Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Minister, ich frage Sie: Haben Sie auch den Eindruck, dass es bei den Fragen, die gestellt werden, an Kompetenz der Fragesteller fehlt?
Zunächst einmal ist es eine Frage wert, ob sich Abgeordnete von Ministern in der Weise beleidigen lassen müssen, wie es eben geschehen ist.
noch eine völlig andere Konstellation, die damals immer als das Beste dargestellt worden ist. Wie kommt es denn, dass Fragen in dieser Weise abqualifiziert werden, Herr Minister, nur weil jetzt eine andere Konstellation für ein paar Jahre Gültigkeit hat, welche Ursache das auch immer haben mag?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Erstens. Herr Abgeordneter Rolfes, Sie kennen mich lange genug. Es ist mir wesensfremd, Abgeordnete abzuqualifizieren. Ich würde das nie tun.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Minister, nachdem Sie die Frage 2 nach den messbaren Erfolgen der letzten zwei Jahre ausgeklammert haben bzw. dazu auf Ihre Rede von gestern hingewiesen haben,
Herr Abgeordneter Busemann, Sie haben es in der Hand. Zwischen jetzt und dem nächsten Tagesordnungspunkt liegt von nun an, wenn Sie wollen, eine halbe Stunde. Ich habe die vorbereitete Rede als Antwort auf Ihre Frage, die wir natürlich erwartet haben, mitgebracht. Ich versuche, es kurz zu machen, aber ich weise Sie darauf hin, dass ich in der Lage bin, diese Rede ruhig vorzulesen. Wenn es Ihnen Spaß macht, machen wir das.
Herr Busemann, wenn Sie gestern im Haus gewesen wären, als wir über Europapolitik geredet haben - Sie waren nicht da -,
wüssten Sie, dass wir gestern selbstverständlich nicht nur über das geredet haben, was gewesen ist, sondern wir haben uns über den Haushalt unterhalten. Darin steht gemeinhin - wenn ich Ihnen das sagen darf - das, was in Zukunft sein wird, sodass Sie meiner Rede von gestern auch das entnehmen können. - Herzlichen Dank.
Meine Damen und Herren, damit ist die Fragestunde beendet. Es ist 10.05 Uhr. Die Antworten der Landesregierung zu den Anfragen, die jetzt nicht mehr aufgerufen werden konnten, werden nach § 47 Abs. 6 der Geschäftsordnung zu Protokoll gegeben. Die Mitglieder der Landesregierung werden gebeten, die Antworten jetzt an der Bank der Landtagsverwaltung abzugeben.
Tagesordnungspunkt 3: 38. Übersicht über Beschlussempfehlungen der ständigen Ausschüsse zu Eingaben Drs. 14/2940 - Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen – Drs. 14/2971 - Änderungsantrag der Fraktion der CDU – Drs. 14/2973
- Meine Damen und Herren, wir treten gerade in die Behandlung sehr vieler strittiger Eingaben ein. Daher bitte ich Sie, sich zu konzentrieren.
Über die Ausschussempfehlungen zu den Eingaben in der Drucksache 2940, zu denen keine Änderungsanträge vorliegen, haben wir bereits in der 91. Sitzung am 12. Dezember 2001 entschieden. Wir beraten jetzt nur noch über die Eingaben aus der Drucksache 2940, zu denen die genannten Änderungsanträge vorliegen.
Die Redezeiten betragen vereinbarungsgemäß für SPD und CDU zehn Minuten, für die Grünen fünf Minuten und für die Landesregierung fünf Minuten.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich spreche zu den Eingaben des Wümme-Wasserverbandes und des Unterhaltungsverbandes Untere Wümme. Es geht darum, dass das Land mit dem Haushaltsbegleitgesetz den § 105 des Niedersächsischen Wassergesetzes dahin gehend ändern will, dass sich die Unterhaltungsverbände an den Unterhaltungskosten des Landes mit etwa 2 Millionen DM beteiligen sollen. Davon soll allein der kleine Unterhaltungsverband Untere Wümme ein Achtel der landesweit aufzubringenden Summe tragen, nämlich etwa 250 000 DM. Dies würde bedeuten, dass die Beiträge für den Unterhaltungsverband auf einen Schlag um 66 % erhöht werden müssten. Das ist aus unserer Sicht unzumutbar.
