Protokoll der Sitzung vom 11.11.2010

Herr Minister, nun sind Sie erst wenige Wochen in der Verantwortung. Deswegen sei Ihnen das eine oder andere verziehen.

Meine Frage: Ist Ihnen bekannt, dass die Fragestunde dazu dient, Sachverhalte – natürlich unter Wahrung von Persönlichkeitsrechten – aufzuklären, und nicht dazu, die Dinge noch komplizierter zu machen, als sie ohnehin sind?

Die Tatsache, dass in einer Fragestunde Sachverhalte aufgeklärt werden sollen, ist mir durchaus bekannt. Das ist der Sinn. Sie verstehen mich aber, dass ich auch auf viele ge

setzliche Bestimmungen und Persönlichkeitsrechte Rücksicht nehmen muss.

Im Übrigen bedanke ich mich für Ihre Großmütigkeit angesichts meiner Lernfähigkeit, die aufgrund der wenigen Tage, die ich im Amt bin, sicherlich noch ausgebaut werden kann.

Danke schön, Herr Minister. – Herr Witzel mit seiner zweiten Frage.

Herr Minister, Sie haben vor wenigen Wochen einen von mir ansonsten nicht befürworteten, aber in der Sache natürlich interessanten Vorschlag gemacht, als sie anonymisierte Bewerbungen eingefordert haben. Meine Frage ist: Hätte die grüne Pressesprecherin bessere Annahmechancen gehabt, wenn es hier im Rahmen einer anonymisierten Bewerbung zur Personalauswahl gekommen wäre?

(Beifall von der FDP und von der CDU)

Herr Minister.

Eine geschickte Frage, aber das ist reine Spekulation.

Danke, Herr Minister. – Herr Hovenjürgen möchte die nächste Frage stellen.

Frau Präsidentin, herzlichen Dank. – Herr Minister, im Zusammenhang mit der Diskussion um die Einstellung meine Frage: Sind Sie auf die Staatskanzlei zugegangen, oder ist die Staatskanzlei im Prozess dieser Personalfindung auf Sie zugegangen und hat direkten Einfluss genommen? Das ist aus Ihrer Antwort bisher, selbst wenn Sie sagen, Sie seien erst ein paar Tage im Amt – so jungfräulich sehen Sie nicht aus –, noch nicht klar geworden. Insofern noch einmal die Frage: Hat die Ministerpräsidentin Sie direkt angesprochen, oder haben Sie diesen Vorgang mit der Ministerpräsidentin erörtert?

Ich wiederhole mich: Sensible Personalentscheidungen in einem Ministerium müssen mit der Staatskanzlei rückgekoppelt werden. Ich glaube, dies ist auch in Ihrer Regierungszeit Usus gewesen.

(Armin Laschet [CDU]: Aber nicht der Pres- sesprecher!)

Wenn der Pressesprecher für Sie nicht sensibel ist, ist das Ihre Angelegenheit.

(Weitere Zurufe)

Wenn die Kolleginnen und Kollegen sich wieder beruhigen, würde ich gerne Herrn Dr. Berger für die nächste Frage das Wort geben.

Herr Minister, ich stelle mir die Frage, welche gesetzlichen Bestimmungen und welche Persönlichkeitsrechte Sie hier zur Grundlage nehmen, jetzt keine Antworten geben zu wollen. Können Sie uns Auskunft geben, welche Bestimmungen dem entgegenstehen, auf mehrere Fragen nicht zu antworten? Darüber hinaus frage ich Sie: Wo steht, dass Personalentscheidungen in Ihrem Ministerium mit der Staatskanzlei rückgekoppelt werden müssen? Auf welche Grundlage beziehen Sie sich?

(Zuruf von der SPD: Das ist die zweite Fra- ge!)

Herr Kollege Berger, eine Aneinanderreihung von unterschiedlichen Varianten könnte unter Umständen so ausgelegt werden, als hätten Sie verschiedene Fragen gestellt. Aber der Minister wird antworten.

Zum Letzten: Dies ist keine Frage, was wo steht – ab bestimmten Einkommenskategorien gibt es das natürlich auch –, sondern eine Frage des guten Stils in einer Landesregierung. Ich bin gerne bereit, Ihnen schriftlich nachzureichen, welche Rechtsgrundlagen meine Antworten, die ich zu Beginn gegeben habe, haben. Da kommen wir sehr schnell zueinander. Aber ich wundere mich – das muss ich Ihnen auch sagen –, dass Sie als liberaler Abgeordneter mit dem Datenschutz so umgehen. Die Rechtsstaatsliberalen hätten das eigentlich anders gemacht.

(Allgemeine Heiterkeit – Zurufe)

Vielen Dank, Herr Minister. – Herr Preuß.

Herr Minister, ich möchte die Frage präzisieren. Sie haben unter Hinweis auf den Datenschutz abgelehnt, die Frage zu beantworten, was darunter zu verstehen ist, dass die Stelle jetzt so besetzt wird, dass es politisch passt. Was hat das mit Datenschutz zu tun?

Das hat eine Menge mit Daten

schutz zu tun. Wir werden Ihnen so schnell als möglich die einschlägigen Rechtsgrundlagen

nachweisen. Im Übrigen korrespondiere ich mit Ihnen nicht sehr gerne, solange Sie nicht den Vorwurf, ich hätte dieses Parlament belogen, zurücknehmen.

