Protokoll der Sitzung vom 29.08.2012

übten sich die Koalitionäre im Tiefschlaf und taten nichts. Sie behaupteten gar, die Regierung arbeite schon längst

an einem Gesetzentwurf. Im Übrigen, hieß es, würde die Landesregierung zu anderen Zahlen kommen als DIE LINKE in ihrem Gesetzentwurf.

Meine Damen und Herren, zu diesen Ausflüchten nur Folgendes: Der Gesetzentwurf der Regierung ist in zentralen Punkten identisch mit unseren Berechnungen. Der Steigerungssatz und der sogenannte Höchstruhegehaltssatz stimmen auf die Kommastelle genau mit unseren Zahlen überein. Nur beim Mindestversorgungsniveau sieht die Regierung keinen Änderungsbedarf.

Der Oberknaller, wenn ich hier das so sagen darf, war die bahnbrechende Feststellung der Landesregierung im März dieses Jahres. Zu diesem Zeitpunkt sollte die Landesregierung den Gesetzentwurf, angeblich seit Langem geplant, in den Landtag einbringen.

In der Pressemitteilung der Staatskanzlei hieß es zum alten Ministergesetz: „Diese Regeln stammen noch aus den neunziger Jahren. Sie sind nach Einschätzung der Landesregierung heute nicht mehr zeitgemäß.“ Zitatende.

(Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Ja, ist doch in Ordnung.)

Eine Kommission müsse nun ran und Vorschläge erarbeiten.

Meine Damen und Herren, die Medien nannten dieses Gebaren zu Recht eine Posse. Einfache Prozentrechnung ist, soviel ich weiß, Schulstoff der Klasse 6. Dazu bedarf es keiner Sachverständigenkommission. Deren Vorschläge hat die Regierung in ihrem Gesetzentwurf übernommen, wie es heißt. In der Substanz handelt es sich jedoch um keine neuen Vorschläge. Ob die Minister anstatt einer Berufungsurkunde zukünftig eine Ernennungsurkunde erhalten, scheint mir nicht wirklich entscheidend zu sein.

(Tilo Gundlack, SPD: Das ist ein Unterschied.)

Und dass sie ihr Ruhegehalt nach dem Gesetzentwurf nicht mehr verdienen, sondern erdienen, ist wohl auch nicht wirklich von Belang.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Ja, die Vorschläge waren nicht von dir, das ist das Entscheidende.)

Über diese und andere neue Begrifflichkeiten werden sich allenthalben die Fans der Rechtsförmlichkeit freuen, vielleicht aber auch lieber erfreuen, ich weiß es nicht. Was ich aber weiß, meine Damen und Herren, die Kommission diente der Landesregierung als Feigenblatt für ihre Untätigkeit.

(Tilo Gundlack, SPD: Oh, oh, oh!)

Hat sie das verdient?

Mit Beginn der fünfjährigen Wahlperiode 2006, spätestens aber mit der vollständigen Absenkung des Versorgungsniveaus für die Landesbeamten Ende 2011 hätten SPD und CDU Nägel mit Köpfen machen und das Landesministergesetz gleich mit anpacken müssen, gerade weil es um die eigene Besoldung geht. Erst nachdem wir nachhakten, kamen SPD und CDU so allmählich

in die Gänge und präsentieren heute wenig Überraschendes.

Nach so viel Kritik will ich aber einen positiven Ausblick wagen. Es ist sehr wahrscheinlich, dass DIE LINKE dem Gesetzentwurf am Ende zustimmen wird.

(Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Na siehste, geht doch. – Zuruf von Heinz Müller, SPD)

Und das kann ich hier ohne Wahrscheinlichkeitsberechnung, Schulstoff Klasse 8, schon ankündigen.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE – Tilo Gundlack, SPD: Das freut mich auch.)

Das Wort hat nun der Abgeordnete Herr Müller von der SPD-Fraktion.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! An einem Punkt möchte ich meiner Vorrednerin durchaus zustimmen: Bei manchen Fragen der Rechtsförmlichkeit sind das Dinge, die müssen vielleicht aus Rechtsförmlichkeitsgründen sein, aber sie sind nicht die Dinge, die uns hier im Landtag in einer politischen Debatte wirklich bewegen. Deswegen sollten wir sie machen, sollten aber uns nicht weiter hier im Plenum damit aufhalten, das ist klassische Ausschussarbeit, dort gehört es hin.

(Torsten Renz, CDU: Hört, hört!)

Zum Inhalt dieses Gesetzes hat, denke ich, die Ministerin für die Landesregierung alles gesagt und damit das Gesetz umfassend begründet. Ich hätte mir eigentlich also einen Redebeitrag ersparen können, wenn mich nicht Frau Rösler doch noch motiviert hätte, hier etwas zu sagen. Und das, was ich hier sagen möchte, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist, glaube ich, etwas sehr Ernstes, denn wir als Politiker sind gelegentlich in der Situation, dass wir Entscheidungen treffen müssen, die für uns selbst unmittelbare Bedeutung haben, unmittelbar auch in dem Sinne, dass sie sich in unserem Portemonnaie aktuell oder wenn wir denn Ruheständler sind, auswirken. Und immer wenn wir dies tun, stehen wir – das lässt sich auch sehr gut nachvollziehen – unter einer besonders kritischen Betrachtung der Öffentlichkeit, die unser Tun hier sehr kritisch beäugt.

