Protokoll der Sitzung vom 10.06.2010

Herr Minister Schünemann, bitte!

Ich habe Ihnen schon dargestellt, aus welchen Gründen ein Personalabbau möglich ist. Er ist auf der einen Seite möglich, indem man Querschnittsaufgaben zentralisiert. Dadurch ist natürlich ein Synergieeffekt zu erzielen. Auf der anderen Seite ist im Zuge der demografischen Entwicklung auch die Vermessungstätigkeit zurückgegangen. Daran muss man natürlich auch das Personal anpassen.

(Karin Stief-Kreihe [SPD]: Es geht nicht nur um Vermessung!)

- Ja. Aber ich rede jetzt darüber, wo wir die 350 Stellen einsparen wollen. Das ist exakt im Bereich VKV. Ich habe eben gesagt, welche Gründe dafür sprechen. Wir sind in dem Bereich auf die Zahl von insgesamt 350 Stellen gekommen. Im Zuge der Verwaltungsmodernisierung wird auch insgesamt geprüft, welche Aufgaben in der Zukunft wo erledigt werden. In dem Zusammenhang wird auch geprüft, ob an der einen oder anderen Stelle Aufgaben reduziert werden können. Dieser Prozess ist noch nicht abgeschlossen. Das wird letztendlich am 1./2. August im Kabinett entschieden und dann der Öffentlichkeit vorgestellt und dann diskutiert.

Der Kollege Schminke stellt die nächste Zusatzfrage.

Herr Minister Schünemann, ich möchte Sie ganz konkret nach den Gründen für diese Reform fragen und bitte Sie, sie konkret zu benennen.

Ich habe eine weitere Frage: Gibt es Alternativen, die Ihnen bekannt geworden sind, weil man sie vorgetragen hat, und wie beurteilen Sie die Alternativen und welche Antworten finden Sie, gegebenenfalls einiges in der Reform Vorgesehene doch nicht durchzuführen?

Herr Minister Schünemann, bitte!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die GLL ist ein Erfolgsmodell. Das haben Sie bestätigt, und das haben wir bestätigt.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Das heißt, dass grundsätzlich die Aufgabenerledigung in der Form auch in der Zukunft fortgesetzt werden muss. Jetzt wird diskutiert, wie wir es vielleicht noch effektiver und kostengünstiger umsetzen können. Das ist ein Prozess, vor dem wir die Augen wirklich nicht verschließen dürfen. Ich glaube, ich muss hier nicht darstellen, dass wir durch verschiedene Dinge in finanzielle Schieflage geraten sind. Das ist klar.

Es wäre naiv, jetzt unabhängig davon, ob tatsächlich weniger Vermessungstätigkeit vorliegt oder nicht, so wie bisher weiterzumachen. So können wir nicht arbeiten. So werden wir niemals eine

Haushaltskonsolidierung bewirken können. Es ist eine Selbstverständlichkeit, dass wir überlegen müssen, ob wir bei Querschnittsaufgaben - Personal, Haushalt usw. - Effektivitätssteigerungen erzielen können. Wenn wir das nicht machen, dann haben wir im Prinzip für Verwaltungstätigkeit Geld ausgegeben, obwohl es vielleicht sinnvoll wäre, dieses Geld vor Ort vielleicht sogar noch mehr für Fachkompetenz zu investieren. Das ist doch absolut logisch.

Das sind die Gründe, warum wir an diese Aufgabe herangehen und dazu ein erfolgreiches Modell entwickeln wollen.

Ich habe schon darauf hingewiesen, dass es nicht nur um den Bereich der GLL geht. Es handelt sich vielmehr um zentrale Aufgaben, zu denen wir auch in anderen Verwaltungsbereichen Untersuchungen durchführen und die Maßnahmen gegebenenfalls, wenn es Sinn macht, auch umsetzen werden. Ich habe schon davon gesprochen, dass es in diesem Zusammenhang verschiedene Modelle gibt, über die wir diskutieren. Diese werden wir am 1. und 2. August abwägen. Erst danach können wir entscheiden. Die unterschiedlichen Modelle sind aber so ausgelegt, dass die Fachkompetenz direkt vor Ort bleibt und in der Fläche Ansprechpartner für die Kommunalpolitik, aber natürlich auch für die Wirtschaft und die Bürgerinnen und Bürger bleiben. Das ist eine Selbstverständlichkeit.

Herr Kollege Klein von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellt die nächste Zusatzfrage.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung, welche Aufgaben der GLL die Landesregierung derzeit für eine Kommunalisierung für geeignet hält und welche Aufgaben sich grundsätzlich für eine Kommunalisierung eignen würden, wenn wir eine optimierte Gebiets- und Verwaltungsstruktur im kommunalen Bereich hätten.

