Die UN-Konvention hat unter anderem damit gebrochen, dass es persönliches Schicksal sei, eine Behinderung zu haben. Sie stellt klar: Die Behinderung besteht in erster Linie in der Wechselwirkung zwischen den Beeinträchtigungen behinderter Menschen und den Barrieren in der Gesellschaft. Dies bedeutet nicht mehr und nicht weniger als: Wir haben Einfluss auf diese Barrieren in der Gesellschaft. Es steht in unserer Macht, sie einzuschränken, zu minimieren bzw. sie erst gar nicht zuzulassen. Dies ist unser aller Auftrag.
Das Zweite ist, das biopsychosoziale Modell von Behinderungen der Weltgesundheitsorganisation beinhaltet gerade, dass Behinderung nicht auf der Seite des Betroffenen allein entsteht, sondern aus dem gemeinsamen Leben des Individuums mit der Gesellschaft und daraus diese Interaktion von Behinderung, also persönlicher Einschränkung von Fähigkeiten, und gesellschaftlichen Barrieren.
weiß, sie ist schwer zu verstehen. Es gibt keinen Konsens, dass wir ein Sondervermögen bilden, damit Sie sehen, wie die Einnahmen auch ausgegeben werden, damit Sie das immer nachverfolgen können. Deswegen müssen wir uns mit dem Haushalt behelfen. Aber was nicht wahr ist, ist, dass wir das Geld nicht für Arbeit, für Menschen mit Behinderung einsetzen. Wir haben das Programm von 5 Mio. € noch einmal aufgestockt, noch einmal 5 Mio. € in die Hand genommen. Wir sind gemeinsam mit den Integrationsstellen auf der Suche, dass wir Arbeitsplätze finden, denn das eigentliche Problem ist nicht, dass wir das Geld nicht ausgeben wollen, sondern dass es keinerlei geeignete Möglichkeiten über das Maß, was wir jetzt haben, hinaus gibt, dass Menschen mit Behinderung in Betrieben, also bei der Wirtschaft angestellt werden - wir werben weiter dafür. Wir machen auch Öffentlichkeitsarbeit in dem Bereich. Ich denke, das ist auch ganz wichtig. Aber es ist nicht richtig, dass wir an der Stelle nichts tun. Wenn die Modalitäten für die Ausgleichsabgaben Bund mal geändert werden, dann können wir auch andere Sachen tun. Also ich bin mit Ihnen einig, dass wir an der Stelle Veränderungen vornehmen müssen, weil wir mit den Instrumenten, die uns möglich sind momentan, nicht so weit kommen, wie wir das gemeinsam wollen.
Zu begrüßen in diesem Zusammenhang ist, dass klargestellt wurde, dass die Verantwortung für die berufl iche Rehabilitation, auf die Menschen mit Behinderung einen Rechtsanspruch haben, eindeutig bei der Bundesagentur angesiedelt wurde. Es müssen aber auch die erforderlichen Finanzmittel mit der Festlegung des Zweckes der berufl ichen Rehabilitation bereitgestellt werden, damit hier geplant werden kann, sonst geraten die Menschen mit Behinderung wegen der erforderlichen kostenintensiven Maßnahmen, die sie brauchen, in der Planung der Arbeitsagenturen wieder ans Ende der rein betriebswirtschaftlichen Prioritätenliste. Und so könnte man noch viele weitere Problemfelder benennen, die der Verbesserung bedürfen, aber sie liegen im Bereich der aktiven Förderung. Mit einer Anhebung der reinen Regelleistungen macht man es sich hier, glaube ich, zu einfach.
Kollege Hans-Ulrich Pfaffmann aus dem Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport berichtet, dass die größeren Änderungen im Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetz wie auch im Schulfinanzierungsgesetz Mitte 2010 von zahlreichen Petitionen begleitet wurden. Im Vordergrund standen Proteste gegen die Umgestaltung bei der Gründung und Finanzierung von Privatschulen. Teile der Argumente - immerhin wurden im Gesetzgebungsverfahren aufgegriffen und haben zu Verbesserungen geführt. Die Schnittstellensituation von G 8 und G 9 - ich weiß, das ist angesichts der tatsächlichen Probleme etwas harmlos ausgedrückt - und das verkürzte Schuljahr für die G-9Schüler führten zu zahlreichen Eingaben von besorgten Eltern. Auch diese Petitionen konnten teilweise positiv erledigt werden. Es gab sogar eine Sammelpetition mit 104.000 Unterschriften. Respekt, diese Eingabe wäre für eine öffentliche Petition wunderbar geeignet gewesen. Seit Jahren sind im Bildungsausschuss auch Petitionen zum integrativen Unterricht und zur Aufnahme von Kindern mit Behinderung in die Regelschule ein wichtiges Thema. Die Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung macht es notwendig, das
Ein zweites Schwerpunktthema ist die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und die Inklusion. Seit März 2009 ist die UN-Behindertenrechtskonvention geltendes Recht, auch in Bayern. Sie verpflichtet Bund, Länder und die kommunale Ebene zur Umsetzung und geht weit über die schulische Inklusion hinaus. Die Experten haben im Landtag ein zum Teil vernichtendes Urteil über die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Bayern abgegeben. Die Konvention sieht vor, dass Menschen mit Behinderung wegen ihrer Behinderung nicht vom gesellschaftlichen Leben ausgeschlossen werden dürfen, sondern sie müssen gleichberechtigt mit anderen am gesamtgesellschaftlichen Leben teilhaben können.
