Vielen Dank. Herr Minister, es ist, wie Sie sagen, eine intensivere Kooperation zwischen den Kommunen in der Südwestpfalz und zwischen Zweibrücken und Pirmasens entstanden. Wie beurteilen Sie dies? Sehen Sie das auch modellhaft für anderen Regionen, insbesondere vor dem Hintergrund der sehr nahe gelegenen Landesgrenze auch als Angebot gegenüber den Kommunen, die im Saarland sind, die sich einer besseren Kooperation in der einen oder anderen Beziehung immer wieder verschlossen haben?
Ich weiß nicht, ob man es so endgültig bewerten kann, dass sie sich verschlossen haben. Sie haben Interessen, die offenkundig nicht in allen Feldern mit denen unserer Kommunen identisch sind.
Ich kann für die Stadt Zweibrücken, die Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land und für den Landkreis Südwestpfalz aus Sicht der Landesregierung ohne jeden Abstrich sagen, die dortige Zusammenarbeit erscheint mir sehr vorbildlich. Ich sehe, dass die handelnden Personen mit großem Vertrauen miteinander umgehen. Das gilt auch für die Gremien. Man kann Dinge aus einem Guss entwickeln, die
nicht nur auf eine Stadt, eine Verbandsgemeinde oder eine Region bezogen sind. Man entwickelt Dinge Hand in Hand. Das ist ein sehr angenehmes Zusammenarbeiten. Das ist durchaus mit Forderungen aus der Region verbunden, die wir alle kennen. Aber man hat wirklich den Eindruck, man geht dort so vor, dass man nicht nur Einzelprojekte, die nicht miteinander im Zusammenhang stehen, bearbeitet. Das, was dort vorgelegt wird, hat uns immer das Gefühl gegeben, man entwickelt etwas aus einem Guss, Stadt und Umland gemeinsam. Das empfinde ich als sehr vorbildlich.
Das gilt für die Überlegung, wie man Wasserflächen als verbindendes Element nutzen kann, um eine Entwicklung, die etwas mit Wohnen und Tourismus zu tun hat, nicht an einer Stadtgrenze oder einer Grenze der Verbandsgemeinde enden zu lassen.
Lieber Herr Kollege Konrad, wenn man sich diese Ideen vorstellt, dann ist man sehr schnell geneigt zu sagen, was soll eine Landesgrenze Trennendes darstellen. Von daher kann ich mir schon vorstellen, dass dies als Vorbild für andere, auch jenseits der Landesgrenze, gelten kann.
In Rheinland-Pfalz erwähne ich dieses Vorbild häufig, und zwar gerade da, wo man den Eindruck hat, dass es so etwas wie Kirchturmdenken noch gibt. Das gibt es in der heutigen Zeit tatsächlich noch. Da kann man als Beispiel anfügen und sagen, geht nach Zweibrücken und schaut euch diese Region an. Dort arbeitet man anders miteinander.
Herr Minister, ein Teil der Reaktion auf die Entscheidung der EU-Kommission war, dass man gemeinsam eine StadtUmland-Strategie und ein Stadtentwicklungskonzept auf den Weg bringt und miteinander besprochen hat. Dazu gehören auch die Investitionen in Infrastrukturmaßnahmen. Wie ist der aktuelle Stand?
Alle Projekte, die miteinander verabredet sind, sind bei den einzelnen Ministerien im Fokus. Das ist vollkommen klar. Ich kann für das Innenministerium sagen, dass wir diese peu à peu in die Umsetzung bringen.
Es ist von Anfang an gesagt worden, dass sie sozusagen wie eine Kette zueinander passen und in einer Reihenfolge entwickelt werden sollen. Wir haben schon einmal im Innenausschuss berichtet. Dazu bin ich gerne bereit. Dazu muss ich bei den Kollegen in den anderen Ressorts abfragen, wie der aktuelle Sachstand ist.
Wir haben der Region diese Unterstützung versprochen. Ich kann für mein Ressort sagen – das gilt aber auch garantiert für die Kolleginnen und Kollegen –, wir haben
dieses Versprechen fest im Blick und gehen in dem Tempo miteinander um, wie es uns die kommunale Ebene über die entsprechenden Entscheidungen vorgibt.
Dieses Band entlang der Wasserflächen, um ein Beispiel zu nennen, ist eines, bei dem man sieht, dass Stadt, Verbandsgemeinden und Landkreis gemeinsam entwickeln. Das finde ich die richtige Vorgehensweise.
Herr Minister, der Investor hat vor einigen Tagen seine Pläne vorgestellt. Hat er dabei Ausführungen gemacht, dass er nicht durch Baumaßnahmen im Rahmen von Ansiedlungen die fliegerische Nutzung einschränkt?
