Protokoll der Sitzung vom 23.05.2012

sondern lediglich um politische Schlagzeilen geht. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Stefan Köster, NPD: Peinlich, peinlich!)

Vielen Dank, Frau Schlupp.

Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Einzelberatung über den von den Fraktionen der SPD und CDU eingebrachten Entwurf eines Kohlendioxid-Speicherungsausschlussgesetzes Meck

lenburg-Vorpommern auf Drucksache 6/385.

Ich lasse zunächst über den mündlich vorgetragenen Änderungsantrag des Vorsitzenden des Energieausschusses zur Beschlussempfehlung abstimmen, wonach die Wörter „der Landesregierung“ durch die Wörter „der Fraktionen der SPD und CDU“ zu ersetzen sind. Wer dem mündlich vorgetragenen Änderungsantrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der mündlich vorgetragene Änderungsantrag einstimmig angenommen.

Der Energieausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und CDU entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 6/750 in der Fassung des vom Vorsitzenden des Energieausschusses vorgetragenen Änderungsantrages unverändert anzunehmen.

Ich rufe auf die Paragrafen 1 bis 3 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Fraktionen der SPD und CDU. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um sein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Eine Stimmenthaltung.

(David Petereit, NPD: Ich habe den Arm nicht rechtzeitig wieder runtergenommen. – allgemeine Heiterkeit – Unruhe vonseiten der Fraktion der SPD)

Das kommentiere ich jetzt mal nicht.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Rechter Arm oben geblieben.)

Damit sind die Paragrafen 1 bis 3 sowie die Überschrift

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Eingerastet wahrscheinlich.)

in der Fassung des Gesetzentwurfes der Fraktionen der SPD und CDU einstimmig angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Da hat der weiße Wolf wieder geschlafen.)

Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen in der Fassung des Gesetzentwurfes der Fraktionen der SPD und CDU auf Drucksache 6/385 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und CDU auf Drucksache 6/385 bei einstimmiger Zustimmung angenommen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Fraktion der SPD hat Beratungsbedarf signalisiert. Wir treten deshalb jetzt in die Mittagspause ein und setzen die Sitzung dann um 13.00 Uhr fort. Ich unterbreche die Sitzung.

Unterbrechung: 11.52 Uhr

(Die Dauer der Unterbrechung wird zwischenzeitlich verlängert.)

Wiederbeginn: 13.08 Uhr

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich eröffne die unterbrochene Sitzung.

Von der Fraktion DIE LINKE liegt Ihnen auf Drucksa- che 6/757 ein Antrag zum Thema „Neuanfang eines Landesheimatverbandes in Mecklenburg-Vorpommern ermöglichen“ vor. Auf Wunsch der Antragsteller soll die Tagesordnung um diesen Antrag erweitert werden. Gemäß Paragraf 74 Ziffer 1 unserer Geschäftsordnung kann diese Vorlage beraten werden, wenn zwei Drittel der Mitglieder des Landtages die Dringlichkeit bejahen. Zugleich muss die Einreihung in die Tagesordnung beschlossen werden.

Wird das Wort zur Begründung der Dringlichkeit gewünscht? – Bitte, Herr Koplin.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Im Wege der Dringlichkeit ist Ihnen der besagte Antrag, einen Neuanfang eines Landesheimatverbandes in MecklenburgVorpommern zu ermöglichen, zugegangen. Auf regulärem Wege war das nicht möglich. Antragsschluss war der 9. Mai, am 14. Mai haben wir von der akuten Situation des

Landesheimatverbandes erfahren, am 18. Mai, vergangenen Freitag, ist dann vor dem Amtsgericht ein Insolvenzantrag gestellt worden.

