Zu Frage 4: Zum Auswertungsstichtag 22. Juli 2015 arbeiteten 766 Lehrkräfte seit zwei Jahren in einem befristeteten Beschäftigungsverhältnis, 259 Lehrkräfte seit drei Jahren und 26 Lehrkräfte seit vier Jahren. Es ist davon auszugehen, dass nur eine geringe Anzahl von Lehrkräften seit fünf und mehr Jahren in einem befristeten Beschäftigungsverhältnis ist. Da das Personalverwaltungssystem IPEMA erst im Jahr 2011 bei der ADD eingeführt wurde, ist eine Auswertung bezogen auf einen Zeitraum von fünf Jahren und länger nicht möglich.
Vielen Dank, Frau Ministerin. Können Sie bitte noch einmal erklären: Wann werden die Sommerferien bei Vertretungsverträgen durchbezahlt?
Das kann ich sehr gern erklären. Die ADD, die Schulaufsicht, ist im Moment im laufenden Einstellungsverfahren. Wenn die Schulaufsichtsbeamten und -beamtinnen sicher wissen, dass die Vertretungskraft auch im kommenden Schuljahr, also im Schuljahr 2015/2016 eine entsprechende Beschäftigung, entweder an derselben oder an einer anderen Schule, erhält, dann werden die Sommerferien durchbezahlt.
Im letzten Jahr waren es beispielsweise über die Hälfte der Vertretungslehrkräfte, die über die Sommerferien durchbezahlt wurden. Ich habe Ihnen eben die aktuelle Zahl genannt. Diese wird natürlich im Laufe der nächsten Woche noch steigen, weil das Einschulungsgeschäft noch nicht abgeschlossen ist. Die Kernaussage ist: Wenn man weiß, dass anschließend ein Beschäftigungsverhältnis möglich ist, dann werden die Ferien durchbezahlt.
Frau Ministerin, das Thema ist nicht neu. Wir haben in den letzten Jahren vielfach darüber diskutiert. Auch in vielen Bundesländern wurde über das Thema diskutiert. Nordrhein-Westfalen hat daraufhin vor zwei Jahren angekündigt, einen neuen Weg zu gehen, nämlich dass allen Lehrerinnen und Lehrern, die bis zu einem Stichtag – meiner Meinung nach liegt dieser im Februar – einen Vertretungsvertrag bzw. bis zum Ende des Schuljahres die Zusicherung haben, dass sie über die Ferien hinweg beschäftigt werden, das Gehalt weiterbezahlt wird. Wenn man sich die bundesweite Auswertung anschaut, dann sieht man, dass in Nordrhein-Westfalen dadurch die Zahl der arbeitslosen Vertretungslehrerinnen und -lehrer in den Ferien deutlich nach unten gegangen ist. Gibt es ähnliche Ansätze auch in Rheinland-Pfalz?
Die Fragestellung würde ich anders sehen. Ich glaube, Sie beziehen sich wahrscheinlich auf die Berichterstattung, wie viele arbeitslose Lehrerinnen und Lehrer es bundesweit in den einzelnen Bundesländern gibt. Das ist nicht mit Vertretungslehrkräften gleichzusetzen, die nicht über die Sommerferien bezahlt werden, weil in diese Zahl auch die Zahl der Referendarinnen und Referendare eingeht, die ihre Ausbildung abgeschlossen haben und dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.
Das muss man mit berücksichtigen, wenn man die Bundesländer miteinander vergleicht. Wir in Rheinland-Pfalz
haben unsere Seminarkapazitäten deutlich ausgeweitet. Wir haben allein im letzten Jahr 925 Anwärterinnen und Anwärter gehabt, die die Studienseminare erfolgreich abgeschlossen haben, die dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und die sich, weil sie am 31. Juli ihr Seminar verlassen, arbeitslos melden, weil sie im Bewerbungsverfahren sind. Wir haben mit die höchsten Ausbildungszahlen in der Bundesrepublik. Deswegen gehen diese bei uns in die Arbeitslosenstatistik ein. Das ist die eine Antwort, die ich Ihnen geben möchte.