Und deswegen, meine sehr verehrten Damen und Herren, sind wir gerade in solchen Fragen gut beraten, wenn wir nicht im eigenen Saft braten und die Entscheidungen ausschließlich aus unserer eigenen Überzeugung heraus begründen, sondern wenn wir Sachverstand von außen hinzuziehen und unsere Entscheidung auf solche von außen herangetragenen Argumente mit stützen.

(Vizepräsidentin Silke Gajek übernimmt den Vorsitz.)

Ich denke, wir werden dies tun, wenn wir uns über die Fragen der Versorgung und Bezahlung der Abgeordneten und der Größe dieses Parlaments unterhalten. Und die Landesregierung, davon bin ich überzeugt, war gut beraten, als sie einen Gesetzentwurf vorbereitet hat, der über die Landesregierung und ihre Altersvorsorge geht, wenn sie dies eben nicht im eigenen Saft gemacht hat und schon gar nicht angeregt von einer Oppositionsfraktion, sondern wenn sie hier von außen kommenden

Sachverstand hinzugezogen hat, eine solche Expertenkommission gebildet hat und deren Ergebnisse – und das ist das Entscheidende für mich – eins zu eins übernommen und eins zu eins in diesen Gesetzentwurf hineingeschrieben hat. Ich glaube, es ist klug, so vorzugehen, weil ich denke, dass Akzeptanz, die man auch draußen in der Bevölkerung für solche Regelungen haben will und ich denke, haben sollte, dass man Akzeptanz auf diese Art und Weise sehr viel schneller erreichen kann.

Deswegen halte ich dieses Vorgehen der Landesregierung für klug und deswegen glaube ich, dass die Ergebnisse, die jetzt auf dem Tisch liegen – und das sind ja die Vorschläge dieser Sachverständigenkommission –, selbstverständlich von uns, Frau Rösler, in den Ausschüssen, und das ist der Europa- und Rechtsausschuss federführend und das ist der Finanzausschuss, zu beraten sind. Ich glaube aber, dass auch wir als Parlament klug beraten sein werden, wenn wir diese Vorschläge, die formal die Landesregierung vorlegt, die aber real und inhaltlich die Sachverständigenkommission vorlegt, nicht auf den Kopf stellen werden, sondern uns an ihnen orientieren werden.

Nichtsdestotrotz werden wir selbstverständlich eine vernünftige Beratung in den Ausschüssen machen. Heute in der Ersten Lesung ist aus meiner Sicht alles gesagt. – Ich danke Ihnen.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Suhr von der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! In der Tat, die Finanzministerin hat recht gehabt mit ihrer Prognose: Das Thema ist keines für die tiefe Emotionalität. Ich kann an dieser Stelle wirklich auch von unserer Seite signalisieren, der Entwurf geht in die richtige Richtung und mit der Tendenz, diesen Entwurf in diese Richtung auch zu unterstützen, gehen wir jetzt in die Ausschussberatungen und in die Fraktionsberatungen.

Ich finde an dieser Stelle auch noch mal wichtig, darauf hinzuweisen, und so ist es in der Gesetzesvorlage im Begründungsteil auch ausgeführt, dass die Landesregierung an dieser Stelle sieht, dass sie selbst einen Beitrag leisten will für die auf uns zukommende Finanzierungslücke in den Kassen. Auch das finde ich an dieser Stelle richtig. Ich möchte hier auch für meine Fraktion erklären, wenn man einmal einen Blick wirft in die umgebenden Bundesländer und die Ministergesetze dort vergleicht, dann befinden wir uns durchaus in einem Mittelfeld, was auch für unsere Fraktion absolut akzeptabel ist. Also das Niveau dessen, was hier vorgeschlagen wird, glaube ich, ist durchaus angemessen.

Ich möchte aber das zum Schluss noch mal aufgreifen, was Herr Müller gerade gesagt hat. Wir haben ja noch einen kleinen Unterschied zwischen dem Vorgehen, das die Landesregierung jetzt gerade gewählt hat, indem sie nämlich hergegangen ist und eine Expertenkommission oder eine externe Kommission einberufen hat unter Vorsitz des Präsidenten des Landesrechnungshofes und diesen Empfehlungen eins zu eins gefolgt ist. Wir sind auf der Ebene des Abgeordnetengesetzes im Au

genblick in einem Status, wo wir zunächst mal Experten hören.

(Heinz Müller, SPD: Richtig.)

