Protokoll der Sitzung vom 16.05.2001

- Na ja, das sind diese Spätentwickler. Die haben da so ihre eigenen Erfahrungen.

(Heiterkeit)

Ich will es aber nicht überziehen, Herr Ministerpräsident.

Da die, wie ich einmal sage, mitkonkurrierenden Fraktionen jetzt möglicherweise präsent sind, können wir die Debatte zu Ende bringen.

Was mich ungewöhnlich beruhigt, ist die Tatsache, dass man bei allen Einschränkungen, die man als Wald besitzende Personen erleiden kann und muss,

das Privileg hat, im Wald rauchen zu dürfen. Das werden wir nicht schamlos ausnutzen.

(Beifall bei der CDU - Frau Pawelski [CDU]: Da wird der Nichtraucher zum Raucher, oder wie?)

Für die Fraktion der SPD spricht der Kollege Räke.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte mich zuerst bei wesentlichen Teilen meiner Fraktion entschuldigen, die mich gesucht haben. Aber ich befand mich auf dem Kriegspfad in heimischen Angelegenheiten. Den Punkt hier hatte ich eigentlich fest im Blick. Ich habe es ja auch noch geschafft.

Zur Sache: zum Entwurf der Landesregierung für ein Niedersächsisches Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung. Meine Damen und Herren, im März haben wir das Jagdgesetz verabschiedet. Im Gegensatz zu den Debatten damals - es ging seinerzeit hoch her, vor allem um schwarze Vögel - sind die Diskussionen heute sehr locker, sehr leicht und sehr gelassen. Das ist auch gut so. Dieser Gesetzentwurf ist schon im Vorfeld gelobt worden. Mit dem Entwurf wurden drei alte Gesetze zu einem neuen, modernen, zukunftsfähigen Gesetz zusammengefügt. Das ist also gut angekommen, und es spricht sicherlich für eine gute Arbeit im Vorfeld. Dabei sind viele solide und praktische Vorschläge vorgebracht worden, die hier sicherlich schon mit bewegenden Worten erwähnt worden sind.

Zu dem Thema des Betretens und Begehens des Waldes - das sagte gerade Herr Oestmann - gab es - ich will es verkürzen - einen spektakulären Prozess, der die Landesregierung einfach zu Reaktionen zwingen musste und auch - -

(Unruhe - Glocke der Präsidentin)

- Ist irgend etwas los? - Es gab also einen spektakulären Prozess, auf den wir, wie gesagt, reagieren mussten. Die Reaktion der Landesregierung mit diesem Gesetzentwurf in diesem Punkt war auch so, dass alle im Grunde genommen verständnisvoll mit dem Kopf genickt und gesagt haben: So kann es nicht weitergehen. Wir müssen eine Lösung finden. - Es schadet nicht, wenn man bei Dunkelheit auf mehr oder weniger beleuchteten Wegen

bleibt. Es gibt aber auch eine Ausnahmeregelung. Und derjenige, der von einer Ausnahme Gebrauch machen und nachts, also bei Dunkelheit, im Wald herumtoben möchte, muss das Risiko eben selbst tragen.

Ich habe mir noch die §§ 11 und 12 notiert. Eine Waldfläche kann sich selbst überlassen werden, oder - eindrucksvoller formuliert - sie kann der eigendynamischen Entwicklung überlassen werden. Das muss der Waldbesitzer dann der Behörde anzeigen. Dies ist auch eine gute Entwicklung.

Dann zur Kahlschlagsbeschränkung: Wenn man mehr als 2 ha Wald auf einmal schlagen möchte, muss auch das in aller Form angezeigt werden.

Meine Damen und Herren, es gibt noch einige Punkte, über die wir in den kommenden Beratungen noch sprechen und die wir mit den Betroffenen diskutieren werden. Ich nenne - auch das ist sicherlich schon angesprochen worden - den § 3, bei dem es um die Zukunft des Genossenschaftswaldes geht. Es gibt durchaus Befürchtungen im Zusammenhang mit der Qualität der zukünftigen Betreuung des Genossenschaftswaldes. Hierüber wird man sicherlich ausführlich sprechen müssen, um zu einer ordentlichen Lösung zu kommen.

Das Thema Reiter - das hat Herr Oestmann vorhin auch schon angesprochen - ist sehr kompliziert. Sie sitzen auf hohen Tieren und gehen ihrem Hobby nach. Das ist sicherlich ein schwieriges Thema. Wir vom Lande wissen, dass das ein interessantes Klientel und eine wichtige Sportart für junge Leute, meistens für junge Mädchen, ist. Der Reitsport muss weiter ausgeübt werden können. Man muss aber auch dafür sorgen, dass die Waldwege, die Feldwege der Gemeinden, der Landkreise in Ordnung sind. Das ist alles teuer. Das muss irgendwie in eine Balance gebracht werden. Wir müssen einen Weg finden, um die wenigen Rowdys, wie bei den Autofahrern, in irgendeiner Weise in den Griff zu bekommen. Darüber, ob das zu einem amtlichen Zeichen für Pferde führen wird - nach dem Gesetzentwurf soll das ja die jeweilige Behörde vor Ort entscheiden - oder ob es nicht sinnvoller ist, so etwas landesweit zu regeln, weil es schwierig ist, dieses vor Ort zu entscheiden, wird sicherlich noch zu reden sein.

§ 11 hat die Überschrift „Ordnungsgemäße Forstwirtschaft, eigendynamische Waldentwicklung“. Hierbei geht es unter anderem um Naturverjüngung. Eine Frage, die wir im Ausschuss mit den

Betroffenen klären müssen, ist, ob nicht auch das Thema Verbissschäden ins Gesetz hineingehört.

Ferner gibt es - so ist mir zu Ohren gekommen zum § 2 – Wald und übrige freie Landschaft – Abs. 4 Forderungen und Wünsche, die Feldgehölze mit in dieses Gesetz aufzunehmen. Es ist ja nicht nur ein Waldgesetz, sondern auch ein Landschaftsgesetz. Das muss noch geprüft werden.

Es wird alles sorgfältig im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten beraten werden. Bei einem solch wichtigen Thema werden wir sicherlich auch eine Anhörung durchführen, bei der man sich die unterschiedlichen Meinungen anhören wird. Anschließend werden wir - dessen bin ich mir sicher - im Landtag mit großer Mehrheit - Herr Oestmann hat das auch schon angedeutet - dieses neue Niedersächsische Wald- und Landschaftsgesetz verabschieden. - Herzlichen Dank für Ihre freundliche Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD)

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht der Kollege Klein.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Formulierung „mit großer Mehrheit“ bedeutet immer - das habe ich inzwischen gelernt - ohne die Grünen. Wir wollen das noch nicht als ausgemachte Sache betrachten und versuchen, in den Beratungen zu anderen Ergebnissen zu kommen.

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass dieses Gesetzeswerk natürlich sinnvoll und notwendig ist. Wir begrüßen, dass es im Anhörungsverfahren, zu dem wir auch unseren Beitrag geleistet haben, gelungen ist, bereits einige Schwachstellen des ersten Gesetzentwurfes zu verbessern. So konnte die Grenze für die Genehmigung von Kahlschlägen von drei auf zwei Hektar heruntergesetzt werden. Die eigendynamische Entwicklung, die angesprochen worden ist, ist nicht mehr genehmigungspflichtig, sondern nur noch anzeigepflichtig. Auch eine nähere Bestimmung der ordnungsgemäßen Forstwirtschaft ist auf Anraten verschiedener Verbände nun aufgenommen worden. Uns stört aber, dass das Landwirtschaftsministerium immer wieder den Drang hat, die Geschichte zurückzudrehen. Beim Jagdgesetz hat es das Ministerium schon fertig gebracht, Elemente mittelalterlichen Aber

glaubens in das Gesetz zu übernehmen, indem es die Rabenvögel aufnahm. Jetzt geht es dazu über, Teile der Französischen Revolution zurückzunehmen; denn es war letzten Endes Rousseau, der sich dafür ausgesprochen hat, Herr Landwirtschaftsminister, dass der Wald durch die Menschen frei betreten werden darf. Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Wir brauchen aber gar nicht so weit zurückzugehen.

(Gansäuer [CDU]: Rousseau ist aber Robespierre gefolgt!)

Am 12. Juli 1973 wurde in das Niedersächsische Waldgesetz der Satz aufgenommen: Das Betreten des Waldes ist frei. - Vorher war dieses Recht ein Gewohnheitsrecht. Heute kann ich sagen: Hätten wir es lieber dabei belassen. Denn dadurch, dass es jetzt im Gesetz steht, ist natürlich der Möglichkeit, leichtfertig nicht nur Freiheitsrechte, sondern auch Lebensqualität einzuschränken, Tür und Tor geöffnet.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Es gibt sehr viele Gründe, bei Dunkelheit in den Wald zu gehen, und zwar nicht nur auf ausgebauten Wegen.

(Zurufe von der SPD und von der CDU - Dinkla [CDU]: Wo ein Wille ist, ist auch ein Wald!)

Erinnern wir uns nur an die beliebten Nachtwanderungen, die ich übrigens damals in der CAJ, also in der christlichen Arbeiterjugend, immer sehr gerne gemacht habe. Es gibt keinen triftigen Grund, das zu verbieten. Das ist unser Anliegen. Bei dem Schadenersatzfall, den die Landesregierung anführt, handelt es sich sicherlich um einen tragischen Einzelfall. Aber es ist ein Einzelfall. Bei unseren Recherchen ist es uns nicht gelungen, weitere Beispiele ausfindig zu machen, die belegen könnten, dass hier ein grundsätzliches Problem vorliegt. Wir sind überzeugt, dass ein Haftungsausschluss, soweit notwendig, auch mit anderen rechtlichen Formulierungen oder Konstruktionen erreicht werden kann. Wenn dies tatsächlich nicht erreicht werden kann, dann, meine ich, kann man diese Dinge immer noch über eine Pauschalversicherung regeln. Das Land fördert den Privatwald im Durchschnitt mit ca. 60 DM pro ha. Ein

Bruchteil davon würde ausreichen, um dieses kleine Haftungsrisiko durch eine Versicherung abzufedern.

