Die ordentliche Gerichtsbarkeit und auch das Landgericht Schwerin verfügen über eine ausreichende Anzahl an Richterinnen und Richtern. Das Justizministerium hat daher die verantwortlichen Gerichtsleitungen im Juni und nochmals im August gebeten, durch geeignete organisatorische Maßnahmen sicherzustellen, dass die Strafkammern des Landgerichts Schwerin aufgabengerecht besetzt sind und dass Haft- sachen beschleunigt bearbeitet werden können.
Ende August wurden die Lösungsversuche des Ministeriums mit dem Präsidenten des Oberlandesgerichts nochmals intensiviert, um dem Beschleunigungsgebot in Haftsachen zu entsprechen. Nachdem Ende September dennoch in einem zweiten Verfahren eine Haftentlassung erfolgen musste, habe ich am 11. Oktober persönlich die
Situation mit dem Präsidenten des Oberlandesgerichts erörtert. Dieser hat versichert, sich mit dem Landgerichtspräsidenten zu bemühen, weitere Haftentlassungen zu vermeiden.
Angesichts des verbleibenden Restrisikos weiterer Haftentlassungen habe ich umgehend eine Eilentscheidung getroffen und das Landgericht Schwerin aus dem Justizministerium heraus vorübergehend personell verstärkt. Zwei ausgewiesene Strafrechtler sind seit dem 15. Oktober zusätzlich dort tätig, ohne dass dafür neue Richterstellen geschaffen werden mussten.
Das Präsidium des Landgerichts hat in der Folge eine weitere Strafkammer eingerichtet, die inzwischen ihre Arbeit aufgenommen hat. Weitere Haftentlassungen dürften damit nicht mehr zu befürchten sein.
Hat das Präsidium des Landgerichtes darauf hingewiesen in seiner Überlastungsanzeige, dass es zu vorzeitigen Entlassungen von Untersuchungshäftlingen kommen könnte?
Als uns bekannt geworden ist, dass es eine Überlastungsanzeige der 3. Großen Strafkammer an das Gerichtspräsidium, und nicht an das Justizministerium, das möchte ich hier noch mal betonen, gegeben hat, da wurde in diesem Schreiben, was wir im Übrigen nur im Zusammenhang mit einer anderen Angelegenheit zur Kenntnis bekommen haben, darauf hingewiesen, dass es möglich wäre, dass Haftentlassungen anstehen könnten.
Wie ich eben mitgeteilt habe, wurde darauf reagiert, indem dann Schreiben an den OLG-Präsidenten gegangen sind mit der Bitte, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, dass solche Haftentlassungen vermieden werden.
gewaltigers nicht in der landesweiten FokusDatei für gefährliche Sexualstraftäter auf, obwohl der Mann erst im August 2011 aus dem Gefängnis entlassen wurde und seitdem unter Führungsaufsicht steht?
Herr Abgeordneter, zunächst möchte ich deutlich machen, dass mich die Tat sehr betroffen gemacht hat, und ich hoffe auch von Herzen, dass Rebecca sich von der schrecklichen Tat bald wieder erholen kann.
Nun zu Ihrer Frage: Der Tatverdächtige unterfällt nicht dem Überwachungskonzept Fokus, weil er nicht der im Konzept niedergelegten Zielgruppe angehört. Nach
Nummer 3 der Verwaltungsvorschrift werden unter anderem solche verurteilten Personen in das Programm aufgenommen, die eine Sexualstraftat gemäß den Paragrafen 174 bis 174c, 176 bis 179 Strafgesetzbuch begangen haben und genau deswegen nach dem Paragrafen 68f oder 67d Absatz 4 bis 6 Strafgesetzbuch unter Führungsaufsicht stehen.
Zwar stand der Verdächtige unter Führungsaufsicht, jedoch nicht wegen einer Sexualstraftat. Der Eintritt der Führungsaufsicht nach Paragraf 68f Strafgesetzbuch knüpft unter anderem an die Vollverbüßung einer verhängten Freiheitsstrafe an. Der vom Tatverdächtigen voll verbüßten Gesamtfreiheitsstrafe, aufgrund derer die Führungsaufsicht eintrat, lag kein Sexualdelikt zugrunde.
Zusatzfrage: Können Sie uns mitteilen, aufgrund welcher schweren Straftat der hier bezeichnete Straftäter denn unter Führungsaufsicht gestellt wurde?
Ich rufe auf den Geschäftsbereich der Finanzministerin. Hierzu bitte ich den Abgeordneten Tino Müller, Fraktion der NPD, die Frage 15 zu stellen.
struktur sowie die unterschiedlichen Steuerungsnotwendigkeiten zwischen Landeshaushalt und kommunalen Haushalten im Einzelnen dar, die aus Sicht der Landesregierung zur Einführung der Doppik auf kommunaler Ebene führten?
Frau Präsidentin! Herr Abgeordneter! Ich sehe die Intention Ihrer Frage so, dass unterschiedliche oder gleiche Aufgabenstrukturen eine notwendige Entscheidung nach sich ziehen, ob kameralistische oder doppische Haushaltsführungen zwingend erforderlich sind. Dem ist nicht so, letztendlich gibt es für beides gute Gründe.
