Protokoll der Sitzung vom 02.03.2006

10. Saugrabenweg als Schotterweg - 1 km lang;

11. Ihlefeldchaussee als Schotterweg wie auch teilweise Teerstraße mit einer Länge von 3,5 km.

Zu Frage 2: Der Dachsbergweg ist ein aus forstwirtschaftlichen Gründen kurz vor der Ausweisung des Nationalparks von dem damaligen Bundesforstamt gebauter LKW-befahrbarer geschotterter Wirtschaftsweg. In unmittelbarer Nähe von diesem verlaufen fünf befestigte Forstwege, teilweise im Abstand von weniger als einem Kilometer. Damit fehlen in diesem Teil des Nationalparks die ungestörten Bereiche. Da er darüber hinaus weder die kürzeste noch die einzige Verbindung von Mihla zum Nationalpark darstellt und ein ansonsten sensibles Waldgebiet durchläuft, wurde der Dachsbergweg zur Sicherung der ungestörten Entwicklung nicht in das Wegekonzept des Nationalparks aufgenommen. Kompromisse zugunsten der Schutzfunktion spielen hier eine wichtige Rolle und bedeuten im konkreten Fall die Entflechtung verschiedener Interessen.

Zu Frage 3: Ein ausgeschilderter Wanderpfad als Alternative zum Dachsbergweg ist in der Wegekonzeption enthalten. Die Realisierung soll 2006 auf alle Fälle vor einem Rückbau des Dachsbergweges erfolgen.

Zu Frage 4: Stellungnahmen der Kommunen haben einen sehr hohen Stellenwert für die Entscheidung der Nationalparkverwaltung und werden auch wieder bei der Fortschreibung des Pflege- und Entwicklungsplans berücksichtigt.

Gibt es nach der umfassenden Erläuterung noch Nachfragen? Bitte, Abgeordnete Doht.

Ich danke Ihnen für die umfassende Erläuterung. Ist es denn möglich, dass Sie uns die einzelnen Wege, die zurückgebaut werden können, zukommen lassen? Wir haben es dann vielleicht schneller als das Protokoll der Plenarsitzung.

Aber selbstverständlich.

Gibt es weitere Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Dann rufe ich die nächste Mündliche Anfrage des Abgeordneten Lemke, Linkspartei.PDS, in Drucksache 4/1663 auf.

Notlandung auf dem Flughafen Erfurt?

Am 5. Februar 2006 wurden Bewohner der Brühler Vorstadt in Erfurt von ungewöhnlichen Geräuschen aus dem Luftraum aufgeschreckt, und was sie dann sahen, ließ Angst in ihnen aufkommen. Eine Maschine der Lufthansa befand sich im Anflug auf den Erfurter Flughafen. Die Geräusche der Maschine und deren ungewöhnliche Schräglage ließen den Verdacht aufkommen, dass es sich um eine Notlandung handeln könnte. Der Landeanflug wurde aus Richtung der Stadt Erfurt durchgeführt.

Ich frage die Landesregierung:

1. Handelte es sich bei dem am 5. Februar 2006 beobachteten Vorgang um eine Notlandung, und wenn ja, welche Gründe gab es dafür?

2. Welche Gefahr bestand für die Bewohner im Anflugbereich im konkreten Fall und wie beurteilt die Landesregierung das Gefahrenpotenzial im Eventualfall?

3. Gab es seit 1990 Notlandungen bzw. Störungen bei Starts und Landungen auf dem Erfurter Flugha

fen, und wenn ja, dann bitte Datum und Ursache für das Ereignis benennen?

4. Gab es auf Thüringer Verkehrslandeplätzen seit 1990 Notlandungen, wenn ja, wann, was waren es für Flugzeuge, was waren die Gründe und wurden dabei Personen getötet bzw. verletzt?

Es antwortet Minister Trautvetter.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Nein.

Zu Frage 2: Es bestand keine Gefährdung. Die Geräusche, die den Anwohnern aufgefallen sind, stammen von einem ausklappbaren Notstromaggregat, dessen Funktion bei diesem Flug planmäßig getestet wurde.

Zu Fragen 3 und 4, die ich zusammen beantworte: Der Begriff „Notlandung“ bzw. „Notlandungsversuch“ wird zumeist für solche Landungen benutzt, die wegen Ausfall des einzigen Triebwerks außerhalb von Flugplätzen durchgeführt werden. Diese gehören zu den von der Bundesanstalt für Flugunfalluntersuchungen erfassten meldepflichtigen schweren Störungen. In der Regel liegt bei diesen Störungen ein schwerer Sachschaden am Luftfahrzeug oder ein Personenschaden vor. Die Art der Störung reicht von der Knöchelfraktur eines Fallschirmspringers oder Ballonfahrers bei einer harten Landung bis zum Absturz von Flugzeugen mit Todesfolge. Der Begriff „Notlandung“ wird bei diesen Störungen selten verwendet. Darüber hinaus gibt es für deutsche Luftfahrtunternehmen meldepflichtige Betriebsstörungen, die dem Luftfahrtbundesamt zu melden sind. Hierzu zählt z.B. der Ausfall eines von mehreren Triebwerken. Da bei einem solchen Triebwerksausfall im Normalfall der Flug routinemäßig fortgesetzt werden kann, handelt es sich hierbei nicht um eine schwere Störung. Über diese Art von Störungen liegt keine Statistik für Thüringer Flugplätze vor und seit Oktober 1990 wurden in Thüringen 185 schwere Störungen erfasst. Auf Wunsch kann die Liste eingesehen werden.