Wenn das an dieser Stelle der Vorschlag, die Idee, möglicherweise das Angebot war, diesen Weg auch in der Weiterentwicklung des Abgeordnetengesetzes zu gehen, dann halte ich das für einen sehr prüfbaren, geeigneten Weg. Darüber sollten wir in der Tat reden. Das ist ein Unterschied, ob ich nur eine Anhörung mache, in der es unterschiedliche Auffassungen gibt, oder aber ob ich möglicherweise Vorschläge auch in die Hände eines Gremiums hineinlege, was extern gespeist wird und wo möglicherweise dann ähnlich konsensual ein solcher Vorschlag herausgearbeitet werden kann. Ich finde, wir sollten gemeinsam darüber nachdenken. – Herzlichen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Andrejewski von der NPD-Fraktion.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Man stelle sich vor, alle Arbeitnehmer des Landes würden genauso gestellt wie die Landesminister nach diesem Gesetzentwurf. Nach fünf Jahren Tätigkeit in ihren Berufen hätten sie bereits Anspruch auf eine Altersversorgung in Höhe von 30 Prozent des letzten Bruttogehaltes.

Das Durchschnittsbruttogehalt beträgt in Deutschland im Augenblick 40.000 Euro im Jahr, das sind rund 3.333 Euro im Monat, Rentenanspruch nach fünf Jahren knapp 1.000 Euro. Natürlich verdienen viele wesentlich weniger. Eine Arzthelferin bekommt in Mecklenburg-Vorpommern im Durchschnitt 1.271 Euro brutto. Ihr stünden nach fünf Jahren über 400 Euro Rente zu. Jedes Jahr würde sich der Anspruch um weitere 2,39 Prozent des letzten Bruttogehaltes erhöhen, wenn das gleich bliebe in zehn Jahren, also 23,9 Prozent, knapp ein Viertel der letzten Bruttobezüge. Beim Durchschnittsverdiener wären das noch einmal circa 800 Euro, nach 15 Jahren Arbeit insgesamt 1.800 Euro.

Angesichts einer Durchschnittsrente in den neuen Bundesländern in Höhe von 1.044 Euro für Männer und 676 Euro für Frauen wäre das sehr zufriedenstellend, zumal nach nur 15 Jahren Arbeit. Die Arzthelferin stünde nach 15 Jahren bei 700 Euro und nach 25 Jahren bei 1.000 Euro, wobei zu berücksichtigen wäre, dass es eine Obergrenze von 71,5 Prozent gäbe des letzten Bruttogehaltes. Das wären bei diesem Beispiel bei der Arzthelferin 911 Euro, die hätte sie etwa nach 22 Jahren. Das ist ihr Nettogehalt, wohl auch recht anständig, ganz besonders dann, wenn sie schon mit 60 in Rente gehen könnte und vor allem, wenn sie hierfür keinen Pfennig Rentenbeiträge gezahlt hätte.

Und genauso stellen sich die Bedingungen für die Altersversorgung der Minister des Landes Mecklenburg-Vorpommern dar, wie sie der Gesetzentwurf regelt: Nach fünf Jahren Berufstätigkeit Anspruch auf 30 Prozent von 11.650 Euro Bruttogehalt, jedes weitere Jahr 2,39 Prozent mehr, keine Beitragszahlung, Versorgungsbeginn mit 60.

In der Begründung des Gesetzentwurfes heißt es, die „schwierige Situation“ der Altersversicherungssysteme in

Deutschland erforderte „einen systemgerechten Beitrag aller … Bürger, die in der gesetzlichen Rentenversicherung“ versichert seien, und zu diesem Ziel müsse auch, wie sie sich hochtrabend nennt, „die politische Leitungsebene Mecklenburg-Vorpommerns im Rahmen einer Reform ihrer Altersversorgung einen Beitrag leisten.“

Für die einen wird die Rente ab 67 eingeführt. Es ertönen schon Rufe sogenannter Wirtschaftsexperten, die sich mutige Politiker wünschen, welche die Rente mit 70 durchsetzen sollen, denn der demografische Wandel erfordere eine Anpassung der Altersversorgung in Richtung immer geringerer Leistungen in Verbindung mit immer kürzeren Bezugszeiten. Die politische Leitungsebene hingegen, die die demografische Katastrophe zu verantworten hat und verschuldet hat, räumt in ihrem Versorgungsparadies die Möbel ein bisschen um und nennt das dann „einen Beitrag leisten“. Nach fünf Jahren Ministeramtszeit 3.495 Euro Versorgungsanspruch, das sind 30 Prozent von 11.650 Euro, dreieinhalb mal so viel wie der Durchschnittsrentner in den neuen Ländern und über fünfmal so viel wie die Durchschnittsrentnerin in den neuen Ländern mit 60.

Das ist also der großartige Beitrag der politischen Leitungsebene, den sie als heroisches Opfer für die Allgemeinheit verkaufen möchte. Ich würde das als Versuch der Volksverdummung bezeichnen, denn ich glaube nicht, dass allzu viele darauf hereinfallen. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion der NPD)

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Ringguth von der CDU-Fraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehen Sie es mir nach, wenn ich zunächst einmal die Kolleginnen und Kollegen in ganz besonderer Weise grüße, die als Vertreter ihrer Fraktionen jetzt vier Tage hintereinander bei einer Parlamentarierkonferenz in der russischen Föderation waren, gestern Abend hierhergekommen sind