Dorothee Prüssner

Sitzungen

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Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Dass im Zuge der demografischen Entwicklung ältere Menschen in unserer Gesellschaft zunehmend an Bedeutung gewinnen, wissen wir alle. Aktive Senioren und Seniorinnen wollen heute ihr Erfahrungswissen und ihre Kompetenzen für das Gemeinwohl einbringen und an der Gesellschaft weiter teilhaben. Unser Land wiederum braucht die Erfahrung und die Kompetenzen der Älteren. Eine Aufgabe der Politik ist, dazu beizutragen, dass verlässliche Rahmenbedingungen für das Engagement und die Mitgestaltung der Gesellschaft durch ältere Menschen geschaffen werden.
Ich habe schon in der ersten Lesung darauf hingewiesen, dass es für Senioren viele Möglichkeiten der politischen Einflussnahme gibt. Auf kommunaler Ebene kann der Rat einer Gemeinde oder eines Landkreises den Beschluss fassen, kommunale Seniorenbeiräte einzurichten.
Laut NGO gibt es weiterhin die Möglichkeit, dass der Rat andere Personen mit besonderem Sachverstand wiederum als Mitglieder in seine Fachausschüsse beruft, z. B. also auch Mitglieder der Seniorenbeiräte.
Die älteren Mitbürger erhalten somit nicht nur Einfluss in der Kommunalverwaltung, sondern dies ist auch ein gutes Beispiel für die politische Partizipation von Senioren.
Seniorenvertretungen sind Bindeglieder zwischen Politik und Gesellschaft. Dies gilt natürlich auch für die parlamentarische Arbeit auf Landesebene. Die Arbeitskreise und Ausschüsse des Landtages sind keineswegs gehindert und sie sind auch gut beraten, sich ebenfalls externen Sachverstand dazuzuholen. Dies geschieht z. B. auch dadurch, dass öffentliche Anhörungen stattfinden oder dass externe Sachverständige in die Sitzungen der Arbeitskreise eingeladen werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, vergessen wir nicht, dass politische Mitgestaltung im Alter einen ganz wichtigen und beinahe schon klassischen Ort hat - Sie haben es schon angesprochen, liebe Kolleginnen und Kollegen -: die Seniorenvertretungen der Länder. Deren Mitgliedern geht es allerdings nicht ausschließlich um Interessenvertretung älterer Menschen, sondern es geht ihnen auch um generationsübergreifende Ansätze, die in verschiedenen Projekten der Seniorenvertretung angewandt werden. Also: Alt hilft Jung, und Jung hilft Alt. Die Themen und die Handlungsfelder politischer Arbeit sind dabei ebenso vielfältig wie das Alter selbst. Zudem unterliegen sie ja auch ganz aktuellen Erfordernissen.
Und: Die Gruppe der Senioren kann es doch gar nicht geben. Die Senioren sind nicht homogen; sie sind heterogen. Richtig, Herr Humke. Sie sind uneinheitlich. Bei Wikipedia steht: „Heterogen: gemischt, verschiedenartig“.
Wie empirische Studien belegen, streiten ältere Menschen nicht ausschließlich für ihre eigenen Anliegen, sondern sie sind darüber hinaus auch an anderen Dingen interessiert. Sie wollen ihre Erfahrungen und ihren Sachverstand in die Lösung übergreifender Probleme und Herausforderungen des Gemeinwesens einbringen.
Meine Damen und Herren, die Diskussion im Ausschuss hat uns noch einmal deutlich gemacht, dass die beiden Anträge der Fraktion DIE LINKE und der SPD-Fraktion betreffend politische Mitwirkungsmöglichkeiten älterer Menschen nicht zielführend sind. Die älteren Menschen sind doch auch außerhalb der genannten Einrichtungen bei allen politischen Entscheidungen dabei. Frau Helmhold hat das beim letzten Mal doch schon gesagt. Sie hat hier über die Statistik gesprochen. Danach ist die stärkste Gruppe hier im Hause die der über 60
Jährigen mit einem Anteil von 49 von 152 Abgeordneten. Das ist praktisch ein Drittel. Ältere Abgeordnete gibt es praktisch in jeder Fraktion.
Liebe Kolleginnen und Kollegen der antragstellenden Parteien, trauen Sie Ihren Kolleginnen und Kollegen als vom Volk in freier Wahl gewählten Vertreterinnen und Vertretern wirklich nicht zu, mitwirken und gestalten zu können, wie es die Linke formuliert? - Ich denke doch, meine Damen und Herren von der SPD, liebe Frau Groskurt, dass der hier im Parlament versammelte seniorenpolitische Rohstoff ausreichend ist, um die Fraktionen und die Landesregierung hinreichend zu unterstützen.
Meine Damen und Herren, lassen Sie uns mehr auf die Menschen schauen als auf staatlich gesteuerte Systeme. Wir lehnen beide Anträge ab.
Danke schön.
Herr Schwarz, es ist nicht richtig, was Sie hier gesagt haben. Wir reden natürlich mit den Senioren. Wir wollen keinen Extrastatus einrichten. Bei uns sind die Senioren integriert.
Es gibt keinen Extrastatus. Die Ministerin wird nachher noch dazu reden. Ich möchte nicht vorwegnehmen, dass die Landesregierung ständig runde Tische einrichtet und mit Senioren spricht. Insofern ist das, was Sie gesagt haben, nicht richtig, und ich kann das auch nicht so stehen lassen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir sind jetzt schon fast in der Debatte, sodass meine Rede nur noch zum Teil passt.
Niedersachsen und seine Bevölkerung befinden sich im Wandel: mehr Senioren, weniger Geburten, ein Nebeneinander von wachsenden und schrumpfenden Regionen und eine interkulturell durchmischte Gesellschaft. Diese Zusammenhänge sind uns nicht neu, meine Damen und Herren. Darum wird auf vielen Ebenen und in den verschiedensten Institutionen für diese vielfältigen Themen nach Lösungen gesucht.
Die demografische Entwicklung bietet die Chance, die Vielfalt der Kompetenzen aller Generationen zur Förderung der Solidarität in allen Lebenslagen zu nutzen. Hier gilt es, die Kompetenzen Älterer zu erkennen und zu fördern und sie überall aktiv mit einzubinden.
Die niedersächsischen Kommunen haben sich bereits vielerorts auf den demografischen Wandel eingestellt. An vielen Stellen finden Veranstaltungen und Seniorenbefragungen statt, um die Bedürfnisse älterer Menschen herauszufinden. Die Landesregierung hat mit der Einrichtung der Seniorenservicebüros z. B. eine Grundlage dafür geschaffen, dass all diese Dinge miteinander vernetzt werden. Uns allen geht es doch vor allem darum, dass eine alterns- und altersgerechte Umgebung
entsteht, die auf die Bedarfe der Bürgerinnen und Bürger abgestimmt ist, und dass das, was wir tun, auch bei den Bürgerinnen und Bürgern ankommt.
Dabei sollten nicht nur pflegerische und gesundheitspolitische Fragestellungen eine Rolle spielen, sondern es sollten vor allem Infrastrukturen geschaffen werden, die dafür Sorge tragen, dass die Selbstständigkeit und Lebensqualität älterer Menschen erhalten bleiben bzw. verbessert werden. Seniorinnen und Senioren müssen dabei natürlich mitgestalten, gerade wenn es um ihre Belange geht.
Die beiden Anträge von SPD und Linken fordern mehr Beteiligungsmöglichkeiten Älterer in der Seniorenpolitik auf Landesebene. Die Räte, die Landkreise können auf der Grundlage der Niedersächsischen Gemeindeordnung bereits den Beschluss fassen, kommunale Beiräte einzurichten. Dies gilt natürlich auch für Seniorenbeiräte. Die geltende Rechtsgrundlage der NGO eröffnet weiter die Möglichkeit, dass Räte andere Personen mit besonderem Sachverstand als Mitglieder in ihre Fachausschüsse berufen können, z. B. auch Vertreter der Seniorenbeiräte.
Schauen Sie doch einfach einmal in die Kommunen und Städte! In Goslar klappt das super. Unsere Seniorinnen und Senioren mischen sich seit Jahren aktiv und sehr erfolgreich in die Politik ein.
