Protokoll der Sitzung vom 17.06.2009

führt, um in diesem Bereich überhaupt eine Struktur aufzubauen. Es bestand die Situation, dass sich ein Mensch, der in eine Alteneinrichtung wollte, mit vier unterschiedlichen Fragen auseinandersetzen musste: zum einen mit dem Pflegesatz der Pflegekassen, zum anderen mit dem Einsatz seines Einkommens und Vermögens, weiter musste geprüft werden, ob er den bewohnerbezogenen Aufwendungszuschuss erhält, und gleichzeitig möglicherweise - wenn das alles nicht gereicht hat - ein Antrag an das Sozialamt gestellt werden, um ergänzend Sozialhilfe zu erhalten. Das war mit einem großen bürokratischen Aufwand verbunden, weil es viele Doppelstrukturen gab.

Der bewohnerbezogene Aufwendungszuschuss ist meiner Erinnerung nach 1996 eingeführt und danach mehrfach verändert worden. Zuerst wurde festgelegt: Das Vermögen bleibt unberührt. Dann hat man diese Regelung eingeschränkt. In einem weiteren Schritt hat man dann auch noch den Haushaltsansatz gedeckelt. Mit dieser Deckelung entstanden die Probleme im Zusammenhang mit den Kommunen, weil nämlich geregelt wurde - auf diese rechtlichen Unsicherheiten bin ich eingangs zu sprechen gekommen -, dass der bewohnerbezogene Aufwendungszuschuss die Investitionen abdecken sollte. Wenn aber die Investitionen der Heimträger höher waren als der Deckel, dann stellte sich für sie die Frage, ob nur der bewohnerbezogene Aufwendungszuschuss gezahlt wird - mit der Folge, dass sie auf ihren Investitionen sitzen blieben - oder ob ergänzend Sozialhilfe gezahlt werden sollte. Darüber gab es einen ganz großen Streit. Um diesen bürokratischen Aufwand zu vereinfachen und diese Hemmnisse abzubauen, hat sich die Landesregierung zu Recht veranlasst gesehen, den bewohnerbezogenen Aufwendungszuschuss abzuschaffen. Dadurch entstehen jemandem, der in einer Einrichtung untergebracht wird, keine Nachteile, und der Einrichtungsträger verhandelt seine Investitionskosten individuell mit dem Träger der Sozialhilfe.

(Zustimmung bei der CDU - Ulla Groskurt [SPD]: Das ist ja Häme!)

Eine weitere Zusatzfrage stellt die Kollegin Prüssner von der CDU-Fraktion.

Danke schön, Herr Präsident! Frau Ministerin, Sie sprachen vorhin in Bezug auf die Investitionskosten davon, dass nur wenige Bundesländer Investi

tionsfolgekosten förderten. Können Sie das noch ein wenig genauer erläutern?

Danke schön.

Frau Ministerin Ross-Luttmann, bitte!

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Neben Niedersachsen fördern nur noch die Länder Nordrhein-Westfalen und SchleswigHolstein mit pauschalen Zuschüssen die Investitionskosten. Das heißt, es gibt keine Landesförderung in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern - hier fördern die Kommunen -, Berlin, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern - hier gibt es eine freiwillige Leistung der Kommunen -, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen und SachsenAnhalt. In Thüringen liegt die Verantwortung bei den Landkreisen. Außerdem gibt es zwei Stadtstaaten, die eine Pauschalförderung vornehmen: Bremen mit einem Haushaltsansatz von rund 300 000 Euro und Hamburg mit einem Haushaltsansatz von rund 100 000 Euro. Sie sehen also, dass wir mit unserem Haushaltsansatz diesen Bereich im Verhältnis zu allen anderen Bundesländern vorbildlich fördern.

(Beifall bei der CDU)

Die nächste Zusatzfrage stellt der Kollege Watermann.

Herr Präsident! Frau Ministerin, ich frage Sie, was denn die Landesregierung konkret unternimmt, um den Einrichtungen aus dem kirchlichen und dem Wohlfahrtsbereich, die noch hoch qualifizierte Pflege anbieten, zu helfen und ihnen damit zu ermöglichen, dass die Tariftreue eingehalten wird. Ich bitte Sie, das konkret zu sagen und nicht so viele warme Worte zu machen.

(Heinz Rolfes [CDU]: So geht das nicht! - Gegenrufe von der SPD - Un- ruhe - Glocke des Präsidenten)

Frau Ministerin Ross-Luttmann, bitte!

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Watermann, diese Frage habe ich eben bereits beantwortet. Wir haben in dem einen Bereich das vereinfachte Verfahren. Hier ist eine moderate Anhebung als Angebot an die Träger für alle Heime vorgesehen. Im Übrigen müssen wir die Urteilsbegründung des Bundessozialgerichts abwarten, weil sich dann aus der Umsetzung dieses Urteils möglicherweise auch Auswirkungen auf die einzelnen Pflegesätze ergeben. Nochmals: Pflegesatzverhandlungen führt nicht das Land.

(Björn Thümler [CDU]: Richtig!)

Deshalb kann das Land auch niemanden zu bestimmten Pflegesätzen zwingen.

(Beifall bei der CDU)

Entscheidend war für mich, dass es uns gelingt, unter unserer Moderation zu einer Anhebung der Pflegesätze als Angebot zu kommen. Entscheidend für mich ist, wie die Gründe des Bundessozialgerichts aussehen; diese Gründe werden wir dann mit den Trägern, Pflegekassen und kommunalen Spitzenverbänden besprechen.

Herr Kollege Hilbers von der CDU-Fraktion stellt die nächste Zusatzfrage.