Gibt es Nachfragen? Abgeordneter Lemke, bitte.

Erst einmal vielen Dank, Herr Minister, aber zu Frage 2 sind Sie die Beantwortung der Teilfrage „... wie beurteilt die Landesregierung das Gefahrenpotenzial im Eventualfall?“ schuldig geblieben.

Das Gefahrenpotenzial besteht in dem normalen Gefahrenpotenzial bei Betriebsgefahr für Luftverkehr.

Gibt es weitere Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Dann rufe ich die nächste Mündliche Anfrage, eine des Abgeordneten Blechschmidt, Linkspartei.PDS, in Drucksache 4/1671 auf.

Gebäudenutzung Gerichtsstandort Mühlhausen

Mit der Entscheidung, den Landgerichtsstandort Mühlhausen zu erhalten, ist eine räumliche Veränderung innerhalb der Stadt Mühlhausen notwendig geworden. Dabei werden landeseigene Liegenschaften freigezogen und Gebäude durch das Landgericht angemietet.

Gleichzeitig sind im Rahmen der Diskussion zum Landeshaushalt 2006/2007 im Kapitel 18 05 Titel 712 03 schon getätigte Ausgaben in Höhe von 1.896.925 € ausgewiesen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Gibt es schon konkrete „Umzugstermine“ bzw. Zeitpläne zu den räumlichen Veränderungen des Landgerichts in der Stadt Mühlhausen?

2. Gibt es Nachnutzer oder Nachnutzungskonzeptionen des Ministeriums für das bisherige Landgerichtsgebäude?

3. Wie stellen sich die Ausgaben im oben genannten Kapitel 18 05 Titel 712 03 im Konkreten dar?

4. Sind die Ausgaben unwiederbringlich für den Landeshaushalt oder sind Rückführungen möglich?

Es antwortet Minister Schliemann.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die Anfrage beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Das Landgericht wird Anfang April in die neue Immobilie umziehen. Gerichtsverhandlungen werden allerdings voraussichtlich bis Ende Juni noch im alten Landgerichtsgebäude stattfinden. Das künftige Gerichtssaalgebäude kann erst Anfang Juli 2006 bezogen werden.

Zu Frage 2: Die anschließende Verwendung des bisherigen Gebäudes des Landgerichts wird derzeit geprüft.

Zu Frage 3: Ich möchte zunächst klarstellen, es ging ja nicht nur um das Landgericht, sondern um die Unterbringung von Staatsanwaltschaft und Landgericht und die ursprüngliche Idee war, hierfür ein Justizzentrum zu bauen. Darauf bezogen sich dann erhebliche Planungen und Planungskosten. Dafür mussten Vorarbeiten geleistet werden. Die von Ihnen, sehr geehrter Herr Abgeordneter Blechschmidt, angesprochenen so genannten Ausgaben im Kapitel 18 05 Titel 712 03 sind haushaltstechnisch keine Ausgaben, sondern eine Umbuchung, und zwar eine Umbuchung in Kapitel 18 05 Titel 758 01 - Vorarbeitskosten. Dies ist deswegen nötig und der Haushaltsklarheit geschuldet, weil diese Pläne, ein Justizzentrum zu bauen, nicht weiter verfolgt werden konnten.

Zu Frage 4: Die Ausgaben können nicht zurückgefordert werden.

Gibt es Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Dann rufe ich die nächste Mündliche Anfrage auf, Abgeordneter Dr. Pidde, SPD-Fraktion, in Drucksache 4/1679.

Mittelzuweisungen für Musikschulen

Mit Beschlussfassung des Landeshaushalts 2006 wurden die Mittel für Zuschüsse an Musikschulen um weitere 360.000 € gekürzt. Bisher liegt dem Landkreis Gotha noch kein Bescheid über die Höhe der Landesmittel für das Haushaltsjahr 2006 vor.

Ich frage die Landesregierung:

1. Ist der Landkreis Gotha eine Ausnahme oder wurden generell noch keine Bescheide über Landeszuwendungen für Musikschulen verschickt, und wenn ja, weshalb nicht?

2. Wann können die Träger der Musikschulen (bzw. kann der Landkreis Gotha) mit den Bescheiden für das Haushaltsjahr 2006 rechnen?

3. Mit welchem Zuschuss kann der Landkreis Gotha im Jahr 2006 rechnen? Wie hoch waren die Zuschüsse an den Landkreis Gotha jeweils in den Jahren 2003, 2004 und 2005?

Es antwortet Minister Prof. Dr. Goebel.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Mündliche Anfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Pidde beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Bewilligungsbescheide wurden noch nicht erstellt. Es galt zunächst, den Beschluss zum Haushaltsplan 2006 und den Eingang des Haushaltsführungserlasses abzuwarten. Mit Schreiben vom 7. Februar 2006 wurden zwischenzeitlich die Träger der Musikschulen in Thüringen über die jeweils vorgesehene Höhe der zweckgebundenen Zuweisungen informiert und um Übersendung einer entsprechenden Finanzierungsplanung gebeten. Auf der Grundlage dieser Finanzierungsplanung erfolgt dann der Bewilligungsbescheid.

Zu Frage 2: Sobald die Träger der Musikschulen ihre Finanzplanung eingereicht haben.