Protokoll der Sitzung vom 10.06.2010

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Bewährt haben sich sowohl die Zusammenführung der Querschnittsaufgaben für die Fachverwaltungen wie Organisation, Personal, Haushalt, Kasse, KLR sowie IuK in jeweils einem gemeinsamen Dezernat „Zentrale Aufgaben“ pro Behörde als auch die fachliche Zusammenarbeit. So werden Vermessungstätigkeiten im Rahmen der Flurbereinigungsverfahren des ML durch Mitarbeiter der Katasterverwaltung des MI wahrgenommen. Entsprechend konnte das ML seinen Mittelansatz für Fremdvergaben an öffentlich bestellte Vermessungsingenieure reduzieren. Gleichzeitig wurde aber auch die Zusage der CDU/FDP-Landesregierung, insgesamt 75 % aller Vermessungstätigkeiten der Vermessungs- und Katasterverwaltung sukzessive auf ÖbVIs zu übertragen, weitgehend umgesetzt.

Ziel ist es, trotz der angespannten Haushaltssituation und daher notwendigen Kürzungen weiterhin wirtschaftliche und fachlich versierte Landesbehörden in der Fläche vorzuhalten. In welcher Organisationsform dies geschieht, ist in der Landesregierung noch nicht entschieden. In jedem Fall gilt es, ein möglichst großes Einsparpotenzial zu realisieren, ohne die fachliche Aufgabenerledigung nachhaltig zu beeinträchtigen.

Eine Überlegung für die Umsetzung dieses Ziels ist die Gründung eines gemeinsamen Landesbetriebes für die GLL durch organisatorische Zusammenfassung der 14 eigenständigen Behörden sowie des bestehenden Landesbetriebs Landesvermessung und Geobasisinformation Niedersachsen (LGN). Ein Teil des Einsparpotenzials ergäbe sich im Bereich der Querschnittsaufgaben. Weil die Querschnittsaufgaben der GLL bisher auf 14 eigenständige Behörden und den LGN verteilt sind, würde ein einheitlicher Landesbetrieb die Möglichkeit einer organisatorischen Bündelung bieten.

Jenseits der Querschnittsaufgaben gibt es im Bereich der VKV auch ein Einsparpotenzial, das aus einem verringerten Aufgabenumfang resultiert. Der demografische Wandel, der früher oder später die meisten niedersächsischen Fachverwaltungen erreichen wird, ist in der VKV bereits angekommen. Nur noch wenige Kommunen in Niedersachsen weisen einen Bevölkerungsanstieg und damit verbunden neue Baugebiete aus. Der altersstrukturelle Wandel der Bevölkerung in allen Regionen lässt insbesondere die nachfragerelevanten Al

tersgruppen für Eigenheime und damit die Zahl der potenziellen Kunden der VKV in den nächsten 10 bis 15 Jahren um rund ein Drittel schrumpfen. Der Wegfall der Eigenheimzulage hat diesen Trend noch verstärkt. Im Ergebnis ist die Vermessungstätigkeit stark rückläufig.

Der strukturell rückläufige Umfang der Vermessungstätigkeit ermöglicht auch nach Erfüllung der ZV II einen nochmaligen Personalabbau in der VKV, der aus Gründen der Haushaltsentlastung möglichst kurzfristig umgesetzt werden sollte. Die Auflösung der bestehenden Behörden und deren Überführung in einen gemeinsamen Landesbetrieb oder in eine andere Organisationsform eröffnet insoweit die Option, durch Anwendung des § 31 Beamtenstatusgesetz in Verbindung mit § 41 Niedersächsisches Beamtengesetz Regelungen des einstweiligen Ruhestandes anzubieten.

Meinen Ausführungen können Sie entnehmen, dass es mir ausdrücklich um intelligente Lösungen geht, mit denen die gute Zusammenarbeit zwischen MI und ML für den ländlichen Raum fortgesetzt wird, die zugleich allerdings auch möglichst große Einsparmöglichkeiten eröffnen. Dies kann die Gründung eines Landesbetriebes oder eine andere zielführende organisatorische Variante sein. Die Landesregierung wird die möglichen Varianten in ihrer Klausurtagung diskutieren und die für Niedersachsen und seine Regionen beste Entscheidung treffen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Dringliche Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1 verweise ich auf die Vorbemerkungen.

Zu Frage 2: Durch einen Landesbetrieb oder eine beamtenrechtlich gleichwertige Organisationsänderung wäre es der Vermessungs- und Katasterverwaltung aus den von mir genannten Gründen möglich, mehr und schneller Personal abzubauen, als im Rahmen der natürlichen Fluktuation erreichbar wäre. Während im Rahmen der normalen Altersabgänge bei Offenhalten eines für die Arbeitsfähigkeit der VKV unerlässlichen Einstellungskorridors maximal 200 Vollzeiteinheiten abgebaut werden könnten, ließe sich durch das Angebot des einstweiligen Ruhestandes für Beamtinnen und Beamte ein zusätzliches Einsparpotenzial von 150 Vollzeiteinheiten erschließen.