Meine Damen und Herren, dies hat das Ministerium bis zum Sommer ebenfalls so gesehen. Herr Minister Jüttner hat am 27. Juni anlässlich eines Besuchs in Fischerhude dem Wümme-Wasserverband versprochen, zu dieser Erhöhung werde es nicht kommen; denn man wolle auch die Oberlieger-Verbände an den Kosten beteiligen. Das würde
auch Sinn machen, denn ein Großteil des Wassers kommt von den Oberlieger-Verbänden. Im kleinen Wümme-Wasserverband besteht eine enorm hohe Gewässerdichte. Auf einen Quadratkilometer kommen 200 m Flusslänge. Das gibt es in Niedersachsen sonst fast nirgendwo.
Der Minister hatte also durchaus erkannt, dass hier eine besondere Problematik vorliegt. Jetzt kommt der Hammer: Im Oktober hieß es plötzlich, dass eine Beteiligung der Oberlieger-Verbände nicht mehr geplant sei. Die Änderung von § 114, die man dem Wümme-Wasserverband zugesagt hat, hat man nicht mehr durchgeführt.
Wenn das Haushaltsbegleitgesetz in der vorgesehenen Fassung verabschiedet würde, hätte dies zur Folge, dass mit einer enorm starken Erhöhung des Wasserverbandsbeitrags zu rechnen wäre. Meine Damen und Herren, das ist unzumutbar. Deshalb wird diese Eingabe strittig gestellt. Wenn diese Verbandsbeitragserhöhung für das nächste Jahr noch abgewendet werden kann, könnten wir uns gegebenenfalls damit einverstanden erklären, die Eingabe als Material an die Landesregierung zu überweisen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich spreche zu den Eingaben 3837 und 3853. Wie wir eben gehört haben, handelt es sich um Petitionen in Sachen Änderung des Niedersächsischen Wassergesetzes.
Es ist richtig, dass ursprünglich vorgesehen war, auch § 114 zu ändern. Hinsichtlich dieser geplanten Änderung war vorgesehen, einen Kostenausgleich dahin gehend zu formulieren, dass die benachbarten Verbände Ausgleichszahlungen an die Unterlieger-Verbände für Kosten zu leisten haben, die diesen aus der Unterhaltung der Gewässer, aus dem Betrieb und aus der Unterhaltung der Anlagen erwachsen, die der gemeinsamen Abführung des Wassers dienen. Die geplante Änderung hätte sich für den Unterhaltungsverband Untere Wümme kostenmindernd ausgewirkt.
Nach ausführlichen Beratungen und aufgrund von Bedenken des Landesrechnungshofs wird von der ursprünglich geplanten Änderung abgesehen, weil die Auswirkungen auf alle betroffenen Verbände nur schwer abschätzbar sind und die Umsetzung mit hohem Verwaltungsaufwand verbunden wäre.
Der Ausschuss für Umweltfragen hat zu diesen beiden Eingaben die Unterrichtung der Einsender über die Sach- und Rechtslage empfohlen. Wir haben allerdings auf Anregung unseres Kollegen Fritz-Heiner Hepke in verschiedenen Gesprächen nochmals diese Situation erörtert. Herr Hepke hat auf die erhebliche Belastung für den Verband hingewiesen. Nunmehr sind wir der Auffassung, dass die Landesregierung nochmals gebeten werden sollte, nach Möglichkeiten der Hilfestellung für diesen Unterhaltungsverband zu suchen. Aus diesem Grund beantrage ich für meine Fraktion, diese Eingaben der Landesregierung als Material zu überweisen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich nehme zur Eingabe des Unterhaltungsverbandes Lune Nr. 80 namens der CDU-Landtagsfraktion Stellung.
Im Vorfeld will ich noch einmal deutlich machen, dass auf Beschluss der Länder Bremen und Niedersachsen die Lune in den 80er-Jahren verlegt worden ist. Damals wollte man auf der Luneplate Industrie ansiedeln und diese von einer entsprechenden Flussquerung freihalten. Auch seitens der Landes Niedersachsen sind in erheblichem Umfang Mittel für dieses Projekt ausgegeben worden. Insgesamt ist eine 9,1 km lange Trasse zu unterhalten.