(Beifall von der SPD)

Vielen Dank, Herr Minister. – Herr Post mit der nächsten Frage.

Herr Minister, ich habe eben verstanden, dass wohl alle Ministerien die Einstellung von Pressesprechern mit der Staatskanzlei rückkoppeln müssen. Ist das richtig so?

Ich sprach eben davon, dass für Einstellungen ab einer bestimmten Besoldungsgruppe natürlich Kabinettsentscheidungen erforderlich sind. Dies war in diesem Zusammenhang nicht der Fall. Deshalb ist es eine Sache des guten Stils, solche Dinge abzusprechen.

Die nächste Frage möchte gern Herr Löttgen stellen.

Sehr geehrter Herr Minister, in diesem Zusammenhang stellt sich mir die Frage, ob bei der Übernahme des Pressesprechers bzw. der Pressesprecherin bei Frau Löhrmann – denn sie hat diese Funktion personengleich von Herrn Minister Laschet übernommen – ebenfalls von der Staatskanzlei eine Genehmigung eingeholt werden musste. Denn Sie haben eben ausdrücklich gesagt – ich zitiere –: Die Entscheidungen müssen mit der Staatskanzlei abgestimmt werden. – Frau Löhrmann, diese Frage geht an Sie. War das in Ihrem Fall auch so?

Danke, Herr Löttgen. – Frau Löhrmann, möchten Sie antworten?

Herr Kollege, die Entscheidungen über die Einstellung der im engeren Umfeld der Ministerinnen und Minister arbeitenden Personen – die Pressesprecherfunktion ist natürlich ähnlich wie die Büroleitung eine besondere Vertrauensstellung – werden in der Regel in eigener Verantwortung getroffen. Das war bei mir der Fall. Ich kann Ihnen allerdings den Hinweis nicht ersparen, dass ich bezogen auf meine Vorgängerin zumindest den Eindruck hatte, dass die Entscheidungen auch immer mit der Staatskanzlei abgesprochen waren – aus welchen Gründen auch immer.

Vielen Dank, Frau Ministerin Löhrmann. – Herr Löttgen zu seiner zweiten Frage.

Frau Ministerin Löhrmann hat uns eben kundgetan, dass die Entscheidungen zumindest in ihrem Ministerium – ich zitiere wörtlich – „in eigener Verantwortung getroffen“ werden, während Herr Minister Schneider eben gesagt hat: Die Entscheidungen „müssen mit der Staatskanzlei“ abgestimmt werden. – Das werden wir dem Protokoll entnehmen können. Herr Minister, Sie haben das exakt so gesagt. Können Sie uns über diesen für mich nicht erklärbaren Widerspruch aufklären? Ist das nur in Ihrem Ministerium so, dass die Entscheidungen abgestimmt werden müssen? Machen alle, was sie wollen? Oder wie läuft das in Ihrem Ministerium?

Ich habe eben darauf hingewiesen, dass Personalentscheidungen ab einer bestimmten Besoldungsgruppe im Kabinett beschlossen werden müssen. Das ist die entscheidende Sache.

Vielen Dank, Herr Minister. – Die nächste Frage ist bei Frau Böth.

Danke, Frau Präsidentin. – Herr Minister, stimmen Sie mit mir überein, dass die CDU wahrscheinlich deswegen ein so manifestes Interesse hat – wie sich das heute in dieser Debatte darstellt –, über Personalien zu diskutieren, weil die CDU das so gewöhnt ist, da sie ihre eigenen Personalien aus ihrer eigenen Partei immer quer durch die ganze Landes- und Bundespresse erörtert?

(Heiterkeit von der SPD)

Ich möchte mich an dieser Stelle nicht zur Kultur der Personalentscheidungen in der CDU äußern. Das ist Angelegenheit der CDU und CDU-geführter Regierungen. Das ist nicht meine Angelegenheit.

Vielen Dank, Herr Minister. – Herr Hovenjürgen zu seiner zweiten Frage.

Herr Schneider, ich habe noch eine Frage an Sie. Sie haben vorhin davon gesprochen – daran geht kein Weg vorbei -, dass Sie das absprechen „müssten“. Dann haben Sie davon gesprochen, dass es bei bestimmten Besoldungsgruppen notwendig sei, das zu bespre

chen. Das sei in diesem Fall aber nicht so gewesen, so ihre Einlassung, sondern eine Frage des guten Stils. Was denn nun? War es der gute Stil, war es „müssen“, oder war es definitiv notwendig, die Entscheidung im Kabinett zu treffen, weil jeder Minister das tun muss? Das würde allerdings dem widersprechen, was Frau Löhrmann vorgetragen hat.

Nein. Das habe ich Ihnen doch gesagt: Ab einer bestimmten Besoldungsgruppe ist eine Kabinettsentscheidung erforderlich.

(Zurufe von der CDU)

Nehmen Sie das doch zur Kenntnis. Sie wissen genauso gut wie ich, dass es so ist. Bei mir war das eine Angelegenheit des guten Stils, wie ich eben versucht habe deutlich zu machen.

(Armin Laschet [CDU]: Hat Frau Löhrmann keinen Stil? – Gegenruf von Ministerin Syl- via Löhrmann: Die war doch schon einge- stellt!)

Die war doch schon eingestellt.

Herr Minister, Sie haben die Frage beantwortet. – Dann hat Herr Rickfelder das Wort.