(Johanne Modder [SPD]: Goldener Handschlag! Teuer!)

Die daraus resultierende zusätzliche Haushaltsentlastung im Einzelplan 03 läge im Jahr 2011 bei

1,5 Millionen Euro und stiege im Rahmen der sogenannten Fünftelungsregelung bis 2015 jedes Jahr um weitere 1,5 Millionen Euro an. In der Summe könnte der Einzelplan des Innenministeriums bis einschließlich 2015 so um Personalausgaben in Höhe von insgesamt 22,5 Millionen Euro zusätzlich entlastet werden. Bis zum Jahr des Inkrafttretens des grundgesetzlich geregelten Verschuldungsverbots 2020 beliefe sich die Entlastung dann bereits auf 60 Millionen Euro. Rechnet man die Versorgungsleistungen für die vorzeitig in den Ruhestand eintretenden Beamten der VKV dagegen, so reduzierte sich die Belastung für den Gesamthaushalt zwar nicht ganz so stark, betrüge in 2015 aber immerhin noch bis zu 9,6 Millionen Euro und in 2020 bis zu 20,5 Millionen Euro. Entscheidend dafür ist, dass sämtliche im Wege des einstweiligen Ruhestands frei werdenden Stellen nicht wieder besetzt werden.

Zu Frage 3: Innerhalb der Landesregierung gibt es derzeit verschiedene Überlegungen, wie die GLL fortentwickelt werden könnten. Allen Vorschlägen ist gemein, dass sie grundsätzlich die bewährte Form der Zusammenarbeit zwischen MI und ML fortsetzen wollen. Eine Zerschlagung der GLL ist allerdings bei keinem Vorschlag in irgendeiner Weise geplant. Insbesondere hat es zu keinem Zeitpunkt Überlegungen gegeben, Fachkompetenz der GLL aus dem ländlichen Raum abzuziehen und, wie ich gelesen habe, in Hannover zu zentralisieren. Anderslautende Behauptungen entbehren insofern wirklich jeder Grundlage. Wie von mir dargestellt, geht es allein darum, die in der niedersächsischen Landesgeschichte beispiellosen Einsparnotwendigkeiten umzusetzen und gleichzeitig das Erfolgsmodell GLL unter Beibehaltung der Präsenz und Erledigung der Fachaufgabe in der Fläche fortzuführen.

Die Diskussion um die künftige Organisationsform der GLL ist innerhalb der Landesregierung noch nicht abgeschlossen. Entscheidend wird die Wirtschaftlichkeit und Effizienz der Aufgabenwahrnehmung sein. Ganz egal, für welche Variante wir uns letztendlich entscheiden werden, sind aus meiner Sicht die Interessen des ländlichen Raumes vollumfänglich gewahrt. Das Land Niedersachsen wird auch in den kommenden Jahren zuverlässige regionale Ansprechpartner für kommunale Politik, Verwaltung sowie Bürgerinnen und Bürger haben.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Herr Kollege Meyer von der SPD-Fraktion stellt eine erste Zusatzfrage.

Da wir gerade gelernt haben, dass „intelligente Lösung“ bei dieser Landesregierung heißt, Mitarbeiter herauszuschmeißen, meine Frage: Wann können denn die verunsicherten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der GLL damit rechnen, dass der Machtkampf zwischen ML und MI entschieden wird?

(Heinz Rolfes [CDU]: Was redet der denn für einen Unsinn! Schlimm!)

Herr Minister Schünemann, bitte!

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn man Verwaltungsmodernisierung intelligent umsetzt, hat man natürlich einen Diskussionsprozess. Wir haben Projektgruppen eingerichtet. Hier gibt es Zwischenergebnisse. Die werden von der Landesregierung ausgewertet. Es ist völlig klar, dass alle diese Projekte - es gibt nicht nur die GLL, sondern auch noch andere Projekte - auf der Klausur des Kabinetts entschieden werden. Sie wissen, dass die Klausur jetzt auf den 1./2. August terminiert ist. Das heißt, es gibt eindeutig Klarheit am 1./2. August. Allerdings haben Sie meinen Ausführungen auch entnehmen können, dass die Präsenz in der Fläche auf jeden Fall gewahrt ist. Aber ehrlich gesagt: Ob sie in einem Landesbetrieb oder in einem Landesamt tätig sind - für die fachliche Kompetenz ist es völlig unerheblich, ob sie eine Organisationsform in der einen oder anderen Richtung haben. Das heißt, es ist keine weitere Verunsicherung der Beschäftigten notwendig, da ihre Fachaufgabe auf jeden Fall auch in der Zukunft vor Ort sein wird. Es ist aber notwendig, dass wir über Querschnittsaufgaben sprechen. Das ist nicht nur im Bereich der VKV oder im Bereich der GLL insgesamt notwendig, sondern das wird in der Zukunft auch in anderen Bereichen notwendig sein. Wir müssen Querschnittsaufgaben zentralisieren. Wir müssen natürlich durchaus Ansprechpartner direkt vor Ort haben. Aber die Erledigung von Routineaufgaben, z. B. bei der Personalverwaltung und in anderen Bereichen, kann auf jeden Fall zentralisiert werden. Das ist notwendig. Insofern werden wir das

nicht nur in dem Bereich, sondern auch in anderen Bereichen prüfen.