Das Gleiche gilt natürlich auch für die parlamentarische Arbeit im Niedersächsischen Landtag. Wie die Kommunen sind auch die Arbeitskreise und Ausschüsse des Landtags keineswegs gehindert - sondern vielmehr gut beraten -, externen Sachverstand einzuholen. Das geschieht ja auch, z. B. durch öffentliche Anhörungen oder Einladungen von externen Sachverständigen in die Sitzungen der Arbeitskreise.
Es ist bereits gängige Praxis in unserer täglichen Arbeit, an den Punkten, an denen es notwendig erscheint, die bestehenden Kenntnisse der Politik zu mehren oder zu ergänzen.
Sie sehen also, meine Damen und Herren, es bestehen schon viele Möglichkeiten der Einflussnah
me gerade auch in der Seniorenpolitik. Lassen Sie uns im Ausschuss weiter darüber diskutieren.
Danke schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der demografische Wandel und die damit verbundene Verschiebung der Altersverhältnisse werden auch Auswirkungen auf Kunst und Kultur haben. Bei der schriftlichen Anhörung des Ausschusses zu diesem Thema haben wir das von allen Beteiligten bestätigt und bekräftigt bekommen.
Der vorliegenden, heute abzustimmenden Beschlussempfehlung liegt unser erster Antrag zugrunde, der mit den Erkenntnissen und Impulsen der Anhörung verändert und aktualisiert worden ist. Dieser Antrag ist zukunftweisend und an die sich in Kulturfragen verändernde Gesellschaft angepasst. In wenigen Jahren werden die Babyboomer der 50er- und der 60er-Jahre kompakt in den Ruhestand treten. Das ist eine sehr große Gruppe, die
das Land mit ihrer Einstellung zum Leben sicherlich prägen wird. Ich gehöre auch dazu. Deshalb weiß ich, wovon ich rede, nämlich von dem Kohorteneffekt.
Ich weiß, wovon ich rede; denn ich finde HeavyMetal-Musik genauso entspannend wie klassische Kammermusik.
Dieser Gruppe werden ganz aktive Alte angehören. Dies wird im Übrigen auch die erste Gruppe sein, die weit umfassender und breiter ausgebildet ist als jene Gruppen, die vor ihr in den Ruhestand gegangen sind. Das sind die sogenannten Bildungsboomer der 70er-Jahre. Sie haben auch ein deutlich stärkeres Interesse gerade an Weiterbildung, am Ehrenamt sowie am bürgerschaftlichen Engagement. In diesen Menschen ist also ungeheuer viel Potenzial vorhanden. Deshalb ist es wichtig, entsprechende Rahmenbedingungen zu schaffen, in denen sich Potenziale älterer Menschen entfalten können; denn Weiterbildung - also lebenslanges Lernen - ist die beste Voraussetzung für ein gesundes Altern.
Gerade die kulturelle Erwachsenenbildung ist ein wichtiger Faktor gesellschaftlicher Integration. Kulturelle Bildung hilft jedem Einzelnen, seine Persönlichkeit zu entfalten und an der Gesellschaft teilzuhaben.
Meine Damen und Herren, wir müssen aufhören, das Alter mit Krankheit und Pflegebedürftigkeit gleichzusetzen.
Wir brauchen ein positives, ein differenziertes Bild vom Altern. Zum Beispiel sollten wir das dritte Lebensalter - so wird es immer beschrieben; wir meinen damit den dritten Lebensabschnitt - vielleicht als nachberufliche Phase bezeichnen und uns erst vom vierten Lebensalter an mit körperlichen und geistigen Einschränkungen befassen. Also weg von der Defizitsicht hin zur Kompetenzsicht, ohne dabei jedoch diejenigen älteren Menschen zu vergessen, die Betreuung, Pflege und Unterstützung benötigen; denn auch in diesem vierten Lebensabschnitt müssen kulturelle Angebote fachlich gut strukturiert und geplant werden.
Wir sollten weniger danach fragen, wie alt jemand geworden ist, sondern wir sollten erkennen, wie jung viele geblieben sind.
In diesem Zusammenhang bin ich immer wieder beeindruckt von dem Elan, mit dem z. B. bei uns in Goslar - das will ich einmal benennen, das gibt es in anderen Städten aber auch - Seniorinnen und Senioren Verantwortung übernehmen, Gutes bewirken und sich auch im kulturellen Bereich ganz aktiv beteiligen und so zur Attraktivität des Lebens in unserer Stadt beitragen.
Aber: Diesen Elan haben nicht nur die Städter. Ich war am vorletzten Samstag in Marklohe bei Nienburg. Dort existiert seit Jahrzehnten eine Freilichtbühne. Dort wird unter dem Motto „Wi snack Platt - du ok?“ generationenübergreifend plattdeutsches Theater gespielt. Das zu erleben - ich muss es einmal so platt sagen -, ist der Hammer. Es ist der Hammer, Herr Abgeordneter, was Sie dort haben. Das ganze Dorf ist auf den Beinen. Alle machen mit. Alle sind eingebunden. Jeder bekommt seine Aufgabe. Von der Blumendeko bis hin zur Platzanweisung - ganz zu schweigen von der Aufführung.
Kultur hält dort das ganze Dorf zusammen. Es ist alles ein Geben und Nehmen. Deshalb ist Marklohe meiner Meinung nach ein gutes Beispiel für die viel diskutierte Breitenkultur in unserem Land.
Mit unserem Antrag wollen wir uns dafür einsetzen, dass im Flächenland Niedersachsen eben auch in ländlichen Bereichen attraktive Kultur- und Bildungsangebote für ältere Menschen mit und ohne Migrationshintergrund unterbreitet werden und dass diese Angebote auch für Menschen mit Behinderungen zu erreichen sind. Dafür war es richtig und wichtig, dass die Landesregierung die regionale Kulturförderung auf die Landschaften und die soziokulturellen Zentren übertragen hat. Diese gilt es nun, in ihrem Engagement zu stärken und zu unterstützen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Einen Punkt aus unserem Antrag möchte ich kurz zum Schluss noch hervorheben. Unter Punkt 7 geht es um das Thema Internet. Seniorinnen und Senioren, das wissen wir, werden in Zukunft viel vertrauter mit EDV und PC umgehen. All dies ist bei der heutigen Rentnergeneration nicht der Fall. Erst die, die jetzt kommen, werden profihaft damit umgehen. Trotzdem wird es ein wesentliches Kriterium sein, die
Systeme möglichst anwenderfreundlich und einfach zu gestalten, um älteren Menschen die Bedienung zu erleichtern. Zusätzlich bietet sich eine internetgestützte interaktive Plattform „Kultur“ an, auf der Kultur- und Bildungsangebote für Senioren ersichtlich sind und diskutiert werden können.
Sie sehen also, für Kulturerlebnisse jeder Art ist es nie zu spät. Diese kulturinteressierten Alten wissen: Es lohnt sich, aktiv zu sein. Es macht reich an Freunden und Zufriedenheit, und es gibt unserem Leben Sinn. Wir wollen mit unserem Antrag dazu beitragen.
Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Helmhold sagte es gerade: Heute beschließen vier Fraktionen einmütig einen Antrag zum Ausbau und zur Stärkung der geriatrischen Versorgung in Niedersachsen. Die in den nächsten Jahrzehnten rasant ansteigende Zahl der älteren und von Krankheit bedrohten Menschen erfordert es, Strukturen zu schaffen, in denen die ältere Bevölkerung medizinisch adäquat versorgt werden kann. Ziel wird es sein, die gesundheitsbezogene Lebensqualität älterer Menschen zu verbessern. Da der demografische Wandel zumindest kurz- oder mittelfristig nicht umkehrbar ist, müssen wir uns diesen Herausforderungen auch in der geriatrischen Versorgung stellen. Dies haben wir mit unserem gemeinsamen Antrag getan.
Ich möchte jetzt, um Wiederholungen zu vermeiden, nur noch einige wenige Punkte herausstellen, die Frau Helmhold nicht oder nur am Rande erwähnt hat. Eine Zukunftsaufgabe wird es sein, die enge Zusammenarbeit und Verzahnung aller Angebote der Altenhilfe sowie des Gesundheitswesens voranzutreiben und einen Mix von professionellen Pflegerinnen und Pflegern sowie qualifizierten Laienpflegern herzustellen.
