sachsen. Die Versammlung der Niedersächsischen Landesmedienanstalt hat am 3. April 2008 abschließend entschieden, die Frequenz 107,4 MHz „Klassik Radio“ zuzuweisen. Diese Entscheidung ist also mittlerweile fast ein Jahr alt. In diesem einen Jahr hat es die Bundesnetzagentur nicht geschafft, für diese Frequenz eine Zuteilungsentscheidung zu fällen. So wurde eine für Februar dieses Jahres in Aussicht gestellte Entscheidung nicht getroffen. Stattdessen wurde die Entscheidung auf einen unbestimmten Zeitpunkt verschoben - sehr zum Ärger vieler interessierter Bürgerinnen und Bürger aus der Region Hannover, die weiterhin auf ihr „Klassik Radio“ warten müssen.
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, mit diesem Entschließungsantrag übernehmen wir eine Vorreiterrolle zum Wohle des Hörfunks in ganz Deutschland. Wir setzen uns dafür ein, dass in das Telekommunikationsgesetz eine Ausnahmeregelung aufgenommen wird, die es einem Hörfunkanbieter erlaubt, den technischen Dienstleister für den Betrieb eines UKW-Senders selbst auszusuchen. Mit einer Ausnahmeregelung hätten wir mehr Wettbewerb, daraus folgend eine finanzielle Entlastung für die Hörfunkveranstalter, und alles ginge viel unbürokratischer und schneller zu. Außerdem würde dadurch die Bundesnetzagentur entlastet. So hat sich während einer öffentlichen Veranstaltung im September 2008 die Bundesnetzagentur sogar dafür ausgesprochen, eine solche Ausnahmeregelung im Gesetz für den analogen Hörfunk festzuhalten, weil die Kritik der Hörfunkveranstalter nachvollziehbar sei. Diesen Rat, der seinerzeit von der Bundesnetzagentur gegeben worden ist, dass ein Land nur den Anstoß für diese Ausnahmeregelung geben solle, greifen wir als Niedersachsen gerne auf.
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, aus den von mir geschilderten Gründen ist es wichtig, dass wir heute über den von den Fraktionen von CDU und FDP eingebrachten Antrag im Plenum abstimmen. Ich würde mich sehr freuen, wenn das hier geschilderte Anliegen von einer sehr großen Mehrheit unseres Landtages unterstützt werden würde - im Interesse unserer Bürgerinnen und Bürger in der Region Hannover, aber auch im Interesse der Hörfunkveranstalter in Niedersachsen und Deutschland.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Medienpolitik ist auch für Experten im Detail vielfach schwer nachzuvollziehen. Auch das Thema des Antrags beinhaltet ein Problem, dem wir uns viel intensiver und detaillierter hätten widmen müssen, als wir es getan haben. Aber das können wir an anderer Stelle sicherlich noch vertiefen.
Der von den Fraktionen von CDU und FDP eingebrachte Antrag beschreibt in der Tat ein bestehendes Problem: Die von den Ländern zugewiesenen Frequenzen können nicht genutzt werden, weil die Bundesnetzagentur in der technischen Abwicklung der Frequenzen nicht nachkommt. Herr Schobert hat das gut beschrieben. Die Bundesnetzagentur selber bestätigt diesen Zulassungsstau. Als Ursache dafür werden fehlendes Personal sowie die notwendigen umfangreichen Einzelfallprüfungen hinsichtlich der Zuverlässigkeit, der Leistungsfähigkeit und der Fachkunde der antragstellenden Frequenznutzer angegeben. Diese Prüfung ist wichtig für die Gerichtsfestigkeit der Frequenzzuweisung. Die Bundesnetzagentur wünscht sich eine Vereinfachung des Verfahrens. Das Gesetz lässt zurzeit aber keine Ausnahme im telekommunikationsrechtlichen Zulassungsverfahren zu. Die Verfasser des Antrags, der uns vorliegt, plädieren darin für eine Vereinfachung.
In der kurzen Beratung im Fachausschuss machten aber auch Vertreter aus dem Wirtschaftsministerium deutlich, dass die Folgen einer solchen Vereinfachung zunächst genau geprüft werden müssten. Immerhin soll das Gesetz - das ist nicht auf die leichte Schulter zu nehmen - die bestmögliche Versorgung der Bevölkerung mit Rundfunk und die kontrollierte Erfüllung der rundfunkrechtlichen Festlegungen der Länder gewährleisten. Außerdem werden damit die Vielfalt des Rundfunkangebotes und die Meinungsfreiheit gesichert.
Meine Damen und Herren, die SPD hat diesen Entschließungsantrag im Fachausschuss abgelehnt. Ich werde Ihnen kurz die beiden Gründe erläutern, aus denen wir ihn damals abgelehnt haben.
CDU und FDP haben zur Begründung erstens vorgebracht, das „Klassik Radio“ hätte bei der Zuteilung der Frequenz eine sehr lange Wartezeit gehabt. In diesem Antrag ist geschrieben, dass sie fast drei Jahre angedauert habe. Das aber stimmt nicht. Herr Schobert hat dies hier richtiggestellt. Letztendlich lag es auch am Niedersächsischen Mediengesetz, dass wir über zwei Jahre warten mussten, bis erneut vergeben werden konnte. Ich stimme dem Kollegen Schobert aber ausdrücklich darin zu, dass auch elf Monate eine viel zu lange Zeitspanne sind.