Frau Kollegin König von der Fraktion DIE LINKE stellt die nächste Zusatzfrage.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Die GLL bearbeitet bekanntlich das Dorferneuerungsprogramm - eine wichtige Aufgabe. Ich frage die Landesregierung: Wer wird diese Aufgabe zukünftig wahrnehmen?

(Zurufe von der CDU: GLL! - Unruhe - Glocke des Präsidenten)

Herr Minister Schünemann, bitte!

Vielen Dank auch für diese Frage. Dadurch kann ich auch an einem praktischen Beispiel noch einmal deutlich machen, dass die Fachaufgabe in der GLL auf jeden Fall auch weiterhin erledigt wird.

(Beifall bei der CDU)

Frau Kollegin Flauger von der Fraktion DIE LINKE stellt die nächste Zusatzfrage.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung, welche Zielmarke für Personaleinsparung sie sich bei der Umstrukturierung der GLL gesetzt hat, konkret also: Wie viele Stellen sollen weggespart werden?

(Karl-Heinz Klare [CDU]: „Wegsparen“ - das ist ein interessantes Wort!)

Herr Minister Schünemann, bitte!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Für die VKV habe ich Ihnen das schon gesagt, nämlich einmal das, was durch natürliche Fluktuation möglich ist. Das sind - - -

(Kreszentia Flauger [LINKE]: Nicht, was möglich ist, sondern ich will wis- sen, was Sie wollen!)

- Lassen Sie mich doch wenigstens aussprechen! - Möglich sind 200. Dabei ist schon ein Einstellungskorridor mit einberechnet, weil es in einer Fachverwaltung, gerade in einer technischen Verwaltung, notwendig ist, dass man auch immer wieder Innovation und Know-how zuführt. Deshalb brauchen sie Neueinstellungen. Diese sind auch in der Zukunft geplant, obwohl wir Personalabbau vorsehen. Wenn wir tatsächlich das Instrument des vorzeitigen Ruhestands - also § 31 in Verbindung mit § 41 - anwenden können, können wir zusätzlich 150 Vollzeiteinheiten einsparen. Das heißt, wenn Sie das zusammenrechnen - 200 plus 150 -, ergeben sich unter dem Strich 350.

(Kreszentia Flauger [LINKE]: Und die wollen Sie auch alle einsparen? Das ist ja die Frage!)

- Sonst hätte ich es Ihnen nicht gesagt.

Herr Kollege Adler stellt die nächste Zusatzfrage.

Herr Präsident! Ich frage die Landesregierung: In der Antwort des Innenministers haben wir eben gehört, die Organisationsform Landesbetrieb oder eine andere zielführende Organisationsform werde gegenwärtig zwischen den Ministerien diskutiert. Welche anderen zielführenden Organisationsformen sind denn gegenwärtig in der Diskussion?

Herr Minister Schünemann, bitte!

Es gibt verschiedene Varianten, die im Moment im Bereich der Landesregierung diskutiert werden. Ich meine, es ist richtig und sinnvoll, dass zunächst einmal dieser Diskussionsprozess in der Landesregierung abgewartet werden muss. Es gibt die Möglichkeit, daraus einen Landesbetrieb zu machen, und es gibt die Möglichkeit, ein Landesamt zu gründen, wie z. B. im Bereich der Schulverwaltung, um nur zwei Varianten zu nennen. Es gibt natürlich auch noch andere Möglichkeiten, die diskutiert werden können. Ich meine aber, dass es sinnvoll ist, dass zunächst einmal dieser Diskussionsprozess abgewartet wird. Dann werden wir in der Klausur ein vernünftiges Gesamtkonzept darstellen können, und dann werden wir es mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern diskutieren.

Frau Kollegin Weisser-Roelle stellt die nächste Zusatzfrage.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Herr Minister, Sie haben hier ausgeführt, dass ca. 200 Stellen eingespart werden, und gleichzeitig ein weiteres Potenzial von 150 Stellen genannt, die durch vorzeitige Pensionierung wegfallen können. Sie haben auch gesagt, dass Neueinstellungen geplant seien. Ich frage Sie: Gibt es einen geregelten Einstellungsplan, um diese Verwaltung dann zu verjüngen?

Herr Minister Schünemann, bitte!

Ja, das habe ich Ihnen schon gesagt.

(Ursula Weisser-Roelle [LINKE]: Nein!)

Frau Kollegin Stief-Kreihe stellt die nächste Zusatzfrage.

Ich frage die Landesregierung vor dem Hintergrund der jetzt schon mehrmals erwähnten geplanten Einsparung von 350 Stellen: Das eine sind die Menschen, das andere sind die Aufgaben, die bei den GLL verbleiben. Wie verbinden Sie den Personalabbau mit den bestehenden Aufgaben bzw. mit der Diskussion darüber, ob die GLL um weitere Aufgaben angereichert werden können?

Herr Minister Schünemann, bitte!