabei werden der tatsächliche Planungsstand und die zu erwartende Baureife einzelner Projekte ignoriert, so jedenfalls wurde im Ausschuss berichtet. Wir haben auch eine entsprechende Liste bekommen, auf der steht, wann wo mit den Arbeiten begonnen werden kann.

Zum Opfer fallen so aus Sicht von Mecklenburg-Vorpommern gerade solche wichtigen Straßenbaumaßnahmen wie die Ortsumgehungen in Wolgast, Mirow und der erste Bauabschnitt der Ortsumgehung Neubrandenburg. Geht es nach den Plänen des Bundesverkehrsministers, sollen sich diese Projekte um Jahre verzögern oder möglicherweise gar nicht kommen, zumindest nicht finanziert werden. Gänzlich entfallen sollen bereits jetzt zum Beispiel die Ortsumgehungen Plau, Neubukow, Bergen, Dargun und der zweite Bauabschnitt der Ortsumgehung Neubrandenburg. Das würde bedeuten, diese Projekte können, wenn überhaupt, erst nach 2020 realisiert werden.

Unabhängig davon, ob der massive Ausbau des Straßennetzes zu diesem Zeitpunkt grundsätzlich den Nerv unserer Verkehrspolitik trifft, ist es aber doch bezeichnend, dass gerade die Projekte, die Entlastungen für die lokale Wirtschaft und Bevölkerung bringen können, von dieser Streichliste betroffen sind. Es geht faktisch nur noch Geld in den Ausbau der Autobahnzubrin- ger und der Autobahn selber. Wer die Situation an den

jeweiligen Orten kennt, weiß natürlich um die unerträglichen Belastungen für die Menschen, aber auch für die Wirtschaft, die ja nun auch noch ewig so bleiben sollen. Deshalb war es nicht verwunderlich, dass in den betroffenen Kommunen und bei den Anwohnern die Verschiebung der Ortsumgehungen auf den Sankt-Nimmerleins-Tag viel Unmut hervorgerufen hat. Sie alle kennen sicherlich den Brief des Neubrandenburger Oberbürgermeisters.

Die Reaktion der demokratischen Parteien des Landtages auf den Entwurf des Investitionsrahmenplanes war deshalb einmütig in dessen Ablehnung. Nur der CDUBundestagsabgeordnete Rehberg störte mit seinen Meldungen diese Einmütigkeit. Zunächst habe ich ebenso wie andere Kollegen diese Zwischenrufe von Herrn Rehberg kritisiert. Aber inzwischen frage ich mich, ob er nicht vielleicht doch ein bisschen recht hat. Er beklagte, dass aus seiner Sicht so wenige Vorhaben aus MecklenburgVorpommern im Investitionsrahmenplanentwurf stehen, weil das Land seine Hausaufgaben nicht gemacht hätte und für viele Projekte die zwingend notwendige Baureife bis 2015 noch gar nicht erreicht ist beziehungsweise nicht zu erreichen ist. Starke Worte. Sie können sich vielleicht vorstellen, dass ich nicht unbedingt eine Freundin von Herrn Rehberg bin.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Nicht?)