Ich komme noch einmal zu den Haushaltsansätzen. Die Leistungen für Menschen mit Behinderung im Einzelplan 10 betrugen 2008 283 Millionen Euro, 2009 287 Millionen Euro, 2010 288 Millionen Euro. Sie betragen 2011, wenn der Haushalt so beschlossen wird, 290 Millionen Euro. Zusätzlich gab es aufgrund des Zukunftsinvestitionsgesetzes 2009 und 2010 17,8 bzw. 19,3 Millionen Euro ausschließlich für Investitionen zugunsten von Menschen mit Behinderung.
Der SPD-Antrag "Teilhabe von Menschen mit Behinderung" wirft dagegen Fragen auf, denn der berechtigte Zuschuss an die Landesarbeitsgemeinschaft für Menschen mit Behinderung soll über Mittelkürzungen bei den Hilfen für psychisch Kranke finanziert werden. Hier besteht Klärungsbedarf, was sich die SPD-Fraktion dabei denkt.
Wir sind einen Landesaktionsplan schuldig. Wir arbeiten zurzeit mit einer Staatsräte-Lenkungsgruppe daran und werden ihn der Bürgerschaft im nächsten Jahr vorlegen. Dieser Plan wird sehr konkrete Maßnahmen enthalten, wie das Leben von Menschen mit Behinderung in dieser Stadt verbessert werden kann. Wir bemühen uns sehr darum, dass der Gedanke der Inklusion eines der Leitmotive ist, die in politische Prozesse einfließen, weil es natürlich das politische Denken der öffentlichen Verwaltung durchziehen muss. Das ist kein Ressortprinzip, sondern es sind alle daran beteiligt, dass Menschen mit Behinderung ihren Alltag so gewöhnlich wie möglich gestalten können und wir ihnen so wenige Barrieren wie irgend möglich aufbauen.
An dieser Stelle ein Hinweis auf die heute stattgefundene ASMK. Hamburg hat dort einen Antrag eingebracht zur sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung von Menschen mit Behinderung, die aus den Werkstätten hinaus und in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis arbeiten wollen. Das ist ein wesentlicher Teil eines inklusiven Arbeitsmarktes. Dafür brauchen wir einen dauerhaften Lohnkostenzuschuss, sonst geht das nicht. Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe, die es dazu im letzten Jahr gab, hat nichts zustande gebracht. Deshalb haben wir diesen Antrag noch einmal eingebracht und uns auch mit 14:2 Stimmen durchsetzen können. Wir wollen alles dafür tun, dass Menschen mit Behinderung, die heute in einer Werkstatt für behinderte Menschen arbeiten, zumindest in einem kleinen Umfang der Zugang zum allgemeinen Arbeitsmarkt eröffnet wird. Ich hoffe, dass wir das in naher Zukunft mit ungefähr 100 Menschen modellhaft in Hamburg bewerkstelligen können. Das ist ein Ausdruck von praktizierter Inklusion am Arbeitsmarkt.
[Antrag der SPD-Fraktion: Haushaltsplan-Entwurf 2011/2012, Einzelplan 4 Hamburg 2020: Teilhabe von Menschen mit Behinderung – Stärkung der Selbstorganisation und Interessenvertretung von Menschen mit Behinderung – Drs 20/2168 –]
Nach intensiver Diagnostik erfolgt die gezielte individuelle Förderung mittels medizinischer Therapie, Physio-, Ergo-, Logotherapie und vieles mehr. Die Palette der Angebote ist hier sehr breit. Ein geeignetes Instrument hierzu ist, wie die Kollegin DmochSchweren auch schon gesagt hat, die interdisziplinäre Frühförderung als Komplexleistung für Kinder mit Behinderung oder für von Behinderung bedrohte Kinder. Umfang und Inhalt der Leistung zur Früherkennung und Frühförderung sind im SGB IX geregelt. Es ist also eine bundesgesetzliche Regelung, die im Jahr 2003 geschaffen wurde. Danach muss medizinische Rehabilitation und heilpädagogische Leistung als Komplexleistung erfolgen.
