Protokoll der Sitzung vom 24.04.2013

Das macht die Spurensicherung nahezu unmöglich und erschwert die Beweisführung bei zeitlich verzögerten Strafanzeigen. Durch die anonyme Spurensicherung wird jedem Opfer einer Vergewaltigung die Möglichkeit gegeben, einerseits die Spurensicherung rechtzeitig durchführen zu lassen und andererseits die Konfrontation mit dem traumatischen Erlebnis durch das Ermittlungsverfahren auf einen Zeitpunkt zu verschieben, zu dem es sich hierzu wieder physisch oder auch psychisch in der Lage sieht. Damit wird dem Selbstbestimmungsrecht von Vergewaltigungsopfern über den Umgang mit traumatischen Ereignissen der erforderliche Vorrang eingeräumt.

Die Einführung einer anonymen Spurensicherung im Saarland hätte auch einen präventiven Effekt, denn das gesteigerte Risiko für die Täter durch das zusätzliche Beweismittel wirkt nach polizeilicher Erfahrung abschreckend auf mögliche Täter. Durch breitflächige Informationen, die man zeitgleich über diese anonyme Beweissicherung mit voranbringen muss, wird das Risiko vom potenziellen Täter noch stärker vergegenwärtigt, was den Abschreckungseffekt möglicherweise noch erhöhen wird. Die notwendige Schulung der Ärzte zur korrekten Durchführung dieser Spurensicherung und für den sensiblen Umgang mit den Opfern muss durch entsprechend qualifiziertes Personal erfolgen. Da gibt es einige Erfahrungen, auch Ansätze in Nordrhein-Westfalen, zum Beispiel in Köln. In diesem Bereich sollte auf die Kompetenzen des Personals am Institut für Rechtsmedizin im Universitätsklinikum in Homburg zurückgegriffen werden. Sowohl die Krankenhausausstattung wie auch die Schulung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen in der Regel hohen wissenschaftlichen Standards genügen. In Nordrhein-Westfalen werden Spurensicherungstests ausgegeben, um eine einheitliche Aufnahme zu gewährleisten.

Es ist selbstverständlich, dass nicht nur die Spuren zur konkreten Identifizierung des Täters gesichert werden, sondern auch die Verletzungsspuren bei den Opfern. Das sollte durch ein niedrigschwelliges Angebot der ärztlichen Sicherung von Tatspuren ohne Strafanzeige erfolgen. Das sollte so organisiert sein - ich habe es eben schon genannt; das Rechtsmedizinische Institut in Köln hat seit zwei Jahren Praxiserfahrung -, dass sich die Opfer möglichst innerhalb von 24 Stunden in einer gynäkologischen Ambulanz vorstellen und die Untersuchung vornehmen lassen. Ich habe es gerade erwähnt, in Schleswig-Holstein ist diese Möglichkeit seit dem 01. April geschaffen.

Im Saarland sollte das Institut für Rechtsmedizin dahingehend gestärkt werden, dass dieses, am besten in Kooperation mit Frauenberatungsstellen - das ist in dem gemeinsamen Antrag nicht mehr enthalten, aber das ist ja selbstverständlich und in der intermi

(Vizepräsidentin Ries)

nisteriellen Arbeitsgruppe zum Ausdruck gebracht worden - und Beratungsstellen gegen sexuelle Gewalt, auch vor deren Erfahrungshintergrund, sowie Kliniken und niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten ein entsprechendes Angebot vorhalten kann. Es muss Ziel sein, die erhobenen Befunde und Daten fachgerecht und rechtssicher bis zum Zeitpunkt der Verjährung zu lagern, um ein beweissicheres Strafverfahren auch zu einem späteren Zeitpunkt sowie eine zeitnahe Betreuung der Opfer und die Spurensicherung zu gewährleisten. In diesem Sinne bitte ich Sie um Zustimmung für den gemeinsamen Antrag und möchte mich nochmals bedanken, dass er gemeinsam zustande kam. - Vielen Dank.

(Beifall des Hauses.)

