Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Minister, kann ich daraus, dass der Bundesfinanzminister in der Frage der Gewerbesteuer eine eindeutige Position bezogen hat - er will sie nämlich erhalten -, und daraus, dass Sie ausgerechnet das Modell der Stiftung Marktwirtschaft rechnen lassen, entnehmen, dass entgegen Ihrer Aussage doch
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es gibt keine Festlegung; das habe ich eindeutig dargelegt. Denn es ist überhaupt nicht klar, ob das Kommunalmodell tatsächlich auf Dauer die positiven Auswirkungen hat, die wir alle uns wünschen. Das kann man erst bewerten, wenn die Zahlen gemeindescharf vorliegen. Dass man den Anteil der Gewerbesteuer bei Selbstständigen wie z. B. Apothekern auf die Einkommensteuer mit anrechnen kann, haben Sie selber in der Dringlichen Anfrage formuliert. Das wird nicht unbedingt zu einer großen Verstetigung führen.
Der Bundesfinanzminister hat den kommunalen Spitzenverbänden noch ein Risiko mitgeteilt, das wahrscheinlich dazu führen wird, dass die kommunale Seite relativ schnell selber eine Reform der Gewerbesteuer fordern wird. Es gibt ja die aktuelle Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes - dazu werden in Kürze noch weitere Urteile erwartet -, in der es um Mindestbesteuerung und die Berücksichtigung ausländischer Betriebsstättenverluste geht.
Der Finanzminister hat darauf hingewiesen, dass darin Verlustvorträge in einer Größenordnung von 567 Milliarden Euro schlummern. Welche Auswirkungen das auf die Gewerbesteuer hat, kann man nur erahnen.
Ich kann ein bisschen aus diesem Gespräch plaudern. Es wurde u. a. von derjenigen, die hier schon zitiert worden ist, nachgefragt: Milliarden oder Millionen? - Der Bundesfinanzminister hat daraufhin gesagt: Wenn es 567 Millionen wären, dann würde ich das hier nicht ansprechen. - Aber 567 Milliarden Euro haben enorme Auswirkungen.
Deshalb ist es meiner Ansicht nach sehr sinnvoll - ich will es wirklich so sagen -, auch für die kommunalen Spitzenverbände, die einmalige Chance zu nutzen und nicht mit einem Dogma in die Gemeindefinanzkommission zu gehen und zu sagen: Darüber wollen wir gar nicht reden, das kommt überhaupt nicht infrage. - Das wäre völlig falsch. Ich habe von Anfang an dafür geworben, alles vorurteilsfrei zu prüfen. Allerdings möchte ich eine gemeindescharfe Berechnung für alle Modelle haben. Ich will zugeben, dass das nicht so ganz einfach
ist. Zuerst ist nur das Modell der Koalition gerechnet worden. Danach müsste man 6 oder 7 Milliarden Euro zuschießen, um einen einigermaßen akzeptablen Ausgleich zu haben. Deshalb sind Nachbesserungen in Auftrag gegeben worden.
Das Modell der kommunalen Spitzenverbände ist bisher aber noch nicht in der Form gerechnet worden. Auch das Modell der Stiftung Marktwirtschaft ist von der Kommission bisher noch gar nicht angefasst worden. Ich habe da mächtig interveniert und gefragt: Wie kann ich überhaupt zu einem Ergebnis kommen, wenn ich nur bei dem einen die richtige Berechnung habe? - Ich war sehr froh, als ich gehört habe, dass das Modell der kommunalen Spitzenverbände mittlerweile gerechnet wird und die Berechnung kurz vor ihrer Vollendung steht. Ich habe auch schon in meiner ersten Antwort gesagt: Auch das Modell der Stiftung Marktwirtschaft ist für Niedersachsen gerechnet worden. - Danach haben wir für Niedersachsen eine richtige Entscheidungsgrundlage.
Unter dem Strich gibt es also keine Festlegung in die eine oder andere Richtung. Für die Landesregierung ist nur wichtig, dass es wirklich zu einer Verstetigung der kommunalen Einnahmen und möglichst sogar zu einem Anstieg kommt. Das ist, glaube ich, völlig unstrittig.
Herr Präsident! Sehr geehrter Kollege Möhrmann, da Sie in Ihrer Frage gesagt haben, es habe eine Festlegung des Bundesfinanzministers zum Erhalt der Gewerbesteuer gegeben, möchte ich Ihnen mitteilen, dass mir der Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble am 3. Dezember dieses Jahres - bei uns eingegangen am 8. Dezember - geschrieben hat - ich zitiere -: Seien Sie versichert, dass ich nach wie vor für eine Reform der Gemeindefinanzierung eintrete, die auch einen Ersatz der heutigen Gewerbesteuer durch eine andere kommunale Steuerquelle umfasst.
Herr Minister, wie viele Kommunen mit welchem finanziellen Gesamtvolumen haben bisher zur Reduzierung ihrer Kassenkredite Anträge gemäß Zukunftsvertrag zwischen Land und Spitzenverbänden gestellt und vor allem bewilligt bekommen?
Herr Abgeordneter, ich muss Sie darauf hinweisen, dass ein direkter Zusammenhang zwischen Ihrer Frage und der hier zu behandelnden Dringlichen Anfrage nicht zu erkennen ist. Die Landesregierung ist insofern nicht verpflichtet, Ihre Frage zu beantworten. Es ist eine Entscheidung des Ministers, ob er das machen will oder nicht.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich stelle jetzt zwei Zusatzfragen, die sich auf Ihre Antworten beziehen. Das geht sicherlich.