Wir haben in Rheinland-Pfalz auch einen Weg gewählt, um den Lehrkräften mit einem Vertretungsvertrag eine gute Perspektive anzubieten. Das ist der Vertretungspool, den Sie kennen. Wir haben mittlerweile 500 Lehrerinnen und Lehrer im Vertretungspool. Im kommenden Schuljahr kommen weitere 300 hinzu. Wir werden im nächsten Jahr 1.000 haben, das heißt 1.000 sichere Beschäftigungsverhältnisse für Lehrerinnen und Lehrer, die Vertretungsunterricht machen werden. Das war unser Weg, den wir in RheinlandPfalz beschritten haben.
Frau Ministerin, inwieweit hat ein Vertretungsvertrag Auswirkungen auf die künftige Karriere einer Lehrkraft? Erhöhen sich die Chancen einer Lehrkraft, die einen Vertretungsvertrag wahrnimmt, künftig eine Planstelle zu bekommen? Wenn ja, wie sieht dieses Verfahren aus?
Bei uns ist die Regel so, dass pro Jahr einer Vertretungskraft, die einen Vertretungsvertrag ausübt, ein Bonus in Höhe von 0,2 der Note gegeben wird. Man kann sich maximal bis zu einer Note verbessern. Wenn man nach der Rechnung fünf Jahre einen Vertrag hätte, dann kann man seine Note um eine Note insgesamt verbessern. Das erhöht die Chance, eine Planstelle zu bekommen. Darüber hinaus haben wir einen Korridor von 20 % für Vertretungslehrkräfte, die bevorzugt berücksichtigt werden.
Frau Ministerin, die Lehrerinnen und Lehrer, die an den Schulen beliebt sind, werden auch im Vertretungsfall sehr gern von Eltern und Schülerinnen und Schülern unterstützt. So kam auch die Onlinepetition zustande. Darf ich Sie fragen, welche Möglichkeiten eine Diplommathematiklehrerin oder eine unterrichtende Fachkraft in diesem Zusammenhang hat, die Qualifikation der gymnasialen Unterrichtserlaubnis zu erreichen? Hätte die betreffende Kollegin dies nicht in der Vergangenheit bereits auf sich nehmen können?
Im konkreten Fall habe ich Ihnen eben bei der Beantwortung dargelegt, dass wir von der Ausnahmemöglichkeit des Schulgesetzes Gebrauch gemacht haben, weil die Diplomlehrerin nicht analog der Ausbildung einer Gymnasiallehrerin bei uns ausgebildet ist, sich aber in ihren Vertretungszeiten bewiesen und bewährt hat. Es gibt generell für Lehrkräfte die Möglichkeit, die Aufstiegsprüfung auch für das gymnasiale Lehramt zu machen. Diese wurde in diesem Fall nicht gewählt. Gleichwohl haben wir, weil sie sich über so viele Jahre im Rahmen des Vertretungsvertrags bewährt hat, von der Ausnahmemöglichkeit Gebrauch gemacht und ihr eine Planstelle geben können.
Es liegen noch Fragen der Abgeordneten Frau Brück, Frau Schneid und Frau Dickes vor. Herr Klomann und Herr Bracht haben sich auch gemeldet. Danach werde ich die Frageliste schließen. – Frau Brück, bitte.
Frau Ministerin, haben Sie Erkenntnisse darüber, wie sich die Situation der Personen darstellt, deren Vertretungsverträge zum Schuljahresende auslaufen? Gibt es Perspektiven für diese Lehrkräfte?
