Danke, Herr Kollege. Ich habe zwei Fragen. Erstens. Macht eine Prüfung noch Sinn, wenn man schon das Ziel vorgibt?
Zweitens. Ist Ihnen bekannt, dass bei einer Anhörung im Bundestag mehrere Sachverständige die Meinung vertreten haben, dass es gegen die Ewigkeitsklausel des Grundgesetzes verstoße, das Wahlrecht zu Parlamentswahlen auf Nichtdeutsche zu erstrecken?
- Herr Kollege Breyer, ist Ihnen bekannt, dass sich bei einer Befassung im Bundesrat anschließend die entsprechenden Gremien des Deutschen Bundesrates mit genau diesen Fragen auseinandersetzen und es dem Schleswig-Holsteinischen Landtag unbenommen ist, auch seinen Gremien im Zuge des Selbstbefassungsrechts, sich noch einmal mit dieser Frage zu beschäftigen? Sind Sie weiter mit mir der Auffassung, dass wir einen möglichen Gesetzentwurf mit Sicherheit nicht in den nächsten zwei Monaten vorgelegt bekommen?
Da wir hier keinen Dialog führen, gibt es leider keine Möglichkeit, Ihre Fragen jetzt zu beantworten. Er kann weitere stellen oder Anmerkungen machen.
Sie haben entweder die Möglichkeit - das ist unser Ziel -, sich heute via starke Absichtserklärung zu diesem Ziel zu positionieren oder nicht. Alles andere wird im laufenden Verfahren geklärt.
Herr Dr. Garg, stimmen Sie mit mir überein, dass man das Ziel seines Weges kennen muss, bevor man den Weg überhaupt prüfen kann?
- Herr Dolgner, wie so oft ist es Ihnen sehr viel schöner als mir gelungen, das zu formulieren. Ich bin deswegen ganz versöhnlich. Ich habe diese Frage verstanden. - Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Präsident! Ich möchte hier noch einmal klarstellen, was es heißt, nicht den Dialog zu führen oder nicht bereit zu sein, noch einmal darüber zu diskutieren. Wenn wir wüssten oder wenn Sie uns zumindest ein bisschen das Gefühl geben würden, dass Sie bereit wären, sich bei dieser Frage zu bewegen, würden wir das mit Sicherheit machen. Über das kommunale Wahlrecht reden wir seit 1989. Ich habe mir die Reden Ihrer Kollegen im Bundestag einmal durchgelesen. Es ist unglaublich, was da teilweise für Zitate oder Zwischenrufe fallen, wenn Kollegen von der SPD oder von den Grünen sprechen.
Ich möchte, dass wir die Diskussion wirklich ehrlich führen. Herr Kollege Garg hat schon gesagt, dass wir nicht nur Sonntagsreden halten sollen. Wir waren am Wochenende vor zwei Wochen mit Herrn Sönnichsen bei der AWO zum Thema Partizipation eingeladen. Dort hat er hautnah mitgekriegt, was die Menschen wollen. Sie wollen das kommunale Wahlrecht, weil sie in diesem Land mit entscheiden möchten.
Sie stellen sich hier jedes Mal hin und sagen: Wir müssen abwägen und gucken, ob das passt oder nicht passt. Sie orientieren sich immer an dem, was rückständig ist. Sie orientieren sich an den Ländern, die noch nicht so weit sind, anstatt an die fortschrittlichen zu denken.
Das ist bei der Homo-Ehe so, das ist bei der Frauenquote so. Sie müssen sich endlich einmal den Realitäten stellen oder sich hier hinstellen. Ich akzeptiere das und kann viel besser damit umgehen, wenn Sie sich hier hinstellen und sagen: Die CDU will nicht, dass Menschen, die keinen deutschen Pass haben, hier wählen dürfen. Sagen Sie das! Dann wissen die Menschen, was die CDU denkt, was die CDU meint und wahrscheinlich auch an ihren Stammtischen abends erzählt.
Wenn Kai sich die Mühe macht, könnten wir hierzu ein paar Zitate herausholen. Eka von Kalben hat das schon angedeutet, aber hier nicht aufgezählt, was für Sprüche da fallen. Dann sagen Sie doch, dass Sie noch nicht so weit sind! Wir haben hier - wie Sie sehen - die notwendige Zweidrittelmehrheit, um - wenn das auch im Bundestag so wäre - das Grundgesetz zu ändern. Sie sind die Einzigen, die dagegen sind. Kommen Sie nicht mit Rechtsbegrifflichkeiten. Sagen Sie, Sie wollen es nicht. Dann wissen die Menschen draußen, woran sie sind.
Damit kann man besser umgehen, als immer hingehalten zu werden. Seit 50 Jahren werden Menschen hier hingehalten, seit 50 Jahren sind sie in der Dauerwarteschleife. Sie wollen endlich in diesem Land ankommen. Jedes Mal kommen Sie um die Ecke mit irgendwelchen fadenscheinigen Begründungen. Dann sagen Sie das doch!
