Protokoll der Sitzung vom 09.11.2012

Ich darf nur einmal daran erinnern, dass wir in Niedersachsen mit Blick auf die zusätzlichen etwa 35 000 Studienanfänger wegen der Abschaffung der Wehrpflicht und wegen des doppelten Abiturjahrgangs natürlich entsprechend gehandelt haben und auch der Bund seiner Verpflichtung nachge

kommen ist, für die Studierenden entsprechende Mittel zur Verfügung zu stellen.

(Unruhe)

- Bin ich nicht zu verstehen?

(Zurufe: Nein!)

- Das mag mehr an meiner Erkältung liegen als am Mikrofon.

Insofern, Herr Abgeordneter Adler, bleibt abzuwarten, was der Bund an Angeboten macht. Natürlich werden die Länder dann - davon ist auszugehen - eine entsprechende Forderung stellen, und zwar mit den Studentenwerken gemeinsam. Wir haben ja schon dieses Sonderprogramm mit den 6 Millionen Euro auf den Weg gebracht. Dass ein Bedarf vorhanden wäre, kann sicherlich bejaht werden. Aber in welcher Größenordnung dieser tatsächlich sein wird, kann ich nicht sagen.

Zu der Nachfrage der Abgeordneten Andretta noch der Nachtrag: Wir haben in Niedersachsen eine Gesamtzahl an Studentenwohnheimen von 184, davon 19 in Braunschweig, 2 in Buxtehude, 14 in Clausthal-Zellerfeld, 1 in Elsfleth, 4 in Emden, 48 in Göttingen, 20 in Hannover, 5 in Hildesheim, 1 in Holzminden, 1 in Lingen, 14 in Lüneburg, 12 in Oldenburg, 29 in Osnabrück, 2 in Suderburg, 3 in Vechta, 1 in Wilhelmshaven, 7 in Wolfenbüttel und 1 in Wolfsburg.

Wir haben insgesamt 18 485 Studentenwohnheimplätze plus die 89 in Lingen. Richtig ist: In den letzten Jahren ist die Zahl von rund 18 500 kontinuierlich stabil geblieben. Ich betone aber noch einmal: Der Bedarf der Studierenden, also die Nachfrage nach Wohnheimplätzen über die Studentenwerke, bewegt sich im niedersächsischen Mittel bei 9 %. Wir haben eine Versorgungsquote von 11,5 %. Ich will nicht von einer Überversorgung sprechen, aber wir haben eine ausreichende Versorgung, die sich im Laufe der Studienzeit letztlich auch über den privaten wie den studentischen Wohnungsmarkt entspannt.

(Zustimmung bei der CDU)

Frau Kollegin Weisser-Roelle stellt die nächste Zusatzfrage.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Vor dem Hintergrund, dass zwei Wochen vor Semesterbeginn in Braunschweig noch 200

Studenten ohne Wohnraum waren, in Notunterkünften untergebracht wurden oder Hunderte von Kilometern pendeln mussten, hat die Sprecherin des Studentenwerkes Ostniedersachsen, Petra Syring, angeregt, einen regionalen runden Tisch ins Leben zu rufen, um gemeinsam einen Plan zu entwickeln, wie man dieser Wohnungsnot in Braunschweig entgegentreten kann.

Ich frage die Landesregierung: Wird sie sich an regionalen runden Tischen beteiligen, und wer sollte aus ihrer Sicht weiterhin daran beteiligt werden?

(Beifall bei der LINKEN)

Herr Minister!

Nur einmal etwas zur Darstellung der von Ihnen, Frau Abgeordnete Weisser-Roelle, als sehr dramatisch dargestellten Situation: Nach unserer Kenntnis wurden landesweit zehn Studierende in sogenannten Notunterkünften untergebracht.

Die Initiative für runde Tische oder Ähnliches muss vonseiten der Studentenwerke ausgehen. Die Landesregierung ist natürlich bereit, sich auch an solchen Gesprächen zu beteiligen.

Frau Kollegin Dr. Lesemann stellt die nächste Zusatzfrage.

