Auf dem Datenschutzgipfel ist auch vereinbart worden, dass man Vollzugsdefizite untersuchen will. Deshalb muss man erst einmal das Ergebnis abwarten. Ansonsten muss man feststellen, dass wir in Niedersachsen zu anderen Flächenländern - ich denke hier gerade an Bayern und BadenWürttemberg - vergleichbar aufgestellt sind. Allerdings hat man in der Vergangenheit immer einen Schwerpunkt beim öffentlichen Bereich gesetzt. Nur Nordrhein-Westfalen hat mehr Personal für
den nicht öffentlichen Bereich zur Verfügung gestellt. Dies muss für Niedersachsen sicherlich überprüft werden. Das ist aber keine Aufgabe des Innenministers, sondern dies fällt vor allem in die Verantwortlichkeit des Datenschutzbeauftragten selbst.
Die nächste Wortmeldung kommt von Frau Helmhold von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Bitte schön!
Danke schön, Herr Präsident. - Herr Minister, ich frage Sie einmal ganz generell: Welche konkreten Maßnahmen haben Sie in Ihrer nunmehr fast sechsjährigen Amtszeit für die Stärkung des Datenschutzes und für den Schutz der grundgesetzlich garantierten Privatheit ergriffen? Falls Ihnen dazu nichts erinnerlich ist, frage ich: Was haben die Mehrheitsfraktionen nach Ihrer Erinnerung zur Stärkung des Datenschutzes konkret getan?
Frau Helmhold, wir können uns sicherlich darauf verständigen, dass dies zwei Fragen waren. - Herr Minister!
Zunächst weise ich noch einmal darauf hin, dass der Stellenbestand beim Datenschutzbeauftragten seit 1995 unverändert ist. Die Landesregierung hat in allen anderen Bereichen bis auf Bildung und innere Sicherheit eine Reduzierung vorgenommen. Insofern haben wir beim Datenschutz einen Schwerpunkt gesetzt und gesagt, hier müsse die Größenordnung auf jeden Fall unverändert bleiben. Es ist besonders wichtig, dass im nicht öffentlichen Bereich Aufklärung betrieben wird, indem z. B. Seminare stattfinden. Dies ist vom Landesdatenschutzbeauftragten organisiert worden. In der Zeit, als dieser Bereich im Innenministerium angesiedelt war, ist dies auch von uns organisiert worden. Es war uns immer wichtig, zu vermitteln, dass die Musik, wie es vom Bundesdatenschutzbeauftragten formuliert wurde, gerade im nicht öffentlichen Bereich spielt. Deshalb ist hierauf schon in der Vergangenheit ein Schwerpunkt gesetzt worden. Nach den Erkenntnissen, die wir jetzt haben,
reicht dies wohl nicht aus. Daher müssen gerade hier die Öffentlichkeitsarbeit und die Beratung noch verstärkt werden. Dies wird ebenfalls ein Ergebnis dieses Gipfels sein.
Vielen Dank, Herr Präsident, es ist doch nur eine Zusatzfrage, weil der Herr Minister gerade auf eine Frage von mir schon eingegangen ist.
Ich frage die Landesregierung: Wie beurteilt sie die Auswirkungen, die von der Datensammelwut des Staates, etwa von der Vorratsspeicherung, auf die Datensensibilität in der Bevölkerung ausgehen?
Für diese Frage bin ich wirklich sehr dankbar. Mir ist es ganz wichtig, erneut darzustellen, dass die Daten, die bei den Behörden gespeichert sind, durchaus in guten Händen sind. Dennoch ist es richtig, dass der Datenschutzbeauftragte die Aufsicht über diesen Bereich hat.
Hier geht es um die Sicherheit der Menschen, insbesondere darum, durch präventive Maßnahmen vor Anschlägen zu schützen. Ich halte es für absolut sinnvoll, möglichst an die Informationen heranzukommen, die für eine Präventionsarbeit erforderlich sind. Wenn zum Schutz vor Anschlägen Datenspeicherung vorgenommen wird, akzeptiert die Bevölkerung es durchaus. Dies ist in keiner Weise mit den Dingen zu vergleichen, die jetzt bekannt geworden sind; denn sie sind zu einem großen Teil - das habe ich ausgeführt - nichts anderes als Betrug. Hier will man sich persönlich bereichern. Deshalb müssen wir gerade in diesem Bereich die Prävention stärken. Was aber den Schutz der Bevölkerung angeht, ist die Akzeptanz der Menschen sehr viel höher, als es manchmal in den Medien und auch von Ihnen dargestellt wird.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Ich frage die Landesregierung, wie sie die Forderung der FDP-Bundestagsfraktion beurteilt, den Datenschutz explizit in das Grundgesetz aufzunehmen, und ob sie gedenkt, den Datenschutz auch in die Landesverfassung aufzunehmen.