Die Dringlichkeit dieses Antrages ergibt sich aus unserer Sicht aus drei Punkten: Erstens ist dieser Antrag dringlich zu behandeln, weil zahlreiche Vereine, Verbände und Initiativen unmittelbar in der Vorbereitung von Veranstaltungen stehen. Sie brauchen rasch Verlässlichkeit, Gewissheit und auch Finanzen. Zweitens ist die Dringlichkeit geboten, weil alle mit Brauchtum und Heimatpflege verbundenen Akteure sofort ein Signal aus dem politischen Raum brauchen. Und drittens, die Hilfezusage des Bildungsministers kann nur eine Zwischenlösung sein. Wichtig ist es, die Strukturen, die noch bestehen, zu erhalten. Wir wissen selbst, wie schnell es passieren kann, wenn eine Organisation „kaputtgeht“ – in Anführungsstrichen –, dass dann auch die Akteure, diejenigen, die die Struktur vordem gebildet haben, dann ihrer Wege gehen. Das jetzt vorhandene Netzwerk sollte unbedingt erhalten bleiben. Aus diesen drei Punkten ergibt sich die Dringlichkeit. Wir bitten um Aufsetzung auf die Tagesordnung. – Schönen Dank.

Wird das Wort zur Gegenrede gewünscht? – Bitte, Herr Butzki.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Landtagsabgeordnete! Dringlichkeitsanträge sind Anträge, die die Regierung auffordern, unverzüglich zu handeln. Diese Anträge haben nur eine Berechtigung, wenn die Landesregierung nicht reagiert und damit größere Probleme entstehen.

Ich gehe davon aus, dass Sie, meine Damen und Herren von der Fraktion DIE LINKE, die einheimischen Zeitungen lesen und auch das Nordmagazin im NDR sich regelmäßig anschauen. Minister Brodkorb hat in all seinen Beiträgen zum Thema Landesheimatverband immer öffentlich erklärt, dass die kleineren und größeren Projekte abgesichert sind. Die eingehenden Anträge werden durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bildungsministeriums zeitnah abgearbeitet und beschieden.

Da dieses Thema auch für uns Landtagsabgeordnete der Regierungskoalition sehr wichtig ist und wir es bereits in unseren Arbeitskreisen besprochen haben, sollten wir das Thema Landesheimatverband auch in einer der nächsten Sitzungen des Bildungsausschusses beraten. Für den heutigen Tag sehen die Fraktionen der Regierungskoalition keine Dringlichkeit, da bereits durch das Bildungsministerium gehandelt wird und die Projekte abgesichert sind. Wir werden diesen Dringlichkeitsantrag ablehnen.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung.

Wer der Erweiterung der Tagesordnung um diese Vorlage zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Erweiterung der Tagesordnung bei Zustimmung der Fraktionen von DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und NPD sowie bei Gegenstimmen der Fraktionen von SPD und CDU nicht zugestimmt worden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, von den Fraktionen der SPD und CDU liegt Ihnen auf Drucksa

che 6/758 ein Antrag zum Thema „Ausbauvorhaben der Häfen Rostock und Wismar unterstützen“ vor. Auf Wunsch der Antragsteller soll die Tagesordnung um diesen Antrag erweitert werden. Gemäß Paragraf 74 Ziffer 1 unserer Geschäftsordnung kann diese Vorla- ge beraten werden, wenn zwei Drittel der Mitglieder des Landtages die Dringlichkeit bejahen. Zugleich muss die Einreihung in die Tagesordnung beschlossen werden.

Wird das Wort zur Begründung der Dringlichkeit gewünscht? – Bitte, Herr Schulte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ende April hat das Bundesverkehrsministerium mit Schreiben an die hiesige Landesregierung klargestellt, dass für die beiden Häfen in Wismar und Rostock die entsprechenden Voraussetzungen für den Ausbau der Bundesschifffahrtswege, die zu den Häfen führen beziehungsweise in den Häfen sind, für die nächsten Jahre nicht erfolgen sollen. Das ist eine Abwendung von allen anderen bisher geplanten Voraussetzungen und es ist dringend erforderlich, dass nicht nur die Landesregierung, sondern der Landtag selber sich hierzu positioniert,

(Stefan Köster, NPD: Haben Sie keinen ordentlichen Antrag eingereicht?)

weil dies ein schwerwiegender Eingriff in die entsprechende wirtschaftliche Entwicklung des Landes sein wird. Deswegen bitte ich darum, diesen Antrag auf die Tagesordnung dieser Landtagssitzung zu setzen und nicht bis zur Junisitzung damit zu warten. – Danke schön.