Vielen Dank, Frau Dr. Peter. Ich eröffne die Aussprache. - Das Wort hat die Abgeordnete Dagmar Heib von der CDU-Landtagsfraktion.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Dr. Simone Peter hat den gemeinsamen Antrag aller Fraktionen „Opferschutz für Betroffene erhöhen vertrauliche, anonyme Spurensicherung nach Sexualstraftaten landesweit ermöglichen“ soeben begründet. Ich danke ihr dafür. Gleichzeitig bedanke ich mich bei Ihrer Fraktion, Frau Kollegin, dass Sie mit Ihrer Initiative, diesen Antrag zu stellen, dem Parlament den Anstoß gegeben haben. Ich erweitere meinen Dank an alle Oppositionsfraktionen, dass sie dem von den Koalitionsfraktionen entworfenen Antrag beigetreten sind und dass wir an der Stelle gemeinsam ein starkes, gutes Zeichen nach außen geben können, dass wir in dieser wichtigen Frage Einigung im Landtag erreichen.

(Beifall des Hauses.)

Laut einer repräsentativen Studie des Bundesfamilienministeriums ist jede siebte Frau in Deutschland mindestens einmal in ihrem Leben sexualisierter Gewalt ausgesetzt. Die Dunkelziffer wird jedoch mehrfach höher eingeschätzt. Nicht jede Sexualstraftat wird von den betroffenen Opfern bei der Polizei zur Anzeige gebracht. Die Erfahrung der spezialisierten Fachberatungsstellen zeigt, dass viele Frauen durch das Erleben sexualisierter Gewalt eine akute Traumatisierung erfahren und somit aufgrund ihrer psychischen Verfassung nicht in der Lage sind, Anzeige zu erstatten. Oder der Täter lebt in ihrem unmittelbaren sozialen Umfeld, sodass eine enge Opfer-TäterBeziehung besteht und gerade diese Beziehung dem Opfer die Entscheidung einer unmittelbaren Anzeige erschwert. Es ist auch durch Gespräche, die jede Fraktion führt - mit dem Frauennotruf bei uns in Saarbrücken ebenfalls -, bestätigt, dass diese Erfahrungen vorliegen.

Im Mittelpunkt stehen die Opfer häuslicher Gewalt und Opfer von Sexualstraftaten, die oftmals so traumatisiert sind, dass sie erst Monate oder Jahre, manchmal sogar gar nicht, nach der Tat Anzeige erstatten können. Je mehr Zeit verstreicht - Sie haben es angesprochen -, desto schwieriger wird allerdings die Beweislage. Von daher ist es sinnvoll, ein solches Verfahren auf den Weg zu bringen. Vertrauliche, anonyme Spurensicherung bedeutet, dass Spuren und Beweisdokumentationen unter einer Chiffrenummer verwahrt werden sollen. Die Anonymisierung und die ärztliche Schweigepflicht sollen vor Ermittlungsmaßnahmen gegen den Willen des Opfers schützen und die Opfer sollen von dem Entscheidungsdruck, der in dieser akuten Notsituation für sie herrscht, befreit werden. Den Betroffenen muss wie gesagt die Möglichkeit gegeben werden, für eine eventuelle spätere Beweisführung Verletzungen zu dokumentieren und Spuren sichern zu lassen. Eine professionelle Spurensicherung, die eine spätere Beweisführung vor Gericht ermöglicht, ist hier wichtig.

Sie haben das Themenfeld Selbstbestimmungsrecht der Opfer angesprochen. Sie haben angesprochen, dass dies zu einer Abschreckung führen kann, um potenziellen Tätern deutlich zu machen, dass sie auch ohne eine sofortige Anzeige verfolgt werden.

Mit unserem gemeinsamen Antrag fordern wir die Landesregierung auf, ein geeignetes Verfahrensmodell zur vertraulichen, anonymen Spurensicherung nach Sexualstraftaten unter der Nutzung der Fachkompetenz des Instituts für Rechtsmedizin des Saarlandes zu entwickeln. Auch das haben Sie angesprochen, Frau Kollegin. Wir haben diese Kompetenz im Land. Von daher ist es sinnvoll, diese Kompetenz bei der Fragestellung heranzuziehen.