Herr Präsident! Ich frage die Landesregierung: In Niedersachsen spielt der externe Vergleich eine große Rolle bei der Preisfindung für die Entgelte in den Einrichtungen. Ich bitte die Landesregierung zu erläutern, vor welchem Hintergrund dies entstanden ist und warum der externe Vergleich in Niedersachsen gegenüber manchen anderen Bundesländern schon so weit in die Entgeltfindung eingeflossen ist.

Frau Ministerin, bitte!

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ausgangspunkt war, dass die Verhandlungspartner nicht zu einer Vereinbarung gekommen waren und die Schiedsstelle angerufen hatten. Nachdem die Schiedsstelle entschieden hatte,

gab es ein gerichtliches Verfahren. Das Bundessozialgericht hat im Jahr 2000 eine Entscheidung getroffen, in der genau dieser externe Vergleich festgelegt worden ist. Da dieses Urteil des Bundessozialgerichts von einem niedersächsischen Träger erstritten wurde, ist den Verhandlungspartnern natürlich nichts anderes übrig geblieben, als diese Entscheidung in den folgenden Jahren konsequent umzusetzen. Nichts anderes ist in Niedersachsen geschehen.

Die nächste Zusatzfrage stellt die Kollegin Zimmermann von der Fraktion DIE LINKE.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Welche Kenntnisse liegen der Landesregierung bezüglich der Zunahme von Fällen gefährlicher Pflege in stationären Einrichtungen in Niedersachsen vor?

Frau Ministerin, bitte!

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nach meinem Kenntnisstand liegen uns hierüber keine Erkenntnisse vor.

(Lachen bei der LINKEN)

Die nächste Zusatzfrage stellt die Kollegin Flauger von der Fraktion DIE LINKE.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung, wie sie die Einnahmesituation der Pflegekassen im Vergleich zum immer weiter steigenden Pflegebedarf bewertet.

Frau Ministerin, bitte!

(Johanne Modder [SPD]: Das Ministe- rium ist sich nicht ganz einig!)

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich verweise hierzu auf die schriftliche Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage von Herrn Humke-Focks.

Die nächste Zusatzfrage stellt der Kollege Schwarz von der SPD-Fraktion.

Frau Ministerin, nach Ihrem eigenen Landespflegeplan haben wir einen deutlich höheren Bedarf an Altenpflegeausbildungsplätzen, als Sie gerade vorgetragen haben. Dort wird von einer Unterdeckung von fast einem Drittel an Plätzen berichtet. Ich frage Sie: Wie wollen Sie es schaffen, dass der Beruf der Altenpflegerin und des Altenpflegers aufgewertet wird, und was werden Sie insbesondere tun, damit junge Leute nicht auch noch 180 Euro Schulgeld im Monat mitbringen müssen, wenn sie diesen aufopferungsvollen Beruf erlernen wollen?

(Beifall bei der SPD)

Frau Ministerin, bitte!

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch diese Frage habe ich eingangs bereits beantwortet. Mir ist daran gelegen, die Schüler und Schülerinnen zu unterstützen und von Schulgeld zu entlasten. Dafür werde ich mich in den Haushaltsplanberatungen - dies habe ich eingangs schon gesagt - einsetzen.

(Uwe Schwarz [SPD]: Können Sie nicht das Schulgeld abschaffen?)

Die nächste Zusatzfrage stellt die Kollegin Helmhold, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Herr Präsident! Frau Ministerin, ich komme auf die Abschaffung des Pflegewohngelds zurück. Sie haben gesagt, es mache für die Betroffenen keinen Unterschied aus.

(Vizepräsidentin Astrid Vockert über- nimmt den Vorsitz)

Ist der Landesregierung bekannt, dass es sich hier sehr wohl um einen sehr großen Unterschied handelt, und zwar in der Weise, dass diese Menschen der Sozialhilfe anheimfallen, dass dies nach Angaben der Wohlfahrtsverbände 10 000 bis 12 000 Menschen betrifft und dass es Landkreise gibt, die

diese Menschen zwangsweise in Mehrbettzimmern und in äußerst preisgünstigen Einrichtungen unterbringen, um die Sozialhilfekosten zu sparen? Für den Fall, dass Ihnen dies bekannt sein sollte, frage ich Sie: In vielen Fällen ist Ihnen dies neben dem Landkreis Hildesheim bekannt, der hier als modellhaft gilt?

Herzlichen Dank. - Für die Landesregierung antwortet Frau Ministerin Ross-Luttmann. Bitte schön, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In Niedersachsen gibt es etwa 79 000 ältere Menschen in Pflegeheimen, von denen etwa ein Drittel Sozialhilfe bekommt. Ich kann jetzt allerdings nicht sagen, wie viele Menschen dadurch mehr Sozialhilfe bekommen, dass der bewohnerbezogene Aufwendungszuschuss weggefallen ist, weil diese Daten nicht erhoben worden sind.

(Ursula Helmhold [GRÜNE]: Und das Verhalten der Sozialhilfeträger?)

- Sie haben eben gerade auch den Landkreis Hildesheim angesprochen. Ich werde darüber noch einmal mit dem Landkreis Hildesheim sprechen. Denn ich bin ein großer Freund davon, dass der ältere Mensch auch aufgrund seiner Lebensleistung wirklich Anspruch auf Wunsch- und Wahlfreiheit hat.

Danke schön. - Die nächste Zusatzfrage stellt Herr Böhlke von der CDU-Fraktion.

In der Debatte ist mehrfach das Stichwort Pflegepaket genannt worden. Ich möchte die Landesregierung fragen: Was beinhaltet dieses Pflegepaket konkret?