Eine zukunftsfähige Pflegeausbildung muss sich am aktuellen Stand der Pflegewissenschaft orientieren und sowohl den stationären als auch den ambulanten Bereich berücksichtigen. Neben der grundlegenden Ausbildung müssen auch Fort- und Weiterbildungskonzepte in der Pflege den gesellschaftlichen Veränderungen angepasst und auf ein einheitliches Qualitätsniveau gehoben werden. Dazu gehört natürlich auch, dass die geriatrische Fachkompetenz von Ärztinnen und Ärzten erhöht wird und dass in Kooperation mit der Ärztekammer auch für niedergelassene Ärzte Weiterbildungen stattfinden.
Wir haben uns auch im mitberatenden Ausschuss für Wissenschaft und Kultur dafür eingesetzt, dass die Geriatrie in Forschung und Lehre ausgebaut und in der zukünftigen Hochschulplanung durch eigene Lehrstühle gestärkt wird.
Meine Damen und Herren, da die Zahl der älteren Menschen, also die Zahl derjenigen, die chronisch krank, multimorbid oder pflegebedürftig sind, deutlich zunehmen wird, wird es nicht weiter darum gehen können, vermehrt neue Angebote zu schaffen bzw. bestehende Angebote auszuweiten. Vielmehr ist es wichtig, eine weitere Optimierung durch eine Vernetzung der vorhandenen Angebote und durch die Entwicklung innovativer Ideen zu erreichen.
Dafür ist unser gemeinsamer Antrag gedacht. Er soll dazu dienen, unser Gesundheitssystem an die sich verändernden Anforderungen unserer Gesellschaft anzupassen. Ich möchte mich bei allen bedanken, die dazu beigetragen haben, dass wir jetzt all dies auf den Weg bringen können.
Danke schön.
So lange möchte ich gar nicht reden.
Zu der Laienpflege: Ich meinte diejenigen, die ehrenamtlich zu Hause tätig sind und dort Demenzkranke pflegen. Es geht aber nicht nur um Demenzkranke. Diejenigen, die geriatrisch versorgt werden müssen, werden häufig von Familienangehörigen gepflegt. Das sind Laien. Auch sie müssen meiner Meinung nach qualifiziert werden, damit sie wissen - Sie, Frau Tiemann, haben es ja richtig beschrieben -, was Geriatrie ist. Sie müssen mit den Hausärzten in Kontakt stehen. Sie müssen sich auch vernetzen. Also: qualifiziert. - Die Anforderungen auch an die pflegenden Familienangehö
rigen werden sich erhöhen. Sie selbst wissen, dass die Anforderungen so hoch sind, dass die Betreffenden häufig überfordert sind. Deshalb muss da etwas geschehen.
Frau Vorsitzende! Meine Damen und Herren! Kleinkunst - im Gegensatz zur hohen Kunst ist sie sozusagen die Kunst der kleinen Form, ist sie ein niedrigschwelliges Angebot für eine breite Schicht von Kulturinteressierten und ein ganz wichtiger Bestandteil der darstellenden Kultur insgesamt. Wir alle - ich denke, das haben wir gehört - sind vom vielfältigen Nutzen der Kultur überzeugt. Deshalb hat es sich die Landesregierung auch zum Ziel gesetzt, die Kultur breit zu fördern und ihr in all ihren Facetten möglichst gute Rahmenbedingungen zu verschaffen. Wir wollen den Menschen in Niedersachsen möglichst flächendeckend ein vielfältiges Angebot in allen Sparten der Kunst bieten.
Wir haben uns in den letzten Haushaltsberatungen intensiv mit dem Thema Soziokultur auseinandergesetzt, die in weiten Teilen aus kleinkünstlerischen Aktivitäten besteht.
Meine Damen und Herren, wer schon einmal eine Kleinkunstvorstellung besucht hat, weiß, dass der besondere Reiz der Kleinkunst sicherlich einerseits in den unterschiedlichsten Facetten des Bühnenprogramms besteht. Andererseits lebt die Kleinkunst aber auch von den unterschiedlichsten, oft sehr ungewöhnlichen Spielorten. Denken Sie z. B. an das Straßentheater bei Festivals.
So ist die Kleinkunst in Niedersachsen - übrigens seit 30 Jahren auch in meiner Heimatstadt - zu einem festen Bestandteil des Kulturlebens geworden und aus den Kulturkalendern nicht mehr wegzudenken.
Die vielen Sparten der Kleinkunst haben sich inzwischen über das klassische Figurenspiel hinaus etabliert. So hat die Kleinkunst nicht nur, wie es im
SPD-Antrag steht, an Bedeutung gewonnen, sondern die Kleinkunst ist bereits bedeutend.
Die Kleinkunst ist gerade im Bereich Comedy aus vielen Programmen des Fernsehens gar nicht mehr wegzudenken. Hier betreibt die Politik nicht nur Kulturförderung mit dem Portmonee, nein, wir wissen, dass alle, die in der Politik tätig sind, der Kleinkunst - zugegeben: meist eher unfreiwillig - immer wieder Inspirationen liefern.
Diese Inspirationen ufern zum Teil auch aus, so im Mai 2011 - Sie haben das sicherlich gehört - bei der Vergabe des Kleinkunstpreises an den Kabarettisten Georg Schramm geschehen, der - wie ich gehört habe - von der Partei der Linken als Bundespräsident vorstellbar wäre.
- Er hat schon abgelehnt.
Der Antrag der SPD-Fraktion, über den wir heute abstimmen, fordert nun die Auslobung eines niedersächsischen Staatspreises für Kleinkunst. Wir haben uns im Ausschuss in der Tat sehr intensiv mit diesem Thema beschäftigt. Dabei ist von allen Fraktionen die Bedeutung der Kleinkunst hervorgehoben worden.
An Anerkennung, Frau Behrens, mangelt es also nicht. Aber nach einer Unterrichtung durch das MWK wurde deutlich, dass ein niedersächsischer Staatspreis überflüssig ist, und das nicht nur wegen der notwendigen zusätzlichen Mittel, die in anderen Bereichen sicherlich besser für die Kultur auszugeben wären, sondern auch, weil es schon sehr viele Preise gibt, die sowohl vom Land als auch im Land vergeben werden. Zur Stärkung und Anerkennung der Kleinkunst ist die Vergabe eines Preises sicherlich nicht immer das richtige Mittel. Unsere Aufgabe sollte eher die allgemeine Förderung dieser Kunstsparte sein.
Bei der Vielfalt der Kleinkunst ist das sicherlich noch ein großes Feld. Wir lehnen diesen Antrag ab.
Danke.
Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wie alle gesellschaftlichen Bereiche stellt der demografische Wandel auch die Kultur vor neue Herausforderungen. Das kulturelle Angebot muss sich auch in der Zukunft an alle Generationen richten.
Die Zeiten ändern sich. Wer in unserer Gesellschaft beim Seniorendasein an Langeweile, an Antriebslosigkeit und Lethargie denkt, täuscht sich ganz gewaltig. Nie waren die Senioren so aktiv und so vital, und nie haben sie sich so sehr wie heute in ehrenamtlichen Tätigkeiten, in Vereinen und Verbänden engagiert. Sie machen Weltreisen, surfen im Internet und engagieren sich natürlich auch - und das nicht nur ehrenamtlich - in der Politik.
Der Begriff „Senioren“ ist so eine Sache. Man fragt sich: Wie alt muss man sein, um zu den Senioren zu gehören? - Ich habe einmal in die Wikipedia geguckt und gelernt: ab 55 Jahren.
Ich habe dann im Handbuch des Niedersächsischen Landtages nachgeschaut. Auch wir entsprechen mit einem Drittel Senioren voll dem demografischen Faktor.
Ohne die Bereitschaft zum Engagement und die Erfahrungen der Senioren würden viele Bereiche unserer Gesellschaft kaum funktionieren. „Älter werden“ heißt heute also nicht mehr automatisch „ruhiger werden“. Nein, das Leben pulsiert auch in höheren Semestern.
Auch im Alter sollte deshalb eine Heranführung an die Kultur ermöglicht und die Chance auf kulturelle Teilhabe geboten werden. Kulturelle Bildung kann dazu beitragen, diese Zielgruppen anzusprechen. Sie muss aber als gemeinsame Aufgabe von Bildungseinrichtungen und Kultureinrichtungen begriffen werden. Dabei spielt natürlich das lebenslange Lernen eine ganz zentrale Rolle.
