auf die Tagesordnung der Sitzung am 17. Novem- ber 2011 zu setzen. Auf Wunsch der Antragsteller soll die Tagesordnung um diesen Dringlichkeits-
antrag erweitert werden. Gemäß Paragraf 74 Ziffer 1 unserer Geschäftsordnung kann diese Vorlage beraten werden, wenn zwei Drittel der Mitglieder des Land- tages die Dringlichkeit bejahen. Zwischen den Frakti- onen bestand Einvernehmen, den Dringlichkeits-
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit dem Angebot des Deutschen Volleyballverbandes an die Landeshauptstadt Schwerin, die Vorrunde der Damen-Europameisterschaft im Jahr 2013 auszurichten, bietet sich eine der seltenen Gelegenheiten, ein Sportereignis von überregionaler und gar internationaler Bedeutung hier auszurichten, und das sozusagen mit allen positiven Effekten für die Stadt und für das Land.
Worin begründet sich nun die Dringlichkeit? Das ist in erster Linie auf die finanziellen Notwendigkeiten zurückzuführen. Ich will hier ganz klar sagen, dass ein solches Ereignis nur dann in Schwerin stattfinden kann, wenn die geplante Mischfinanzierung aus städtischem Zuschuss, Ticketeinnahmen und Landeszuschuss realisiert werden kann.
Wenn wir als Landtag das politische Bekenntnis zu diesem Vorhaben abgeben, dann müssen natürlich die im Moment fehlenden 164.000 Euro für die Finanzierung dieses Großereignisses auch Bestandteil des Doppelhaushaltes 2012/2013 werden. Daher bitte ich Sie, da diese Beratungen jetzt anstehen, auch vor dem Hintergrund eines im Moment abschlägigen Bescheides aus dem Innenministerium der Dringlichkeit zuzustimmen. – Vielen Dank.
Wer der Erweiterung der Tagesordnung um diesen Tagesordnungspunkt zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Dann ist der Erweiterung der Tagesordnung um diesen Tagesordnungspunkt mit den Stimmen der SPD-Fraktion und CDU-Fraktion bei Zustimmung der Fraktion DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und NPD nicht zugestimmt worden.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 17: Wahl der Mitglieder des Gremiums gemäß § 34 Absatz 7 des Gesetzes über die Öffentliche Sicherheit und Ordnung in Mecklenburg-Vorpommern (SOG M-V), hierzu Wahlvorschlag der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 6/91, sowie Wahlvorschlag der Fraktion der NPD, Drucksache 6/128.
Wahl der Mitglieder des Gremiums gemäß § 34 Absatz 7 des Gesetzes über die Öffentliche Sicherheit und Ordnung in Mecklenburg-Vorpommern (SOG M-V)
Meine Damen und Herren, bevor wir zur Wahl kom- men, gestatten Sie mir noch einige Hinweise. Nach Paragraf 34 Absatz 7 des Gesetzes über die Öffentliche Sicherheit und Ordnung in Mecklenburg-Vorpommern werden die Mitglieder des Gremiums vom Landtag gewählt. Das Gremium besteht aus fünf Mitgliedern. Die Zusammensetzung regelt sich nach dem Stärkeverhältnis der Fraktionen.
Meine Damen und Herren, nach Artikel 32 Absatz 4 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit Paragraf 92 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung muss bei Wahlen geheime Abstimmung stattfinden. Diese erfolgt durch die Abgabe von Stimmzetteln.
Den für die Wahl allein gültigen weißen Stimmzettel erhalten Sie nach Aufruf Ihres Namens von der Schriftführerin zu meiner Rechten vor Betreten der Wahlkabine. Auf dem Stimmzettel sind die Namen der Kandidaten aufgeführt. Sie haben insgesamt nur fünf Stimmen. Ich darf Sie bitten, sich nach Erhalt des Stimmzettels in die Wahlkabine zu meiner Linken zu begeben. Der Stimmzettel ist in der Kabine anzukreuzen und so zu falten, dass eine geheime Wahl gewährleistet ist. Bevor Sie den Stimmzettel in die Abstimmungsurne, die sich vor mir befindet, geben, bitte ich Sie, dem Schriftführer beziehungsweise hier der Schriftführerin Ihren Namen zu nennen. Die Stimme ist ungültig, wenn der Stimmzettel nicht amtlich hergestellt ist, mit mehr als fünf Kreuzen versehen ist, außerhalb der Kabine gekennzeichnet wurde, einen Zusatz oder Vorbehalt enthält, zerrissen ist, den Willen des Abgeordneten nicht zweifelsfrei erkennen lässt oder die Stimmabgabe nicht geheim durchgeführt worden ist.
