Zum zweiten Teil Ihrer Frage: Es gibt einen verfassungsrechtlich geschützten Bereich innerhalb der Landesregierung, der eine Kommunikation innerhalb der Landesregierung ermöglicht.
Zum ersten Teil der Frage darf ich Ihnen sagen, dass ich hier neun Jahre Oppositionsführer war und neun Jahre die Dringlichen Anfragen nutzen konnte und nutzen durfte, ohne Vorbemerkungen machen zu können.
Gute Oppositionsarbeit ist also auch möglich, indem man die richtigen Fragen stellt, und nicht, wenn man keine Fragen mehr hat, indem man durch Vorbemerkungen Fragen zu kaschieren versucht.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Eine Bemerkung zur neuen Geschäftsordnung: Was hier praktiziert wird, ist das, was ich Ihnen gestern beschrieben habe, dass nämlich der Missbrauch unserer Geschäftsordnung und der Bestimmungen durch die Landesregierung stattfindet, indem sie Regierungserklärungen auf die Fragen abgibt.
An der Praxis der Durchführung der Dringlichen Anfragen wird genau das deutlich, was wir Ihnen gestern vorausgesagt haben: Sie beschneiden Oppositionsrechte, Sie beschneiden Parlamentsrechte mit dem, was Sie in der neuen Geschäftsordnung verankert haben.
Und dann wird das noch in einer Art und Weise ausgelegt, die die Opposition zusätzlich benachteiligt.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es handelt sich mitnichten um eine Beschneidung von Oppositionsrechten, sondern es kommt letztendlich darauf an, wie geschickt Sie Ihre eigenen Fragerechte nutzen können und nutzen wollen, Herr Bartling.
Ihre Meldung zur Geschäftsordnung darf ich allerdings aufgreifen und darauf hinweisen, dass die Landesregierung gemäß Verfassung ausdrücklich verpflichtet ist, Ihnen hier umfangreich zu antworten. Sie hat dies umfangreich getan. Sie haben sämtliche Informationen bereits im Ausschuss bekommen. Viele Ihrer Fragen von heute decken sich ausdrücklich mit den Fragen, die Ihnen bereits im Ausschuss beantwortet wurden.
Ich kann Ihnen versichern, dass wir auch zukünftig - auch als die die Regierung tragenden Fraktionen - sehr genau darauf achten werden, dass die Landesregierung hier ihrer Auskunfts- und Informationspflicht nachkommt. Insofern hätte es Ihrer Meldung zur Geschäftsordnung eigentlich nicht bedurft.
Zur Geschäftsordnung hat nun die Abgeordnete Helmhold von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es geht in dieser Frage der Geschäftsordnung doch vor allen Dingen darum, die Rechte des Parlaments gegenüber der Regierung zu wahren. Wir sehen an dem heutigen Verlauf der Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt, dass Sie das erschweren. Aber - das ist eine Frage des Umgangs der Fraktionen miteinander, Herr Althusmann - ich finde es schon bemerkenswert, dass Sie gestern diese neue Geschäftsordnung in Kraft gesetzt haben und wir heute morgen erleben, dass sich ausgerechnet die Abgeordneten der Fraktionen, die das gestern beschlossen haben, nicht an das halten, was sie selber wollten, sondern hier mit Vorbemerkungen einsteigen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nachdem ich das eben gerügt hatte, hat sich der Fall in einer Stellungnahme des Abgeordneten Althusmann wiederholt. Er hat wieder zunächst einen Aussagesatz gesagt
und erst dann gefragt. Das zeigt also erneut - auch aus Ihrer Sicht -, wie absurd die Änderung der Geschäftsordnung war, die Sie eingeleitet haben.
- Sie haben eben nur kommentierend zur Geschäftsordnung gesprochen. Ich nehme dieses Recht auch für mich in Anspruch.
Wenn Sie hier sagen, das sei schon alles im Ausschuss beraten worden, dann kann ich Ihnen nur sagen: Wären die Ausschusssitzungen öffentlich, hätten wir diese Dopplung nicht.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Bartling, Frau Helmhold und auch Herr Adler, Ihre Behauptungen weise ich entschieden zurück, und ich empfehle Ihnen, einmal eine Nachhilfestunde bei dem so geschätzten Kollegen Möhrmann zu nehmen, der nämlich in der letzten Legislaturperiode, als wir sozusagen unter den gleichen Bedingungen wie jetzt bei den Dringlichen und Mündlichen Anfragen gefragt haben, genau wusste, wie die deutsche Grammatik einleitende Darstellungen in einer Fragestellung ermöglicht. Er hat, glaube ich, die längste Frage in der Geschichte des Landtages gestellt. Genauso ist es bei jeder anderen Frage auch, dass sie aus einem längeren Satz bestehen kann. Genauso ist es hier gemacht worden.
Ich denke, wir tun gut daran, wenn wir zur Sache zurückkommen und weitere Fragen stellen, sofern das Fragebedürfnis vorhanden ist.
- Herr Jüttner, es ist interessant, dass Sie „Wir dürfen ja nicht mehr!“ sagen. Ich habe Ihnen etwas mitgebracht, nämlich die Nordseezeitung vom 8. April. Woher sollen wir denn wissen, dass Sie hier überhaupt Fragen stellen wollen? Denn Sie haben hier geschrieben - ich zitiere -:
„Zudem dürfe die SPD sich in Zukunft nicht mehr ‚zu sehr auf die Landtagsarbeit in Hannover konzentrieren’, sagt Jüttner.“
(Ursula Helmhold [GRÜNE]: Was ist denn das? - Heiner Bartling [SPD]: Was hat das mit der Geschäftsord- nung zu tun?)
Ich will noch einmal mit aller Deutlichkeit darauf hinweisen - ich habe es schon eingangs angemerkt -, dass einleitende Bemerkungen - sie sind hier teilweise kritisiert worden - zu den Zusatzfragen nicht mehr zulässig sind. Wir sind kreativen und intelligenten Formulierungen zugänglich, aber einleitende Bemerkungen können wir nicht mehr akzeptieren. Ich bitte, das zur Kenntnis zu nehmen.
Die Möglichkeit, die Berücksichtigung dieser neuen Regelung unter Beweis zu stellen, haben Sie jetzt bei Tagesordnungspunkt 16 b:
Hierzu liegt mir eine Wortmeldung des Abgeordneten Hagenah von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor.