Es handelt sich eben nur um eine Finanzhilfe des Landes - wir bezahlen ja nicht zu 100 %; das wäre auch nicht möglich -, und die Zuständigkeit liegt bei den Kommunen. Insofern ist mit dem Kinderfaktor durchaus sichergestellt, dass die Kommunen in die
Herr Präsident! In Anbetracht dessen, dass die Berechnungsgrundlagen für den Kinderfaktor bisher noch nicht offen gelegt werden konnten - und vielleicht auch noch gar nicht richtig klar sind -, frage ich die Landesregierung, wie sich nach ihrer Kenntnis die Zahl der Krippen- und Hortplätze in den letzten Jahren entwickelt hat.
Herr Minister, dass die Kommunen zuständig sind, ist mir natürlich geläufig. Deswegen frage ich noch einmal ganz präzise nach: Wollen Sie den Kinderfaktor angesichts der Tatsache, dass manche Kommunen Angebote für Krippenkinder, Hortkinder oder im Ganztagsbereich haben, so ausgestalten, dass Sie damit die Kommunen, die diese Angebote bereits machen, belohnen? Oder wollen Sie umgekehrt ein Anreizsystem schaffen, damit die Kommunen, die diese Angebote bisher nicht oder nicht in ausreichendem Maße zur Verfügung stellen, zusätzliche Ressourcen zur Verfügung haben?
meine persönliche Meinung sagen: Ich halte den Kinderfaktor für sinnvoll, weil für das Land jedes Kind gleich viel wert ist und damit eben keine Differenzierung vorgenommen wird. Inwieweit wir noch zusätzlich Anreize schaffen müssen, wird zurzeit noch geprüft. Bitte gedulden Sie sich. In drei bis vier Wochen kann ich Ihnen alle Details mitteilen.
Herr Minister, vor dem Hintergrund der Problematik, dass bei einem pauschalen Kinderfaktor gerade die Kommunen, die bereits sehr viel in Kinderbetreuung investiert haben, benachteiligt werden könnten, frage ich Sie: Wäre es nicht sinnvoll, die Mittel, die Sie durchleiten, mit einer Zweckbindung zu versehen?
Ich halte sehr viel von der kommunalen Selbstverwaltung. Ich kann nur wiederholen: Hier sind die Kommunen zuständig, und insofern würde ich von einer Zweckbindung Abstand nehmen. Aber, wie gesagt, wir werden die Details in Kürze darstellen.
Herr Minister, da Sie den Kinderfaktor jetzt doch als etwas sehr Positives darstellen, bin ich mir sicher, dass Sie ihn auch schon einmal gemeindescharf haben rechnen lassen. Können Sie uns sagen, was sich im Vergleich zum gegenwärtigen System verändern würde?
Herr Minister Schünemann, Sie haben gesagt, alle Kinder sind dem Land gleich viel wert. Kann ich daraus ableiten, dass die Finanzzuweisungen für Kinder, die in integrativen Kindergärten betreut werden, oder für Kinder mit Behinderungen in Zukunft auf dem gleichen Niveau sein sollen wie die für alle anderen Kinder?
Ich kann Ihnen nur jedes Mal die gleiche Antwort geben: Jedes Kind ist gleich viel wert, und das Land hat nicht die direkt Zuständigkeit. Es gibt hier nur Zuschüsse, und die kann man nach ganz einfachen Kriterien verteilen. Wenn ein Bedarf für integrative Gruppen besteht, werden die Kommunen solche Gruppen auch einrichten.
Das ist kommunale Selbstverwaltung. Aber ich stelle immer wieder fest, dass vor allen Dingen Sie auf der linken Seite des Hauses den Kommunen nicht zutrauen, dass sie etwas so einrichten, dass es für die Kinder und vor allen Dingen für die Eltern sinnvoll ist.
Es gibt keinen Bereich, der so von den Eltern beobachtet bzw. kontrolliert wird wie dieser. Sie können sicher sein, dass auf kommunaler Ebene individuelle Lösungen angeboten werden. Das ist für mich das beste Beispiel für die kommunale Selbstverwaltung.
