Vielen Dank, Herr Präsident. - Ich würde gerne noch einmal auf die interfraktionelle Beschlusslage vom Juni 2010 eingehen. Wie viele Mittel hat die Landesregierung eingestellt, um die Maßnahmen zur Anpassung und Nachqualifizierung sowie die berufsbezogenen Sprachangebote zu intensivieren? Das war nämlich die Beschlusslage vom Juni 2010.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die ergriffenen Maßnahmen werden wir in dem Bericht noch einmal sehr ausführlich darstellen. Da es sich in der Ressortabstimmung befindet, werde ich dem jetzt nicht vorgreifen. Aber der Bericht wird ja vorgelegt. Die Mittel für Maßnahmen, die eingeleitet sind und die heute schon existieren, sind in die jeweiligen Haushalte der Ministerien eingestellt.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine Damen und Herren, zunächst einmal möchte ich mich für die sehr präzise Beantwortung der Frage der Kollegin Polat bedanken, auf Punkt und Komma. Das Zitat ist sehr hilfreich.
Ich frage die Landesregierung vor dem Hintergrund der geplanten Bundesgesetzgebung als auch der möglicherweise folgenden Landesgesetzgebung - das haben Sie gerade dargestellt -, welche Stellen bzw. Verbände Ihrer Auffassung nach die Kriterien festlegen sollen, welche Berufsabschlüsse anerkannt werden bzw. in welchen Berufsabschlüssen welche Nachqualifizierungen notwendig sein werden. Wer legt die genauen Kriterien dafür fest?
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe gerade ausgeführt, es wird zunächst einmal ein Gesetz des Bundes zur Regelung des Verfahrens und beispielsweise der Verfahrensdauer kommen. Daraus ergibt sich ein Rechtsanspruch für die Bereiche, die dort geregelt sind. Gerade in Bezug auf das Thema der Anerkennung von im Ausland erworbenen Abschlüssen gibt es eine Vielzahl von Betroffenen bzw. Zuständigkeiten. Das ist die Länderseite, das ist die Bundesseite.
Die Regeln bzw. Kriterien für die Gleichwertigkeit oder für die Qualifizierung dieser Abschlüsse werden ja nicht geändert. Es kann sich nichts an der Qualität ändern, ob ein Beruf jetzt besser oder schlechter anerkannt wird, sondern es geht uns hauptsächlich erst einmal darum, eine Orientierung bei den Betroffenen zu schaffen, die diese Anlaufstellen durchlaufen müssen, damit sie eine klare Verfahrensanweisung haben. Die Kriterien, die gelten, werden die nachgelagerten Stellen, die letztendlich für die Anerkennung zuständig sind, auch weiterhin festlegen.
Wir arbeiten im Interministeriellen Arbeitskreis gerade die Verfahrensregeln aus, wie ein optimales, transparentes Verfahren aussehen kann und welche Ländergesetze dann geändert bzw. angepasst werden müssen. Die Auflistung der Gesetze erarbeiten wir gerade.
Ich möchte die Antwort auf die Frage noch ergänzen, Herr Präsident. - Grundsätzlich gilt: Alle für die jeweilige Ausbildung zuständigen Stellen, z. B. die Kammern oder andere, die das jeweilige Berufsausbildungsbild festlegen.
Ein Nachtrag zu der Frage davor: Niedersachsen sieht für alle an berufsbildenden Schulen, für die wir im MK Verantwortung tragen, erwartbaren Berufsqualifikationen einen Seiteneinstieg vor und ermöglicht es deshalb allen ausländischen Bewerberinnen und Bewerbern, unter Berücksichtigung ihrer im Ausland erworbenen Kompetenzen einen niedersächsischen Abschluss zu erwerben. Die Möglichkeiten einer Nachqualifizierung würden durch Fördermöglichkeiten nach dem SGB oder nach dem BAföG noch verbessert werden. Das will heißen: Zusätzliche Kosten, von denen Sie davon ausgehen, dass sie dafür in den Haushalt eingestellt werden müssen, sind zumindest für diesen Bereich, der den Seiteneinstieg grundsätzlich regelt, nicht erwartbar.
neun konkrete Punkte beinhaltete und dass die Landesregierung es immerhin schon mal zu einem Bericht gebracht hat, der diskutiert wird, möchte ich jetzt eine konkrete Frage an die Landesregierung stellen. Welche unterschiedlichen Anerkennungsstellen sind in Niedersachsen mit Anerkennungsverfahren derzeit befasst, wie viele Anerkennungsverfahren wurden erfolgreich durchgeführt, und wie lange dauern diese zurzeit in Niedersachsen?
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Zahl der Anerkennungsverfahren erfassen wir heute nicht - noch nicht -, weil wir unterschiedliche Anlaufstellen haben.
- Ja, aber wir haben es nicht. Also kann ich Ihnen keine Zahl liefern, die wir nicht haben. Die Frage war ja: Wie viele?
Wir haben in der Expertenanhörung sicherlich die Zahlen der einzelnen Bereiche, die dort vertreten waren, ob es die Kammern oder die anderen Beteiligten waren. Wir können schauen, ob wir im Nachgang eine Gesamtzahl liefern können.
