Die Unschuldsvermutung ergibt sich aus Artikel 6 der Menschenrechtskonvention. Trotz des Schutzes der Unschuldsvermutung haben Leute jahrelang eingesessen, obwohl jeder ahnte, was Sache ist. Ich kann Ihnen nur sagen: Warten Sie das Verfahren ab! Es gibt möglicherweise im Sommer eine Hauptverhandlung. Dann wissen wir, welcher Sachverhalt der zutreffende und geklärte ist. Dann mag jeder seine Schlussfolgerungen ziehen und überdenken, ob er hier die richtige Rede gehalten hat.
Mir liegt eine Wortmeldung des Kollegen Adler von der Fraktion der Linken zur Geschäftsordnung vor, die ich jetzt aufrufe.
Herr Landtagspräsdident! Es gibt jetzt eine neue Geschäftsordnung, nach der nur noch Fragen gestellt und keine Vorbemerkungen mehr vorausgeschickt werden dürfen. Mir ist aufgefallen, dass jetzt nacheinander von zwei Abgeordneten der CDU Vorbemerkungen gemacht worden sind, bevor eine Frage gestellt worden ist.
Herr Kollege, ich darf Ihnen Folgendes sagen: Es hätte dieses Hinweises nicht bedurft. Ich hätte, bevor wir den Punkt b) aufgerufen hätten, noch einmal darauf hingewiesen, dass einleitende Bemerkungen jetzt nicht mehr möglich sind.
(Zuruf von Patrick-Marc Humke-Focks [LINKE] - Heinz Rolfes [CDU]: Was war das denn? Können Sie das wiederholen? - Patrick-Marc Humke- Focks [LINKE]: Ich verstehe Sie nicht! Sie schreien immer dazwischen! Aber jetzt verstehe ich Sie gerade!)
Ich möchte zur Klarheit jetzt einfach Folgendes sagen: Es finden hier im Plenum keine Gespräche der Abgeordneten untereinander statt. Dazu haben Sie die Möglichkeit, wenn Sie sich aus dem Plenarsaal entfernen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich denke, die neuen Spielregeln werden sich mit der Zeit einspielen. - Vor dem Hintergrund der Antwort des Justizministers, die wir zu den Regularien der Meldungen, also zu diesem Katalog, gehört haben - wann sind bei welcher Stufe welche Informationspflichten und Meldungen ausgelöst worden? -, ist doch entscheidend, was vorgefallen ist. Vor dem Hintergrund der gestrigen Debatte in der Aktuellen Stunde ist mir nicht genau klar, welche Verletzungen wirklich festgestellt worden sind. Wir
(Zuruf von der SPD: Schon wieder ei- ne Vorbemerkung! - Weiterer Zuruf von der SPD: Frage! - Gegenruf von Dr. Bernd Althusmann [CDU])
Vor dem Hintergrund dieser Berichterstattung und der Ausführungen möchte ich von der Landesregierung wissen, welche genauen Erkenntnisse und Verletzungen in der Tat vorlagen, ob es einen Jochbeinbruch gegeben hat oder nicht und ob das potenzielle Opfer nach der Tat in einem Krankenhaus medizinisch versorgt werden musste.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Bode, ich habe Probleme mit der Antwort, weil Sie in die laufende Ermittlung und Erkenntnisbildung, letztlich zu treffen durch das Gericht, hinein fragen. Ich bin kein Arzt und nicht der erkennende Richter oder die Strafkammer, die sich am Ende mit der Sache zu befassen hat. Tatbestandsmäßig wird man wohl annehmen dürfen - so steht es auch in der Anklageschrift -, dass es zu Körperverletzungen gekommen ist, zu Schlägen auf den Kopf, ich lasse einmal die Anzahl und die Intensität beiseite. Hämatome und anderes mehr haben sich gefunden. Es ging in den ersten Tagen - man ist ja selber auch befremdet und hinterfragt, ob die Berichte stimmen - die Kunde von einem Jochbeinbruch. Ein Jochbeinbruch ist nicht nachgewiesen bzw. festgestellt worden. Es ging in einem zweiten Komplex um ein Sexualdelikt, wenn man so sagen darf, um eine Vergewaltigung unter Männern. Auch dazu möchte ich sagen: Wir überlassen dem Strafgericht, zu erkennen, ob und in welcher Form es das gegeben hat.