Er hat das, was ich eben ausgeführt habe, als seine Vorstellung genannt und ziemlich genau beschrieben, wie er sich eine fliegerische Nutzung und bis zu welcher Gewichtsklasse vorstellt. Ich habe Ihnen eben die Tonnage genannt. Er wird die Schwerpunkte auf die Wochenenden legen. Einzelne, vorab angemeldete Flugbewegungen können auch unter der Woche laufen. Insofern ist klar, dass es immer eine Start- und Landefläche geben wird. Das ist logisch. Die braucht er auch für seine Fahrzeugversuche.
Er will weitere flugaffine Unternehmungen dort ansiedeln. Das könnten Werften, Flugausbildungsunternehmen und andere Dinge mehr sein. Er hat uns gesagt, dass er als Prognose für die Arbeitsplatzentwicklung davon ausgeht, 140 bis 200 neue Arbeitsplätze zu schaffen, 80 bis 150 davon in der Säule Gewerbe, 30 Personen in der Säule Kfz-Testbetrieb, 25 Personen im Bereich Flugbetrieb und Wartung sowie 7 Beschäftigte bei der TRIWO selbst, und das in diesem Zeitraum, den ich eben genannt habe, fünf bis sieben Jahre.
Herr Minister, ich möchte noch einmal auf Ihre Ausführungen zu den Arbeitsplätzen, die verloren gegangen sind, eingehen. Es betraf damals 120 Mitarbeiter des Flughafenbetriebs. Kenntnisstand heute, was wir der Presse entnehmen konnten, ist, dass 17 bisher noch nicht wieder in Arbeit vermittelt werden konnten. Hinter diesen 17 Arbeitnehmern stehen 17 Familien in der Region Zweibrücken. Die Ministerpräsidentin hat vor einem Jahr in der Stadthalle in Zweibrücken gesagt: Wir lassen keinen im Regen stehen. –
ternehmen Sie noch für diese verbliebenen 17? Denn die können jetzt nicht noch ein paar Jahre warten, bis eventuell die bis zu 200 auf dem Gelände entstehen und sie da eventuell unterkommen.
Erstens. Es sind mehr Plätze von uns angeboten worden, zum Beispiel beim LBM, als sich beworben haben. Offenkundig ist da eine Lücke, auf die man sich möglicherweise nicht beworben hat.
Zweitens. Wir haben vom ersten Moment an über die Arbeitsagentur ein Vermittlungsbüro auf dem Flughafengelände eingerichtet, das mit jedem Einzelnen und jeder Einzelnen gesprochen und Hilfestellung angeboten hat. Inwiefern diese 17 die Hilfestellung in Anspruch genommen und weitere Empfehlungen aufgegriffen haben, entzieht sich meiner Kenntnis. Doch nach wie vor gilt – das ist auch mit der Arbeitsverwaltung besprochen –, dass auch dort das besondere Augenmerk darauf liegt. Wir wollen allen helfen, und das Angebot ist unterbreitet. Ich glaube, man muss feststellen: Innerhalb von einem Jahr ist aus einer sehr schwierigen Position eine positive, der Zukunft zugewandte Situation entstanden.
Wenn ich Ihnen sage, das sind fünf bis sieben Jahre – ich habe die Zahlen eben genannt, Herr Fraktionsvorsitzender; 80 bis 150 Beschäftigte dort –, da gibt es für diese 17 Leute sicherlich große Chancen, sich zu bewerben, wenn sie vorher beim Flugplatz waren. Ich habe Ihnen gesagt, 25 Leute im Flughafenbereich, 80 bis 150 Beschäftige in der Säule Gewerbe. Ich will sehr hoffen – wenn wir dazu beitragen können, dann wollen wir auch unterstützen –, dass auch die letzten 17 noch in Arbeit und Brot kommen. Das ist ein Versprechen, an dem wir uns sehr stark orientieren.
Als Gäste auf der Zuschauertribüne begrüße ich Schülerinnen und Schüler des staatlichen Aufbaugymnasiums Alzey, 11. und 12. Jahrgangstufe. Herzlich willkommen im Landtag!
Ich rufe die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Bettina Dickes und Martin Brandl (CDU), Befristete Arbeitsverträge zum Ende des Schuljahres 2014/2015 – Nummer 2 der Drucksache 16/5310 – auf.
1. Wie viele Lehrer arbeiten, wie im Beispiel der Lehrerin am Hannah-Arendt-Gymnasium, für die eine Onlinepetition gestartet wurde, in befristeten Zeitverträgen, obwohl ihre Fächerkombination dauerhaft an den jeweiligen Schulen gebraucht wird?
4. Wie viele Lehrer mit einem befristeten Arbeitsvertrag arbeiten bereits seit zwei, drei, vier oder fünf und mehr Jahren im rheinland-pfälzischen Schuldienst?
Guten Morgen, Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Dickes und Brandl beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:
Gestatten Sie mir eine Vorbemerkung. Der Unterricht an den rheinland-pfälzischen Schulen wird weit überwiegend von verbeamteten Lehrkräften – das sind 34.096 – oder unbefristet beschäftigten Lehrkräften – das sind 3.378 – erteilt. Sofern diese Lehrkräfte vorübergehend vertreten werden müssen – das kommt vor, wenn sie in Mutterschaftsschutz, in Elternzeit gehen oder wenn sie erkranken –, werden Beschäftigungsverhältnisse mit Vertretungskräften abgeschlossen.
