Was Fragen der notwendigen Unterhaltungsmaßnahmen angeht, so gibt es - Sie haben es in Ihrer Frage ja selber so formuliert - die Schaukommission. Diese Kommission ist mit Vertretern des Landes Niedersachsen oder der Deichverbände und des Bundes besetzt. Sie ersehen daraus, dass Vertreter aus zwei Bereichen, die zuständig sind, nämlich aus dem Bereich der Deichverbände und dem Bereich des Bundes, gewährleisten, dass man ein Einvernehmen herstellen muss. Wir haben in dem Vertrag zusätzlich verankert, dass dann, wenn es Probleme geben sollte, ein Deichverband, wenn dieser der Meinung ist, die Deichsicherheit sei nicht gewährleistet, die notwendigen Aufträge sofort erteilen kann. Es ist doch gar keine Frage,
dass dann, wenn Gefahr im Verzuge ist, gehandelt werden muss. Daran sehen Sie, wie gut wir den Vertrag mit dem Bund ausgehandelt haben.
Frau Kollegin Twesten, ich sage Ihnen mit Blick auf Hamburg auch dies noch. Ich bekomme ja ab und zu auch Signale von den Grünen aus Hamburg. Es sind allerdings die falschen Signale. Ich habe zu Frau Hajduk gesagt: Jetzt sind wir die Letzten, die noch für die Menschen an der Elbe und für die Deichsicherheit kämpfen, nachdem ihr dort auch eingeknickt seid.
Wir werden das auch weiter tun. Wir werden uns für unsere Interessen einsetzen. Ich erwähne in diesem Zusammenhang auch die Frage des Tausches. Mit dem Tausch gibt es klare Zuständigkeiten. Jetzt streiten wir uns immer über die Frage, ob etwas ausbaubedingt ist, ob etwas schiffsbedingt ist oder was es sonst noch an möglichen Aspekten gibt. Wenn es klare Kompetenzen gibt, wird es so sein, dass der Bund für die Uferunterhaltung an der Elbe zuständig ist und wir für die Uferunterhaltung an der Oste zuständig sind. Dann kann es keinen Streit mehr geben. Wir wollen Streit vermeiden.
Herzlichen Dank, Herr Minister. - Die nächste Zusatzfrage stellt Herr Herzog von der Fraktion DIE LINKE. Herr Herzog, Sie haben das Wort.
Herr Minister Sander, ich hätte jetzt gern eine inhaltsverwandte Antwort auf folgende Frage. Ich beziehe mich bei meiner Frage auf die Ausführungen des NMU im Umweltausschuss, die ich eben schon zitiert habe.
Die Frage kommt jetzt: Was bedeutet die Aussage des NMU in dieser Unterrichtung, die Standsicherheit des Deiches weise nur geringe Sicherheitsreserven auf?
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Herzog, meine Abteilungsleiterin sagt, dass die Aussage nicht in dieser Form getroffen wurde, die Deichsicherheit sei gewährleistet. Herr Kollege Herzog, ich füge aber hinzu: Wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass dies nicht so sein sollte, gehen wir dem sofort nach. Eines ist doch klar: Die Deichsicherheit muss gewährleistet sein. Wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass sie nicht gewährleistet ist, werden wir das noch in diesem Jahr abklären.
Danke schön, Herr Minister. - Die nächste Zusatzfrage stellt Herr Kollege Dammann-Tamke von der Fraktion der CDU.
Franz Müntefering, Kurt Bodewig, Manfred Stolpe; der aktuelle ist Herr Tiefensee. Herr Minister, hat einer dieser vier Herren in all den Jahren irgendwelche Äußerungen dahin gehend getätigt, dass die Elbvertiefung seines Erachtens keine wichtige Maßnahme in Bezug auf die Umsetzung des Bundesverkehrswegeplanes ist?
In diesem Zusammenhang eine weitere Frage, Herr Minister: Hat irgendeiner der Herren den Eindruck vermittelt, dass der Bund in dieser Frage kein seriöser Vertragspartner ist?