Auch durch die Zuwanderung von Menschen mit anderem ethnischen, religiösen und kulturellen Hintergrund steht die kulturelle Erwachsenenbildung vor ganz neuen Herausforderungen.
Kulturelle Bildung darf kein Privileg einiger weniger sein, sondern muss ein elementares, lebenslanges Recht aller sein.
Ohne Bildung wächst keine Kultur, ohne Kultur entsteht keine Bildung.
Kulturelle Bildung ist daher unerlässlich, um dem Einzelnen zu helfen, seine Persönlichkeit zu entfalten und an Demokratie und Gesellschaft teilzuhaben, und das eben auch im Alter.
Meine Damen und Herren, die Enquetekommission des Deutschen Bundestages verweist in ihrem
Abschlussbericht darauf, dass die Entwicklungsmöglichkeiten der kulturellen Erwachsenenbildung mit gleicher Anstrengung durch Politik und Gesellschaft verfolgt werden müssen wie die kulturellen Bildungsangebote für Kinder und Jugendliche.
Niedersachsen ist da schon auf einem sehr guten Weg. Wir von CDU und FDP wollen nun mit unserem Antrag die vom Land geschaffenen Rahmenbedingungen sicherstellen und weiterentwickeln. Wir wollen flächendeckende innovative Angebote kultureller Erwachsenenbildung sicherstellen und unterbreiten und darüber hinaus Weiterbildung nicht auf einen verengten Begriff beruflicher Weiterbildung reduzieren. Wir wollen Kulturträger und Kultureinrichtungen anregen, verstärkt ältere Menschen für bürgerschaftliches Engagement und ehrenamtliche Kulturarbeit zu gewinnen. Und wir wollen, dass im Rahmen der generationenübergreifenden Kulturprojekte zielgerichtete, innovative Programme fortgesetzt und entwickelt werden, um das Interesse von Kindern, Jugendlichen und älteren Menschen an Kunst und Kultur zu wecken und zu stärken.
Meine Damen und Herren, im Kontext des lebenslangen Lernens kommt der Erwachsenenbildung auch deshalb Bedeutung zu, weil sie Übergänge schaffen kann. Eine recht neue Tendenz ist in diesem Zusammenhang die Wiederentdeckung der Lern- und Entwicklungsfähigkeit älterer Menschen. Ihr Erfahrungswissen wird selbst in Wirtschaftskreisen zunehmend geschätzt, was seinen Ausdruck in den steigenden Zahlen pensionierter Menschen findet, die ins Berufsleben zurückgeholt werden.
Ebenso neu ist die Entwicklung, die Universitäten nicht mehr nur als Ausbildungsstätten für eine junge Studentenschaft zu gewinnen, sondern auch als Universitäten des dritten Lebensalters zu begreifen.
Das Altersbild befindet sich also im Wandel. Lassen Sie uns im Ausschuss, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, über unseren Antrag „Senioren und Kultur“ diskutieren. Ich als aktive Seniorin
freue mich über diese Diskussion.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine Damen und Herren! Neben dem Wissenschaftsbereich ist der Bereich der Kunst- und Kulturförderung zentraler Bestandteil des Einzelplans 06. Ich sehe ihn sozusagen als das Sahnehäubchen des Gesamthaushaltes an.
Wir werden in dieser Woche einen Doppelhaushalt für die Jahre 2012 und 2013 verabschieden. Ich bin felsenfest davon überzeugt, dass wir mit diesem Doppelhaushalt richtig liegen, richtig deshalb, weil wir die Kalkulierbarkeit und die Planungssicherheit damit um 100 % erhöhen. Das ist im Bereich Kulturpolitik und für die darin enthaltenen mittleren und kleinen Einzelprojekte oft genauso viel wert wie der finanzielle Zuschuss selbst.
Meine Damen und Herren! Wir haben die Kultur zum Schwerpunktthema für das Jahr 2011 erhoben, und wir haben unseren Worten Taten folgen lassen.
So geben wir zu den im Haushalt für Kunst und Kultur vorgesehenen Mitteln in Höhe von rund 400 Millionen Euro zur Förderung kultureller Einrichtungen und Programme jeweils noch gut 300 Millionen Euro dazu. Lassen Sie mich dazu stichwortartig einige Schwerpunkte nennen.
Ich sprach vorhin von kleineren Einzelprojekten. Nehmen wir das Beispiel der kleinen Museen. Wir unterstützen die Arbeit der kleinen haupt- und ehrenamtlich geführten Museen in Niedersachsen mit jährlich 1 Millionen Euro. Diese von uns zur Verfügung gestellten Mittel sollen möglichst in vielen kleinen Summen im ganzen Land ankommen. Gerade die Arbeit der Museen ist für die kulturelle Versorgung vor Ort sehr wichtig.
Weil uns diese kulturelle Ortsbezogenheit sehr wichtig ist, haben wir in den Haushalt plus 900 000 Euro für die investive Förderung soziokultureller Zentren eingestellt. Die soziokulturellen Zentren leisten in Niedersachsen eine hervorragende Arbeit und haben großen Anteil an dem vielschichtigen Kulturangebot insbesondere im ländlichen Raum.
Lassen Sie mich an dieser Stelle noch einmal deutlich darauf hinweisen, dass wir hiermit Zukunft gestalten; denn die Entwicklung des soziokulturellen Angebots in Niedersachsen ist eine Erfolgsgeschichte.
Über die zuständigen Landschaften fördern wir weitere regionale Kulturprojekte, vorzugsweise solche, die sich mit den regionalen Sprachen Plattdeutsch, Saterfriesisch und Niederdeutsch befassen.
Meine Damen und Herren, Niedersachsen ist ein Land mit einem großen Reichtum an kulturellen Schätzen. Dieses kulturelle Erbe verpflichtet uns. Wir wollen es bewahren und weiterentwickeln. Dabei arbeiten Denkmalpflege, Archäologie, Gedenkstätten und Archive Hand in Hand.
Seit dem Jahr 2010 ist auch die Oberharzer Wasserwirtschaft in die Liste der UNESCOWelterbestätten aufgenommen.
- Ganz wichtig. - Für die notwendigen Investitionsmaßnahmen stellen wir in den Jahren 2012 und 2013 jeweils 200 000 Euro zur Verfügung.
Ein anderes, sehr spannendes Thema wird die für das Jahr 2013 geplante Landesausstellung des Landesmuseums Braunschweig sein. Dort wird auf Initiative eines Landtagsbeschlusses eine Ausstellung zu dem Thema „Roms vergessener Feldzug“ präsentiert.
Wir erhöhen dafür den Haushaltsansatz 2012 von 500 000 Euro auf 650 000 Euro. Davon sollen 100 000 Euro beispielsweise für die Beschilderung am römisch-germanischen Schlachtfeld am Harzhorn eingesetzt werden.
Ein großer Schwerpunkt der Anstrengungen unserer Ministerin Frau Professorin Wanka war die Sicherung der kommunalen Theaterlandschaft. Es ist erreicht worden, die Zielvereinbarungen für die nächsten drei Jahre fortzuschreiben und damit auch die anteiligen Mehrkosten für die Tarifsteigerungen zu übernehmen.
Dafür ist unsere Ministerin auch vom Deutschen Bühnenverein gelobt worden; denn diese Zielvereinbarungen sollten auch Vorbild für andere Bundesländer sein.
Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich nach der Aufzählung von kleinen, ausgesuchten Beispielen der Erhöhung im Kulturetat des Landes noch ein paar allgemeine Worte anfügen, wobei ich mir erlaube, dazu eine kleine Ausleihe bei unserer Ministerin zu machen, und zwar aus dem Kulturbericht 2010.
Ich möchte an dieser Stelle Ihnen, Frau Ministerin, und Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus dem Ministerium Dank sagen für dieses Engagement, für die Fleißarbeit, für diesen sehr umfangreichen Bericht, der uns sicherlich eine wertvolle Arbeitsgrundlage sein wird. Herzlichen Dank.