Ich will aber sagen, dass ich den Antrag der Regierungsfraktionen zur Frühförderung als einen wichtigen Schritt ansehe, Kinder mit Behinderung und solche, die von einer Behinderung bedroht sind, zu unterstützen. Ich halte diesen Antrag – das will ich sehr deutlich sagen – für sinnvoll.
Nun ist die Information entlang der Holzlandbahn auch nur durch automatische Hinweise gekennzeichnet. Eine liebliche Stimme lässt sich dort nicht mehr vernehmen. Das heißt also, auch die Reisenden wurden nicht auf die Probleme aufmerksam gemacht, wenn sich die angekündigte elektronische Fünf-Minuten-Verspätung auch im Nahverkehr auf vierzig erhöht hat. Wir werden also auch im Ausschuss und in diesem Landtag darüber nachdenken müssen, wie gehen wir mit den Bahnhöfen um, welche Bedingungen muten wir Reisenden zu? Sind sie überhaupt für Menschen mit einer Behinderung noch erreichbar? Ich erwähne wieder Göschwitz, dort ist kein Gleis mehr für einen Menschen mit Behinderung zu erklimmen. Deswegen fordern wir die Landesregierung auch auf, hier tätig zu werden, gemeinsam mit den Verantwortlichen der Bahn eine gründliche Analyse der Infrastruktur vorzunehmen, sie an ihre Aufgaben zu erinnern und gleichzeitig zu versuchen, ein Krisen- und Prioritätsmanagement in die Wege zu leiten
Zahlen dazu genannt, wie viele Menschen mit einer geistigen Behinderung statistisch gesehen allein in Bremen von einer Alkoholsucht betroffen sein könn ten. Demnach sind allein circa 80 Menschen bereits alkoholabhängig, und mindestens 125 Menschen mit einer geistigen Behinderung werden zusätzlich als alkoholsuchtgefährdet eingestuft. Alle anderen möglichen Süchte sind dort überhaupt noch nicht berücksichtigt.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir haben es eben schon gehört, behinderte Menschen haben seit der Anerkennung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland das gleiche Recht auf barrierefreie Teilhabe am gesellschaftlichen Leben wie Menschen ohne Behinderung. Jedem, der jetzt zuhört und denkt, dass ihn dieses Thema nicht betrifft, möchte ich zu bedenken geben, dass eine Behinderung durch einen Unfall oder eine Erkrankung von einen auf den anderen Tag für jeden von uns Wirklichkeit werden könnte. Spätestens aber mit den Alter stellen sich oft genug ungewollte Veränderungen ein, durch die man sich plötzlich fehl am Platz oder eben sogar ausgegrenzt fühlt.
Christa Stewens hat mit dem Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz in der Kinderbetreuung von vornherein das mit umgesetzt, was wir jetzt auch im schulischen Bereich nachvollziehen wollen, weil wir dort verwirklicht haben, dass das Kind im Mittelpunkt steht. Wenn das Kind eine Behinderung hat, ist es wichtig, für alles zu sorgen, was es bei seiner Behinderung braucht.
Ich komme zur Behindertenpolitik. Besonders erfreulich ist auch - ich denke, darin sind wir uns alle einig -, dass wir 2 Millionen Euro zusätzlich für ältere Menschen mit Behinderung zur Verfügung stellen können. Wir tun dies, weil die zunehmende Zahl an älteren Menschen mit Behinderung entsprechende konzeptionelle und bauliche Lösungen erfordert. Diese Menschen brauchen mehr Hilfe, sie brauchen mehr Pflege und sie brauchen mehr Unterstützung bei der Eingliederung. Ich denke, dafür haben wir nun den Weg geebnet.
Es besteht sicher Einigkeit darüber, dass Eltern mit Behinderung die notwendigen Hilfen zur Unterstützung ihrer erzieherischen Leistungen erhalten sollen. Es ist unstrittig, dass alle Kinder möglichst gleiche Entwicklungschancen erhalten sollten. Wenn diese durch die Behinderung der Eltern eingeschränkt sind oder drohen, davon eingeschränkt zu werden, muss man Eltern und Kinder unterstützen. Wünschenswert ist es, Hilfen möglichst unkompliziert zu beantragen und zu erhalten.
