- - - danach aber Teile des Klinikums studentischer Wohnraum wurden, frage ich die Landesregierung, ob sie bereit wäre, einmal eine Liste der Liegenschaften des Landes und des Bundes anzufertigen, um so die Möglichkeiten zur Ermutigung des bürgerschaftlichen Engagements von Studentin
Heute Morgen hatten wir im Vergleich zu Mittwoch und Donnerstag einen hervorragenden Einstieg, was die Aufmerksamkeit hier im Plenarsaal anbelangt. Ich würde mich sehr freuen, wenn das im weiteren Verlauf der heutigen Plenarsitzung so bleiben würde. Es gab eben erste Anzeichen dafür, dass sich das ändert. - Bitte, Herr Minister!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Dr. Sohn, wir haben eine Liste über sämtliche Landesliegenschaften und auch über die Liegenschaften der Studentenwerke. Ich könnte sie Ihnen jetzt lang und breit vortragen, möchte aber darauf verzichten.
Natürlich gibt es diese Liste. Wir haben aber keine Kenntnis davon, inwieweit es bürgerschaftliches Engagement geben könnte - so jedenfalls verstehe ich Ihre Frage -, um Landesliegenschaften quasi zu sanieren. Die Idee der Gründung einer Stiftung mit dem Ziel, Landesliegenschaften zu sanieren, mag Ihrer Gedankenwelt entspringen oder mag auch schon damals während Ihrer Haft entstanden sein. Zurzeit gibt es aber keine weiteren Anregungen.
Wir haben den Studentenwerken ausreichend Kapital zur Verfügung gestellt - zumindest unserer Auffassung nach. Sollte es an einzelnen Standorten gelingen, bürgerschaftliches Engagement dafür zu gewinnen, stehen wir dem sicherlich nicht ablehnend gegenüber. Im Rahmen von Kooperationsvereinbarungen wird dann mit den Wohnungsbaugenossenschaften darüber zu verhandeln sein, ob dies dann auch zinsgünstig für die Schaffung weiteren Wohnraums zur Verfügung gestellt werden kann.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass der Kultusminister heute mehrfach auf den allgemeinen Wohnungsbau als Ausweichalternative hingewiesen hat, frage ich die Landesregierung, welche Erkenntnisse ihr darüber vorliegen, wie groß der Bedarf an Wohnraum im Bereich des sozialen Wohnungsbaus ist und in welchem Umfang dieser Wohnraum durch Studierende an den Hochschulstandorten in Anspruch genommen wird.
(Zuruf von der SPD: Frau Özkan, ist das nicht Ihr Bereich? - Dr. Gabriele Andretta [SPD]: Die weiß nicht, dass sie für den sozialen Wohnungsbau zuständig ist!)
Sie können davon ausgehen, dass die Ministerin für Soziales weiß, dass sie auch für den sozialen Wohnungsbau zuständig ist.
Ich habe vorhin erläutert, dass das Wohnraumförderprogramm des Landes auf 50 Millionen Euro aufgestockt worden ist und dass es durch eine entsprechende Belegung und Rechtskonstruktion möglich ist, dies auch auszunutzen. Darüber hinaus liegen uns keine Erkenntnisse darüber vor, inwieweit der soziale Wohnungsbau gezielt studentische Belange berücksichtigt.
Vielen Dank. - Herr Präsident! Genau daran anknüpfend möchte ich Sie fragen, ob Sie es redlich finden, dass hier immer wieder von einer Aufstockung der Wohnraumfördermittel um 10 Millionen Euro auf 50 Millionen Euro gesprochen wird. Denn tatsächlich handelt es sich doch nur um ein Vor
ziehen der Rückflussmittel des Bundes, die eigentlich im nächsten Jahr zur Verfügung stehen sollten.
- Frau Staudte, für den sozialen Wohnraumbau gebe ich zuständigkeitshalber an das Sozialministerium ab.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben im Zuge des vorangegangenen Tagungsabschnitts über das Wohnraumförderkonzept und letztlich auch über die 10 Millionen Euro, die wir zusätzlich an Fördermitteln herausgegeben haben, ausführlich diskutiert.
Ich verweise deswegen auf das Protokoll über den Tagungsabschnitt. Ich will aber noch ergänzen, das sind Mittel, die wir heute schon im Wohnraumförderfonds haben und, mit bestimmten Kriterien versehen, insbesondere in Bereichen einsetzen, von denen wir meinen, dass ein Engpass an Wohnungen zu niedrigen Mietpreisen vorhanden ist. Das heißt nicht, dass wir sagen, es ist ein dringender Bedarf vorhanden. Vielmehr prüfen wir bei der Wohnraumbetrachtung, ob es dort zu Engpässen kommt. Diese Mittel können auch für studentischen Wohnraum genutzt werden: Mit der mittelbaren Belegung - das hat Herr Minister Althusmann eben erläutert - ist das möglich. Insofern sind das Mittel, die wir heute im Wohnraumförderfonds haben und entsprechend in die Förderung hineingeben.
