Protokoll der Sitzung vom 18.09.2008

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung, welche Aufbewahrungs- und Nachweispflichten kommerziellen Adresshändlern auferlegt werden, was die Zustimmung zur Weitergabe der Daten ihrer Kunden - die Einverständniserklärung - angeht?

Ich erteile Herrn Minister Schünemann das Wort.

Sie beziehen das auf die Zukunft, wenn wir die Rechtslage haben, dass man jedes Mal die Einwilligung geben kann? - Das ist dann ja keine Sache des Landesdatenschutzbeauftragten. Wenn man ein Geschäft abschließt und damit Daten weitergibt, z. B. über das Internet, dann war es in der Vergangenheit so, dass diese Daten automatisch, wenn man nicht widersprochen hat, weitergegeben werden konnten. Wenn das neue Gesetz in Kraft tritt, wird man ausdrücklich zustimmen müssen. Das ist klar.

Insofern muss der Landesdatenschutzbeauftragte in diesen Vorgang nicht irgendwie eingebunden sein, sondern das wird dann ganz normal in den Betrieben stattfinden. Das ist eine Vorgabe: Daten dürfen nur weitergegeben werden, wenn zugestimmt worden ist. Macht man das nicht, ist das wahrscheinlich sogar ein Betrugstatbestand, den man dann verfolgen muss. Dafür gibt es dann die entsprechenden zuständigen Behörden.

Herr Humke-Focks von der Fraktion DIE LINKE hat die nächste Zusatzfrage. Bitte!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Schünemann, meine Frage bezieht sich wohl am ehesten auf Punkt 2 Ihrer Antwort. Ich wollte hinsichtlich der Sorgfaltspflichten nachfragen: Welche Sorgfaltspflichten kann und will die Landesregierung den Käufern von diesen Adressdaten auferlegen, damit sie zur Not zur Verantwortung gezogen werden können?

Herr Minister, bitte!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist völlig klar, dass, wenn das Gesetz in Kraft getreten ist, es eingehalten werden muss. Wenn das nicht der Fall ist, wird das natürlich von behördlicher Seite verfolgt. Das ist völlig klar.

Insofern ist das nichts Neues. Gesetze müssen in allen Bereichen eingehalten werden. Insofern kann man immer davon ausgehen - weil wir im Bereich der Justiz und im Bereich der Polizei hervorragende Behörden haben -, dass man solche Verstöße verfolgen wird. Das ist Routine, überhaupt nichts Neues und auch gar kein Problem.

Die nächste Frage kommt von Herrn Briese von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Das ist Ihre zweite Zusatzfrage. Bitte schön!

Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass der Innenminister angesprochen hat, wie wichtig ihm die Sensibilität für Datenschutz ist und dass sich sehr viele Verbraucherinnen und Verbraucher an die Verbraucherzentrale Niedersachsen gewandt haben, weil sie durch verschiedene Firmen in halblegales Glücksspiel und falsche Verträge getrieben worden sind, möchte ich fragen, warum Sie die Verbraucherzentrale Niedersachsen finanziell geschwächt haben.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Herr Minister, bevor Sie antworten, stelle ich fest, dass es 12.34 Uhr ist. Die 60 Minuten sind vorbei. Wir führen die Besprechung dieser Frage noch zu Ende. Danach fahren wir in der Tagesordnung fort.

Herr Minister Hirche, bitte schön!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben die Verbraucherzentrale nicht geschwächt. Sie ist allerdings der gleichen Haushaltsdisziplin und der gleichen Kürzung von Mitteln wie andere Bereiche auch unterworfen worden. Wir haben in dem Zusammenhang ein langfristiges Konzept verlangt. Der Dialog hat bisher leider noch nicht zu einem endgültigen Ergebnis geführt. Aber ich hoffe immer noch, dass das der Fall sein wird.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Die nächste Zusatzfrage stellt Frau Twesten von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Bitte schön!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Angesichts einer Heerschar von Datenhändlern, die unser Land mittlerweile bevölkern, frage ich Herrn Schünemann, ob es nicht erforderlich ist, die Rechtslage dahin gehend zu ändern, dass es Datenhändlern vor Ort eindeutig erschwert wird, Bürgerdaten bei den kommunalen Meldebehörden durch Einzelanfragen abfragen zu können.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Herr Minister, bitte!

Diese Anregung werden wir prüfen. Bisher ist mir ein solches Problem nicht dargestellt worden, aber ich werde das gerne aufnehmen. Im Moment sehe ich keine Notwendigkeit für eine solche gesetzliche Änderung. Aber ich will mich gerne mit diesem Thema beschäftigen.

Die nächste Frage stellt Herr Krogmann von der SPD-Fraktion.

(Jürgen Krogmann [SPD]: Kann ich eine Frage oder zwei Fragen stellen?)

- Sie haben zweimal die Möglichkeit zu fragen.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Schünemann, zunächst soll ich Ihnen vom Kollegen Tonne die Frage stellen, ob wir den Haushaltsplan wiederhaben können. Wir brauchen ihn nämlich für unsere weiteren Beratungen.

(Zustimmung bei der SPD)

Vielleicht können Sie gleichzeitig auch eine Antwort auf die von ihm gestellte Frage geben.

Das war meine erste Frage.