Der Ansatz, meine Damen und Herren, die niedersächsische Kulturpolitik im Rahmen für ein zu
kunftsorientiertes kulturelles Leben künftig noch stärker in den Fokus der Überlegungen des Landes zu stellen, ist nur zu unterstützen. Dafür ist dieser Doppelhaushalt eine gute Basis. Kunst und Kultur leisten aufgrund der demografischen Entwicklung einen wichtigen, unverzichtbaren Beitrag zur Standortpolitik unseres Landes sowie zur Lebensqualität unserer Bürgerinnen und Bürger. Kunst und Kultur stärken zudem die eigene kulturelle Identität und schaffen eine Bindung zur Heimat.
Zum Schluss: Kulturelle Vielfalt und kulturelle Bildung sind daher zwei Schwerpunkte, die wir mit dem Jahr der Kultur 2011 verdeutlichen wollten und im Rahmen eines Kulturentwicklungsprozesses für Niedersachsen verstetigen wollen.
Deshalb bin ich stolz, dass diese Landesregierung trotz drastischer und notwendiger Spaßmaßnahmen
- Sparmaßnahmen; manches macht ja mit Ihnen im Ausschuss auch Spaß; dort ist es ja immer sehr nett - die Kultur geschont hat. Also, ich bin sehr stolz darauf, dass die Landesregierung die Kultur geschont hat. Damit wird einmal mehr zum Ausdruck gebracht, welche besondere Bedeutung sie der Kultur für unsere Gesellschaft beimisst. Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Gestatten Sie mir, kurz mit der Definition von Soziokultur zu beginnen, wie man sie bei Wikipedia findet. Danach versteht man unter Soziokultur die Summe aus allen kulturellen, sozialen und politischen Interessen und Bedürfnissen einer Gesellschaft bzw. einer gesellschaftlichen Gruppe. Soziokultur ist aber auch ein Fachbegriff der Kulturpolitik. Er bezeichnet hier eine direkte Hinwendung von Akteuren und Kultureinrichtungen zur gesellschaftlichen Wirklichkeit und zum Alltag.
Meine Damen und Herren, warum dieser Hinweis auf diese allgemeine Definition? - So allgemein, wie man es formulieren kann, so komplex ist die Realität. Davon konnten wir uns im Arbeitskreis an den verschiedensten Stellen im Lande überzeugen: im Historischen Speicher in Freiburg an der Elbe, die soziokulturellen Projekte der Ländlichen Akademie Krummhörn und gerade erst am Montag - Vertreter sitzen in der Loge, willkommen! - in Göttingen. Dort hat sich uns der Kunst e.V. in sehr beeindruckender Weise präsentiert. Natürlich gibt es weitere Beispiele überall in Niedersachsen und auch in meinem Heimatwahlkreis in Goslar.
71 soziokulturelle Zentren, Vereine und Initiativen gibt es in Niedersachsen. Auf diese Komplexität geht auch die sehr umfangreiche Antwort des MWK zur Rolle der Soziokultur in Niedersachsen
ein. Dort gibt es deutliche Hinweise zu den verschiedensten Themen.
An dieser Stelle möchte ich mich ganz herzlich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Ministeriums, bei Frau Ministerin Wanka und natürlich bei der Landesarbeitsgemeinschaft Soziokultur für diese Fleißarbeit zur Beantwortung der Großen Anfrage der Fraktion der Grünen bedanken.
Lassen Sie mich den Hinweis auf die Vielseitigkeit und Komplexität gleich nutzen, um Sie noch einmal auf die Ausführungen zu den Kulturindikatoren aufmerksam zu machen. Frau Heinen-Kljajić und Frau Behrens, dort wird sehr deutlich, dass alle Vergleiche bislang nur einen Versuch darstellen, Zahlen, Daten und Fakten in Bezug zu setzen. Es ist natürlich einleuchtend, dass sich zwingende Unterschiede zwischen Flächenländern und Stadtstaaten ergeben. Insofern führen die ressortspezifischen Unterschiede zwischen den Ländern dazu, dass eine wirkliche Vergleichbarkeit nicht gegeben sein kann. Daher ist es zu begrüßen, dass 2009 vereinbart wurde, dem Statistischen Bundesamt den Auftrag für die Konzeption einer einheitlichen Kulturstatistik zu erteilen.
So unterschiedlich sich die soziokulturellen Notwendigkeiten und Gegebenheiten im Bund darstellen, so unterschiedlich sind sie natürlich auch auf der Landesebene und auf der kommunalen Ebene. Meine Damen und Herren, an dieser Stelle möchte ich kurz auf das eingehen, was sicherlich eines der Grundanliegen der Großen Anfrage war, nämlich den finanziellen Beitrag des Landes zur Vielzahl der Einrichtungen und Aktivitäten. Dass alle diese Einrichtungen, Gruppierungen und sonstig in diesem Bereich engagierten Bürgerinnen und Bürger einen großen Beitrag zur kulturellen Teilhabe aller gesellschaftlichen Gruppen leisten, steht außer Frage.
Ob aber diese Tatsache in einem groben Missverhältnis zu ihrer öffentlichen Förderung steht, wie die Anfrage der Fraktion der Grünen ausführt, ist sicherlich sehr stark interpretationsbedürftig. Denn die Zahlen aus der Antwort der Landesregierung sprechen deutlich eine andere Sprache. Das fängt bei der Neuorganisation des Zugangs zu Fördergeldern an, geht über die Förderphilosophie und endet bei der tatsächlichen Förderung in den unterschiedlichsten Bereichen wie Räumlichkeiten, Personal und Finanzen.
Unabhängig davon ist festzustellen, dass sich die niedersächsische Kulturpolitik seit 2003 kontinuierlich weiterentwickelt hat. Dazu möchte ich noch einmal erklären - Frau Ministerin Wanka hat die Zahlen eben schon genannt -, dass wir aktuell für den Doppelhaushalt 2012/2013 zusätzliche Mittel für die Soziokultur bereitgestellt haben, um notwendige Sanierungen bei soziokulturellen Zentren in Niedersachsen voranzutreiben.
Jeweils 550 000 Euro pro Jahr werden zusätzlich für investive Maßnahmen bereitgestellt, und für Beratungsleistungen der Landesarbeitsgemeinschaft Soziokultur gibt es künftig eine Aufstockung um jährlich 60 000 Euro.
Nun bin ich natürlich gespannt, Frau Heinen-Kljajić und Frau Behrens, welche Haushaltsanträge im Bereich Soziokultur von den Grünen und von der SPD kommen.
Auch noch ein anderer Aspekt erscheint mir vor dem Hintergrund, dass wir mit unserer Unterstützung auf einem sehr guten Weg sind, noch anmerkenswert. Wir alle wissen, dass wir die demografischen Veränderungen nicht zurückschrauben können. Die Begrifflichkeit „Wir werden immer weniger, älter, bunter“ ist uns allen geläufig und hat im Bereich der soziokulturellen Aufgabenstellungen ihre ganz eigene Bedeutung. Dieser Bedeutung wird man nach meiner festen Überzeugung sicherlich nicht umfänglich gerecht, wenn man sie einzig am Maß der öffentlichen Förderungen festmacht.
Die Personalstatistik auf Seite 25 der Antwort zeigt - Frau Behrens hat das vorhin schon ausgeführt -, dass von den 2 830 Beschäftigten bei den
sozikulturellen Trägern immerhin 65 % - Frau Behrens, das sind zwei Drittel und nicht ein Drittel - dem Bereich des Ehrenamts zuzuordnen sind. Bei diesen Personen geht es nicht um das Maß der Förderung, sondern um das Maß an Anerkennung und Wertschätzung. Damit bin ich bei der Kultur der Anerkennung, der Anerkennung von Leistungen am Gemeinwohl. Diese Kultur ist noch bedeutend ausbaufähig; und diesen Schlüssel sollten wir auch noch feilen, wenn wir uns mit Themen wie der Soziokultur auseinandersetzen.
Meine Damen und Herren, ich komme zum Schluss. Die Landesarbeitsgemeinschaft Soziokultur hat sich gerade mit einem Schreiben an die Ministerin, Frau Professorin Wanka, und die Fraktionsvorsitzenden gewandt, aus dem ich zitieren möchte. Darin steht zu Beginn: Wir freuen uns sehr über die Wertschätzung, die sich in der gründlichen Befassung mit der Soziokultur durch den Niedersächsischen Landtag ausdrückt. - Und das auch noch - wir haben es schon gehört - am heutigen ersten bundesweiten Tag der Soziokultur, dem 13. Oktober - wenn das nicht passgenau ist.
Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn ich an die erste Lesung vor fast genau einem Jahr zum Thema „Suizid im Alter“ denke, sind mir noch zwei Aspekte in Erinnerung geblieben, die auch heute bei diesem Thema sicherlich sehr nachdrücklich bleiben werden.
Erstens war es die Überraschung, mit der wir die Wucht dieses Themas zur Kenntnis genommen haben, aber auch ein Erschrecken sowohl über die Dimensionen als auch über die eventuell - das hat die Anhörung gezeigt - zunehmende Tendenz der Suizide bei Menschen über 65 Jahren.
Zweitens war es die Diskrepanz zwischen dem einsamen, verzweifelten, sterbenden älteren Menschen und der Hilflosigkeit und Fassungslosigkeit der Hinterbliebenen. Suizid, besonders Alterssuizid - das hat die beeindruckende Anhörung zu diesem Thema auch gezeigt -, ist in gleicher Weise von einer Tabuzone umgeben - Frau Staudte sagte das eben schon - wie das Thema Depressionen. Depressive Zustände sind sicherlich die wichtigsten Ursachen dafür, dass Menschen aus dem Leben scheiden wollen. Hier habe ich ganz bewusst das Wort „freiwillig“ weggelassen. Depressionen lassen sich zwar heute wirksam behandeln, werden aber häufig - das wissen wir - übersehen oder nicht ernst genommen.
In der Anhörung haben wir gehört, dass sich in Niedersachsen bisher zwei Bündnisse gegen De
pressionen gut etabliert haben: zum einen in Ostfriesland und zum anderen hier in der Region Hannover. Ziel dieser Bündnisse ist es, Aufklärungsarbeit zu leisten und vor allem Vernetzung herzustellen, also Vernetzung von Einrichtungen in allen gesellschaftlichen Bereichen multiprofessioneller Qualität, die auf diesem Sektor ihre Dienste anbieten.
Diese Arbeit im Bündnis versteht sich, wie wir in der Anhörung gelernt haben, als aufsuchende Arbeit. Sie gehen also hin in die Institutionen und nehmen Kontakt auf zu den hilfesuchenden, verzweifelten Menschen. Das ist eine vorbildliche Arbeit - und das im wahrsten Sinne des Wortes.
Dass wir zum Thema „Suizid im Alter“ etwas unternehmen müssen, darüber waren wir alle uns im Ausschuss einig. Wir haben allerdings, Frau Staudte, um auf die vorliegende Drucksache einzugehen, im Gegensatz zum Antrag der SPDFraktion zuerst einmal aus der Antragsüberschrift die Formulierung „Landesprogramm auflegen“, also die Forderung nach mehr Staat, gestrichen.
Stattdessen haben wir für die Entschließung Worte gewählt, die wir für richtig und angemessen halten, nämlich „beraten“, „aufklären“, „Kompetenzen stärken“. Wir sind bei diesen Vorschlägen unseres Antrages dem Verständnis von sozialer Verantwortung gefolgt und haben uns nicht zu Eingriffen in bestehende Systeme entschieden. Stattdessen sind wir dafür, vorhandene Kompetenzen zu stärken und diejenigen zu unterstützen, die sich sowieso schon professionell mit dem Thema Suizid im Alter auseinandersetzen.
Wir wollen darüber hinaus, dass Informationen über Altersdepressionen und Alterssuizid in der Aus- und Weiterbildung von Ärzten, Psychiatern und Psychotherapeuten, Pflegekräften und medizinischem Fachpersonal noch stärker verankert werden oder - wie es Herr Professor Dr. Künemund der Universität Vechta in der Anhörung formuliert hat - eine Gerontologisierung der sozialen Arbeit anstreben. Das heißt, dass man spezifische Probleme älterer Menschen mehr in die Praxis der sozialen Arbeit, aber auch der niedergelassenen Ärzte hineinbringt. Dies ist im Sinne einer Prävention sicherlich sehr sinnvoll.
Wir fühlen uns dazu verpflichtet, umfassende Aufklärung und Information zu diesem Themenkomplex nachhaltig zu gewährleisten. Dazu gehören auch Veröffentlichungen von sogenanntem Best Practice, also Erfahrungen anderer aufzuzeigen, die schon gute Arbeiten auf diesem Gebiet leisten und so auch Vorbild sein können.
Ich sprach eben von Nachhaltigkeit; denn wir brauchen hierbei Verlässlichkeit von Dauer und keine kurzfristigen Strohfeuer.
Unsere demografische Entwicklung lässt nicht hoffen - das wissen wir -, dass wir bei allen mit dem Altern der Bevölkerung zusammenhängenden Prozessen eventuell mit Entspannung rechnen können, sicherlich nicht hier auf diesem Gebiet.
Trotz aller Aufklärung durch Medien und Medizin oder Ausbau von Prävention und Netzwerken ist der alternde Mensch aber auch selbst gefragt. Er muss vorsorgen und Vorsorge für das Leben im Alter treffen, soziale Kontakte aufbauen, Aufgaben, vielleicht auch im Ehrenamt übernehmen und medizinische Vorkehrungen treffen, Stichwort „Patientenverfügung“.
Natürlich sind neben all diesen erwähnten Schritten aufmerksame Angehörige, die Familie und Freunde noch wichtiger, als alle Hilfen von außen sein können. Ein soziales und liebevolles Miteinander - das hat die Anhörung gezeigt; die Kirchen haben hier auch gesprochen - ist sicherlich die beste Suizidprävention.
Vielen Dank.
Danke schön. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Um es einmal positiv auszudrücken: Es ist gut, auch bei diesem Haushalt sagen zu können, dass wir zukunftsfähig bleiben und unserer Verantwortung gegenüber künftigen Generationen weiterhin gerecht werden.
Oder wie es unsere für den Einzelplan 06 zuständige Ministerin Wanka formuliert hat - ich zitiere -: Uns ist für den Haushalt 2011 ein guter Ausgleich zwischen Sparen und Gestaltung gelungen.
Das freut mich natürlich besonders, wenn es bei diesem Spagat um den Kulturhaushalt für 2011 geht, der praktisch ungekürzt geblieben ist. Alle Projekte der kulturellen Bildung bleiben bestehen.
Mit Inhalten wie Hoch- und Fachhochschulen, lebenslangem Lernen, Kunst und Kultur, Museen, Förderung von Musik und Literatur betreiben wir Zukunftsinvestitionen. Das sind Investitionen in die Köpfe und die Emotionen unserer Bürgerinnen und Bürger. Im Bereich Kultur stellen wir für das Jahr 2011 konkret folgende Projekte in den Vordergrund:
Für die CDU ist die Leseerziehung sehr wichtig. Das Projekt „Lesestart“, das bei uns in Niedersachsen auf eine sehr große Resonanz stößt, fördern wir nicht nur mit 1,05 Millionen Euro, sondern stocken dieses auch noch auf, auf insgesamt 1,15 Millionen Euro. Das ist eine Erhöhung um nahezu 10 %.
Den Etat für landesweite Kunstausstellungsprojekte haben wir erhöht, um mehr hochwertige Projekte fördern zu können, da sich die Anzahl der Kunstvereine und Ausstellungsinitiativen in Niedersachsen deutlich erhöht hat. Das kommt gerade Kindern und Jugendlichen zugute, die damit einen guten Zugang zu Kunst geboten bekommen.
Mit der weltweit größten Dichte von Einzelprojekten pro Quadratkilometer ist das seit August 2010 anerkannte UNESCO-Welterbe Harz ein Glanzstück, aber auch eine Herausforderung für alle Beteiligten, auch für das Land Niedersachsen. Deshalb wird auch dies von uns unterstützt.
Bei den kommunalen Theatern gewähren bestehende Zielvereinbarungen bis Ende 2011 Planungssicherheit. Das ist gut so.
Zur Fortführung des seit 2009 sehr erfolgreich laufenden Programms „Wir machen die Musik“ haben wir für 2011 Mittel in Höhe von 1,55 Millionen Euro in den Haushalt eingestellt, um noch mehr Kindern und Jugendlichen den Zugang zu musikalischer Bildung zu ermöglichen.