Bei den Kommunen gibt es eine Zahl von guten Gründen, die Doppik einzuführen, letztendlich war aber der Grund, dass die kommunalen Spitzenverbände sich selbst sehr vehement dafür eingesetzt haben. Der Innenminister hat schon darauf hingewiesen, dass 2003 die Innenministerkonferenz dafür plädiert hat. Gleichzeitig hat die Landesregierung für sich entschieden, auch bei uns gäbe es Gründe für eine doppische Haushaltsführung.
Aber aus unserer Sicht gibt es noch viel stärkere Gründe, bei der Kameralistik zu bleiben und in ihrer Erweiterung eine Übersichtlichkeit und Transparenz darzustellen, denn letztendlich kommt es bei einem Haushalt darauf an, dass man die Einnahme- und Ausgaben- seite deutlich sieht, dass man die Risiken und Vermögen in einem Haushalt darstellt. Das kann mit einer erweiterten Kameralistik genauso geschehen wie mit einer Doppik.
Insofern gibt es zwischen Kommunen und Land Ähn- lichkeiten in den Ausgabenstrukturen, aber auch Unterschiede, zumindest auf Länderseite. Wir sind ja da nicht alleine. Soweit ich weiß, ist bis jetzt nur Hessen seit einiger Zeit bei der Umstellung – in Klammern: da gibt es auch ein bisschen Enttäuschung ob der Ergebnis- se –, bei dieser Entscheidung geblieben, die Kameralistik in ihrer Erweiterung beizubehalten.
Diese Entscheidungen sind alle viele Jahre alt und ich denke, dass die Auswirkung und Umsetzung dessen jetzt nachweisen wird, dass sicherlich die Kommunen, die kommunalen Spitzenverbände, die ja für die Kommunen sprechen, eine richtige Entscheidung getroffen haben.
Ich weiß wohl, dass die Umsetzung unterschiedlich leicht fällt. Es gibt begeisterte Befürworter und es gibt einige, die noch eine Zeit brauchen, aber letztendlich ist die Kernfrage dabei: Mit welchem Instrumenta- rium machen sich die Gebietskörperschaften auf den Weg, einen ausgeglichenen Haushalt mit überschau- baren Risiken in den Blick zu nehmen, und inwieweit müssen sie dazu neben Einnahmen und Ausgaben noch andere Fakten, die ich vorhin genannt habe, überblicken?
Danke schön. Könnten Sie uns einige der Gründe nennen, die Sie ansprachen, die für die Beibehaltung der Kameralistik auf Länderebene sprechen, Frau Ministerin?
Es sind bis jetzt alle Gründe. Für unser Land gilt, wir haben die erweiterte Kameralistik. Ich lege die Betonung auf „erweitert“, denn wir geben ja neben dem Saldo noch andere Fakten an. Beispielsweise gibt es jährlich eine Vermögensübersicht des Landes, beispielsweise werden die Pensionslasten als implizite Schulden deutlich ausgewiesen, denen wir mit dem Pensionsfonds begegnen, und des Weiteren haben wir an der Stelle auch das ganze Thema Bürgschaften mit im Blick, sodass auch für das Parlament sehr übersichtlich und transparent zusätzliche Risiken des Haushaltes, die in der Zukunft entstehen, deutlich werden.
Zusatzfrage: Stimmen Sie mir zu, dass das von Ihnen gerade Angesprochene bei der Anwendung der Doppik viel aussagekräftiger auch für das Land dargestellt werden könnte?
Ich rufe auf den Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft, Bau und Tourismus. Hierzu bitte ich den Abgeordneten JohannGeorg Jaeger, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Fragen 16 und 17 zu stellen.
Zeitraum unterstützt beziehungsweise fördert das Land Mecklenburg-Vorpommern die länderübergreifende Offshore-WindkraftindustrieVertretung OWIA in Berlin und über welches Ministerium wird die Förderung des Wind Energy Network e. V. koordiniert beziehungsweise in welchem Ministerium wird über die Fördermittelvergabe entschieden?
Ja, guten Morgen, Herr Kollege! Das Ministerium für Wirtschaft hat gemäß einer Richtlinie zur Förderung von Unternehmen in regionalen Netzwerken diese Dinge vom 01.07.2009 bis zum 30.06.2012 aus dem Sozialfonds gefördert und ab dem 01.07.2012 aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Infrastruktur“, und zwar ist die Förderung vorgesehen bis zum 31.12.2013.
Die Offshore-Wind-Industrie-Allianz in Berlin ist eine Ge- meinschaftsvertretung des Windenergienetzwerkes mit der Windagentur Bremen und Bremerhaven und Erneuerbare Energien Hamburgs und damit auch Offshorenetzwerk, Energy Network, das Sie genannt haben. Die Beiträge belaufen sich auf 10.000 Euro. In Bremen werden 65.000 und in Hamburg 25.000 jährlich bereitgestellt.