Das Institut für Rechtsmedizin ist mit seiner Fachkompetenz wichtig, da es entscheidend auf die Qualität der Spurensicherung ankommt. Weil dieses Institut gleichzeitig selbst eine klinisch-rechtsmedizinische Ambulanz vorhält, kann es entsprechende Erfahrungen bei der Bewältigung der Fragestellungen einbringen.

Die Einbeziehung des Frauennotrufs wie auch eines Vertreters oder einer Vertreterin der Ärztekammer ist ebenfalls eine gute Lösung, da diese oftmals die ersten Ansprechpartner der Betroffenen sind. Gerade die Ärztekammer kann noch mal wichtige Impulse aus der Ärzteschaft geben, wie man zum Beispiel Fortbildungsmaßnahmen gestalten sollte. Auch ist die Ärztekammer ein Multiplikator, der noch mal in die Ärzteschaft hineinwirken kann, um entsprechende Werbeinformationen weiterzugeben.

Die Einbindung der Kompetenz von Rechtsmedizinern zur Spurensicherung ist für mich genauso wichtig wie die Einbindung der Kompetenz von Fachärz

(Abg. Dr. Peter (B 90/GRÜNE) )

ten, insbesondere Gynäkologen. Auch die Kompetenz von Beratungsstellen kann den Opfern helfen, ihre Psyche zu festigen und Strafanzeigen zu stellen.

Gleichzeitig haben wir hier auch Fragen innenpolitischer und rechtspolitischer Art zu klären und in der Diskussion zu berücksichtigen. Das Verfahren muss gewährleisten, dass anzeigebereite Opfer zu keinem Zeitpunkt dazu verleitet werden, die Anzeigenerstattung hinauszuzögern. So ist es zum Beispiel auch bei Anregungen, die von Strafverfolgungsbehörden in diesem Zusammenhang genannt werden.

Die Festlegung der rechtlichen Rahmenbedingungen wird in enger Abstimmung mit der Justiz erfolgen müssen, wenn nicht gar von ihr selbst getätigt werden müssen. Ich nenne hier das Stichwort Legalitätsprinzip, das bedeutet, dass Strafverfolgungsbehörden verpflichtet sind, bei Kenntniserlangung vom Verdacht einer Straftat Ermittlungen aufzunehmen. All diese Fragen müssen diskutiert werden, genauso wie die Frage, wie Spuren verwahrt werden, wie, wo und wie lange die gesicherten Spuren aufgehoben werden sollen.

Es sind aber noch weitere Fragen zu klären, zum Beispiel die der Finanzierung, die natürlich für uns im Parlament eine wichtige Rolle spielt. Hier sind noch Gespräche mit den Kostenträgern im Gesundheitssystem zu führen, um eine zufriedenstellende Lösung herbeizuführen.

Alle von mir angesprochenen Fragen machen deutlich, wie komplex diese Materie zu behandeln ist. Von daher sehe ich es als zielführend an, dass unter der Federführung des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie eine interministerielle Arbeitsgruppe berufen wurde, die den Auftrag hat, bestehende Hilfsangebote und die medizinische Versorgung für die Opfer von Sexualstraftaten zu verbessern und ihnen einen niederschwelligen Zugang zur Beweissicherung zu ermöglichen.

Die ersten Initiativen wurden bereits im vergangenen Jahr im damals zuständigen Sozialministerium auf den Weg gebracht. Ich spreche der damaligen Sozialministerin Monika Bachmann - sie ist jetzt nicht anwesend -, allen Beteiligten und dem jetzigen Minister von dieser Stelle meinen Dank aus, dass man auch vonseiten der Landesregierung diese Aufgabe sieht und man sich ihr auch annimmt.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Es wurde schon angesprochen, dass es in den Bundesländern unterschiedliche Angebote gibt. Es gibt regionale Angebote, zum Beispiel Opferambulanzen in Niedersachsen. In Teilen Hessens gibt es Schutzambulanzen, die sich mit dem Thema befassen, Antworten geben und Hilfestellung leisten. Es gibt Länder, wo Rechtsmedizinische Institute hauptverant

wortlich mit an Bord sind. Es gibt aber genauso gut Lösungsansätze mit niedergelassenen Ärzten oder Krankenhäusern.