Meine Damen und Herren, die Einrichtungen im Bereich der Erwachsenenbildung mussten allerdings ihren Beitrag zur Konsolidierung des Landeshaushaltes leisten. Aus vielen Gesprächen mit den Einrichtungen weiß ich aber, dass die Mittelkürzung grundsätzlich nichts am Vertrauen in die Landespolitik geändert hat,
wissen wir doch, dass die Erwachsenenbildner den Prozess des lebenslangen Lernens maßgeblich mitgestalten. Ihnen ist in den letzten Jahren eine Reihe wichtiger neuer Aufgaben übertragen worden, von der frühkindlichen Bildung bis zur offenen Hochschule, von der Bildungsberatung bis hin zu zusätzlichen Maßnahmen zur Erreichung von Schulabschlüssen. Dies alles sind Kernaufgaben der Bildung und erfordern ein hohes Maß an Fachkenntnissen und Einsatzbereitschaft. Wir sind überzeugt von der Kompetenz und der Leistungsstärke dieser Bildungsarbeit in den Erwachsenenbildungseinrichtungen.
Daher, meine Damen und Herren, können diese weiterhin darauf vertrauen, dass die Landesregierung die Arbeit in diesem Bildungsbereich nicht nur hoch bewertet, sondern auch finanziell in der bisherigen, verlässlichen Form unterstützen wird.
Im Bereich des Projektes der Offenen Hochschule haben wir jetzt schon 1,2 Millionen Euro für das lebenslange Lernen eingestellt. Wir fördern damit Angebote zur Bildungsberatung und die Erwachsenenbildung.
Hierzu gehören auch Hauptschulkurse für diejenigen, die nicht die berufsvorbereitenden Bildungsangebote der Bundesagentur für Arbeit in Anspruch nehmen dürfen. Angesichts des Fachkräftemangels müssen wir - das wissen wir - die Anzahl der Schulabbrecher weiter reduzieren. So hat jeder junge Mensch in Niedersachsen verschiedene Möglichkeiten, einen Schulabschluss zu erreichen.
Meine Damen und Herren, es ist ein breites Spektrum, das wir mit den veranschlagten Mitteln für 2011 unterstützen und weiterentwickeln wollen. Die Inhalte in den Bereichen Bildung, Kunst und Kultur sind von hoher emotionaler, oft persönlicher, manchmal identitätsstiftender Natur.
Denn durch unsere Unterstützung werden unmittelbar Reaktionen ausgelöst, die zu einem ebenfalls positiven Engagement der Bürgerschaft führen.
An dieser Stelle sei mir erlaubt, dass ich mich bei den ehrenamtlich in diesem Bereich Arbeitenden
bedanke. Vieles wäre auf kommunaler Ebene ohne dieses ehrenamtliche Engagement nicht möglich.
Ich möchte meine Rede ohne Zitat beenden.
Ich möchte einfach nur feststellen, dass die Kultur auch ein Teil unserer Wurzeln ist. Lassen Sie uns deshalb heute und in Zukunft gemeinsam die Fahne der Bildung, der Kunst und der Kultur in unserem Lande weithin sichtbar hochhalten!
Danke schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte kein grundsätzliches Statement abgeben wie meine Vorrednerinnen und Vorredner, sondern mehr auf den Antrag eingehen.
In dem vorliegenden Antrag, meine Damen und Herren der Linken, fordern Sie die Landesregierung in acht Spiegelstrichen auf, einen ganzen Strauß an Maßnahmen umzusetzen. Das Oberthema ist, wie Sie schreiben, Solidarität und Humanität. Sie kombinieren diese sehr schwergewichtigen und inhaltsreichen Vokabeln mit der Ihnen typischen Rhetorik und schreiben weiter: „statt menschenverachtender Ausgrenzung“. - Solche Polemik zieht sich wie ein roter Faden durch Ihre Antragsflut.
Meine Damen und Herren, allen von den Linken vorgebrachten Forderungen in dem Antrag kann widersprochen werden. Dies möchte ich kurz begründen.
Zum ersten Spiegelstrich: Der Bildungsauftrag des Niedersächsischen Schulgesetzes lautet:
„Die Schule soll im Anschluss an die vorschulische Erziehung die Persönlichkeit der Schülerinnen und Schüler auf der Grundlage des Christentums, des europäischen Humanismus und der Ideen der liberalen, demokratischen und sozialen Freiheitsbewegungen weiterentwickeln. Erziehung und Unterricht müssen dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Niedersächsischen Verfassung entsprechen; die Schule hat die Wertevorstellungen zu vermitteln, die diesen Verfassungen zugrunde liegen.“
Dies sind Grundlagen und Wertevorstellungen, meine Damen und Herren. Sie leisten weder, wie es die Linken formulieren, einem Sozialdarwinismus noch unwissenschaftlichen sozialeugenischen Diskursen Vorschub.
Zum zweiten Spiegelstrich: Das Land wendet jährlich 80 Millionen Euro für Integrationsmaßnahmen
auf. Das ist ein erheblicher Anteil - das sollte man nicht unterschätzen - am Landeshaushalt.
Zum dritten Spiegelstrich: Die Beherrschung der deutschen Sprache hat eine Schlüsselrolle in einem erfolgreichen Bildungsprozess und ist die Voraussetzung für Integration. Die Förderung des Spracherwerbs in Kindertagesstätten und Schulen hat für die Landesregierung eine hohe Priorität. Die Landesregierung investiert daher - wir befinden uns ja in den Haushaltsberatungen; deshalb nenne ich auch Zahlen - in die vorschulische und schulische Sprachförderung jährlich 52 Millionen Euro.
Zum vierten Spiegelstrich: Die Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen hat für die Landesregierung hohe Priorität. Das hat unser Ministerpräsident in seiner Regierungserklärung als wichtiges Thema besonders hervorgehoben. Auch der Bund berät aktuell über dieses Thema.
Zum fünften Spiegelstrich: Wohnsitzbeschränkende Auflagen stellen ein geeignetes Mittel dar, eine überproportionale fiskalische Belastung einzelner Länder und Kommunen durch ausländische Leistungsempfänger zu verhindern. Es besteht daher kein Anlass, in Niedersachsen - vorausgesetzt, die gegenwärtige Rechtslage bleibt bestehen - von dieser bewährten Praxis künftig abzuweichen.
Zum sechsten Spiegelstrich: Vorgaben zu Formen der Unterbringung ergeben sich aus den bundesrechtlichen Vorschriften des Asylverfahrensgesetzes, des Aufenthaltsgesetzes sowie des Asylbewerberleistungsgesetzes. Die Unterbringung von Ausländerinnen und Ausländern in Gemeinschaftsunterkünften ist somit vorrangig abhängig vom Stand ihres Verfahrens als Asylbewerber oder unerlaubt Eingereiste. Die sofortige bzw. generelle Unterbringung dieser Personengruppe in Wohnungen würde somit den bundesgesetzlichen Regelungen widersprechen.
Zum siebten Spiegelstrich: Die Forderung nach einem Abschiebestopp für Roma und Ashkali aus dem Kosovo wird im Antrag mit der Schutzwürdigkeit dieser Personen und ungünstigen Lebensbedingungen im Kosovo begründet. Diese Begründung trägt jedoch nicht die gesetzlichen Voraussetzungen für einen Abschiebestopp. Schutz vor politischer Verfolgung oder aufgrund gewisser Gefahren im Herkunftsstaat kann durch Anerkennung von Asyl oder Abschiebungsschutz durch
das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erfolgen. Das Bundesamt hat die erforderlichen Kenntnisse aus den Herkunftsländern, um die Einzelfälle zu prüfen.
Zum achten und somit letzten Spiegelstrich: In zahlreichen Einzelprojekten werden Migrantenselbstorganisationen von der Landesregierung auch finanziell gefördert.
Meine Damen und Herren, wir wissen es: Die Demokratie lebt von der Unterschiedlichkeit der Meinungen - das haben wir in der Diskussion eben wohl gehört - und von der Diskussion um den besten Weg für die Gestaltung unserer Zukunft. Politische Diskussionen sind ein Wesenskern der Demokratie - genauso wie die Vielfalt in unserer Gesellschaft. Aber, meine Damen und Herren von der Linken, wir lassen uns im Rahmen der Integrationspolitik von Ihnen - um auch einmal den Bundespräsidenten zu zitieren, Herr Adler - nicht in falsche Konfrontationen treiben. Für uns ist Integration eine echte Herausforderung und nicht nur eine Angelegenheit für populistische Forderungen. Wir lehnen diesen Antrag ab.
