Bei den vorhandenen Schnittstellen mit anderen Ressorts, die sind natürlich zwangsläufig nach wie vor vorhanden, wird im Rahmen von Verwaltungsvereinbarungen, das ist so besprochen, zurzeit endabgestimmt mit den anderen Ressorts, wo die Schnittstellen praktisch hinführen, die Beteiligung beziehungsweise die Wirkung des Energieministeriums geregelt.
Zur Umsetzung der Förderpolitik wurde im Rahmen des Haushaltsentwurfes, der dem Landtag jetzt vorliegt, mit den Haushaltsplanentwürfen sowie dem Entwurf des Haushaltsbegleitgesetzes Vorsorge getroffen. Das wird dann im Rahmen der Beratungen zum Haushalt im Fachausschuss und sicherlich auch hier im Plenum diskutiert und besprochen werden können. Nur so viel: Die Klimafondsmittel für die laufende Förderperiode wurden von 25 Millionen Euro auf 32 Millionen Euro erhöht. Daraus ist unter anderem neu vorgesehen, Darlehen für die Förderung der nachhaltigen wirtschaftlichen Entwicklung und des Ausbaus der erneuerbaren Energien zu geben. Für Förderung und Gutachten für den Bereich „Klimaschutz und Energie“ stehen im Entwurf des Haushaltes jährlich rund 8 Millionen Euro zur Verfügung.
Ich rufe jetzt auf den Geschäftsbereich der Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales. Hierzu bitte ich die Abgeordnete Frau Gajek, Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, die Fragen 7 und 8 zu stellen.
7. Wie begründen Sie die Kürzungen der familienpolitischen Leistungen um 200.000 Euro im Haushaltsjahr 2012, wenn die Landesregierung gleichzeitig Familien stärken will?
Guten Morgen, liebe Abgeordnete Frau Gajek! Der Ansatz des Haushaltstitels entspricht der Veranschlagung in der Mittelfristigen Finanzplanung. Insoweit handelt es sich nicht um eine Kürzung. Es ist so, dass im letzten Doppelhaushalt zusätzlich zur Finanzplanung, zum Haushaltsansatz, durch das Parlament 200.000 Euro zusätzlich zur Verfügung gestellt worden sind. Der Ansatz der Landesregierung im Haushaltsentwurf entspricht dem Haushaltstitel, der auch in der Mittelfristigen Finanzplanung des letzten Haushaltes berücksichtigt war.
8. Gab es im Jahr 2011 noch einen Haushaltsansatz von 82.000 Euro für Schwule und Lesben und sind für 2012 nur noch 55.000 Euro im Haushalt eingeplant?
Diese Tatsache hat mit dem zu tun, was ich eben erklärt habe. Einen gesonderten Haushaltsansatz mit einem eigenen Haushaltstitel hat es in 2011 für die Förderung gleichgeschlechtlicher Lebensweisen nicht gegeben. Aber in dem Haushaltstitel für Zuschüsse zur Familienarbeit, über den wir eben ge- sprochen haben, ist die Förderung für gleichgeschlechtliche Lebensweisen reserviert. Das waren ursprünglich 55.000 Euro entsprechend der Mittelfristigen Finanzplanung und des Haushaltsansatzes. Und dadurch, dass das Parlament insgesamt die Förderung für die Familienarbeit noch einmal um 200.000 Euro aufgestockt hatte, war es mir möglich, den Ansatz von 55.000 Euro dann auf 82.000 Euro Förderung zu erhöhen. Jetzt entspricht sie wieder den 55.000 Euro, weil der ursprüngliche Haushaltsansatz der Mittelfristigen Finanzplanung wieder im Haushaltsentwurf abgebildet ist.
Ist Ihnen bewusst, dass beispielsweise der Klub „Einblick“ jetzt offensichtlich zumacht, weil hier gesagt wird, dass das Land sich nicht mehr an der Finanzierung beteiligt?
Wir sind mit dem Klub „Einblick“ und den Problemen im Gespräch. Wir sind jetzt in der vorläufigen Haushaltsführung und können natürlich erst mal nur das freigeben, was sozusagen der Haushalt abbildet.
Stichtag 30.06.2011 78 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte mit polnischer Staatsangehörigkeit, die ihren Wohnort im Landkreis Uecker-Randow haben, also 78 Beschäftigte.
(Stefan Köster, NPD: Von über 1.000 im Uecker-Randow-Kreis lebenden Polen. – Zuruf von Michael Andrejewski, NPD)
Eine Nachfrage: Wie erklärt sich die Landesregierung dann, dass ein Großteil der polnischen Staatsbürger
scheinbar lieber auf deutsche Kosten lebt, anstatt einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachzugehen?
(Michael Andrejewski, NPD: Wie viele sind selbstständig? – Stefan Köster, NPD: Wie viele kassieren Hartz IV?)
Eine weitere Zusatzfrage: Geht die Landesregierung davon aus, dass polnische Staatsbürger unsere Sozialkassen mehr belasten als entlasten?
Die Landesregierung geht davon aus, dass jede Bürgerin und jeder Bürger einen Anspruch auf Menschenrechte hat,
und dazu gehört eine soziale Absicherung, unabhängig von der Herkunft. Daran müssen Sie sich auch gewöhnen, meine Herren.
Frau Ministerin! Wie viel Strafverfahren sind eingeleitet worden in Mecklenburg-Vorpommern, speziell auch im Landkreis Uecker-Randow,
Es ist sehr wohl eine Ergänzung. Wenn Sie die nicht zulassen, dann ist das auch Ausdruck Ihres demokratischen Verständnisses.
Herr Abgeordneter, setzen Sie sich bitte auf Ihren Platz. Sie haben hier nichts zu kommentieren und vor diesem Hintergrund bitte ich Sie, Platz zu nehmen.
Ich rufe jetzt auf den Geschäftsbereich des Ministers für Inneres und Sport. Hierzu bitte ich den Abgeordneten Herrn Suhr, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Frage 10 zu stellen.