orte, die sich aktuell im Genehmigungsverfahren im Land Mecklenburg-Vorpommern befinden, werden durch Einsprüche der militärischen Flugsicherung blockiert beziehungsweise wie vielen wird eine Zustimmung durch die militärische oder zivile Flugsicherung verweigert?
Im aktuell laufenden emissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren wurden durch militärische oder zivile Luftfahrtbehörden insgesamt 43 Windenergieanlagen abgelehnt oder ihnen wurde mit Einschränkungen zugestimmt. Das betrifft Anlagen in insgesamt 8 Windenergiebereichen.
Planen Sie als Minister eine Kontaktaufnahme zum Militär, um über diese Probleme auf einer höheren Ebene zu verhandeln?
Die Wehrbereichsverwaltung Nord hatte signalisiert, dass abgelehnte Windenergieanlagen zu diskutieren sind, und wenn Standorte insgesamt zu betrachten sind, ist die Bundeswehr bereit, diese Abstimmungen weiterhin zu begleiten.
Zusatzfrage: Herr Minister, was waren die Hauptgründe des Verteidigungsministeriums, hier gegen solche Windkraftanlagen, die Sie gerade nannten, Widerspruch einzulegen?
Das hat einmal mit den Höhen zu tun und andererseits mit der Frage Einzelstandorte oder Mehrfachstandorte. Alles, was im BImSch-Verfahren läuft und über 50 Meter ist, muss diskutiert werden, und da gibt es natürlich dann auch die Beteiligungen der Bundeswehr.
Zusatzfrage: Inwieweit ist vorstellbar, dass nach erneuten Verhandlungen die Bundeswehr bereit wäre, den einen oder anderen Standort für Windkraftanlagen dennoch zuzulassen?
Die Grundvoraussetzung ist, dass insgesamt die Dinge besprochen werden und mit der Flugsicherung der Bundeswehr abgestimmt sind. Dann kann man auch zu Regelungen kommen, eine Zulassung zu erhalten.
Ich rufe auf den Geschäftsbereich des Ministers für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz. Hierzu bitte ich den Abgeordneten Professor Dr. Fritz Tack, Fraktion DIE LINKE, die Frage 18 zu stellen.
Schwerpunkten hat der Leerstand in den Kleingartenanlagen des Landes genommen und welche Maßnahmen will die Landesregierung dagegen ergreifen?
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Professor Tack! Die Frage, also die originäre Aufgabe des Kleingartenwesens zu begleiten, wird natürlich durch die Landesregierung vorgenommen. Ich will an den Anfang stellen, dass seit Übernahme dieses Hauses das Kleingartenwesen auch finanziell gefördert worden ist. Allein seit 1998 ist für das Kleingartenwesen in Mecklenburg-Vorpommern ein Betrag von über 1,3 Millionen Euro zur Förderung des Kleingartenwesens bereitgestellt worden, um die Gemeinschaft der Kleingärtner Mecklenburg-Vorpommerns zu unterstützen.
Die Entwicklung des Leerstandes bereitet uns zum Teil Sorgen, das nehmen wir gemeinsam zur Kenntnis. Grundsätzlich lässt sich aber sagen, dass vor allen Dingen Kleingartenanlagen, die sich in touristischen Schwerpunktgebieten oder in den Ballungszentren befinden, nach wie vor sehr, sehr gut ausgelastet sind und damit das Kleingartenwesen nach wie vor für die Landesregierung eine sehr wichtige Rolle spielt. Aber es wird
auch mitgeteilt, dass wir aus dem Landesverband der Gartenfreunde zur Kenntnis nehmen, dass im Land 53 Prozent der Kleingartenvereine Leerstände gemeldet haben.
Allein im Landesverband heißt das, wenn wir wissen, dass wir 55.300 Kleingärten haben, dass circa 3.000 Kleingärten leer stehen. Das ist ein Prozentanteil von 6 bis 7 Prozent. Das ist noch nicht besorgniserregend, aber für die Kosten sind die Kleingartenverbände natürlich zur Verantwortung zu ziehen und sie müssen die Kosten aufbringen, auch wenn es diese Leerstände gibt.
Die Gründe habe ich ja ein bisschen angedeutet, und die sind auch jedem bewusst und bekannt. Es hängt natürlich mit der demografischen Entwicklung zusammen und es hat auch im Übrigen zu DDR-Zeiten zum Teil ein Überangebot von Kleingärten gegeben. Auch zu damaliger Zeit gab es schon Tendenzen, dass die Kleingärten in den Anlagen nicht zu 100 Prozent ausgelastet waren.
Die Landesregierung nimmt diese Problematik deutlich auf und es ist nicht nur im Rahmen der ostdeutschen Länder die Tendenz zu erkennen, sondern auch in den alten Bundesländern gibt es Hinweise darauf, dass es eine Veränderung in dieser Struktur gibt.
Nichtsdestotrotz, betone ich, hängt es auch immer ein Stückchen von den Aktivitäten in den Kleingartenvereinen ab. Wir haben gerade in Schwerin mit Freude zur Kenntnis nehmen dürfen, dass es mit neuen Aktivitäten einen erneuten Zulauf gerade von Familien mit Kindern in die Kleingartenanlagen hinein gibt. Das Gleiche gilt für Rostock, aber auch in Waren habe ich mich davon überzeugen können. Es hängt also auch immer davon ab, wie attraktiv man diese Gemeinschaft der Kleingärtner weiter unterstützt.