Herr Minister, wenn Sie die Mittel zukünftig nicht mit einer Zweckbindung versehen, wie wollen Sie dann sicherstellen, dass die Mittel, die das Land den Kommunen ja für einen bestimmten Zweck überweist, auch tatsächlich zweckentsprechend eingesetzt werden? - Dass die Kommunen das in der Regel von sich aus tun, ist klar. Aber die Kommunen haben auch noch viele andere Bedürfnisse. Daher ist eine Zweckentfremdung der Mittel nach meiner Auffassung nicht ausgeschlossen.
Im Kindertagesstättengesetz ist ganz klar geregelt, welche Anforderungen an Kindergärten gestellt werden. Insofern gibt es da überhaupt keine Probleme. Wenn wir das nicht über den kommunalen Finanzausgleich, sondern über das Finanzausgleichsgesetz machen, sind diese Mittel natürlich an die Einrichtungen gebunden; das ist keine Frage. Aber, wie gesagt, die Details werden wir Ihnen in Kürze vorstellen.
Herr Minister, wir stellen fest, dass Sie sehr wandlungsfähig sind. Es gab eine Zeit, in der die CDUOpposition dafür geworben hat, das Kita-Gesetz aufzuheben. Dann haben Sie das Volksbegehren unterstützt. Aber jetzt haben Sie auf einmal wieder Zutrauen in die kommunale Selbstverwaltung. Wie ist Ihr Meinungswandel innerhalb weniger Jahre zu begründen? Jetzt führen Sie aus, es sei am besten, wenn die Kommunen das vor Ort erledigten, aber noch vor wenigen Jahren haben Sie als Opposition die Auffassung vertreten, sie hätten kein Zutrauen in die kommunale Selbstverwaltung, und deshalb sollten die Mittel nicht in den Finanzausgleich eingestellt werden.
In Sachen Personalstandards soll das Kindertagesstättengesetz auch nicht angefasst werden. Das haben wir auch in der Oppositionszeit so gesagt. Jetzt geht es darum, wie man die Finanzmittel - Sie als finanzpolitischer Sprecher wissen, wie knapp diese sind - so verteilt, dass damit kein großer bürokratischer Aufwand verbunden ist. Genau das greife ich jetzt auf.
Sie müssen sich das einmal vorstellen! Allein auf Landesebene sind zehn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nur damit beschäftigt, dieses Geld zu verwalten. Dazu kommt dann noch die Verwaltungskraft in den einzelnen Gemeinden, die die Anträge vorbereiten und das Widerspruchsverfahren einleiten muss. Es ist notwendig, das Geld zielgerichtet, aber eben unbürokratisch zu verteilen. Dazu werden wir Ihnen einen guten Vorschlag vorlegen.
Herr Minister Schünemann, das ist ja wirklich interessant: Dieselben Argumente, derer Sie sich jetzt bedienen, hat damals die SPD gebracht, als es um die Überführung in den kommunalen Finanzausgleich ging.
Aber meine Frage geht in eine andere Richtung. Sie können den Kinderfaktor nicht konkret benennen, weil Ihre Modellrechnungen noch nicht abgeschlossen sind. Aber konterkariert der Kinderfaktor nicht die Bestrebungen der Kultusministerkonferenz und des Bildungsministers, an allen Kindergärten gleiche Bildungsstandards auf den Weg zu bringen? - Zumindest arbeitet Ihre Landesregierung an Orientierungs- und Bildungsplänen. Ein Kinderfaktor würde dies meines Erachtens aber konterkarieren.
Wenn für das Land jedes Kind gleich viel wert ist, dann konterkariert der Kinderfaktor das nicht. Damit kann man hervorragend gleiche Bildungsstandards organisieren; das hat damit überhaupt nichts zu tun.
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe deswegen die Fragestunde und nutze die Gelegenheit, die Beschlussfähigkeit des Hauses festzustellen.
Tagesordnungspunkt 2: 9. Übersicht über Beschlussempfehlungen der ständigen Ausschüsse zu Eingaben Drs. 15/700 - Änderungsanträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 15/739 und Drs. 15/745 - Änderungsantrag der Fraktion der SPD - Drs. 15/742
Über die Ausschussempfehlung zu den Eingaben in der Drucksache 700, zu denen keine Änderungsanträge vorliegen, haben wir bereits in der 23. Sitzung am 21. Januar entschieden. Wir beraten jetzt nur noch über die Eingaben aus der Drucksache 700, zu denen die genannten Änderungsanträge vorliegen.