Bevor ich die Wahl eröffne, bitte ich die Schriftführerin, sich davon zu überzeugen, dass die Abstimmungsurne leer ist.
Ich eröffne die Abstimmung zur Wahl der Mitglieder des Gremiums gemäß Paragraf 34 Absatz 7 des Gesetzes über die Öffentliche Sicherheit und Ordnung in Mecklenburg-Vorpommern und bitte den Schriftführer zu meiner Linken, die Namen der Abgeordneten aufzurufen.
Haben alle Mitglieder des Hauses, die sich an der Wahl beteiligen wollen, ihre Stimme abgegeben? – Wenn das der Fall ist, schließe ich die Abstimmung und unterbreche die Sitzung für fünf Minuten zur Auszählung der Stimmung. Ich bitte die Parlamentarischen Geschäftsführer zu mir nach vorn.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich gebe das Ergebnis der geheimen Abstimmung zur Wahl der Mitglieder des Gremiums gemäß Paragraf 34 Absatz 7 des Gesetzes über die Öffentliche Sicherheit und Ordnung in Mecklenburg-Vorpommern bekannt.
Es wurden 67 Stimmen abgegeben, davon waren 67 Stimmen gültig. Für den Abgeordneten Manfred Dachner, Fraktion der SPD, stimmten 58 Mitglie- der des Landtages. Für den Abgeordneten Dr. Norbert Nieszery, Fraktion der SPD, stimmten 57 Abgeordnete des Landtages. Für den Abgeordneten Wolf-Dieter Ringguth, Fraktion der CDU, stimmten 57 Mitglieder des Landtages. Für den Abgeordneten Peter Ritter, Fraktion DIE LINKE, stimmten 61 Mitglieder des Landtages. Für den Abgeordneten Johannes Saalfeld, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, stimmten 57 Mitglieder des Landtages. Für den Abgeordneten Tino Müller, Fraktion der NPD, stimmten 5 Mitglieder des Landtages.
Damit sind die Mitglieder des Landtages Manfred Dachner, Dr. Norbert Nieszery, Wolf-Dieter Ringguth, Peter Ritter und Johannes Saalfeld in das Gremium gemäß Paragraf 34 Absatz 7 des Gesetzes über die Öffentliche Sicherheit und Ordnung in Mecklenburg-Vorpommern gewählt.
(Vincent Kokert, CDU: Der ist zwar nicht Doktor, aber derzeit auch nicht im Saal. – Udo Pastörs, NPD: Aber das ist heute leicht zu beschaffen, so ein Doktortitel.)
Im Namen des Hauses wünsche ich den neu gewählten Mitgliedern viel Erfolg bei ihrer verantwortungsvollen Aufgabe.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 18: Wahl der Mitglieder der G 10-Kommission gemäß § 2 des Gesetzes zur Ausführung des Gesetzes zu Artikel 10 Grundgesetz (G 10), hierzu Wahlvorschlag der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 6/90, sowie Wahlvorschlag der Fraktion der NPD, Drucksache 6/127.
Wahl der Mitglieder der G 10-Kommission gemäß § 2 des Gesetzes zur Ausführung des Gesetzes zu Artikel 10 Grundgesetz (G 10)
Meine Damen und Herren, bevor wir zur Wahl kommen, gestatten Sie mir noch einige Hinweise. Nach Paragraf 2 Absatz 3 des Gesetzes zur Ausführung des Gesetzes zu Artikel 10 Grundgesetz vom 17. Juli 1992 werden die Mitglieder der G 10-Kommission vom Landtag auf Vorschlag der Fraktionen für die Dauer einer Wahlperiode gewählt. Weiterhin regelt diese Vorschrift, dass für jedes Mitglied der Kommission ein Vertreter zu wählen ist. Gewählt ist, wer die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Landtages, das sind mindestens 36 Stimmen, auf sich vereint.