Frau Ministerin, Sie sprachen vorhin von einem Fördervolumen von rund 100 Millionen Euro. Wie sieht die regionale Verteilung dieser Gelder aus? Das war meine erste Frage.
Die zweite Frage: Welche Forschungsverbünde konnten mit dem niedersächsischen Vorab initiiert werden?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Humke-Focks, nach der durchaus aufmerksamen Lektüre Ihres Antrages, der ja immerhin vier Seiten umfasst, war ich dennoch enttäuscht. Ihr Antrag war, wie man so schön sagt, alter Wein oder vielleicht nicht einmal mehr alter Wein in neuen Schläuchen.
Weil dies so ist, möchte ich nur kurz auf die wesentlichen und wichtigen Punkte des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes eingehen und sie hier kurz darlegen.
Zur Erinnerung: Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 9. Februar 2010 entschieden, dass der Bundesgesetzgeber bis zum 31. Dezember 2010 eine Neuberechnung der Höhe des Eckregelsatzes der sozialen Mindestsicherung vorzunehmen hat. Zur Begründung verweist das Gericht darauf - das zitierten Sie eben auch, Herr Humke-Focks -, dass zur Konkretisierung des
Grundrechts auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums die Berechnung der Höhe in einem transparenten und sachgerechten Verfahren zu erfolgen hat. Dieses Verfahren muss den tatsächlichen Bedarf realitätsgerecht abbilden. Das heißt, die Festsetzung der Leistungen muss auf der Basis verlässlicher Zahlen und schlüssiger Berechnungsverfahren tragfähig und zu rechtfertigen sein.
Dies gilt natürlich auch und insbesondere für den Bedarf von Kindern. Kritisiert hat das Gericht damit ausdrücklich die Berechnungsmethode, also den Weg des Zustandekommens der Regelsatzhöhe.
Was das Gericht aber nicht kritisiert hat, ist die Höhe des Regelsatzes als solchen. Hierzu führt das Gericht explizit aus, dass weder die Höhe des damaligen Regelsatzes noch der Betrag von 207 Euro für Kinder bis zum 14. Lebensjahr offensichtlich unzureichend sind.
Noch einmal: Das Gericht bemängelt also nicht die Höhe, sondern nur den Berechnungsweg der Regelsätze. Sie zitierten eine Sachverständige aus der Anhörung. Ich habe auch ein Zitat. Dr. Hilmar Schneider vom Forschungsinstitut zur Zukunft der Arbeit hat in seiner schriftlichen Stellungnahme zur Anhörung im Bundestag am 17. Mai dieses Jahres das Gleiche gesagt, nämlich dass der Berechnungsweg der Regelsätze zu kritisieren ist und nicht die Höhe. Auch Frau Dr. Anne Lenze von der Hochschule Darmstadt führte an gleicher Stelle aus, dass das Gericht eine strikte Kontrolle des Verfahrens, aber nicht die Kontrolle des konkreten Zahlenbetrages verlangt.
Ich würde mich also sehr freuen, sehr geehrte Fraktion der Linken, wenn Sie dies zur Kenntnis nehmen würden und - ich muss es sagen; in Ihrem Antrag haben Sie es auch beschrieben - aufhören, den Bürgern an dieser Stelle Sand in die Augen zu streuen.
Das Bundesverfassungsgericht wie auch das Bundessozialgericht verlangen in keiner Weise die Erhöhung der Regelsätze. Wecken Sie hier also durch die Forderung eines Eckregelsatzes von 500 Euro - laut Antrag - keine falschen Hoffnungen bei den Betroffenen, die Sie und die auch wir nicht erfüllen können.
Meine Damen und Herren, kritisiert worden ist durch das Urteil allerdings auch der Abwägungsprozess, also welche Positionen aus der Einkommens- und Verbraucherstichprobe übernommen worden sind. Das Gericht hat hierzu kritisiert, dass die Begründung des Bundesgesetzgebers an dieser Stelle nicht transparent genug sei. Insgesamt hat das Gericht aber auch ganz klar ausgeführt, dass die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe eine geeignete Grundlage für die Berechnung der Regelsätze darstellt. Eine andere geeignete und sicherlich auch gerichtsfeste Grundlage für die Berechnung steht also meines Wissens zurzeit nicht zur Verfügung.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich zum Schluss feststellen: Das Thema des Bedarfs und der Regelsätze für Kinder ist in Niedersachsen bereits 2007 aufgegriffen worden und ist schon längst in eine entsprechende Bundesratsinitiative gemündet. In dieser Initiative setzen wir uns dafür ein, dass eine geeignete Grundlage für die Berechnung des tatsächlichen Kinderbedarfs gefunden wird. In der Plenarsitzung am 17. Februar dieses Jahres haben wir das Thema ebenfalls schon ausführlich diskutiert. Die Fraktion der Linken hat also mit dem Antrag wirklich nichts Neues vorgelegt.
Meine Damen und Herren, wir werden aber die Entwicklung in Berlin ganz genau beobachten und, falls nötig, das Thema wieder auf die Tagesordnung setzen.
Vielen Dank.
Nur ganz kurz, Herr Humke-Focks. Wir warten ja auf die Berechnung. Ich hatte gesagt, dass das Verfahren kritisiert wurde. Der Betrag wird erst ausgerechnet. Darauf warten wir. Im Herbst dieses Jahres ist es so weit. Wir werden dann sehen, dass diese gerechte Entwicklung einsetzen wird. Auch wir achten natürlich darauf, dass es bei den Ärmsten der Armen nicht ungerecht zugeht.
- Gerade bei den Kindern!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben es eben gehört: Sexuellen Missbrauch an Kindern verhindern - das ist ein Thema von hoher inhaltlicher und auch medialer Komplexität. Missbrauch und Gewalt: Wo hört das eine auf, wo fängt das andere an? Sind die Themen zu trennen? Oder geht das gar nicht? - Man könnte die Liste der Fragen zu diesem Themenkomplex sicherlich beliebig verlängern.
Wenn es dann noch um Kinder und Jugendliche geht, werden die Probleme und wird die Menge der Fragen immer größer. Dazu kommt noch, dass keiner der Missbrauchten mit dem Offenlegen solcher ungeheuerlicher Tatsachen der Erste sein will.
Zusätzlich sind die Scham der Betroffenen zu beachten, weil viele die Schuld bei sich selbst suchen, und die verständliche Zurückhaltung der Opfer, wenn zu hören ist, dass diese Menschen oftmals nicht einmal in ihrer eigenen Familie einen Rückhalt finden. Zudem werden sie noch häufig
der Unglaubwürdigkeit und sogar der Lüge bezichtigt, gerade wenn es Kinder sind, kleine Kinder.
Die Zurückhaltung bei den Betroffenen ist daher nur verständlich. Doch wenn erst einmal - wir haben es jetzt gerade erfahren - einer oder eine den Anfang gemacht hat, trauen sich weitere, sich zu offenbaren. Doch die Zeit muss eben reif sein. Ich denke, dass es nun so weit ist.
Meine Damen und Herren, es ist gut, dass wir anfangen, uns auch mit der Vorbeugung vor sexuellem Missbrauch zu beschäftigen; denn es bleibt sicherlich unwidersprochen, dass die Prävention das beste und sinnvollste Mittel ist, Übergriffen und Straftaten in diesem Rahmen zu begegnen,
zumal Vorbeugung auch von sozialer und ökonomischer Bedeutung ist.
Am 23. April dieses Jahres - wir alle wissen das - tagte erstmals der runde Tisch der Bundesregierung gegen Kindesmissbrauch. Es ist gut, dass der runde Tisch, den die drei Bundesministerien für Familie, Justiz und Bildung einberufen haben, nun zusammenkommt und für eine Diskussion sorgt; denn nur eine offene Diskussion unter Einbeziehung verschiedener gesellschaftlicher Gruppen und Politikbereiche kann helfen, wirksame und eben auch präventive Maßnahmen gegen Kindesmissbrauch zu beschließen.