Sie haben ja Artikel 57 unserer Verfassung hervorgehoben und darauf hingewiesen, dass wir für die Spitzenverbände von Landkreisen und Städten besondere kodifizierte Beteiligungsregeln haben.
Vor diesem Hintergrund frage ich Sie erstens, wie sich dieser Anspruch zu den Klagen der Spitzenverbände über die mangelnde und vor allem deutlich unterhalb der von Ihnen genannten Sechswochenfrist liegende Beteiligung an der Veränderung der Feuerschutzsteuer verhält, die uns hier ja schon gestern ausführlich beschäftigt hat; denn dies stellt nach dem, was Sie eben dargestellt haben, offensichtlich einen Verstoß gegen die von Ihnen herausgehobenen niedersächsischen Spezialregelungen bzw. Vorbildregelungen dar.
Zu den über 400 Milliarden Euro, die in dem Dialog zwischen Frau Roth und Herrn Finanzminister Schäuble eine Rolle gespielt haben, möchte ich zweitens wissen, ob das neuere Entwicklungen aufgrund der Krisensituation sind oder ob das ein Sockel ist, der sozusagen als stetige Bedrohung
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Dr. Sohn, ich bin Ihnen dafür dankbar, dass Sie noch einmal auf die Feuerschutzsteuer hingewiesen haben.
Ich habe Ihnen dargelegt, wie die Geschäftsordnung der Landesregierung gerade im Zusammenhang mit den kommunalen Spitzenverbänden aussieht. Ich habe sehr frühzeitig die kommunalen Spitzenverbände über dieses Anliegen auch schon informell informiert. Wir sind in ständigen Gesprächen. Ich habe ihnen genau gesagt, wie wir das vorhaben. Insofern war es für sie überhaupt keine Überraschung, als dies dann von den Regierungsfraktionen eingebracht worden ist. Es ist 1 : 1 umgesetzt worden.
Danach habe ich noch ein Gespräch mit den kommunalen Spitzenverbänden geführt und habe mich über die Äußerungen im Haushaltsausschuss erstaunt gezeigt. Ich habe gefragt, ob das nicht genau das ist, was ich ihnen schon vor einiger Zeit mitgeteilt habe. Da habe ich ihnen noch einmal erklärt, was im Antrag steht. Dann haben sie zugegeben, dass es tatsächlich 1 : 1 das ist, was ich ihnen schon vorher gesagt habe. Sie haben den Text etwas anders interpretiert.
Damit es in diesem Zusammenhang überhaupt keine Probleme gibt, habe ich den kommunalen Spitzenverbänden jetzt noch einmal schriftlich mitgeteilt, wie das Ganze angewandt wird, damit die kommunalen Spitzenverbände in ihren Mitteilungsblättern so darüber informieren können, wie es die Landesregierung ihnen gesagt hat und wie es vom Landtag auch beschlossen wird. Insofern ist die Beteiligung da wieder sehr gut gewesen. Insofern war das in keiner Weise ein Verstoß der Landesregierung gegen die Geschäftsordnung, die sie sich selbst gegeben hat.
Zweitens haben Sie nach den 567 Milliarden Euro Verlustvortrag gefragt. Wir müssen erst noch eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs abwarten. Aber die Gefahr, dass dieser Betrag tatsächlich auf die Gewerbesteuer angerechnet wird, ist nach den Urteilen, die in diesem Zusammenhang ergangen sind, hoch.
Insofern ist es für den Fall, dass dies geschieht, sinnvoll, einen Plan B in der Schublade zu haben. Deshalb habe ich eben davor gewarnt, eindeutig zu sagen: Eine Reform der Gewerbesteuer darf in keiner Weise stattfinden. - Insofern sehe ich auch z. B. das Modell der Stiftung Marktwirtschaft als eine Möglichkeit an, genau dies dann auch zu verändern.
Vielleicht habe ich Ihre Frage aber auch falsch verstanden. Dann stellen Sie sie gleich bitte noch einmal, wenn der Präsident nichts dagegen hat.
Das wird ja auch aus dem Stenografischen Bericht hervorgehen. Das war nicht ganz die Frage. Die Frage war, ob sich dieser Betrag von mehr als 500 Milliarden Euro in den letzten 15 Jahren herausgebildet hat und einen festen Sockel bildet, der da jetzt als Verlustvortrag steht, oder ob sich die Herausbildung dieser 500 Milliarden Euro in den letzten zwei oder zweieinhalb Jahren der gegenwärtigen Wirtschafts- und Finanzkrise beschleunigt hat, was implizieren würde, dass dieser Betrag möglicherweise sogar noch weiter anschwellen wird.
Das war meine Frage. Vielleicht können Sie die Antwort ja nachreichen. Oder Herr Möllring beantwortet sie; denn er weiß ja sowieso immer alles sofort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das ist eine Folge der Unternehmenssteuerreform, die ich neulich schon angesprochen habe.
- Das hat sich erledigt. Dann stelle ich fest, dass weitere Zusatzfragen nicht vorliegen. Ich schließe damit die Behandlung des Tagesordnungspunktes 20 a ab.
Tatenlosigkeit bei der Anerkennung ausländischer Abschlüsse? - Bund und Land Hand in Hand? - Anfrage der Fraktion der SPD - Drs. 16/3132