Hinsichtlich des zweiten Ablehnungsgrundes weisen wir darauf hin, dass die Bundesnetzagentur zwei Kammern hat, in denen auch das Land Niedersachsen vertreten ist. Bei der ersten Kammer handelt es sich um den Beirat, der die Bundesnetzagentur in allen Fragen der Frequenzvergabe berät und Einfluss nehmen kann. Wir haben im Ausschuss nachgefragt, inwieweit sich das Ministerium bisher um diesen Fall gekümmert hat. Der Vertreter des Wirtschaftsministeriums hat gesagt, dass es bisher in der Hinsicht keine Aktivitäten gegeben habe und auch kein Antrag gestellt worden sei. Auch in der zweiten Kammer, dem Länderausschuss, ist das Land vertreten, und zwar durch das Umweltministerium. Auch dort gab es keine Aktivitäten. Wir fanden es seltsam, dass die Regierungsfraktionen einen Antrag stellen müssen, um ihre eigenen Minister zum Arbeiten zu bewegen. Auch deswegen haben wir uns im Ausschuss sperrig gezeigt.
Meine Damen und Herren, wir sind aber bei Ihnen, wenn es darum geht, sachgerechte und praktische Lösungen zu finden, um dieses Problem, das es in der Tat gibt, abzustellen. Wir hatten vorgeschlagen, den Sachverhalt mit Vertretern der Bundesnetzagentur, Vertretern der Niedersächsischen Landesmedienanstalt und mit Vertretern von Rundfunkfrequenzanbietern im technischen Bereich, die vielleicht die Aufgabe übernimmt, die zurzeit die Bundesnetzagentur in diesem Bereich wahrnimmt, ausführlich zu erörtern. Die CDU und die FDP haben diesen Vorschlag mit dem Hinweis darauf abgelehnt, dass das alles dann viel länger dauern würde und wir zu keiner Lösung kämen. Ich weiß nicht, wie die schnelle Annahme dieses Entschließungsantrages dieses Problem lösen soll, weil in dem Entschließungsantrag die Landesregierung lediglich gebeten wird, sich zu kümmern. Ich meine, dass das nicht sachgerecht ist. Es wäre sachgerecht gewesen
- ich komme zum Schluss, Herr Präsident -, wenn wir uns mit diesem Thema im Ausschuss intensiv beschäftigen und Lösungsmöglichkeiten dazu aufzeigen würden, wie wir das Thema organisieren könnten. Dieser Antrag ist sehr, sehr dünn. Wir werden dem Antrag aber trotzdem zustimmen, weil wir natürlich wollen, dass das Problem gelöst wird.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Behrens hat es gerade ausgeführt: Das Problem ist im Prinzip nicht neu, ist nicht von eben auf jetzt vom Himmel gefallen und wäre es wert gewesen, dass man sich mit ihm genauer befasste. - Auch wir als Linke sind natürlich dagegen, dass es bei der Vergabe der Frequenzen unnötig lange Wartezeiten gibt. Aber in dieser Hauruckaktion und ohne weitere Prüfung der Auswirkungen dieses Vorschlages sehen wir uns außerstande, dem Vorschlag und dem Antrag zuzustimmen. Wir hätten uns damit gerne weiter im Detail befasst. Die SPD hat im Ausschuss angeregt, sich die Angelegenheit genauer anzusehen. Wir hätten das gerne getan. Wegen dieser Hauruckaktion können wir dem Antrag nicht zustimmen.
- Das heißt, dass die Kurzintervention eigentlich für andere Fälle gedacht ist, nämlich als Replik auf den Beitrag von Frau Behrens. - Frau Behrens, Sie haben das Wort für eineinhalb Minuten.
Frau Flauger, auch wir haben diese Form im Ausschuss sehr stark kritisiert. Auch wir finden, dass dieser Antrag ein schwaches Instrument ist, um dieses wirklich große Problem, das zudem europäische Ebenen berührt, in der zukünftigen Debatte um Frequenznutzungen und Frequenzzuordnun
gen - Stichwort „digitale Dividende“ - zu lösen. Das ist wirklich ein schwacher Antrag, um die Lösung dieses Problems zu organisieren. Die CDU und die FDP haben aber recht mit ihrer Feststellung, dass das Problem vorhanden ist. Wir sollten jede Möglichkeit nutzen, dieses Problem zu lösen. Deswegen stimmen wir heute dem Antrag zu.
Danke schön. - Nächste Rednerin ist Frau Helmhold von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Bitte schön!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe im Zusammenhang mit der Befassung mit diesem Antrag ein neues Wort gelernt, nämlich das Wort „Zuteilungsstau“ bei der Vergabe von solchen Frequenzen. Herr Schobert hat ausgiebig dargelegt, um welches Problem es sich handelt. Deswegen will ich dies nicht wiederholen.