Auf Ihre Frage, wie der Bedarf oder die Nachfrage von Studenten im Bereich des sozialen Wohnraumes aussieht, muss ich sagen, das sind Daten, die wir nicht erheben können. Wir können nicht die Vermieter fragen, wie ihre Mieterstruktur aussieht, ob sie mehr Studenten oder andere Mieter haben. Das sind Daten, die wir nicht erfragen können. Was aber die Kommunen machen können: Sie können kommunale Wohnraumförderkonzepte erstellen. Das ist übrigens eine Pflicht, wenn sie unsere Fördermittel nutzen wollen. Da können sie selbst regional vor Ort abfragen, wie der Bedarf ist. Von daher steht den Kommunen das offen.
Herr Präsident! Ich frage die Landesregierung: Wie hat sich in den letzten fünf Jahren die Zahl der Studierenden entwickelt, und wie hat sich die Zahl der zusätzlichen Wohnheimplätze entwickelt?
(Zurufe von der CDU: Das wissen Sie doch! - Positiv! - Jens Nacke [CDU]: Frau Dr. Andretta, das wissen Sie nicht? - Weitere Zurufe)
Die Beantwortung der Frage erledigt sich nicht durch Zwischenrufe. Sie erfolgt jetzt konkret durch Minister Herrn Dr. Althusmann.
Frau Abgeordnete Andretta, die Entwicklung der Zahl der Studierenden seit dem Wintersemester 2007/2008 an den 36 Hochschulen einschließlich Fachhochschulen, HBK usw. sowie den beiden für den kommunalen Bereich entwickelte sich wie folgt: im Wintersemester 2007/2008 137 765, im Wintersemester 2008/2009 140 239, im Wintersemester 2009/2010 143 927, im Wintersemester 2010/2011 150 209, im Wintersemester 2011/ 2012 161 417 und im Wintersemester 2012/2013 - das ist eine Schnellmeldung, die mit Vorsicht zu genießen ist - 171 898.
- Die habe ich jetzt gerade nicht dabei. Wenn Sie gestatten, werde ich die Antwort gleich nachholen. - Haben wir die Zahlen zu der Entwicklung der
Bevor ich dem Kollegen Adler die Möglichkeit für seine zweite Zusatzfrage gebe, möchte ich eine Bemerkung aufnehmen. Mir wird übermittelt, dass die Verständigung über die Mikrofonanlage nicht sehr überzeugend ist. Wenn das richtig ist, dann bitte ich darum, das nachzuregulieren, wenn es möglich sein sollte. Ich will nur den Hinweis aufnehmen und bitte, falls möglich, um Korrektur.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Minister Althusmann, Sie sind eben so am Rande der Beantwortung der Frage auf den runden Tisch zum Thema studentische Wohnraumnot eingegangen, an dem sich die Landesregierung beteiligen wollte. Sie haben dann aber in einer Bemerkung zum Ausdruck gebracht, dass Sie ganz gern vom Bund zusätzliche Mittel haben würden, falls sich jemand von der Bundesregierung daran beteiligt oder das von ihr initiiert ist. Darf ich das so verstehen, dass das eine Bedingung für die Teilnahme der Landesregierung an dem runden Tisch ist, und sehen Sie nicht in der Tatsache, dass so etwas als sinnvoll angesehen wird, im Grunde schon ein Eingeständnis dessen, dass es in diesem Bereich ein Problem gibt?
Herr Adler, nein, es gibt keine Bedingungen der Landesregierung für die Teilnahme an solchen Gesprächen. Es gibt aber auch noch keine Einladung des Bundesministeriums zu einem solchen runden Tisch. Es bleibt jetzt abzuwarten, ob und wann der Bund zu einem solchen Gespräch einlädt, wenn er Handlungsbedarf erkennt, also wie in der Vergangenheit auch.
Ich darf nur einmal daran erinnern, dass wir in Niedersachsen mit Blick auf die zusätzlichen etwa 35 000 Studienanfänger wegen der Abschaffung der Wehrpflicht und wegen des doppelten Abiturjahrgangs natürlich entsprechend gehandelt haben und auch der Bund seiner Verpflichtung nachge