Herr Minister Schünemann, bitte!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sie wissen, dass wir einen Zukunftsvertrag mit den kommunalen Spitzenverbänden abgeschlossen haben. Ein Punkt darin ist, zu prüfen, welche Auf

gaben kommunalisiert werden können. Es ist ein Lenkungskreis eingerichtet worden, in dem jetzt unter Federführung der Staatskanzlei von allen Ressorts vor Ort vorurteilsfrei geprüft wird, welche Aufgaben geeignet sind, kommunalisiert zu werden. Es gibt natürlich einen Grundsatz, der zu beachten ist: Die Kommunalisierung muss wirtschaftlich sein. Es macht keinen Sinn, einfach nur zu kommunalisieren und anschließend festzustellen, dass es teurer wird. Die Kommunen könnten diese Mehrkosten nicht übernehmen. Wir könnten sie auch nicht im Bereich des Konnexitätsprinzips ausgleichen. Damit habe ich Ihnen im Prinzip das einzige Ausschlusskriterium genannt. Wenn dieses Kriterium vorliegt, untersuchen wir das dann natürlich nicht. Das würde wenig Sinn machen.

Zum jetzigen Zeitpunkt kann auf Ihre Frage keine Auskunft gegeben werden. Der Ministerpräsident hat den kommunalen Spitzenverbänden mit der Unterzeichnung des Zukunftsvertrages zugesichert, dass alle Aufgaben, die von den kommunalen Spitzenverbänden genannt werden, vorurteilsfrei geprüft werden. Dieser Prozess beginnt jetzt im Rahmen des Lenkungsausschusses. Insofern werden wir in den nächsten Monaten die Arbeit erledigen und Ihnen dann die Ergebnisse präsentieren.

Herr Kollege Briese von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellt die nächste Zusatzfrage.

Danke, Herr Präsident. - Wie erläutert und erklärt die Landesregierung den erheblichen Widerspruch, auf der einen Seite jetzt schon wieder 150 oder 200 niedersächsische Beamte nach den entsprechenden Paragrafen im Beamtenrecht in die Frühpensionierung zu schicken, auf der anderen Seite aber zu planen, die Ruhestandsgrenze für niedersächsische Beamte auf 67 Jahre heraufzusetzen? Ich frage dies auch vor dem Hintergrund allgemeiner motivationaler Aspekte. Warum gelingt es im niedersächsischen Beamtenrecht eigentlich nicht, Normen zu verankern, die es ermöglichen, die Bediensteten, die in der allgemeinen Verwaltung nicht mehr benötigt werden, für andere Stellen umzuqualifizieren?

(Beifall bei den GRÜNEN)

Herr Minister Schünemann, bitte!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben ja eine große Verwaltungsreform umgesetzt. Wir haben 6 743 Stellen gestrichen. Nach fünf Jahren sind diese eins zu eins abgebaut worden, u. a. allerdings auch nach dem damaligen § 109 des Beamtengesetzes. Wir haben ja eine Jobbörse eingerichtet. Diese Jobbörse hat das Ziel, Qualifizierungen vorzunehmen und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die ihre Stelle verlieren, in der Landesverwaltung weiterhin sachgerecht einzusetzen. Weil wir über viele Jahre einen Einstellungsstopp gehabt haben, ist diese Jobbörse zu einer Erfolgsgeschichte geworden. Die genauen Zahlen liegen mir jetzt nicht vor. Wir haben aber eine Menge von Vermittlungen über die Jobbörse erreichen können.

Dennoch ist es sinnvoll, dass wir beides tun: Zum einen müssen wir versuchen, über die Jobbörse Qualifizierung anzubieten. Da der Einspardruck aber sehr stark ist, wird es zum anderen aber nicht machbar sein, den Personalabbau nur über Qualifizierung und Neuvermittlung tatsächlich so zügig umzusetzen, wie es notwendig ist. Insofern hat sich der vorzeitige Ruhestand als Instrument auf jeden Fall bewährt. Finanziell ist dies für das Land auf jeden Fall eine sinnvolle Lösung. Die Zahlen für die 150 Fälle habe ich Ihnen ja eben schon vorgetragen. Eine entsprechende Maßnahme macht natürlich nur Sinn, wenn man diese Stelle nicht wieder besetzt. Wenn man eine Stelle wieder besetzt, wird es sogar eine teure Angelegenheit. Das wollen wir nicht. Wenn man schnell Personal abbauen muss, rechnet es sich. Das ist insofern eine Notwendigkeit, um insgesamt wieder Handlungsspielraum zu bekommen, um - das habe ich dargestellt - auch jungen Menschen eine Möglichkeit zu geben, schneller als sonst in den Arbeitsmarkt und in die öffentliche Verwaltung zu kommen. Wenn wir nicht so verfahren würden, hätten wir keine Möglichkeit, Neueinstellungen im Bereich der VKV vorzunehmen. Dies ist aber gerade vor dem Hintergrund von Innovation und technischem Fortschritt absolut notwendig.

(Beifall bei der CDU)

Herr Kollege Hausmann von der SPD-Fraktion stellt die nächste Zusatzfrage.