Das war eigentlich schon die zweite Frage, aber wir sind großzügig.

(Heiterkeit)

Danke schön. Ich habe mich bei diesem Plenum bislang zurückgehalten.

Herr Innenminister, es gibt eine Entschließung der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder vom 16. September unter der Überschrift „Entschlossenes Handeln ist das Gebot der Stunde“. Sinngemäß wird darin nicht nur eine bessere finanzielle Ausstattung der Datenaufsichtsbehörden und der Datenschutzbeauftragten gefordert, sondern es werden auch wirksamere Einwirkungsbefugnisse und wirksamere Eingriffsbefugnisse gefordert. Wie stehen Sie zu diesen Forderungen? Haben Sie dazu für Niedersachsen konkrete Planungen?

Herr Minister, bitte schön!

Zu Ihrer ersten Frage: Sie können den Haushaltsplan wiederhaben.

Zu Ihrer zweiten Frage: Es handelt sich um die jährlich stattfindende Anpassung des Personalkostenbudgets. Dabei gibt es durchaus Veränderungen. Das hat etwas mit dem Alter der Mitarbeiter, aber auch mit dem Wechsel an der Spitze zu tun. Der ehemalige niedersächsische Landesdatenschutzbeauftragte war aus bestimmten Gründen anders eingestuft als der jetzige. Diese Faktoren müssen berücksichtigt werden. Das heißt also nicht, dass weniger Stellen zur Verfügung stehen,

sondern das hat etwas damit zu tun, dass jetzt die direkten und tatsächlichen Ausgaben abgebildet werden. Ich bin dankbar, dass Sie noch einmal darauf hingewiesen haben, sodass ich das klarstellen konnte.

Zu den Forderungen der Datenschutzbeauftragten nach einer besseren Ausstattung habe ich wiederholt ausgeführt, dass eine Arbeitsgruppe eingerichtet worden ist, die vor dem Hintergrund der aktuellen Ereignisse genau prüft, was notwendig ist und wie wir uns auf die aktuellen Ereignisse einstellen können. Die Ergebnisse dieser Arbeitsgruppe, in der der Vorsitzende der Innenministerkonferenz, Herr Schönbohm, als Vertreter der Innenminister und die Landesdatenschutzbeauftragten - auch der niedersächsische - vertreten sind, müssen erst einmal abgewartet werden.

Frau Flauger von der Fraktion DIE LINKE stellt ihre zweite Zusatzfrage.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im Hinblick auf die Aussage im Anfragetext des Kollegen Hiebing, dass ein großer Teil der gehandelten Daten von den Verbrauchern selbst und damit freiwillig in Umlauf gebracht worden sei, und ebenfalls im Hinblick darauf, dass hier ausgeführt wurde, dass in den Gesprächen wohl ein Konsens darüber bestand, dass die Verbraucher in Zukunft ihr ausdrückliches Einverständnis zur Weitergabe ihrer Adressdaten geben sollen, frage ich die Landesregierung: Welche gesetzlichen Regelungen stellen Sie sich vor, damit Verbraucher davor geschützt werden, aus Versehen und eher unfreiwillig als freiwillig ihr Einverständnis zur Weitergabe ihrer Daten zu geben, z. B. durch versteckte Hinweise in Internetformularen oder anderen Formularen?

(Zustimmung bei der LINKEN)

Herr Minister Schünemann!

Das Gesetz wird in der von mir dargestellten Form geändert. Die Arbeitsgruppe ist beauftragt darzustellen, wie eine Umsetzung in der Praxis erfolgen kann. Sie werden eine Antwort auf diese Frage erhalten, wenn die Arbeitsgruppe getagt hat. Sie tagt ja nicht irgendwann, sondern bereits im No

vember sollen die Ergebnisse vorgelegt werden. Heute ist der 18. September - es ist also nicht mehr lange hin. Wenn das Gesetz in Kraft tritt, werden die Praxishinweise erarbeitet sein.

Die nächste Frage stellt Frau Jahns von der CDUFraktion. Bitte schön!

Ich frage die Landesregierung, ob es schon konkrete Überlegungen gibt, wie man die Verbraucherinnen und Verbraucher für dieses Thema sensibilisieren könnte, damit sie nicht freiwillig Daten herausgeben, sondern vorsichtiger sind. Gibt es schon konkrete Maßnahmen?

Herr Minister!

Hierbei sind der Landesdatenschutzbeauftragte und die Verbraucherzentralen gefordert. Aber es gibt auch immer wieder entsprechende Hinweise aus dem Innenministerium. Ich selbst habe mich schon zu diesem Thema geäußert. Ich meine, es ist sehr sinnvoll, auch auf der kommunalen Ebene auf diese Problematik hinzuweisen. Es stimmt schon, dass man dieses Thema bisher vernachlässigt hat. Auch die Verbraucher selbst haben ihre Daten im Internet zum Teil sehr freigiebig weitergegeben. Die Veröffentlichung der aktuellen Fälle ist sehr gut dazu geeignet, auf diese Problematik hinzuweisen. Das wird in Zukunft verstärkt gemacht werden.

Herr Sohn von der Fraktion DIE LINKE!

(Heinz Rolfes [CDU]: Der hat doch schon fünfmal gefragt!)