Durch das Volkszählungsurteil ist bereits klar, dass dieser Aspekt schon im Grundgesetz verankert ist. Deshalb ist diese Forderung der FDP-Bundestagsfraktion durchaus erst einmal zu prüfen. Nachdem wir sie geprüft haben, ist klar, dass dieses Anliegen bereits erledigt ist.
(Lachen bei der FDP und bei den GRÜNEN - Ursula Helmhold [GRÜ- NE]: Das nennt man dann ergebnisof- fene Prüfung!)
Dazu, glaube ich, wird dann auch die FDPBundestagsfraktion kommen. Insofern brauchen wir das in dem Zusammenhang nicht.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung - wenn sie denn so besorgt darüber ist, dass es eine missbräuchliche Weitergabe von Daten gibt; ich teile diese Sorge -, warum sie mit ihrer Zustimmung zum Zehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag ausdrücklich genehmigt hat, dass die GEZ Daten am grauen Markt von kommerziellen Anbietern kauft, was die GEZ übrigens auch schon bisher praktiziert hat.
Gebührengerechtigkeit ist sehr wichtig. Um diese herzustellen, war dies notwendig, und das wird sicherlich auch akzeptiert.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Vor dem Hintergrund der Information, die wir eben von dem Innenminister über die Gesprächsrunde des Bundes und der Länder und die dort geplanten notwendigen Verschärfungen des Datenschutzrechtes erhalten haben, frage ich die Landesregierung: Ist die Justiz dieses Landes personell überhaupt ausreichend aufgestellt, um die dann notwendige Strafverfolgung der Straftäter sicherzustellen?
Die Justiz in Niedersachsen ist sehr gut aufgestellt. Insofern können wir auf jeden Fall davon ausgehen, dass dieses ebenso wie andere Verfahren auch bewältigt wird.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Innenminister, Sie haben eben den präventiven Bereich bei der Bekämpfung von Datenmissbrauch
in den Vordergrund gestellt. Deshalb frage ich die Landesregierung: Ist sie der Meinung, dass der LfD mit der momentanen personellen Ausstattung diesen Anforderungen gerecht werden kann? Nach dem Haushaltsplan sind für ihn 16 Stellen angesetzt. Gerade im öffentlichen und nicht öffentlichen Bereich - Sie haben eben dargestellt, wie viele Seminare dort durchgeführt werden sollen - ist das meiner Meinung nach eine enorme Herausforderung, sodass das nicht so einfach ausreicht.
Ich hatte ja schon ausgeführt, dass zunächst einmal auf der Bund-Länder-Ebene geprüft wird, ob es insgesamt Defizite gibt. Ich kann nur für Niedersachsen sagen, dass wir insgesamt 18 Stellen haben; für den nicht öffentlichen Bereich 5, für den öffentlichen Bereich 13. Über die Gewichtung muss der Datenschutzbeauftragte selbst entscheiden.
Gerade der Fall Lidl hat deutlich gemacht, dass wir in Niedersachsen hervorragend aufgestellt sind. Hier sind durchaus viele Verfahren zu bearbeiten gewesen. Das ist in hervorragender Weise durch den Landesdatenschutzbeauftragten erledigt worden und gilt durchaus als Musterbeispiel dafür, dass der Landesdatenschutzbeauftragte hervorragend aufgestellt ist. Ich glaube, da kann man ihm auch Dank sagen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung, wie die eben verkündete zu begrüßende Absicht der Stärkung des Datenschutzes finanziell, organisatorisch und personell in Einklang damit zu bringen ist, dass im Haushaltsplan 2009 eine Kürzung um 85 000 Euro vorgesehen ist.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung, welche Aufbewahrungs- und Nachweispflichten kommerziellen Adresshändlern auferlegt werden, was die Zustimmung zur Weitergabe der Daten ihrer Kunden - die Einverständniserklärung - angeht?