Diese Verträge sind notwendigerweise befristet, weil der zugrunde liegende Bedarf nur ein vorübergehender ist. Vor ihrem Abschluss wird geprüft, ob der Vertretungsbedarf auch anderweitig abgedeckt werden kann, zum Beispiel durch Übernahme von Unterricht durch andere Lehrkräfte des Kollegiums. Daher wird auch für jedes neue Schuljahr im Rahmen der Personalplanung überprüft, welcher Vertretungsbedarf besteht.
Zu Frage 1: Am Hannah-Arendt-Gymnasium in Haßloch hat eine Vertretungslehrerin, eine Diplomlehrerin mit den Fächern Mathematik und Physik, seit August 2009 in insgesamt acht Vertretungsverträgen mit Stundenvolumen zwischen sieben und zwölf Stunden fünf Lehrerinnen vertreten, die in einem Fall erkrankt und in vier Fällen in Elternzeit waren. Alle hatten in ihrer Fächerkombination das Fach Mathematik. Obwohl es also über sechs Jahre einen Vertretungsbedarf gab, war dieser nicht dauerhaft.
Im Rahmen der Personalplanung besteht nach Auskunft der Schulaufsicht nun ab dem kommenden Schuljahr ein dauerhafter Bedarf für die Fächerkombination Mathematik
und Physik. Dieser Bedarf ist vorrangig mit Planstellenbewerberinnen und -bewerbern nach dem Prinzip der Bestenauslese zu decken.
Am Hannah-Arendt-Gymnasium lagen aktuell keine qualifizierten Planstellenbewerbungen für die Deckung des dauerhaften Bedarfs in den Fächern Mathematik und Physik vor. Die Vertretungslehrerin verfügte als Diplomlehrerin nicht über die Lehrbefähigung für das Gymnasium. Um den dauerhaften Bedarf zu decken, wurde daher von der Ausnahmeregelung in § 25 Abs. 4 des Schulgesetzes Gebrauch gemacht. Danach können Lehrkräfte im Angestelltenverhältnis für eine hauptberufliche Tätigkeit zugelassen werden, wenn sie nach Feststellung der Schulbehörde für das betreffende Lehramt geeignet sind.
Nach Feststellung der ADD war die betroffene Lehrerin für das Lehramt an Gymnasien zumindest für den Einsatz in den Klassen fünf bis zehn geeignet. Dies hat sie auch in ihrer langen Vertretungszeit gezeigt. Deshalb konnte der Vertrag auch entfristet werden.
Vor dem Hintergrund des geschilderten Falls in Haßloch habe ich die ADD aufgefordert, in entsprechenden Fallkonstellationen, die nach Auskunft der Schulaufsicht selten vorkommen, zu prüfen, ob man von der beschriebenen Aufnahmemöglichkeit Gebrauch machen kann.
Zu den Fragen 2 und 3: Die ADD befindet sich zurzeit in der Personalplanung für das kommende Schuljahr. In dieser Phase ist aufgrund der laufenden Erfassung der Personaldaten in das Personalverwaltungssystem – das nennt sich IPEMA – immer wieder mit Änderungen des Datenbestandes zu rechnen. Hierzu zählen auch Vertretungsverträge, deren Laufzeit entgegen der ursprünglichen Planung zwischenzeitlich über die Schulferien hinaus verlängert worden ist und im elektronischen Personalverwaltungssystem, also in IPEMA, noch nicht erfasst sind. Hierdurch verändern sich die Angaben häufig auch über den gewählten Stichtag hinaus.
Die folgenden Angaben, die ich Ihnen jetzt nenne, entsprechen dem Datenbestand vom 21. Juli 2015. Zum Stichtag 24. Juli 2015 bestanden Vertretungsverträge im Umfang von 2.250 Vollzeitäquivalenten. Davon hatten Vertretungsverträge im Umfang von 752 Vollzeitäquivalenten eine Laufzeit über die Sommerferien hinaus.
Zu Frage 4: Zum Auswertungsstichtag 22. Juli 2015 arbeiteten 766 Lehrkräfte seit zwei Jahren in einem befristeteten Beschäftigungsverhältnis, 259 Lehrkräfte seit drei Jahren und 26 Lehrkräfte seit vier Jahren. Es ist davon auszugehen, dass nur eine geringe Anzahl von Lehrkräften seit fünf und mehr Jahren in einem befristeten Beschäftigungsverhältnis ist. Da das Personalverwaltungssystem IPEMA erst im Jahr 2011 bei der ADD eingeführt wurde, ist eine Auswertung bezogen auf einen Zeitraum von fünf Jahren und länger nicht möglich.