Es ist gleichzeitig eine Kompensation für die wegfallenden Grenzkontrollen zu Polen und Tschechien. Eine Datenspeicherung erfolgt nur bei einem Treffer in einer Fahndungsdatei, sodass das Recht auf Eingriff in informationelle Selbstbestimmung auf wenige, und zwar gewollte Fälle eingeschränkt bleibt.
Meine Damen und Herren! Über meine Vorschläge zum Schutz von Opfern vor Sexualstraftätern habe ich in der Vergangenheit mehrfach gesprochen. Ich erspare es mir,
Ich kann Ihnen versichern, dass wir bei unseren Maßnahmen grundsätzlich mit Augenmaß vorgehen und erforderliche Eingriffe in persönliche Rechte auf ein Mindestmaß beschränken. Es kommt darauf an, sowohl der persönlichen Freiheit als auch der Sicherheit für den Einzelnen und die Allgemeinheit zur optimalen Wirksamkeit zu verhelfen. Dies ist das Kennzeichen eines freiheitlichdemokratischen Rechtsstaates. Hieran haben sich auch die Eingriffsbefugnisse des Staates zu orientieren. Darauf ist die Sicherheitspolitik der Sächsischen Staatsregierung ausgerichtet.
Ich schlage Ihnen vor, an dieser Stelle die Mittagspause einzulegen. Wir treffen uns 13:15 Uhr wieder.
Diese Fragen wurden auch der Staatsregierung übermittelt, gleichzeitig ist Ihnen die Reihenfolge der Behandlung der eingereichten Fragen bekannt gemacht worden.
Das Thema meiner Fragen bezieht sich auf den Beauftragten des Regierungspräsidiums Dresden für Interessenvertretung im Braunkohlenabbauverfahren.
Nach dem seit Mai 1994 verbindlichen Braunkohlenplan Nochten sind Teile der Gemeinde Schleife (Rohne- Ausbau) und der Gemeinde Trebendorf-Hinterberg in naher Zukunft von der Abbaggerung (Devastierung) bedroht. Nicht wenige Bürgerinnen und Bürger sorbischer Volkszugehörigkeit werden davon betroffen sein. Zu der vom Regierungspräsidium Dresden mit der Aufgabe betrauten Person, die betroffenen Einwohner und Gemeinden bei der Wahrnehmung ihrer Interessen und Rechte im Falle der Inanspruchnahme der Grundstücke bzw. Gemeindeteile für den Braunkohlenabbau zu unterstützen, richte ich die folgenden Fragen an die Staatsregierung:
1. Welche fachlichen und sachlichen Entscheidungsgründe gaben den Ausschlag dafür, gerade diese Person mit der Aufgabe der Interessenvertretung zu betrauen?
2. Welche Aufgaben und Handlungsvollmachten sind ihr in ihrer Eigenschaft als Rechtsbeistand der Einwohner und Gemeinden konkret gestellt bzw. eingeräumt worden?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Roth, zu den Fragen kann ich keine Stellung nehmen, da kein Beschäftigter zum Beauftragten des Regierungspräsidiums Dresden für die Interessenvertretung im Braunkohlenabbauverfahren benannt wurde.
Dann können Sie mir bestimmt sagen, wer benannt wurde und durch wen. Wenn es kein Mitarbeiter des Regierungspräsidiums ist, so wie man vor Ort erfährt, dann steht den Gemeinden bzw. den Einwohnern eine Interessenvertretung als Rechtsbeistand zu. Können Sie mir sagen, wer das ist?
Mir ist keine Person bekannt. Ich werde Ihre Frage zum Anlass nehmen, über das Regierungspräsidium zu erfra
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Meine Frage betrifft die personelle Situation im medizinischen Bereich im Freistaat Sachsen.
Mitteldeutschland und damit auch dem Freistaat Sachsen droht zukünftig ein Mangel an ausgebildetem fachärztlichem Personal. Nach Aussagen des Ärztesprechers des Universitätsklinikums Rostock, Tim Rehders, wird „ein Massenexodus von Ärzten in die Westländer und ins Ausland“ erwartet. Ursache dafür seien geringe Verdienstmöglichkeiten und schlechte Arbeitsbedingungen in vielen mitteldeutschen Kliniken.
