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Obschon zu dieser Beratung noch keine Synopse des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes vorlag, erarbeitete der Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft im Ergebnis der Beratung eine vorläufige Beschlussempfehlung an den mitberatenden Ausschuss für Inneres und Sport, die mit 6 : 0 : 4 Stimmen beschlossen wurde. Darin bat der Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft den Ausschuss für Inneres und Sport, sich mit dem Gesetzentwurf zu befassen und dem federführenden Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft eine Beschlussempfehlung zuzuleiten.

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Nun zum Einzelplan 06 - Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft - Wissenschaft und Forschung. Neben der Beschlussempfehlung des mitberatenden Ausschusses für Wissenschaft und Wirtschaft gab es mehrere Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen, der Fraktion DIE LINKE und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Ein Großteil der Veränderungen wurde erst in der Bereinigungssitzung vorgenommen.

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Auch zu Einzelplan 06 - Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft - Bereich Wissenschaft und Forschung - gab es neben der Beschlussempfehlung des mitberatenden Ausschusses für Wissenschaft und Wirtschaft Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen sowie der Fraktion DIE LINKE und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

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Einzelplan 06 - Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft - Bereich Wissenschaft und Forschung. Der Einzelplan 06 wurde im Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft in der 40. Sitzung beraten und bei sechs Für- und vier Gegenstimmen dem Ausschuss für Finanzen mit Änderungen zur Annahme empfohlen.

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Der Einzelplan 06, der Bereich Wissenschaft und Forschung des Ministeriums für Wissenschaft und Wirtschaft, wurde vom Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft am 3. Juli 2015 vorberaten und zur unveränderten Annahme dem Ausschuss für Finanzen empfohlen.

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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In seiner 36. Sitzung am 10. März dieses Jahres hat der Landtag die Anträge zur federführenden Beratung in den Ausschuß für Bildung und Wissenschaft und zur Mitberatung in den Ausschuß für Gleichstellung, Kinder, Jugend und Sport überwiesen. Der Ausschuß für Bildung und Wissenschaft hat sich dann in seiner 35. Sitzung am 22. März 2000 den beiden Anträgen zugewandt. Dabei ging es allerdings weniger um die inhaltliche Beratung als um eine Beratung darüber, wie mit den Anträgen umgegangen werden soll.

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft und Kunst zu dem Gesetzentwurf der Fraktion der CDU für ein Gesetz zur Einführung von Studienbeiträgen an den Hochschulen des Landes und zur Änderung weiterer Vorschriften, Drucks. 16/5984 zu Drucks. 16/5747, lautet wie folgt: Der Ausschuss für Wissenschaft und Kunst empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung anzunehmen.

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Ich komme nun zur zweiten Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft und Kunst, Drucks. 16/5983. Der Ausschuss für Wissenschaft und Kunst empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung abzulehnen.

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Eine entsprechende Berichterstattung nahm das Kultusministerium im Rahmen der Beratung zum Einzelplan 07 des Entwurfes des Haushaltsgesetzes 2003 in der 10. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft am 18. Dezember 2002 vor. In der 14. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft am 26. Februar 2003 gab das Kultusministerium einen weiteren Bericht zu den Ergebnissen des Anschlusstarifvertrages und seinen Auswirkungen auf den Landeshaushalt 2003.

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In der abschließenden Beratung am 11. Januar 2006 sprach sich der Ausschuss für Bildung und Wissenschaft mit 6 : 5 : 0 Stimmen dafür aus, das Gesetz in der Fassung der vorläufigen Beschlussempfehlung zu verabschieden. Ich bitte Sie heute im Namen des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft darum, das ebenfalls zu tun. - Danke.

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Herzlichen Dank, Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte hier zunächst als Berichterstatterin des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung Bericht erstatten. Die Bürgerschaft hat im April das Zweite Hochschulreformgesetz in erster Lesung beschlossen und gemeinsam mit den Änderungsanträgen von CDU und FDP zur Beratung und Berichterstattung an den Ausschuss für Wissenschaft und Forschung überwiesen.

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Zweitens: „Eine Änderung des Artikels 91 b Absatz 2 Grundgesetz soll die Grundlage dafür legen, dass Bund und Länder zur Sicherstellung der Leistungsfähigkeit und der Weiterentwicklung des Bildungswesens und zur Förderung der Wissenschaft“ – also beider Bereiche, in Forschung und Lehre bei der Wissenschaft – „für gemeinsame Ziele auf der Basis von Vereinbarungen zusammenarbeiten können.“

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Zum Einzelplan 08 - Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft - Bereich Wirtschaft - gab es neben der Beschlussempfehlung des mitberatenden Ausschusses für Wissenschaft und Wirtschaft je zwei Änderungsanträge der Fraktion DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die mehrheitlich abgelehnt wurden. Es gab wenige Änderungen.

