Protokoll der Sitzung vom 26.09.2012

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Ums Wort gebeten hat noch mal für die Fraktion DIE LINKE die Abgeordnete Frau Oldenburg.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich mache es kurz.

Herr Brodkorb, Sie haben sich einfach keinen Gefallen getan in den Kollegien dieses Landes mit der Gegen

rechnung der – und ich wiederhole es noch mal – nicht messbaren Arbeitszeit.

(Vizepräsidentin Regine Lück übernimmt den Vorsitz.)

Ein Lehrer, eine Lehrerin, die arbeiten nicht 40 Stun- den. Wenn Sie Befragungen lesen, dann sind wir bei 56/57 Stunden die Woche. Und es ist auch falsch zu sagen, dass dann der Unterricht schlechter vorbereitet wird, wenn sie mehr mit Bürokratie zu tun haben. Nein. Warum haben wir zahlreiche Burn-out-Erkrankungen unter den Lehrkräften? Warum haben wir Dauerkranke? Doch bestimmt nicht, weil sie insgesamt nur ihre vorgerechneten 40 Stunden arbeiten, sondern das, was an Mehrarbeit hinzukommt, geht bei der Erholung, geht beim Familienleben flöten. So einfach ist das. Ein Lehrer lässt seine Kinder nicht im Stich.

(Beifall vonseiten der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Er arbeitet und macht und macht alles, was zusätzlich kommt, und dann geht es auf seine Kosten.

(Udo Pastörs, NPD: Wenn’s denn so wäre! Wenn’s denn so wäre!)

Das wollte ich nur noch mal sagen.

(Beifall vonseiten der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Als Nächste hat das Wort Frau Berger von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Ich will doch noch mal zwei Punkte richtigstellen, die, glaube ich, hier gerade ein bisschen verquer dargestellt wurden. Zum einen: Bei dem gemeinsamen Gespräch im Bildungsministerium – ich erinnere mich sehr wohl daran – ging es um den Zeitplan der Schulgesetzno- velle. Allerdings waren uns die Inhalte der Schulgesetz- novelle, zumindest der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN, zu dem damaligen Zeitpunkt in keinster Weise bekannt.

(Zuruf von Michael Silkeit, CDU)

Wir kennen die Schulgesetznovelle seit letzter Woche Montag, nein, sogar erst seit letzter Woche Dienstag, denn erst seit diesem Zeitpunkt ist sie über die Parlamentsdokumentenbank abrufbar.

In dem Gespräch ging es lediglich um die Schulwahl- freiheit. Und wenn Sie mir richtig zugehört haben, haben Sie an dieser Stelle auch das kleinste Problem beziehungsweise nämlich überhaupt gar kein Problem. Die Probleme, die wir haben mit der Schulgesetznovelle, sind die Förderpläne, sind die Bewertungsmaßstäbe, die inzwischen an den Schulen schon praktiziert wurden, die hier aber keiner Fraktion oder zumindest vielleicht auch nur wieder unserer Fraktion, nämlich der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, in keinster Weise bekannt sind.

(Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Frau Berger, ich möchte Sie darauf aufmerksam machen, auch wenn Ihr Redebeitrag spontan war, dass Sie bitte das Parlament ansprechen.

(Ulrike Berger, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Entschuldigung. – Zuruf von Jochen Schulte, SPD)

Ich schließe die Aussprache.

Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 6/1118 zur Beratung an den Bildungsausschuss zu überweisen. Wer dem Überweisungsvorschlag zustimmt, den bitte ich um sein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag mit den Stimmen der SPD, der CDU, der LINKEN, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angenommen, bei Enthaltungen der NPD.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 5: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesausführungsgesetzes SGB II, des Landesstiftungsgesetzes und des Feiertagsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 6/1119.

Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesausführungsgesetzes SGB II (AG-SGB II) , des Landesstiftungsgesetzes (StiftG M-V) und des Feiertagsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (FTG M-V) (Erste Lesung) – Drucksache 6/1119 –

Das Wort zur Einbringung hat die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales Frau Schwesig.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Das gültige Ausführungsgesetz zum SGB II regelt im Wesentlichen folgende Dinge: zum einen den Rechtscharakter der von kommunalen Trägern wahrgenommenen Aufgaben – bei SGB II geht es ja um das Thema Grundsicherungen –, die Rechtsform der gemeinsamen Einrichtungen, die zugelassenen kommunalen Träger, die Festlegung der obersten Landesbehörde, die Wahrnehmung des Aufsichtsrechts, die Finanzzuweisungen sowie finanzielle Beteiligungen des Bundes an den Kosten der Unterkunft.

Der nunmehr vorliegende Gesetzentwurf zur Änderung dieses Ausführungsgesetzes steht im Zusammenhang mit den Änderungen, die sich aus dem Neuzuschnitt der Ressorts ergeben haben. Die Abteilung Arbeit ist vom ehemaligen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus zum Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales gewechselt. Damit verbunden ist eben auch der Wechsel der Zuständigkeit für das Landesausführungsgesetz SGB II nach Paragraf 6 Absatz 2. Die Vertretung des Landes im Bund-Länder-Ausschuss obliegt künftig ebenso dem Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales, Paragraf 7.

An einigen Stellen bedurfte es begrifflicher Klarstellungen im Zuge der flächendeckenden Einführung der kommunalen Doppik zum 1. Januar 2012. Und auf Wunsch des Justizministeriums wurden die sich aus den neuen Res

sortzuständigkeiten ergebenden Änderungen im Landesstiftungsgesetz und Feiertagsgesetz Mecklenburg-Vor- pommern in das Gesetzvorhaben aufgenommen und die Ressortbezeichnung ebenfalls entsprechend angepasst.

So viel zum Inhalt dieser Änderungen. Und ich gehe davon aus, dass es umfangreich genug war für die Überweisung in die Ausschüsse. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 45 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Als Erster hat das Wort der Abgeordnete Herr Schubert von der CDU-Fraktion.

Sehr verehrte Damen und Herren Abgeordnete, wir haben ja die Ausführungen der Ministerin gehört. Es sind keine inhaltlichen Veränderungen, sondern nur formelle. Und deswegen werden wir auch dieser Überweisung zustimmen. – Danke.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU – Egbert Liskow, CDU: Das war aber mager.)

Das Wort hat nun die Abgeordnete Frau Tegtmeier von der SPD-Fraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! In der Tat mag es ein wenig verwundern, dass wir überhaupt bei dieser Klarheit dieses Änderungsgesetzes eine Aussprache hier durchführen,

(Heinz Müller, SPD: Stimmt, hätte man auch ohne Aussprache machen können.)

denn das ist eine logische Konsequenz von Ressortveränderungen. Und von daher mache ich das Einzige, was an dieser Stelle eigentlich noch zu sagen ist, ich beantrage nämlich die Überweisung in den Sozialausschuss, der der Herr Schubert ja eben schon zugestimmt hat. – Vielen Dank.

(Beifall und Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD)

Ich schließe die Aussprache.

Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 6/1119 zur Beratung an den Sozialausschuss zu überweisen. Wer stimmt diesem Überweisungsvorschlag zu? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag mit den Stimmen der SPD, der CDU, der LINKEN und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angenommen, bei Enthaltung der Fraktion der NPD.

Meine Damen und Herren, die Fraktionen haben sich darauf verständigt, den Tagesordnungspunkt 11 in der morgigen Sitzung nicht, wie ursprünglich vorgesehen, nach Tagesordnungspunkt 20, sondern nach Tagesordnungspunkt 16 aufzurufen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann verfahren wir so.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 6: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Erhaltung von Dauergrünland im Land Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 6/1120.

Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Erhaltung von Dauergrünland im Land Mecklenburg-Vorpommern (Dauer- grünlanderhaltungsgesetz – DGErhG M-V) (Erste Lesung) – Drucksache 6/1120 –

Das Wort zur Einbringung hat der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Herr Dr. Till Backhaus.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Er ist nicht da. Er ist gerade auf dem Grünland.)

Jetzt wird eine Auszeit von fünf Minuten durch die SPDFraktion beantragt. Dann ist das so.

Unterbrechung: 14.09 Uhr

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Wiederbeginn: 14.11 Uhr