Inwieweit ist das von mir zuletzt Gefragte denn überhaupt schon mal Gegenstand Ihrer Überlegungen gewesen?
Ich habe vorhin gesagt, es ist ein interessanter Vorschlag, mit dem wir uns zunächst beschäftigen müssen. Ein Ergebnis gibt es noch nicht.
Ich rufe jetzt auf den Geschäftsbereich der Finanzministerin und ich bitte den Abgeordneten Herrn Saalfeld, die Fragen 1 und 2 zu stellen.
1. Wie sind die Vorstellungen des Finanzministeriums zur Sicherung des Budgetrechts des neuen Landtages angesichts der absehbaren haushaltslosen Zeit?
Ich möchte gern eins vorwegschicken: Die haushaltslose Zeit in dem Sinne gibt es nicht, weder in den Kommunen noch im Land. Wir haben ganz klare Regeln, nach denen wir uns jetzt bewegen, aber das Budgetrecht wird auf alle Fälle insofern gesichert, weil es nach den jetzigen Regeln des Paragrafen 21 des Haushaltsgesetzes, der natürlich mit dem Artikel 62 der Landesverfassung gekoppelt ist, weitergelten darf, Bestimmungen des Haushaltsgesetzes quasi unser Leitbild sind.
Wir haben durch den Doppelhaushalt ja im Grunde gewährleistet, dass wir auch legislaturübergreifende Haushalte gestalten. Das Ganze hat sich jetzt nur einmal durch die Veränderung von vier auf fünf Jahre nun nicht so ergeben, das bedeutet, wir werden erst Mitte des nächsten Jahres einen beschlossenen Haushalt durch das Parlament haben. Solange bewegen wir uns aber nicht im rechtsfreien Raum, sondern können handeln, indem quasi die Regeln der vorgenannten Paragrafen eingehalten werden. Das ist zum Beispiel, dass grundsätzlich nur solche Ausgaben und Verpflichtungen zulässig sind, die sachlich unabweisbar, notwendig und zeitlich unaufschiebbar sind und die im Haushaltsplan 2011 mit den damit verbundenen Ausgaben bereits enthalten sind.
Der Grundgedanke des Artikels 62 der Landesverfassung ist also eine Fortführung des Bestehenden verbunden mit einer Beschränkung der Höhe nach auf die bisherigen Ansätze. Zusätzliche Ausgaben beziehungsweise neue Vorhaben sind dem Gesetzgeber vorbehalten. Für derartige Maßnahmen müsste bei Bedarf eine vorzeitige Ermächtigung im Wege eines sogenannten Vorschaltgesetzes geschaffen werden, wenn es denn benötigt wird.
Im Übrigen wird das Finanzministerium die Bewirtschaftung der nach Artikel 62 der Landesverfassung grundsätzlich ausgabefähigen Mittel mit dem ersten Bewirtschaftungserlass 2012 regeln. Zur Sicherung des Budgetrechtes des Landtages ist vorgesehen, dass Mittel grundsätzlich nur bis zur Höhe von 70 Prozent der bisherigen Ansätze freigegeben werden.
2. Welche Möglichkeiten sieht das Finanzministerium in Zeiten der vorläufigen Haushaltsführung gemäß Artikel 62 der Landesverfassung, öffentlich von der Koalition angekündigte Weichen- stellungen in der Förderpolitik des Landes, zum Beispiel in der Energiepolitik (Stichwort „Energiewende“), umzusetzen?
Ich verwies ja schon darauf, gemäß Artikel 62 Nummer 3 der Landesverfassung können sonstige Leistungen fortgesetzt werden beziehungsweise Beihilfen hierfür weiter gewährt werden. Mit dieser Regelung können also begonnene Maßnahmen fortgesetzt werden.
Das gilt nicht nur für konkrete Einzelmaßnahmen, sondern auch für laufende Förderprogramme an sich. Diese Programme werden regelmäßig für mehrere Jahre festgelegt. Beispielsweise gelten EU-Förderprogramme im Zeitraum 2007 bis 2013. Im Rahmen der im Jahr 2011 bestehenden Ansätze für Förderprogramme kann die Landesregierung also bei der Bewilligung von konkreten Projekten Schwerpunkte setzen, beispielsweise im Anwendungsbereich der Klimaschutzrichtlinie.