Herr Präsident! Meine Damen, meine Herren! Eingedenk der Tatsache, dass in Hannover eine geringe Versorgungsquote an studentischem Wohnraum besteht, nämlich 7,4 % bei landesweit 11,5 %, wie gerade ausgeführt wurde, bei gleichzeitig hohem Bedarf, weil es viele Bildungsausländer gibt, und vor dem Hintergrund, dass die Medizinische Hochschule, die TiHo und die HMTMH zahlreiche auswärtige Studierende von weither anziehen und dass die bekannten Planungen privater Investoren auch nicht studentisches Publikum avisieren und dabei deutlich höhere Mieten verlangt werden, frage ich die Landesregierung: Warum hält sie es gerade auch angesichts des sanierungsbedürftigen Bestandes an studentischem Wohnraum in Hannover nicht für dringend erforderlich, zusätzliche Mittel bereitzustellen?

Herr Minister!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Abgeordnete, die Landesregierung sieht zurzeit keine Handlungsnotwendigkeit für weitere Finanzhilfen, weil die finanzielle Ausstattung der Studentenwerke aus unserer Sicht ausreichend sichergestellt ist.

Eine Alternative, die oft gerne nachgefragt wird, wäre, zinsgünstige Kredite für die Sanierung von Wohnheimen oder gegebenenfalls Landesbürgschaften zur Verfügung zu stellen. Dies wären zwei Instrumente, die etwa in den Bereich Ihrer Anfrage gehören.

Wir sehen allerdings keine Möglichkeit, zu einer Verringerung der Kreditbelastung der Studentenwerke bei der Finanzierung von Wohnheimsanierungen beizutragen.

Ich glaube, es stehen ausreichend Darlehen über landesnahe Kreditinstitute mit günstigen Kreditkonditionen zur Verfügung. Ich habe vorhin ausgeführt, dass der Zinssatz bei Sanierungsmaßnahmen 0,4 % beträgt.

Auch die Gewährung einer Landesbürgschaft gemäß § 39 der Landeshaushaltsordnung scheidet aus, da dies nach der Nr. 1.4 der hier einschlägigen Richtlinie für die Übernahme von Bürgschaften des Landes Niedersachsen zur Förderung des Wohnungswesens letztendlich nicht möglich ist. Darlehen an die öffentliche Hand sind nämlich nicht verbürgungsfähig. Studentenwerke sind Anstalten des öffentlichen Rechts, jedoch der öffentlichen Hand zuzurechnen. Mithin kommt eine Absicherung von Darlehensaufnahmen der Studentenwerke für Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen durch eine Landesbürgschaft nicht in Betracht.

Weitere Möglichkeiten sehen wir zurzeit nicht.

Ich betone - ich weiß nicht, zum wievielten Male -: Wir haben im Moment eine - zugegeben - hier und da, also an einzelnen Studienstandorten, angespannte Situation. Gerade im Hinblick auf Hannover muss sicherlich nachgesteuert werden. Aber hier hat sich bereits ein privater Investor gefunden, der Wohnraum zum nächsten Semester zur Verfügung stellen kann und zur Verfügung stellen wird.

Ob damit die Situation für Hannover ausreichend bereinigt sein wird, kann im Moment nicht gesagt

werden. Aber dies liegt letztendlich nicht in der Zuständigkeit der Landesregierung, sondern in der Zuständigkeit der Studentenwerke.

Der Kollege Humke stellt seine zweite Zusatzfrage.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Dr. Althusmann, Sie haben sich vorhin in Ihren Ausführungen bei der Beantwortung unserer Anfrage auch zu Wohnformen geäußert. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: Wie bewertet sie die Tatsache, dass in Göttingen gerade in den zum Teil noch selbst verwalteten Wohnheimen im Kreuzbergring 2, 4, 11, 12, 30 und 32, in der Roten Straße 1 bis 5 sowie in der Goßlerstraße 17 und 21 Umstrukturierungen der Art vorgenommen werden sollen, dass diese Wohnheime mit einer besonderen studentischen Wohnkultur und Selbstverwaltung in ihrer derzeitigen Form saniert werden sollen? Denn dadurch geht günstiger Wohnraum für Studierende in Göttingen in einer Anzahl von mehreren Hundert weiterhin zurück. Zudem werden hinterher die Mieten steigen, wie es die Wohnrauminitiative Göttingen kritisiert hat.