Im Übrigen weise ich darauf hin, dass wir die Möglichkeit haben, in Einzelfällen den Rückbau von Kleingartenanlagen vorzunehmen, um damit auch attraktive Freizeitangebote zu schaffen, nämlich einen parkähnlichen Charakter. Das könnte man sich zum Beispiel in Laage sehr schön anschauen, wo ein Rückbau vorgenommen worden ist und dadurch eine hohe Attraktivität der Restgartenanlage entstanden ist. Auf der anderen Seite suchen wir gemeinsam mit den Kommunen nach Lösungen, um unter anderem Schulgärten in die Kleingarteneinrichtungen zu bringen, aber auch Kitas an das Thema Kleingarten heranzuführen, um so die gesunde Ernährung mit zu unterstützen.
… und wir werden in Kürze im Übrigen darüber entscheiden, dass wir die Unterstützung gewähren für sogenannte Seniorengärten in Mecklenburg-Vorpommern – das ist im Übrigen dann einmalig in Mecklenburg-Vor- pommern –, oder wir investieren in Kinderspielplätze, sodass die Landesregierung bestrebt ist, auch die Vereine weiter zu unterstützen.
Ja, ich habe es ja angedeutet, die Schwerpunkte liegen insbesondere in den dünner besiedelten Regionen, wo die demografische Entwicklung ihre Folgen zeigt. Aber da sage ich ausdrücklich, wir haben mittlerweile Tendenzen, dass es eine Rückbesinnung auf dieses Thema gibt, sich doch wieder mehr mit gesunden Lebensmitteln, aber auch mit der Natur, mit der Umwelt auseinanderzusetzen. Wir haben auch Tendenzen, dass tatsächlich aus dem Berliner Raum oder aus dem Hamburger Raum, ja, Freunde der Gärten nach Mecklenburg-Vorpommern kommen. Also betroffen sind vor allen Dingen die ländlichen Gebiete.
Ich darf nun die Abgeordnete Dr. Ursula Karlowski, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bitten, die Fragen 19 und 20 zu stellen.
Sehr geehrte Frau Dr. Karlowski, die bisherigen aktuellsten Informationen und Auskünfte zur Nährstoffbelastung der Grundgewässer in Mecklenburg-Vorpommern liefert ja der Gewässergütebericht, den kennen Sie aus dem Jahr 2008, in dem wir die Daten von 2003 bis 2006 ausgewertet haben. Dieser Prozess läuft definitiv weiter, selbstverständlich, und Sie können auch Informationen bekommen über das Landesamt, übers LUNG, also über unser Landesamt in Güstrow.
Und wenn wir uns zu dieser Frage auch weiterhin verständigen wollen, dann ist es so, dass die Veröffentlichung eines weiteren umfassenden Gewässergüteberichtes zurzeit nicht vorgesehen ist, wir aber dazu übergegangen sind, zu Schwerpunkten, die die Öffentlichkeit besonders interessieren – ich glaube, das ist auch richtig so –, detaillierte Aussagen zu treffen, um damit auch der Allgemeinheit tatsächlich umfassende Informationen zur Verfügung zu stellen. Hier geht es unter anderem um die Stichworte Uranbelastung im Wasser oder um Trinkwasser oder um die Frage von Nährstoffen, aber insbesondere auch von Arzneimittelrückständen oder Medikamentenrückständen im Wasser und im Grundwasser.
Das Grundwassermonitoring und die dazugehörigen Messungen und Datenerhebungen, das ist mir ganz wichtig, Ihnen das noch mal an die Hand zu geben, laufen selbstverständlich unvermindert weiter. Also wir haben einen genauen Überblick und ich bin froh, dass wir im Frühjahr als erstes Bundesland der Bundesrepublik Deutschland eine Grundwasserbedarfskarte vorgelegt haben, sodass wir sehr genau wissen, wie sind die Grundwasserbestände, aber auch die Oberflächengewässerbestände und deren Qualität und wie ist das Dargebot für hervorragendes Trinkwasser in MecklenburgVorpommern.
jeder, jeder Bürger, jede Bürgerin, mit seiner Frage jederzeit an das Landesamt für Umwelt, Natur und Geologie in Mecklenburg-Vorpommern in Güstrow wenden, um damit auch zum Beispiel aktuelle Untersuchungs- ergebnisse zur Grundwasserbeschaffenheit zu bekommen.
Sonderberichtes über Pflanzenschutz- und Arzneimittelbefunde in den Oberflächengewässern und im Grundwasser Mecklenburg-Vorpom- merns und, wenn nicht, warum nicht?
Also noch in diesem Jahr ist vorgesehen, auf der Internetseite des Landesamtes für Umwelt, Natur und Geologie einen Sonderbericht zur Umsetzung der Verordnung zum Schutz der Oberflächengewässer in Mecklenburg-Vorpommern zu veröffentlichen. In diesem Bericht soll vor allem der Hintergrund der Bewertung des chemischen, und das ist ja die Frage von Ihnen, des chemischen Gewässerzustandes vorrangig zum Thema Schadstoffbelastung thematisiert werden.
Eine Nachfrage: Wenn der Bürger, die Bürgerin laut Landesumweltinformationsgesetz sich ans LUNG wendet, entstehen dem Bürger oder der Bürgerin dann dadurch Kosten und wie hoch sind die ungefähr einzuschätzen?
Also, Frau Dr. Karlowski, hier muss ich mal unterbrechen. Ich kann auch hier keinen Zusammenhang zur Antwort des Ministers erkennen.