Alle weitergehenden Maßnahmen können allerdings erst mit dem beschlossenen Haushalt fortgesetzt werden. Das wäre also quasi in der Mitte des nächsten Jahres. Das ist noch ein sehr früher Zeitpunkt, denn für alle Umsetzungen bedarf es immer rechtlicher Rahmenbedingungen, die erst geschaffen werden müssen, und damit ist mit dem beschlossenen Koalitionsvertrag der Weg frei, der im nächsten halben Jahr dann auch rechtlich untersetzt werden kann.
Das wird nicht nötig sein aus jetziger Erkenntnis. Sollten wir aber aufgrund der rechtlichen Bestimmungen vorab bestimmte neue Schwerpunkte setzen müssen, sind wir daran gehalten. Aber wir gehen zurzeit davon aus, dass das nicht notwendig ist.
bestimmte Rahmenbedingungen haben, um die Förderpolitik nachzusteuern. Würden Sie die Förderrichtlinien in der haushaltslosen Zeit in der vorläufigen Haushaltsführung mit den Ausschüssen abstimmen wollen oder welches Verfahren ist da vorgesehen?
Die Förderprogramme der EU sind im Grunde auf dem Weg. Wir befinden uns jetzt mitten in einer Förderperiode, die 2014 ausläuft. Darum gibt es im Grunde gültige Richtlinien, in deren Rahmen die Landesregierung handeln kann. Ich denke, es ist selbstverständlich guter Brauch und vor allem auch, wenn eine neue Fraktion im Landtag dazu interessierte Fragen hat, dass dieses im Ausschuss detailliert wiedergegeben werden kann. Ich denke, ich spreche für meine Kolleginnen und Kollegen, dass wir sehr gern bereit sind, Auskunft zu erteilen.
Ich rufe jetzt auf den Geschäftsbereich des Ministers für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz und hierzu bitte ich die Abgeordnete Frau Gerkan, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Frage 8 zu stellen.
8. Welche Möglichkeiten sieht die Landesre- gierung, Förderungen des Landes über das Agrarinvestitionsprogramm stringent an voraussetzende Kriterien für eine artgerechte Tierhaltung zu binden?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Im Rahmen der Genehmigungsverfahren, darauf will ich dann konkret eingehen, wird selbstverständlich das ganze Thema Tierschutz innerhalb des Genehmigungsverfahrens mit berücksichtigt. Wir haben es in der Regel in Mecklenburg-Vorpommern ja mit sogenannten BImSch-Verfahren zu tun, das heißt, in dem Rahmen findet nicht nur die Umweltverträglichkeit statt, sondern eben alle anderen im öffentlichen Interesse stehenden Fragen werden mit erörtert, und dazu gehört nachweislich ausdrücklich auch die artgerechte Haltung von Tieren in MecklenburgVorpommern. Das heißt, Anträge nach dem AFP, dem Agrarförderprogramm, nach dem Sie gefragt haben, werden erst bewilligt, wenn das Baugenehmigungsverfahren abgeschlossen und damit ausdrücklich die Frage des Tierschutzes und der tierschutzrelevanten, aber auch andere Fragestellungen mit erörtert worden sind und damit Lebensfähigkeit hergestellt worden ist.
Eine Nachfrage, Herr Minister: Sind Sie der Auffassung, dass in den Massentierhaltungsanlagen, wie jetzt zum Beispiel in Klein Daberkow mit 400.000 Hähnchen, der Tierschutz gewährleistet ist?
Wir haben es hier mit einem Genehmigungsverfahren zu tun. Das Genehmigungs- verfahren ist nicht abgeschlossen. Das gilt auch für eine ganze Reihe von anderen Genehmigungsverfahren, auf die Herr Glawe indirekt heute schon hingewiesen hat,
die durch ein Bundesimmissionsschutzverfahren laufen. Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass dieses Gesetz durch die GRÜNEN-Beteiligung der Bundesminister Trittin und Künast entwickelt worden ist, mit dem wir heute arbeiten. Das heißt, im Rahmen dessen, was wir heute im Bundesimmissionsschutzgesetz haben, haben wir damit bundeseinheitliche Regelungen. An die halten wir uns und damit wird auch die rechtsstaatliche Genehmigungsfrage aus meiner Sicht eindeutig geklärt.