- Eine stationäre Unterbringung des mutmaßlichen Opfers hat es nicht gegeben, also auch keinen Krankenhausaufenthalt, aber eine intensive ärztliche Untersuchung.
Ich frage die Landesregierung: Wie sahen die Verhältnisse - Belegung und Zahlen - zuzeiten der alten Landesregierung der SPD aus?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Dr. Althusmann, ich habe gestern anlässlich der Debatte hier schon einige Zahlen vermelden dürfen. Im letzten Jahr der Amtszeit von Professor Pfeiffer hatten wir im geschlossenen Vollzug bei Männern bei allenthalben 50 % eine Unterbringung in Einzelzellen. Mittlerweile sind es 78 %, und der Wert kann noch verbessert werden. Wir hatten zahlreiche Unterbringungen in dreifach und vierfach belegten Zellen. Man könnte das vertiefen. In über 1 070 Fällen wurden höchstrichterlich menschenunwürdige Verhältnisse attestiert, auch unter Berücksichtigung der sanitären Bedingungen, zum Beispiel von mehreren zu benutzende Gemeinschaftstoilette in einer Zelle. Ich glaube, das macht erhebliche Versäumnisse in den Jahren 1990 bis 2003 deutlich. Wenn manche in ihrer Amtszeit das getan hätten, was sie heute fordern, müssten wir uns über vieles nicht unterhalten.
Ich kann nur sagen: Dank der Arbeit meiner Vorgängerin und der gesamten Regierung haben wir hervorragende Verbesserungen im Vollzug erreicht.
(Hans-Dieter Haase [SPD]: Wer hat denn die Gefängnisse Sehnde und Rostorf geplant und auf den Weg ge- bracht? Das waren doch wir!)
ganz eindeutig. Das sind objektive Zahlen, die wir in diesen Tagen auch in dem großen Zusammenhang hier vermelden durften. Es hat deutliche Verbesserungen gegeben. Dass man da und dort noch besser werden kann, dass man an einigen Stellen nachdenken muss, dass wir im ganzen Strafvollzug mit hoher Sensibilität höchstverantwortlich vorgehen, darf man auch einmal sagen.
Wie bereits gestern möchte ich noch einmal erwähnen: Wir haben zur Stunde 3 900 Bedienstete im Strafvollzug in Niedersachsen. Das ist ein Riesenunternehmen. Übers Jahr gehen etwa 20 000 Mitmenschen durch unseren Strafvollzug, die kürzere oder auch längere Haftstrafen zu verbüßen haben. Aktuell sind etwas mehr als 6 000 Männer, Frauen und Jugendliche in unserem Strafvollzug. Die Personalquote zwischen Bediensteten und Einsitzenden liegt im Lande Niedersachsen zurzeit bei 59 Bediensten auf 100 Einsitzende. Das ist ein hervorragender Wert, der auch der Öffentlichkeit deutlich macht, wie intensiv man sich im Lande Niedersachsen um Strafvollzug kümmert. Wir tun das mit großer Sensibilität. Wenn es zu Vorfällen nach dem genannten Katalog kommt, dann kümmern sich unsere 3 900 Bediensteten emsig darum, dass ja alles richtig und vernünftig geordnet läuft und niemandem etwas zustößt. Man stößt manchmal auch an Grenzen, aber man muss gerade bei solchen Diskussionen und Ereignissen immer wieder darauf hinweisen, welch wichtige und wertvolle Arbeit in dem Bereich geleistet wird.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Ministerpräsident Wulff, ich frage Sie, ob in Anbetracht der Tatsache, dass die neue Geschäftsordnung offensichtlich nur für die Oppositionsfraktionen gilt,
und angesichts des Umstandes, dass ich als Mitglied einer Oppositionsfraktion im Gegensatz zu Herrn Althusmann zum Beispiel keine Vorbemerkung machen darf,
(Dr. Bernd Althusmann [CDU]: Über die Auslegung der Geschäftsordnung entscheidet hier der Präsident und nicht Sie, damit das klar ist!)
dass Sie damals über den Vorfall in Salinenmoor vorsorglich informiert worden sind, weil Sie ja im Wahlkampf darauf hätten angesprochen werden können,
ob nicht auch die Mitglieder des Unterausschusses für Justiz und Strafvollzug im Wahlkampf auf diesen Vorfall hätten angesprochen werden können und darum auch diese Mitglieder ein Anrecht darauf gehabt hätten, vorsorglich genauso wie Sie informiert zu werden.