Für den Bericht haben wir sechs Monate Zeit; so ist das geregelt. Der Bericht befindet sich in der Abstimmung. Insofern werden wir selbstverständlich auf die in der Entschließung formulierten Punkte eingehen.
Zu der Frage, wie viele Anlaufstellen es gibt: Dafür haben wir ja diesen Leitfaden herausgegeben. Darin sind alle Anlaufstellen mit Namen und mit Telefonnummern aufgelistet, die heute in Niedersachsen vorhanden sind. Wir können sie gerne noch einmal zu Protokoll geben. Dieser Leitfaden erfasst diese Anlaufstellen, die heute auch genutzt werden.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung vor, warum der Gesetzentwurf, der schon so lange angekündigt wurde, immer noch nicht vorliegt? Er wurde seit mindestens einem guten Jahr angekündigt.
(Frauke Heiligenstadt [SPD]: Das weiß sie auch nicht genau! - Wolfgang Jüttner [SPD]: Darüber liegen keine Zahlen vor!)
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich kann nicht für den Bund sprechen. Nach meinen Erkenntnissen ist es aber so, dass auf Bundesebene bis zu 70 Gesetze betroffen sind, die in der Ressortabstimmung auf Bundesebene entsprechend angefasst werden müssen. Das ist keine leichte Aufgabe.
Ich meine, wir sollten uns hier nicht der Illusion hingeben, dass das ein einfaches Verfahren ist. Wenn es so einfach wäre, hätte man das sicherlich schon vor Jahren regeln können. Dieses dicke Brett bohren wir, glaube ich, schon seit zehn Jahren.
Es sind also über 70 Gesetze betroffen, die alle entsprechend angepasst oder angeguckt werden müssen. Soweit mir bekannt ist, ist der Gesetzentwurf, der auch schon auf der Arbeitsebene bearbeitet wird, für das erste Quartal 2011 angekündigt. Dann soll er ins Kabinett gehen.
Wir auf der Länderebene bringen uns heute schon in den unterschiedlichen Ministerkonferenzen zu Teilaspekten ein. Das ist unsere Herausforderung. Wir sollten da auch gemeinsam arbeiten und mit den betroffenen Akteuren zusammen Anregungen und Forderungen in dieses Verfahren einbringen, damit wir auch ein umsetzbares und gutes Verfahren bekommen - im Sinne der Betroffenen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung vor dem Hintergrund sich aktuell widersprechender wissenschaftlicher und auch aus der allgemeinen Öffentlichkeit kommender Aussagen zum Fachkräftemangel, welchen Fachkräftemangel sie denn aktuell und in den kommenden zehn Jahren für Niedersachsen annimmt.
Sehr geehrter Herr Hagenah, ich habe hier schon einmal ausgeführt, dass wir nachgerechnet haben, wie sich der demografische Faktor auf die Entwicklung der Arbeitskräfte in Niedersachsen auswirken wird. Bis zum Jahr 2030 kalkulieren wir, wenn der Status quo erhalten bleibt, wenn wir also nichts tun, einen Rückgang an Arbeitskräften um 17 %.
Wir wollen es natürlich nicht so weit kommen lassen. Es gibt ein Maßnahmenpaket, das insbesondere auf Qualifizierung und Ausbildung setzt, aber auch auf Erhöhung der Frauenerwerbstätigkeit - ein ganz großer Bereich - und auf Erhöhung von Zuwanderung.
Auch Zuwanderung werden wir brauchen. Einen Anteil von ungefähr 10 % der Lücke kann man über Zuwanderung schließen. Mehr werden wir in diesem Bereich nicht erreichen können.
Weiter geht es um eine Verlängerung der Lebensarbeitszeit - nicht durch eine Heraufsetzung des Renteneintrittsalters von 67 auf 69, sondern durch eine Erhöhung der Gesamtarbeitsdauer der Arbeitnehmer. Das hat auch etwas mit Gesundheitsvorsorge und Gesundheitsmanagement zu tun - sowohl im öffentlichen Bereich als auch in der privaten Wirtschaft.
Hier sind wir mit den Paktpartnern des Ausbildungs- des Qualifizierungspakts und mit den Kammern und Verbänden im Gespräch, um zu überlegen, wie wir diese große Herausforderung - 17-prozentiger Rückgang an Arbeitskräften in Niedersachsen bis zum Jahr 2030 - in den Griff bekommen können.
(Ursula Helmhold [GRÜNE]: Was ist mit den Fachkräften? Sind bei Ihnen Erwerbspersonen gleich Fachkräfte?)
Wir müssen natürlich sehen, dass wir jetzt gerade den Ausbildungspakt erweitert haben, und zwar auch mit Blick auf Qualifizierung zum Abbau von Fachkräftemangel. Wir erleben in unterschiedlichsten Bereichen - sowohl im Handwerk als auch in der Industrie -, dass es bereits jetzt einen Mangel an Fachkräften gibt, also fehlende Qualifikationen. Das ist eine Daueraufgabe für alle Beteiligten, die man aber nicht in Zahlen messen kann.