Ich glaube, dass wir gehalten sind, das Bundesimmissionsschutzgesetz – es hat etliche Anträge auch durch unser Haus im Bundesrat gegeben – anzupassen. Dazu werden wir in Kürze auch Vorschläge unterbreiten, weil ich der Auffassung bin, dass eine bodengebundene, bäuerlich geprägte Landwirtschaft in Deutschland im Vordergrund stehen muss und eine rein auf Gewinn- maximierung oder auch gewerblich ausgerichtete Landwirtschaft in der Zukunft aus meiner Sicht keinen Bestand haben wird.
Herr Minister, inwieweit gibt es eine rechtliche Grundlage, um zu verhindern, dass, wie jüngst bekannt geworden, in der Zukunft Antibiotika in großen Mengen als Wachstumsbeschleuniger in der Massentierhaltung eingesetzt werden?
Wenn Sie sich mit dem Thema auseinandergesetzt hätten, dann wüssten Sie, dass Antibiotikaeinsatz als Wachstumsbeschleuniger beziehungsweise als Stimulator in Deutschland untersagt ist.
Herr Abgeordneter, hier gibt es keinen Dialog mit dem Minister. Es gab die Möglichkeit, eine Nachfrage zu stellen. Das haben Sie getan. Bitte nehmen Sie Platz.
Ich rufe jetzt auf den Geschäftsbereich des Ministers für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Die Fraktion der NPD hat darum gebeten, dass die Fragen 9 und 10 schriftlich beantwortet werden.
Ich rufe auf den Geschäftsbereich des Ministers für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung und
bitte jetzt den Abgeordneten Herrn Jürgen Suhr, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Frage 11 zu stellen.
liche Perspektive des Flughafens Barth vor dem Hintergrund einer mehrere Millionen umfassenden Landesförderung zum Ausbau des Towergebäudes?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Für die Erneuerung des Towergebäudes des Flughafens StralsundBarth als dritte Ausbaustufe wurden bereits im Jahr 2005 Fördermittel durch das Land in Höhe von 2,67 Millio- nen Euro zugesagt. Bewilligungsbehörde der Fördermaßnahme war das damalige Wirtschaftsministerium. Die Förderung der drei Ausbaustufen des Flughafens insgesamt betrug rund 6,6 Millionen Euro. Zuwendungsempfänger der dritten Ausbaustufe ist der ehemalige Landkreis Nordvorpommern als einer der Träger der Flughafenbetreibergesellschaft.
Es handelt sich hierbei um eine Infrastrukturförderung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ auf der Grundlage des 36. Rahmenplans. Weitere Grundlage der Förderung war die von der Landesregierung beschlossene erste Fortschreibung des Luftverkehrskonzeptes des Landes, Drucksache 4/1613 vom 29.03.2005, wonach der Flug- hafen Barth seiner ihm zugeordneten Bedeutung für die verkehrliche Erschließung, insbesondere für den Incomingtourismus, erst gerecht werden kann, wenn die Defizite, der desolate Zustand von Abfertigungsgebäude und Kontrollturm, beseitigt sind.
Der Antragsteller Landkreis Nordvorpommern, die anderen kommunalen Gesellschafter, neben dem Landkreis noch die Hansestadt Stralsund und die Stadt Barth, sowie die Flughafengesellschaft haben im Antragsverfahren zur Förderung dargelegt, dass neben einer besse- ren Auslastung des Flughafens und damit einer verbesserten Einnahmesituation auch Einsparungen, insbesondere im Bereich der Energieeffizienz, zu erwarten sind, da der Neubau eine Leichtbaukonstruktion aus den 1950er-Jahren ersetzt.
Mit der Umsetzung der Baumaßnahme werden die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass der Flughafen insbesondere die Potenziale der Region Fischland-DarßZingst zur Entwicklung von touristischen Incomingverkehren nutzen und damit eine Verbesserung der betriebswirtschaftlichen Ergebnisse erreichen kann. Weitere Entwicklungspotenziale bestehen im Geschäftsreise-, Rundflug- und Flugzeugverkehr.