Ich kann Ihnen die Frage gern für das laufende Schuljahr beantworten. Wir hatten im letzten Schuljahr einen großen Einstellungstermin. Es sind 1.100 Lehrerinnen und Lehrer eingestellt worden. Zum kommenden Schuljahr werden wir auch wieder einen großen Einstellungstermin im Volumen von 1.300 Lehrerinnen und Lehrer haben. Im jetzt laufenden Schuljahr haben von den 1.100 Lehrerinnen und Lehrer, die wir neu eingestellt haben, 500 vorher einen Vertretungsvertrag gehabt. Das ist die Perspektive, die Sie meinen. Die Vertretungskräfte bewerben sich regelmäßig auf Planstellen. Wir konnten 500 Lehrerinnen und Lehrer, die vorher einen Vertretungsvertrag hatten, auf eine Planstelle übernehmen.
Vielen Dank. Frau Ministerin, wie beurteilen Sie generell die Situation, dass die Arbeitsagenturen für die Sommerferien Arbeitslosengeld auszahlen müssen, obwohl die Vertretungslehrerinnen und -lehrer nicht wirklich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen; denn sie erwarten nach den sechs Wochen meistens einen Vertretungsvertrag beziehungsweise eine Planstelle?
Ich glaube, ich habe die Regel vorhin erläutert. Wenn feststeht, dass der Vertretungsvertragsnehmer auch nach den Sommerferien beschäftigt ist, werden die Sommerferien durchbezahlt. Das ist die eine Fallkonstellation.
Ich komme zu der anderen Fallkonstellation. Es gibt Referendare, die das Seminar verlassen haben, die jetzt dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und sich im Bewerbungsverfahren befinden. Wenn sie am 15. oder 31. Juli ihre Ausbildung beenden, stehen sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung. Sie haben sich aber arbeitslos gemeldet, weil sie noch nicht wissen, ob sie eine Planstelle bekommen.
Mit Erlaubnis von Herrn Beckmann darf ich sagen, dass genau dieses Verfahren der Schulstaatssekretär 1988 genommen hat. Er hat seine Ausbildung beendet, sich arbeitslos gemeldet und einen Vertrag im Umfang von acht Stunden bekommen. Sein Sohn Sebastian Beckmann hat seine Ausbildung beendet, meldet sich arbeitslos und bewirbt sich.
Frau Ministerin, in einer Diskussion im Jahr 2013, als wir über die arbeitslosen Vertretungslehrerinnen und -lehrer in den Sommerferien gesprochen haben, gab es eine Diskussion in Bad Neuenahr. Bei dieser Diskussion hat die damalige Generalsekretärin Andrea Nahles angekündigt, dass das Verfahren in den nächsten Tagen beendet werden würde und man solche Situationen künftig nicht mehr in Rheinland-Pfalz zulassen wolle. Unter welchen Voraussetzungen hat Frau Nahles damals als Generalsekretärin diese Aussage getroffen?
Ich habe mir die Protokolle auch durchgelesen und dachte, dass Sie auf diese Fundstelle stoßen werden.
Frau Nahles hat überhaupt nichts an unseren Verträgen in Rheinland-Pfalz geändert. Wie sollte sie das auch als Generalsekretärin tun? Sie hatte das damals aber auch nie in dem Sinn angekündigt. Wir haben darauf zu achten, und wir achten darauf, dass wir Vertretungsverträge so schließen, dass sie auch für die Beschäftigten eine Perspektive bieten. Das ist nicht in allen Fällen möglich, weil teilweise die Ausbildungsvoraussetzungen fehlen.
Ich habe eben genannt, dass 500 Lehrerinnen und Lehrer eine Planstelle zum laufenden Schuljahr bekommen
haben, die vorher Vertretungsverträge hatten. Natürlich achten wir darauf, dass auch die Anzahl der Verträge – das können wir über die Zeitdauer sehen – zurückgeführt wird. Je mehr Verträge es gibt, desto unerträglicher wird die Situation für die Betroffenen, weil sie eine Dauerbeschäftigung anstreben.