Wir verzeichnen also vielfältige, bereits existierende Angebote in den einzelnen Bundesländern. Ich gehe davon aus, dass sich die Arbeitsgruppe auch mit diesen Lösungen beschäftigen und austarieren wird, was die beste Lösung für uns im Saarland ist. Ich könnte mir durchaus eine Mischform vorstellen, dass zum Beispiel das Rechtsmedizinische Institut ebenso dabei ist wie niedergelassene Ärzte. Ich möchte der Diskussion in der Arbeitsgruppe aber nicht vorgreifen und kann an dieser Stelle nicht die Lösung schlechthin präsentieren. Wenn die interministerielle Arbeitsgruppe noch um das Institut der Rechtsmedizin erweitert wird, haben wir nach meiner Überzeugung eine gute und kompetente Besetzung.

Wichtig ist aus meiner Sicht, dass wir im Saarland eine möglichst günstige Versorgung der Opfer sicherstellen und dass wir dabei auch der Struktur unseres Bundeslandes als Flächenland gerecht werden. Das ist mein Anliegen, das ich der Arbeitsgruppe mit auf den Weg geben möchte, damit wir eine sach- und fachgerechte Lösung hinbekommen. - In dem Sinne vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen und den PI- RATEN.)

Das Wort hat die Abgeordnete Margriet Zieder-Ripplinger von der SPD-Landtagsfraktion.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben eben schon von Simone Peter gehört, dass es in Deutschland ein hohes Maß von Gewalt gegen Frauen und Kinder gibt, verbunden mit einem hohen Gesundheitsrisiko für die Betroffenen. Jede dritte Frau in Deutschland hat schon körperliche beziehungsweise sexuelle Übergriffe erfahren müssen. 58 Prozent der befragten Frauen - so eine Studie des Bundesministeriums für Frauen - haben unterschiedliche Formen sexueller Belästigung erlebt.

Dieser hohen Anzahl von Gewalterfahrungen stehen niedrige Zahlen im Hinblick auf die Verurteilungsbeziehungsweise Anzeigenquote gegenüber. Die Gründe hierfür sind Scham, Traumatisierung und ökonomische Abhängigkeit. Die Tatsache, dass wir heute einen gemeinsamen Antrag zur anonymen Spurensicherung verabschieden - davon gehe ich aus -, zeugt davon, dass wir uns einig sind, dass wir im Saarland ein flächendeckendes, niederschwelliges Angebot für die anonyme Spurensicherung benötigen ohne Zwang zur Strafanzeige, damit zu einem späteren Zeitpunkt, wenn die Traumatisierung

(Abg. Heib (CDU) )

überwunden ist beziehungsweise wenn die Frauen oder Kinder diese im Griff haben, die Aufklärung und Ahndung solcher Straftaten erfolgen kann.

Daher begrüßt auch die SPD-Fraktion den gemeinsamen Antrag und die Einsetzung der interministeriellen Arbeitsgruppe auf Anregung und unter Beteiligung des Frauennotrufs. Denn der Frauennotruf ist im Jahr 2011 an die Landesregierung herangetreten und hat darum gebeten, eine Initiative zur anonymen Spurensicherung im Saarland auf den Weg zu bringen. Die interministerielle Arbeitsgruppe hat die Aufgabe, die im Saarland bereits zahlreichen Angebote und Modelle daraufhin zu prüfen, ob sie sachgerecht sind, ob sie eine für die Opfer akzeptable und wohnort- beziehungsweise tatortnahe Versorgung garantieren, die den fachlichen Standards einer ordnungsgemäßen Befunderhebung und -sicherung verpflichtet ist. Wir brauchen also ein passgenaues Angebot einer anonymisierten Spurensicherung für das Saarland. Die interministerielle Arbeitsgruppe, die am 26. April zum ersten Mal tagen wird, hat die Aufgabe, dies zu übernehmen. Wir werden uns nach einer angemessenen Zeit wieder über die Ergebnisse der Arbeitsgruppe unterhalten und über die Details diskutieren. - Vielen Dank.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. - Das Wort hat nun die Abgeordnete Heike Kugler von der Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Es geht um sexuelle Gewalt bei Kindern, Frauen und auch Männern. Das beweist der runde Tisch Heimerziehung. Wir haben in letzter Zeit oft genug davon gehört. Wir haben hier einen sehr sensiblen Bereich, dem man nur beikommt, wenn man bei den Opfern ansetzt und nicht bei den Tätern. Normalerweise wird über die Täter ermittelt. Die Opfer schweigen in der Regel. Von daher muss man dort ansetzen, wo jemand das Schweigen brechen muss.