Wird das Wort zur Gegenrede gewünscht? – Bitte, Herr Ritter.

Ja. Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben eben gehört, dass die Information zu diesem Sachverhalt seit Ende April vorliegt. Daher stellt sich die Frage, warum die Regierungskoalition oder die Fraktionen der Koalition es nicht geschafft haben, einen ordnungsgemäßen Antrag für diese Landtagssitzung auf die Tagesordnung zu setzen, sondern heute über einen Dringlichkeitsantrag versuchen, das Problem zu behandeln. Zweitens ist die Landesregierung offenbar schon beim Handeln, denn in Punkt 2 heißt es: „Der Landtag unterstützt die Landesregierung bei ihren Bemühungen, …“. Die Landesregierung per Dringlichkeit zu unterstützen oder zu beauftragen, etwas zu tun, was sie schon macht, ist nicht zielführend, deshalb lehnen wir die Dringlichkeit dieses Antrages ab.

(Beifall vonseiten der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Kommen wir nun zur Abstimmung.

Wer stimmt der Erweiterung der Tagesordnung um diese Vorlage zu? – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist auch dieser Erweiterung der Tagesordnung bei Zustimmung der Fraktionen von SPD und CDU und Ablehnung der Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und NPD nicht zugestimmt worden.

Sehr geehrte Damen und Herren, ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 4: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag zwischen dem Land Mecklenburg-Vorpommern und der Freien und Hansestadt Hamburg über die Zuständigkeit des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg in Staatsschutz-Strafsachen, Drucksache 6/713.

Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag zwischen dem Land Mecklenburg-Vorpommern und der Freien und Hansestadt Hamburg über die Zuständigkeit des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg in Staatsschutz-Strafsachen (Erste Lesung) – Drucksache 6/713 –

Das Wort zur Einbringung hat die Justizministerin Frau Kuder.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sicher erinnern Sie sich noch an die Verfahren gegen die sogenannten Kofferbomber oder gegen die mutmaßlichen Mitglieder der als Sauerlandgruppe bekannt gewordenen Islamisten vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf. Nicht vergessen sein dürften auch die Prozesse gegen die Mitglieder der Rote Armee Fraktion vor dem Oberlandesgericht Stuttgart, werden uns die Bilder nicht zuletzt durch ein aktuelles Verfahren gegen ein ehemaliges RAF-Mitglied wieder ins Gedächtnis gerufen.

Allen diesen spektakulären Prozessen ist gemein, dass es sich um Verfahren vor den sogenannten Staatsschutzsenaten der Oberlandesgerichte handelt. Dort werden insbesondere Verfahren wegen terroristischer Aktivitäten verhandelt. Nach Paragraf 120 des Gerichtsverfassungsgesetzes ist für derartige Prozesse das Oberlandesgericht im Bezirk des Sitzes der Landesregierung erstinstanzlich zuständig. Bei uns im Land liegt die Zuständigkeit damit bei dem Oberlandesgericht Rostock als einzigem Oberlandesgericht.

Mit dem im Februar dieses Jahres geschlossenen Staatsvertrag wurde jetzt die Möglichkeit geschaffen, künftig alle Staatsschutzverfahren aus unserem Land vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg zu verhandeln. Eine solche Zuständigkeitskonzentration ist für Mecklenburg-Vorpommern in doppelter Hinsicht vorteilhaft. Zum einen wird auf diese Weise der Gefahr erheblicher Investitionskosten begegnet. Zwar sind Staatsschutzverfahren, insbesondere solche mit terroristischem Hintergrund, relativ selten, erst recht in MecklenburgVorpommern. So hat der zuständige Strafsenat des OLG Rostock in der Vergangenheit lediglich ein entsprechendes Verfahren durchgeführt. Sollte es jedoch in Zukunft zu einem oder mehreren dieser Verfahren im Lande kommen, wären diese sicherheitstechnisch sehr aufwendig und damit sehr teuer. Dies haben die Erfahrungen aus anderen Bundesländern gezeigt.