Deswegen sind wir mit der Schulaufsicht dazu übergegangen, dass wir den Betroffenen sehr realistisch ihre Möglichkeiten aufzeigen, eine Planstelle zu bekommen, damit sie wissen, auf was sie sich einlassen. Ich sage es ganz offen, es gibt Fächerkombinationen – das ist auch bekannt –, bei denen wir auf absehbare Zeit einen ganz geringen Bedarf auf Planstellen haben. Hier kommt man dann im Wege eines Vertretungsvertrags zum Zuge. Wenn die Inhaberin der Planstelle wieder zurückkehrt, dann erlischt der Vertretungsgrund.
Dann hat derjenige in dieser Fächerkombination vielleicht über viele, viele Jahre keine Chance, in der gewünschten Schulart eine Planstelle zu bekommen. Darüber informieren wir aber sehr, sehr transparent, weil die jungen Leute es auch wissen müssen, wie sich ihre Zukunft gestaltet.
Frau Ministerin, wie wir schon gehört haben, ist das kein neues Phänomen. Können Sie bitte noch kurz darstellen, wie sich die Situation bezüglich der Vertretungsverträge im vergangenen Jahr dargestellt hat?
Im vergangenen Jahr hatten wir insgesamt 2.225 Vertretungsverträge, und davon wurden 1.155 über die Ferien durchbezahlt. In diesem Jahr kann ich Ihnen das dann beantworten, wenn die Ferien um sind.
Frau Ministerin, Sie haben dargestellt, dass Lehrer in Zeitverträgen oder Vertretungsverträgen über die Sommerferien hinaus dann bezahlt werden, wenn erkennbar ist, dass nach den Sommerferien Bedarf für die Vertretungskraft besteht. Ich gehe davon aus, dass das aus der Perspektive des Datums, zu dem der Vertrag abgeschlossen wird, gesehen ist. Was ist nun, wenn im Laufe der Abwicklung des Zeitvertrages erkennbar wird, dass auch nach der Sommerpause Bedarf besteht? Wandeln Sie dann die Verträge um mit der Folge, dass sie auch über die Sommerferien hinaus bezahlt werden, oder bleibt es bei der Abwicklung des
Vertrages Ende der Schulzeit und neuer Vertrag mit der Folge Nichtbezahlung während der Sommerferien, aber ab Beginn des neuen Schuljahres? Wie verfahren Sie da?
Das kann ich Ihnen ganz konkret beantworten. Wenn der Schulaufsichtsbeamte oder die Schulaufsichtsbeamtin im konkreten Fall weiß, dass die Vertragsnehmerin eines Vertretungsvertrages, der jetzt am Freitag geendet hätte, befristet gewesen ist bis Freitag, dass sie für sie oder ihn einen Bedarf auch nach den Ferien hat, entweder an der selben Schule oder an einer anderen Schule, dann wird der Vertrag verlängert und dann auch über die Ferien bezahlt. Wenn er das nicht sicher weiß oder sie, die Schulaufsichtsbeamtin, kann sie das nicht machen. Dann endet der Vertrag vor den Sommerferien.
Also es wird im Einstellungsgeschäft darauf geschaut, wo es Vertretungsbedarf gibt, und dann werden vorzugsweise natürlich die Vertragsnehmer, die derzeit einen Vertretungsvertrag haben, auch über die Ferien bezahlt, damit sie im kommenden Schuljahr weiterbeschäftigt werden können.
Können Sie sagen, wie viele Verträge dieser Art im Laufe der letzten Monate schon verlängert wurden?
Derzeit kann ich Ihnen sagen, 752 waren es gewesen, die über die Ferien laufen. Wenn ich das heute sage, dann ist heute, wo ich das sage, die Zahl nicht mehr richtig, weil wir im laufenden Einstellungsgeschäft waren. Es ist immer eine Stichtagsbetrachtung. Das wird jetzt jeden Tag eine andere Zahl sein, weil die Schulaufsicht im Einstellungsgeschäft ist. Dann wird sie natürlich die Verträge über die Ferien verlängern, wenn sie weiß, dass derjenige zum Einsatz kommt. So ist die Spielregel.