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Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nachdem der Landtag den Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft in der 13. Sitzung am 11. November 2011 beauftragt hat, sich mit dem Antrag der Linksfraktion zu befassen und eine Beschlussempfehlung vorzulegen, vereinbarte der Wirtschaftsausschuss eine Anhörung. Diese fand in der 7. Sitzung des Ausschusses für Wissenschaft und Wirtschaft am 2. Februar 2012 statt. Hierzu wurden der Wissenschaftsrat, Vertreterinnen und Vertreter der medizinischen Fakultäten, der Universitätsklinika und der Universitäten sowie zuständige Personalräte und Gewerkschaften eingeladen.

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Im Einzelplan 06 - Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft - Wissenschaft und Forschung - gab es eine eckwerteneutrale Umschichtung für das Jahr 2012 von den Zuweisungen zur MaxPlanck-Gesellschaft zur Titelgruppe 88 - Rahmenvereinbarung Forschung und Innovation - und hier zugunsten der medizinischen Fakultäten in Höhe von 1 040 000 €.

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Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drs. 6/132 wurde nach der ersten Beratung in der 6. Sitzung des Landtages am 7. Juli 2011 bereits an den Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft überwiesen. In dieser Sitzung verständigte sich der Ausschuss darauf, in der folgenden Sitzung am 20. Oktober 2011 eine Anhörung zu diesem Gesetzentwurf durchzuführen. Der Einladung zur Anhörung folgten die Landesrektorenkonferenz, Kanzler der Hochschulen, die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft und auch die Konferenz der Studierendenschaften in Sachsen-Anhalt. Herr Professor Kluth, Lehrstuhl für öffentliches Recht, legte eine schriftliche Stellungnahme vor.

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Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Bürgerschaft hat in ihrer Sitzung am 13. März 2013 das Gesetz zur Änderung des Bremischen Datenschutzgesetzes in erster Lesung beschlossen und an den Ausschuss für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit zur Beratung und Berichterstattung überwiesen. Der Ausschuss hat in seiner Sitzung am 4. April 2013 über dieses Gesetz beraten. Bei der Änderung des Gesetzes geht es darum, die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Datenverarbeitung in oder aus gemeinsamen Daten oder verbundenen automatisierten Daten zu regeln. Das Bremische Datenschutzgesetz enthält hierzu bisher keine Regelungen, diese sind aber dringend notwendig und geboten. Aktueller Anlass für die Ergänzung des Bremischen Datenschutzgesetzes ist die vom Senat beschlossene Einführung einer zentralen Zuwendungsdatenbank in der bremischen Verwaltung. Der Ausschuss hat darüber nur sehr kurz beraten, er war sich auch über deren Notwendigkeit einig. In dem Sinne hat er auch die vorgeschlagene Änderung einstimmig befürwortet. Deshalb schlägt der Ausschuss für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit der Bürgerschaft vor und empfiehlt einstimmig, sich den Anmerkungen des Ausschusses anzuschließen und dem Gesetzentwurf zur Änderung des Bremischen Datenschutzgesetzes zuzustimmen.

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Der Ausschuss führte in der 14. Sitzung am 6. September 2012 eine Anhörung zu diesem Gesetzentwurf durch, zu der Vertreter von Ver.di, der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, je eine Vertretung des Studierendenrates und des Freien Zusammenschlusses von Studentinnenschaften, der Hauptpersonalrat beim Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft sowie der Präsident der Landesrektorenkonferenz eingeladen worden waren.

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Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft beschloss in der 24. Sitzung am 29. August 2013 mit 7 : 0 : 3 Stimmen, dem Landtag die vorläufige Beschlussempfehlung ohne Änderung zur Annahme zu empfehlen. Eine entsprechende Beschlussempfehlung liegt Ihnen in der Drs. 6/2375 vor. Im Namen des Ausschusses für Wissenschaft und Wirtschaft bitte ich Sie, dieser zuzustimmen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

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Der Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft beriet erstmals in der 21. Sitzung am 23. Mai 2013 über den Antrag. Von den regierungstragenden Fraktionen wurde ein Vorschlag für eine vorläufige Beschlussempfehlung vorgelegt, die darauf abzielt, das Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft zu bitten, im Rahmen der bevorstehenden Haushaltsverhandlungen die Fortführung der Graduiertenförderung in Sachsen-Anhalt sicherzustellen. Diesem Vorschlag folgte der Ausschuss mit 7 : 0 : 3 Stimmen.