1. Welche Aussage kann die Staatsregierung über die Abwanderung von qualifizierten Ärzten, spezifiziert nach Fachbereichen, aus dem Freistaat Sachsen im Zeitraum der letzten fünf Jahre treffen?
2. Wie sieht die Staatsregierung langfristig die ärztliche Versorgung im Freistaat Sachsen insbesondere in ländlichen Regionen vor allem im fachärztlichen Bereich unter dem Aspekt beruflicher Perspektiven und angemessener Arbeitsbedingungen gesichert?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Sehr geehrter Herr Petzold, zur ersten Frage nehme ich wie folgt Stellung.
Über die Wanderung von Ärzten gibt es bekanntlich keine amtliche Statistik. Die Sächsische Landesärztekammer veröffentlichte jedoch in der jährlich erscheinenden Ärztestatistik auch Zahlen über die Zu- und Abwanderung von Ärzten. Danach sind in den Jahren von 2002 bis 2006 insgesamt 387 Ärzte ins Ausland abgewandert und 575 Ärzte zugewandert. Nähere Angaben zu den betroffe
nen Fachrichtungen können nicht gemacht werden. Die Wanderungsstatistik der Sächsischen Landesärztekammer zeigt in Bezug auf die Zu- und Abwanderung in die alten Bundesländer jedoch insgesamt eine positive Wanderungsbilanz und belegt damit die Attraktivität des Standorts Sachsen.
Zur zweiten Frage. Zur Sicherung angemessener Arbeitsbedingungen zählt vor allen Dingen eine angemessene Vergütung der niedergelassenen Ärzte. Ihnen ist bekannt, dass sich der Freistaat Sachsen im Gesetzgebungsverfahren intensiv darum bemüht hat, dass die Reform der ärztlichen Honorierung sofort und nicht wie im Gesetz vorgesehen erst im Jahre 2009 erfolgt. Die in der Gesundheitsreform vorgesehene Reform der ärztlichen Vergütung wird nach Ansicht der Staatsregierung zwar vom Inhalt her den Standortnachteil der neuen Länder weitgehend beseitigen, eine sofortige Änderung wäre aber sicherlich besser gewesen. Unsere Position wurde jedoch im Gesetzgebungsverfahren – wie von mir dem Hohen Haus schon vorgetragen – leider nicht berücksichtigt. Nunmehr besteht lediglich die Möglichkeit, Nachteile des ländlichen Raumes durch die Gewährung von Sicherstellungszuschlägen auszugleichen. Auch dort gibt es eine gewisse Öffnungsklausel im Gesetz.
Insofern kann man den Versorgungsbereichen nur helfen, indem man rechtzeitig, wenn eine Unterversorgung absehbar ist, diese Hilfeleistung anbietet.
1. Plant das Sächsische Staatsministerium für Kultus derzeit eine Überarbeitung der Förderrichtlinie Schulhausbau? Wenn ja, mit welchen Inhalten?
2. Sollen gemäß einer neuen Förderrichtlinie Schulhausbau nur noch Zuwendungen vergeben werden, wenn die Schulen die Richtwerte zur Klassenbildung gemäß der Schulnetzplanungsverordnung erfüllen?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Abg. Herbst, Sie sind wie immer gut informiert. Ich könnte im Prinzip beide Fragen mit Ja beantworten, möchte es aber ein wenig ausführen.
Die Förderrichtlinie zur Gewährung von zweckgebundenen Zuwendungen für investive Maßnahmen auf dem Gebiet des Schulhausbaus wird derzeit überarbeitet. Gründe dafür sind insbesondere der Übergang der Zuständigkeit für den Schulhausbau von den Regierungsprä
sidien auf die Sächsische Aufbaubank, die Neustrukturierung des Geschäftsbereiches des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus sowie die beabsichtigte Förderung der allgemeinbildenden Schulen aus EU-Mitteln.
Voraussetzung für den verantwortungsvollen Umgang mit Steuergeldern ist zweifellos die Verknüpfung einer Bewilligung baulicher Maßnahmen mit einem stabilen Schulnetz. Dafür haben wir Sorge zu tragen. Soweit zur Antwort, Herr Abgeordneter.