Man muss feststellen, dass die Aufgaben der GLL in zwei Ministerien angesiedelt sind: zum einen im Innenministerium und zum anderen im Landwirtschaftsministerium. Meine Frage ist, wie sich das Landwirtschaftsministerium zu den geplanten Veränderungen positioniert. Bisher haben Sie immer die Antworten gegeben, Herr Minister. Mich würde auch die Antwort des Landwirtschaftsministeriums interessieren.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Herr Minister Schünemann, bitte!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Innenministerium ist beauftragt worden, die Verwaltungsmodernisierung federführend umzusetzen. Deshalb ist es absolut richtig, dass derjenige, der die Verwaltungsmodernisierung koordiniert, die Antworten gibt. Ich habe in meiner Antwort nicht nur die Ansicht des Innenministeriums dargelegt, sondern auch den Prozess im Bereich der Verwaltungsmodernisierung erläutert. Ich habe insofern natürlich auch die Interessen des ML vorgetragen. Das ist eine Selbstverständlichkeit.

Herr Kollege Siebels von der SPD-Fraktion stellt die nächste Zusatzfrage.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In der Vergangenheit hat Staatssekretär Ripke sogar von einer weiteren Stärkung der GLL gesprochen. Herr Minister Schünemann - ich muss Sie dies fragen, weil Frau Grotelüschen sich heute hier nicht äußert -, hat das ML seine Position in dieser Frage also geändert?

Herr Minister Schünemann, bitte!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe auch diese Frage schon beantwortet. Ich habe gesagt, im Zuge der Verwaltungsmodernisierung wird genauso geprüft, ob Aufgaben an einer Stelle wegfallen und vielleicht an einer anderen Stelle besser umgesetzt werden können. Dieser Prozess ist noch im Gange. Das ist ein Teil der

Prüfungen in den Arbeitsgruppen zur Verwaltungsmodernisierung. Ich muss Sie also noch bis zum 1./2. August vertrösten. Es wäre eigentlich schon im Juni bald so weit gewesen. Jetzt wird es aber der 1./2. August. Sie können jetzt also erst schön in den Urlaub fahren. Wenn Sie wiederkommen, bekommen Sie gestärkt eine gute Antwort auf all die Fragen, die Sie haben.

Frau Kollegin Korter stellt die nächste Zusatzfrage.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor dem Hintergrund, dass Herr Minister Schünemann hier ausgeführt hat, dass bei den GLL mit dem Abbau von 350 Stellen - Vollzeiteinheiten - als Einsparpotenzial zu rechnen ist, muss man davon ausgehen, dass im Innenministerium schon ein etwas konkreteres Konzept vorliegt. Sonst könnten wir diese Zahlen nicht vernehmen.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung, welche Aufgaben privatisiert werden sollen und welche Aufgaben wegfallen sollen. Dass Sie noch nicht wissen, welche Aufgaben kommunalisiert werden sollen, habe ich schon vernommen.

Die zweite Frage ist, welche Alternativen - das ist vorhin schon einmal gefragt worden, aber die Frage ist aus meiner Sicht noch nicht richtig beantwortet worden - Sie zum Stellenabbau haben, z. B. durch die Erhöhung der Gebühren und verbesserte Effizienzen durch Zusammenlegung an bestimmten Standorten.

Herr Minister Schünemann, bitte!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Stellenabbau ist alternativlos. Ich habe Ihnen dargestellt, aus welchen Gründen das so ist. Zum einen ist es so, dass wir eine verringerte Vermessungstätigkeit vor Ort haben. Ich habe Ihnen dargestellt, welches Potenzial vorhanden ist, um in den nächsten fünf Jahren Pensionierungen und auch einen Stellenabbau vorzunehmen. Die natürliche Fluktuation, also Pensionierungen, macht 200 Stellen aus. Wenn eine Vorruhestandsregelung ermöglicht wird, ist es machbar, darüber bis zu 150 Stellen abzubauen. Das ist notwendig.

Alle anderen Bereiche, wie etwa Gebührenanpassung - was wir übrigens in den letzten Jahren ge

macht haben -, werden wir ganz genau so überprüfen. Dabei geht es nicht darum, dass wir es vielleicht über eine Gebührenerhöhung ausgleichen können, wenn wir an der einen oder anderen Stelle 10 bis 20 Stellen weniger haben. Wir müssen nicht nur alles auf den Prüfstand stellen, sondern auf der einen Seite die Einnahmemöglichkeiten ausschöpfen, die auf dem Markt durchsetzbar sind, und auf der anderen Seite eine maximale Einsparung umsetzen.

(Zustimmung von Dr. Karl-Ludwig von Danwitz [CDU])

Denn die finanzielle Situation ist so schwierig, dass wir dazu keine Alternative haben.

In diesem Zusammenhang wird alles geprüft, um eine effiziente Verwaltung und möglichst viele Einnahmen zu erreichen. Aber genauso müssen wir auch an die Ausgaben herangehen. Deshalb ist der Stellenabbau leider alternativlos.

Herr Kollege Klein von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellt eine weitere Zusatzfrage.

(Ina Korter [GRÜNE]: Ich hatte noch nach den Aufgaben gefragt!)