Herr Minister!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter, nach Angaben des Deutschen Studentenwerks vom September 2012 gibt es in Deutschland rund 181 000 Wohnheimplätze in Trägerschaft der Studentenwerke. Die Mieten liegen im Durchschnitt bei 215 Euro im Monat, einschließlich der Nebenkosten. Bei Neubauten der Studentenwerke liegen die Mieten in der Regel zwischen 215 bis 300 Euro warm. Für den privaten Wohnungsmarkt sind Vergleichszahlen nicht bekannt.

(Vizepräsident Dieter Möhrmann übernimmt den Vorsitz)

Die Antwort auf die Frage in Bezug auf Hannover kann ich noch insofern ergänzen, als dort die Warmmieten voraussichtlich mit 320 bis 365 Euro kalkuliert werden.

Im Hinblick auf die Situation in Göttingen, die Sie dargestellt haben, kann ich Ihnen für die Landesregierung keine Auskunft geben; denn die Um

strukturierungsmaßnahmen, die Sie genannt haben, sind in alleiniger Zuständigkeit des Studentenwerks dort zu lösen. Wir haben keinerlei Einfluss darauf zu sagen, wie man dies vor Ort organisieren muss, welche Wohnformen, welche Wohnkultur sozusagen von den Studenten vorgegeben wird. Dies liegt tatsächlich in der absolut eigenen Zuständigkeit des Studentenwerks.

Meine Damen und Herren, bevor ich den nächsten Fragesteller aufrufe, möchte ich Ihnen mitteilen, dass wir noch fünf Wortmeldungen für Zusatzfragen vorliegen haben. - Herr Dr. Siemer!

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich frage die Landesregierung, wie sie den Beitrag der privaten Wirtschaft zur Schaffung von Wohnraum für Studierende einschätzt. In Vechta beispielsweise sind die Studierendenzahlen ganz hervorragend gewachsen, und private Bauvorhaben mit Studentenwohnungen schießen sozusagen wie Pilze aus dem Boden.

(Clemens Große Macke [CDU]: Ohne die CDU gäbe es dort nicht einmal mehr eine Uni!)

Herr Minister!

Herr Abgeordneter Dr. Siemer, Vechta ist bekanntlich wieder einmal einer der Leuchttürme in Niedersachsen. Insofern ist das private Engagement von allen in der Wohnungswirtschaft Tätigen zur Schaffung von Wohnraum für Studierende sehr zu begrüßen.

Weitergehende Einlassungen zu der Frage, ob die Wohnungswirtschaft jetzt aufgefordert werden sollte, zusätzlichen Wohnraum zur Verfügung zu stellen, obliegen nicht der Landesregierung. Dies wird sich am Ende auch anhand von Angebot und Nachfrage regeln, wie dies in einer sozialen Marktwirtschaft nun einmal ist. Aber sollte dies der Fall sein und weitere private Investoren in Niedersachsen tätig werden wollen, empfehle ich eine entsprechende Kontaktaufnahme mit dem jeweils zuständigen Studentenwerk.

(Beifall bei der CDU)

Seine zweite Zusatzfrage stellt jetzt Herr Dr. Sohn.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Dr. Althusmann, anknüpfend an Ihre Antwort auf meine erste Frage und im vorauseilenden Dank an Ihre angedeutete Bereitschaft, uns die Listen leer stehender Landes- und vielleicht auch Bundesliegenschaften zur Verfügung zu stellen, die wir dann an die ASten dieses Landes weiterleiten würden, habe ich die kurz mit Ja oder Nein zu beantwortende Frage, ob Sie Verständnis dafür hätten, wenn Studenten bei der Renovierung zur Selbsthilfe greifen würden, falls sie, entgegen Ihrer Vermutung, den Eindruck hätten, dass die Landesregierung bei der Lösung der aktuellen Wohnraumnot vielleicht etwas zu bürokratisch und schwerfällig vorgehen könnte.

(Beifall bei der LINKEN)

Herr Minister!

(Jens Nacke [CDU]: Herr Dr. Sohn, es kann doch nicht sein, dass Sie selbst bei einer solchen Frage von einer Re- volution träumen!)