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Zum Einzelplan 08 - Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft - Bereich Wirtschaft - lagen neben der Beschlussempfehlung des mitberatenden Ausschusses für Wissenschaft und Wirtschaft Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen vor, die natürlich alle beschlossen worden sind. Die Änderungsanträge der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wurden mehrheitlich abgelehnt.

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Zu dieser Beratung am 6. Mai 2014 lag dem Ausschuss in der Vorlage 31 eine mit dem Landesbeauftragten für den Datenschutz und dem Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft abgestimmte Synopse des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes vom 28. April 2014 vor. Darin fanden auch die in der 33. Sitzung des Ausschusses für Wissenschaft und Wirtschaft erarbeiteten und beschlossenen Änderungen Berücksichtigung. Die Beratung erfolgte auf der Grundlage der in der überarbeiteten Synopse dargestellten Empfehlungen.

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Die soeben bereits erwähnte abschließende Beratung im Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft erfolgte in der 37. Sitzung am 10. Juli 2014. Zu dieser Beratung lag dem Ausschuss in der Vorlage 20 eine überarbeitete Synopse des GBD vom 4. Juli 2014 vor, in der Vorschläge zur Anpassung des Landesrechts enthalten sind, welche der Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft in seiner Sitzung am 22. Mai vom GBD erbeten hatte.

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Da die Landesregierung das Energiekonzept am 8. April 2014 beschlossen hat, kam der Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft in der 33. Sitzung am 10. April 2014 überein, sich in der 35. Sitzung am 22. Mai 2014 erneut mit dem Thema zu befassen. Zur Beratung lagen dem Ausschuss ein schriftlicher Bericht des Ministeriums für Wissenschaft und Wirtschaft sowie ein Beschlussvorschlag der Koalitionsfraktionen vor.

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Zu Einzelplan 08 - Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft - Bereich Wirtschaft. Der Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft hat in der 40. Sitzung über den Einzelplan 08 beraten und ihn dem Ausschuss für Finanzen in geänderter Fassung mit sechs Fürstimmen bei vier Gegenstimmen zur Annahme empfohlen.

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Der mitberatende Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft hat sich in der 41. Sitzung am 27. November 2014 mit dem Gesetzentwurf und der vorläufigen Beschlussempfehlung befasst. Dazu lag ihm auch ein Beschlussvorschlag der Fraktionen der CDU und der SPD vor, der die unveränderte Annahme des Gesetzentwurfs beinhaltete. Im Ergebnis seiner Beratung schloss sich auch der Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft mit einem Abstimmungsergebnis von 8 : 3 : 0 Stimmen der vorläufigen Beschlussempfehlung an.

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Der Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft befasste sich erstmals in der 31. Sitzung am 13. Februar 2014 mit dem Antrag. Zu dieser Beratung lag dem Ausschuss ein Schreiben des Ministeriums für Wissenschaft und Wirtschaft vor.

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Zu dieser Beratung lag dem Ausschuss ein Bericht des Ministeriums für Wissenschaft und Wirtschaft zum Stand der Hochschulstrukturplanung vom 7. Juli 2014 vor. Im Ergebnis dieser Beratung kam der Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft überein, sich in einer der nächsten Sitzungen erneut mit dem Thema zu befassen.

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Schließlich befasste sich der Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft in der 43. Sitzung am 12. Februar 2015 erneut mit dem Antrag und erarbeitete die Ihnen in der Drs. 6/3814 vorliegende Beschlussempfehlung, welche mit 7 : 4 : 0 Stimmen beschlossen wurde. Darin empfiehlt der Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft, den Antrag abzulehnen.

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Der Einzelplan 08, Bereich Wirtschaft des Ministeriums für Wissenschaft und Wirtschaft, wurde am 3. Juli 2015 vom Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft vorberaten und dem Ausschuss für Finanzen zur unveränderten Annahme empfohlen.

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Der Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft befasste sich in der 49. Sitzung am 3. September 2015 mit dem Antrag sowie der vorläufigen Beschlussempfehlung. Im Ergebnis der Beratung schloss sich auch der Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft einstimmig der vorläufigen Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung und Kultur an.