Ich möchte hier nur sozusagen formal auf eine Sache eingehen, die Herr Schobert schon erwähnt hat, indem ich darauf hinweise, dass in dem Antrag das gewählte Datum August 2006 nicht stimmt, sondern die endgültige Zuteilung der Frequenz durch die Landesmedienanstalt erst im April 2008 erfolgt ist. Insofern möchte ich den Fraktionen, die dem Antrag zustimmen, vorschlagen, dies in einer geänderten Fassung zu tun, nämlich in der Fassung, dass das Datum durch das korrekte Datum ersetzt wird, damit der Antrag keinen inhaltlichen Fehler enthält. Dennoch finde auch ich, dass ein Jahr ziemlich lang ist, wenn eine Frequenz zugeteilt worden ist und man darauf wartet, dass man mit seinem Hörfunkprogramm - in diesem Fall „Klassik Radio“ - loslegen kann. Eigentlich kann es nicht sein, dass man trotzdem Monate darauf warten muss.
Die Frage, die Frau Behrens angesprochen hat, ist offen: Hätte sich irgendetwas geändert, wäre es schneller gegangen, wenn sich die Landesregierung in den entsprechenden Gremien zu Wort gemeldet hätte? - Ich fürchte fast, dass sich nichts geändert hätte. Gleichwohl schadet es überhaupt nicht, den Versuch zu unternehmen, das Verfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen. Ich finde es nachvollziehbar, dass man versucht, eine Regelung herbeizuführen, die besagt, dass es dann, wenn die Fachkunde potenzieller technischer Dienstleister erst einmal nachgewiesen ist, möglich
sein muss, dass sich ein Hörfunkveranstalter den Partner, mit dem er sein Programm anbieten will, aussuchen kann. Insofern ist das ein vernünftiger Vorschlag, der hilfreich ist und sicherlich auch entbürokratisiert. Wir werden diesem Antrag mit dieser kleinen beschriebenen Änderung unsere Zustimmung geben.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nachdem sich die zweifellos demokratischen Kräfte dieses Landtages in der Sache einig geworden sind,
empfehle auch ich namens der FDP-Fraktion dem Landtag die Zustimmung zu diesem Antrag. Die Änderung, die Frau Helmhold vorgeschlagen hat, findet die Billigung der FDP-Fraktion und, wenn ich es richtig verstanden habe, auch der CDU-Fraktion. Das ist ein sachlicher Fehler, der bei der Erstredaktion entstanden ist und der sich auf dem Wege leicht ausbügeln lässt. Dem Unterrichtungswunsch, den insbesondere die Kollegin KrauseBehrens hier vorgetragen hat
lässt sich im Ausschuss leicht noch nachher entsprechen. Ich meine, dass wir uns einen Gefallen tun, wenn wir im Fachausschuss noch weiter in die Tiefen der Technik einsteigen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Keine Sorge, die thematisierte Programmvielfalt ist kein Fall für die Justiz. Da aber der Wirtschaftsminister
zurzeit entschuldigt und nicht anwesend ist, darf ich Ihnen die Position der Landesregierung zu der gesamten Thematik mitteilen.
Meine Damen und Herren, die Bundesnetzagentur hat sich unmittelbar seit dem Auftreten der ersten substantiierten Konkurrenzanträge im Jahre 2006 darum bemüht, den Verwaltungsaufwand für einzelne Frequenzvergabeverfahren zu reduzieren, indem eine Vereinheitlichung des Verfahrens zur Vergabe von Frequenzen für den sogenannten terrestrischen Rundfunk herbeigeführt wurde. Diese Bestrebungen konnten nach dem Durchlaufen des gesetzlich vorgeschriebenen Weges und nach umfangreicher Konsultation mit den Ländern im April 2008 mit der Veröffentlichung von Bedingungen für die Durchführung von Ausschreibungsverfahren zur Vergabe von Frequenzen des terrestrischen Rundfunkdienstes im Amtsblatt der Bundesnetzagentur vom 11. April 2008 erfolgreich abgeschlossen werden. Durch das neue Verfahren konnte ein Teil der seit 2006 aufgelaufenen Anträge ohne Durchführung eines formalen Ausschreibungsverfahrens abgearbeitet werden, weil es sich nach Entscheidung der zuständigen Landesbehörde lediglich um die Modifikation eines vorhandenen Versorgungsbedarfes und nicht um die Implementierung eines neuen Versorgungsbedarfes handelte.
Meine Damen und Herren, in den anderen Fällen ist jedoch, wie das de lege lata so ist, die Durchführung eines Ausschreibungsverfahrens für jeden Einzelfall erforderlich, was erhebliche Personalkapazitäten bei der Bundesnetzagentur bindet.
Nun komme ich zu der Frage der Verzögerung bei mehreren Vergabeverfahren. Nach den Recherchen unseres Wirtschaftsministeriums ist es bei den im Oktober 2008 gestarteten Verfahren in der Folge in der Tat zu zeitlichen Verzögerungen gekommen - zum Teil auch deswegen, weil die hierfür erforderlichen Personalkapazitäten nicht in dem erforderlichen Umfang zur Verfügung standen.