Ein weiterer Punkt, den ich ansprechen möchte, ist der Begriff der ordnungsgemäßen Forstwirtschaft. Es reicht uns noch nicht aus, was hierzu im Gesetzentwurf steht. Unser Anliegen ist es immer gewesen, den LÖWE-Standard, also eine naturnahe Forstwirtschaft, auch im Waldgesetz zu verankern, und zwar analog zu der Aussage des Bundesverfassungsgerichts: Die Forstpolitik ist weniger auf Marktpflege ausgerichtet. Sie dient vor allem der Erhaltung des Waldes als ökologischer Ausgleichsraum für Klima, Luft und Wasser, für die Tier- und Pflanzenwelt sowie für die Erholung der Bevölkerung. - Diesen LÖWE-Standard möchten wir gerne nicht nur für den Landeswald, der ja nur gut ein Drittel der Waldfläche in Niedersachsen ausmacht, sondern auch für den restlichen Bereich gesichert wissen. Der niedersächsische Wald braucht diese besondere Fürsorge, denn er ist ein junger Wald mit vielen Fichtenmonokulturen, die durch Windbruch und Waldsterben besonders gefährdet sind. Wir möchten deshalb zusätzliche LÖWE-Standards ins Waldgesetz aufgenommen wissen, z. B. den Erhalt alter Bäume, denn hier gibt es ein hohes Defizit in Niedersachsen, einen erhöhten Totholzanteil und die Anlage von Referenzpflichten. Wir glauben, dass es dem privaten Waldbesitzer durchaus zumutbar und es mit der Sozialpflichtigkeit des Eigentums vereinbar ist, dass er den Schutz- und Erholungsfunktionen des Waldes nicht nur Rechnung trägt, wie es im Gesetzentwurf formuliert ist, sondern dass er auch beides fördert, und zwar so, wie es als Sonderbestimmung für den Landeswald vorgesehen ist. Wenn wir das erreichen, kann es eine ganz große Mehrheit für diesen Gesetzentwurf geben. - Schönen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Beratung.

Wir kommen zur Ausschussüberweisung. Mit der Federführung soll der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten beauftragt werden, und mitberatend sollen die Ausschüsse für Umweltfragen, für innere Verwaltung, für Rechts- und Verfassungsfragen und für Freizeit, Tourismus und Heilbäderwesen beteiligt werden. Wenn Sie so

beschließen möchten, dann bitte ich um Ihr Handzeichen. - Vielen Dank, irgendwie haben Sie so beschlossen.

Wir kommen zu

Tagesordnungspunkt 12: Erste Beratung: Entwurf eines Niedersächsischen Mediengesetzes (NMedienG) - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 14/2470

Der Gesetzentwurf wird durch den Ministerpräsidenten eingebracht.

(Frau Pawelski [CDU]: Ah ja!)

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit der Vorlage des Entwurfs eines Niedersächsischen Mediengesetzes verabschiedet sich die Landesregierung von dem Ihnen bekannten Landesrundfunkgesetz. Das heißt nicht, dass wir nun ein völlig Medienrecht vorlegen. Die Neufassung des Gesetzes baut auf den grundsätzlich guten Erfahrungen mit dem Landesrundfunkgesetz auf, enthält gleichwohl einige materielle Änderungen und ist auch insgesamt verändert worden.

Mit der Neufassung des Mediengesetzes verfolgt die Landesregierung im Wesentlichen zwei Ziele, nämlich die Einführung des Regelbetriebs für den Bürgerrundfunk sowie eine weitere Deregulierung und Liberalisierung.

Im Rahmen der Ihnen hinreichend bekannten Einsparbemühungen, die wir vornehmen müssen, sollen in dem neuen Gesetz gegenüber der gegenwärtigen Fassung auch 13 Paragrafen eingespart werden. Auf Regelungen, die bereits im Rundfunkstaatsvertrag enthalten sind, soll verzichtet oder verwiesen werden - sicherlich eine vernünftige Verschlankung des Gesetzestextes.

Etliche Bestimmungen sind übersichtlicher gestaltet und besser lesbar geworden. Eine Reihe von Verordnungs- und Genehmigungsvorbehalten ist in dem neuen Mediengesetz überhaupt nicht mehr enthalten. Diese Veränderung ist in der Anhörung zu dem Gesetzentwurf wiederholt begrüßt bzw. auch gefordert worden.

Umstrittener ist die wesentlichste inhaltliche Änderung in dem neuen Mediengesetz, nämlich die

Einführung des Regelbetriebs für den Bürgerrundfunk. Bekanntlich gibt es in Niedersachsen einen im März 2002 auslaufenden Betriebsversuch zur Einrichtung von nichtkommerziellem lokalen Hörfunk und Offenen Kanälen. Wir haben in diesen Jahren Erfahrungen mit dem Bürgerrundfunk sammeln können, die zum überwiegenden Teil positiv sind. Bürgerrundfunk hat sich in der Medienlandschaft Niedersachsens etabliert. Das wollen wir anerkennen und deshalb den Regelbetrieb von Bürgerrundfunk zulassen.