Das Wort für einen weiteren Dreiminutenbeitrag hat Frau Abgeordnete Angelika Beer von der Piratenfraktion.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe mich gemeldet, weil ich es befremdlich finde, dass in der Frage des kommunalen Wahlrechts für Menschen, die bei uns leben, krampfhaft nach der rechtlichen Situation in europäischen Mitgliedstaaten gesucht wird. Frau Damerow, ich schlage Ihnen vor, sich einmal anzugucken, wie die Situation in unserem Land ist. Wir haben zahlreiche Migrantenverbände, wir haben Resolutionen von Städten und Kommunen, und das nicht erst seit den letzten Wochen, sondern seit Jahren, die sich für die Integration der Menschen bei uns dafür einsetzen und von der Politik erwarten, dass wir diese Initiative endlich auf den Weg bringen.
Schleswig-Holstein ist - wir PIRATEN haben das unterstützt - natürlich der Koalition gegen Diskriminierung beigetreten. Wir sind Versprechen eingegangen, die Koalition, die Landesregierung, die von uns PIRATEN getragen wird. Es ist Zeit, dieses Versprechen Realität werden zu lassen und es auf den Weg zu bringen.
(Beifall PIRATEN - Christopher Vogt [FDP]: Wieso tragen die PIRATEN die Lan- desregierung? Das ist mir neu!)
Ich möchte ein Beispiel nennen. Die AWO-Veranstaltung vor zwei Wochen ist gerade genannt worden. Dort hat jemand gesagt: Ich bin seit 20 Jahren in Schleswig-Holstein, ich habe meine Kinder hier bekommen, trotzdem bin ich hier noch nicht angekommen, ich stoße immer wieder an Grenzen, die es mir und meinen Kindern einfach nicht möglich machen, Bestandteil der Gesellschaft in SchleswigHolstein zu sein.
Zum zweiten Punkt möchte ich sagen, dass ich bei der Beteiligung an der Landtagswahl überhaupt keine politischen Differenzen sehe. Wir hätten zu dieser Frage nur gern Experten im Innen- und Rechtsausschuss gehört. Wenn das jetzt gleich weitergeleitet und in der Sache abgestimmt wird, können wir uns ja vielleicht trotzdem in Bezug auf schleswig-holsteinische Schwerpunkte auf eine Anhörung im Innen- und Rechtsausschuss einigen, weil das für viele sehr interessant ist. Diese Frage ist lange nicht so intensiv diskutiert worden wie die Frage des Kommunalwahlrechts. Aber in der Sache würde ich zustimmen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Ich will das jetzt nicht in die Länge ziehen. Ich denke auch, dass Lars Harms für den SSW alles gesagt hat, was gesagt werden soll.
Aber ich möchte kurz etwas zur Kollegin Midyatli sagen. - Sie haben gerade gesagt, die CDU solle endlich Farbe bekennen. Genau das hat sie getan. Ich möchte daran erinnern, dass Frau Damerow hier gesagt hat, was für die CDU gilt: erst Integration, dann Staatsbürgerschaft, dann Wahlrecht. Das ist doch ein ganz klares Nein. Deutlicher kann man es nicht sagen. Ich finde das sehr, sehr traurig.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. - Damit hat jetzt für die Landesregierung Herr Innenminister Andreas Breitner das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Seit vielen Jahren wird sowohl auf Landes- als auch auf Bundesebene darüber diskutiert, die Integration unserer ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger zu fördern, indem sie das aktive und passive Wahlrecht erhalten.
Um es gleich vorwegzunehmen: Die Landesregierung will dieses Ziel erreichen. Wir wollen das umfassende Ausländerwahlrecht.
Die Bemühungen um ein umfassendes Ausländerwahlrecht, für das nach allgemeiner Rechtsauffassung eine Änderung des Grundgesetzes notwendig ist, reichen dabei zurück bis zur Verfassungsreformdiskussion im Anschluss an die deutsche Einheit. Leider sind bisher sämtliche Vorstöße - ob durch Länderinitiativen, an denen auch SchleswigHolstein beteiligt war, oder durch Anträge der Bundestagsfraktionen - ergebnislos geblieben.
Integrationspolitik ist ein Schwerpunkt in der Arbeit der Landesregierung. Wir haben den festen Willen, die Integration der ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger zu fördern. Das aktive und passive Wahlrecht auf kommunaler Ebene wäre dazu ein wichtiger Baustein. Entsprechend haben wir im Koalitionsvertrag vereinbart, dass sich die Landesregierung im Bundesrat für einen rechtssicheren Weg einsetzen wird, der das Wahlrecht für Nicht-Deutsche möglich macht.