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Dammann-Tamke, alle diese Verkehrsminister haben sich für den Ausbau der Elbe ausgesprochen. Was ganz interessant ist: Nicht nur die Minister, sondern auch die Große Koalition und die Hamburger SPD haben dies ge
Ich wundere mich allerdings, wie schnell Herr Jüttner damals abgetaucht ist; denn zu seiner Zeit hätte er den Einfluss, von dem er ja immer spricht, dass er ihn in Berlin habe, geltend machen und sagen können: Nein, wir wollen keine Elbvertiefung. - Das gilt übrigens auch für unseren Bundesumweltminister, der in dieser Frage ja ruhig ist. Es ist interessant festzustellen, wie man dort taktiert. Ich stelle also klar und deutlich fest: Alle haben es gesagt, und wir sind diejenigen, die das erste Mal die Interessen der Menschen vertreten, indem all diese Fragen vorher gelöst werden. Das ist der große Unterschied.
Danke schön. - Frau Kollegin Somfleth zieht ihre Frage zurück. Damit habe ich eine weitere Frage von der Fraktion DIE LINKE. Herr Herzog, bitte schön!
Herr Minister, ich habe ein gewisses Problem damit, dass Sie die Fragen, die ich stelle, nicht beantworten. Ich versuche es aber noch einmal. Ich beziehe mich nochmals auf die Unterrichtung des Umweltausschusses durch Ihr Haus. Dabei geht es um die Frage: Wie ist im Zusammenhang mit einer Beweissicherung die Aussage in diesem Schreiben zu werten? Zitat:
„Zu den ausbaubedingten Veränderungen der Ufertopographie im niedersächsischen Bereich liegen der Landesregierung keine aktuellen Auswertungen vor.“
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Herzog, jetzt müssen wir erst einmal klären, worüber wir reden. Reden Sie über ein Gutachten? Das kann mit dem Schreiben ja wohl nur gemeint sein. Dieses Gutachten haben meine Fachleute daraufhin geprüft, inwieweit es richtig und belastbar ist. Es ging dabei auch um die Frage von Entwässerungsmaßnahmen. Das ist
sogar durchgeführt worden, sagte mir meine Abteilungsleiterin. Insofern haben wir die Deichsicherheit erhöht. Wenn sie noch nicht ausreichend erhöht ist, bessern wir noch einmal nach. Aber dann bitte ich um klare Aussagen.
Danke schön. - Die letzte Zusatzfrage für die Fraktion DIE LINKE stellt Frau Weisser-Roelle. Bitte schön!
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor dem Hintergrund, dass Umweltminister Sander im April 2008 das von der Stadt Hamburg vorgelegte Gutachten als mangelhaft bezeichnet hat und die Erstellung von drei weiteren neutralen Gutachten gefordert hat, frage ich Sie, Herr Minister: Welche dieser Punkte empfanden Sie als mangelhaft, und wurden sie in den neuen, von Ihnen geforderten Gutachten berücksichtigt oder anderweitig behoben?
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Kollegin, Sie müssten mir schon sagen, welche Gutachten ich gefordert habe und welche Gutachten vorliegen, die wir dementsprechend prüfen müssten. Natürlich gibt es unterschiedliche Gutachten. Sie sind alle bewertet worden. Aber es ist nun einmal so, dass wir auch bestimmte Fachbehörden - auch auf Bundesebene - mit eingeschaltet haben. Wenn es irgendeinen Zweifel an der Richtigkeit, Vollständigkeit und Belastbarkeit eines Gutachtens gab, dann haben wir nochmals nachgefragt und geprüft. Insofern verlassen wir uns in diesen Fragen nicht auf Gutachten, die von irgendjemandem erstellt worden sind, sondern handeln das dementsprechend ernsthaft ab.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Vor dem Hintergrund, dass Herr Sander heute in der Tagespresse zitiert wird, frage ich - - - Das ist der falsche Zettel.
Das ist die erste und die zweite Frage zugleich, meine Damen und Herren. Herr Sander, Sie werden heute wie folgt zitiert:
„Allerdings, so räumt Sander ein, werde der Vertrag ‚bei der Frage des Einvernehmens zu berücksichtigen sein’.“
Ich frage Sie, ob der Begriff „zu berücksichtigen sein“ der gleiche ist, den wir im Petitionsrecht dieses Hauses kennen. Er würde nämlich ein Muss bedeuten.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Jüttner, es kann ja mal passieren, dass man einen falschen Zettel hat. Aber ich hoffe, das war die richtige Frage. Diese Frage habe ich allerdings schon beantwortet, und zwar klar und eindeutig, nämlich dass wir dieses alles dementsprechend mit abwägen.