Opfer müssen geschützt werden. Bei der Aufarbeitung erlittener Straftaten - zum Beispiel Misshandlungen - muss ihnen geholfen werden. Der Weg zum Arzt fällt vielen leichter als der Weg zu einer Institution Polizei, die fremd ist und die man vermeiden möchte. „Man“ meint Frauen, Männer und auch Kinder. Die Kontakte werden zum Teil in den Schulen zum Lehrer - dieser schaltet sich ein - oder zu den Jugendämtern geschaffen.

Eine noch weitgehend verbreitete Tabuisierung erschwert die Ermittlungen. Die Opfer brauchen unsere Unterstützung. Dort müssen wir anfangen, denn die Täter dürfen nicht davonkommen. Darin sind wir

uns alle einig. Der vorliegende Antrag ist ein Schritt in die richtige Richtung. Dies belegen unter anderem Petitionen, die von Missbrauchsopfern eingebracht wurden. Im Eingabenausschuss haben wir Petitionen, bei denen leider viel zu spät interveniert worden ist, sodass man trotz 30-jähriger Rückgriffmöglichkeit nicht mehr eruieren kann, was wirklich passiert ist. Von daher ist dringender Handlungsbedarf gegeben. Wir unterstützen daher den Antrag und hoffen, dass sich möglichst schnell etwas tut. - Vielen Dank.

(Beifall bei den Oppositionsfraktionen.)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Kugler. - Das Wort hat nun der Abgeordnete Andreas Augustin von der Fraktion DIE PIRATEN.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich danke vor allem den Vorrednerinnen für die vielen Ausführungen. Das ermöglicht es mir, einer Bitte des Kollegen Heinz Bierbaum nachzukommen und mich kurz zu fassen.

(Heiterkeit.)

Ich habe dem tatsächlich nur noch zwei Dinge hinzuzufügen. Es bringt nichts, wenn ich jetzt alles noch einmal sozusagen wiederkäue. - Zum einen möchte ich gerade im Vergleich zu Schleswig-Holstein herausstellen, wie gut es hier vom Verfahren her gelaufen ist. In Schleswig-Holstein gab es einen sehr ähnlichen Antrag; dort wurde er von den PIRATEN und der CDU gestellt. Die Dänen-Ampel hat einen Abänderungsantrag ohne wirklich erkennbaren Inhalt gestellt, um - das unterstelle ich so - irgendwie auch etwas dazu gesagt zu haben. Deswegen bin ich mit der Lösung, die wir hier gefunden haben - alle fünf Fraktionen bringen den Antrag zusammen ein - sehr viel zufriedener.

(Beifall bei den Oppositionsfraktionen.)

Umgekehrt ist es ja nicht der gleiche Antrag. Ursprünglich gab es den Antrag von GRÜNEN und uns, der unter Tagesordnungspunkt 10 geführt wird. Im Vergleich zu diesem Antrag sind leider ein paar sehr konkrete Forderungen herausgefallen, bei denen ich nicht verstehe, warum dies so ist. So stand im ursprünglichen Antrag drin: Es sind sowohl täteridentifizierende Spuren, Abstriche, DNA-Spuren als auch solche Spuren zu sichern und zu dokumentieren, die Gewaltausübung belegen. Warum das im endgültigen Antrag nicht mehr steht, weiß ich nicht. Das finde ich schade. Aber da die Grundrichtung des Antrags das auf jeden Fall abdeckt, ist es kein Problem. Damit bin ich voll einverstanden. Deshalb ermöglichen es mir die umfangreichen Vorreden,

(Abg. Zieder-Ripplinger (SPD) )

mich an dieser Stelle kurz zu fassen. - Ich danke Ihnen.