Weiteren Handlungsbedarf sehen wir insbesondere auch bei der Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt. Trotz stark sinkender Quote der Arbeitslosen bleibt die Zahl der arbeitslosen Menschen mit Behinderung fast gleichbleibend. Trotz zahlreicher, teilweise neuer Modelle der Elbewerkstätten und anderer Verbände ist das Ziel verfehlt, Menschen mit Behinderung aus den Werkstätten hinaus in den allgemeinen Arbeitsmarkt hineinzubringen.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich lasse mal die Teile weg, die bereits gesagt worden sind. Zwei Grundbemerkungen vorweg: Wir können feststellen, dass der Grundsatz der Selbstständigkeit und der Selbstbestimmung für Menschen mit einer Behinderung bisher nur ungenügend umgesetzt wird in Deutschland. Ich denke, wir können auch feststellen, dass die Großeinrichtungen der Sozialwirtschaft - und so nenne ich diese Träger immer gern, um klarzustellen, dass wir es mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit zu tun haben, wenn auch einer besonderen, nämlich einer sozialwirtschaftlichen Tätigkeit - umgebaut werden müssen, um diesen Grundsatz der Selbstständigkeit und Selbstbestimmung zu erreichen, und das auch in Thüringen. Auch da haben wir noch einen ganz schönen weiten Weg vor uns, denn das ist damit verbunden, dass möglicherweise ganze Bereiche, um nicht zu sagen, vielleicht sogar ganze Träger nicht mehr da sein werden, wenn es mal erreicht ist, zum Wohle - das betone ich ausdrücklich - der Menschen mit einer Behinderung und nicht, weil wir die Träger nicht wollen, ganz im Gegenteil, die sind sehr leistungsfähig und in der Regel auch sehr gut.
Am 26. März 2009 trat die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung in Deutschland in Kraft. Es handelt sich um einen völkerrechtlichen Vertrag, an den sich 85 Staaten binden. Dieser Vertrag soll bereits bestehende Menschenrechte gleichberechtigt für die Lebenssituation von Menschen mit Behinderung konkretisieren.
Politik der Rechte von Menschen mit Behinderung. Das Ziel ist die soziale Inklusion. Keiner von uns ist vollkommen, keiner makellos perfekt, ein jeder von uns ist in irgendeiner Weise eingeschränkter als viele andere. Menschen mit Behinderung bereichern die Gesellschaft mit ihren individuellen Facetten.
Die UN-Konvention ist ein klares Signal zur Stärkung der Rechte von Menschen mit Behinderung. Diese Konvention verpflichtet die Vertragsstaaten, eine andere Denkweise im Umgang mit den Belangen von Menschen mit Behinderung zu entwickeln.
Ich möchte ein paar Worte darüber verlieren, was die Behinderung an sich betrifft, weil ich glaube, man kann nicht einfach sagen: Behinderung ist das, was Barrierefreiheit ausmacht. Das ist ein Bestandteil der Behindertenarbeit. Bei der Barrierefreiheit geht es um die Beseitigung von Hindernissen, damit sich behinderte Menschen gleichermaßen am Leben beteiligen können wie nicht behinderte. Das ist ein Aspekt. Aber – das hatte ich vorhin
Meine Gedanken beim Durchlesen dieses auf 41 Seiten eng beschriebenen Berichts: Ich wusste aus den Gesprächen mit Eltern, geistig behinderten Menschen, Ärzten, Psychotherapeuten und auch aus der Erfahrung mit meinen eigenen geistig behinderten Kindern über Schwierigkeiten, Defizite und Unzulänglichkeiten in der medizinischen und psychotherapeutischen Behandlung, aber dies wurde von der aufgezeigten Realität übertroffen. Wir sprechen in diesem Bericht von circa 3 000 Bremerinnen und Bremern zwischen 18 und 60 Jahren, Menschen, bei denen eine geistige Behinderung diagnostiziert wird. Nicht erwähnt werden in diesem Bericht alle 0- bis 17-jährigen und alle über 60-jährigen Menschen mit geistiger Behinderung. Das bedeutet, dass die Zahl der geistig behinderten Menschen in Bremen insgesamt deutlich höher ist als 3 000, aber die Probleme in der Behandlung sind identisch, weil sie altersunabhängig sind.
Meine Damen und Herren, die Bitte um Berichtserstattung hatte die Zielsetzung, die Handlungsnotwendigkeiten und Handlungsmöglichkeiten zur Lebens- und Versorgungssituation von geistig behinderten Menschen mit zusätzlichen psychischen Erkrankungen für das Land Bremen erkennbar werden zu lassen. Da nicht auf Daten zur Häufigkeit von psychischen Erkrankungen bei Menschen mit geistiger Behinderung und zu ihrer Versorgung im Land Bremen zurückgegriffen werden konnte, hat die Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen Mitte des Jahres 2014 eine Fragebogenerhebung bei allen Leistungserbringern ambulanter und stationärer Wohnangebote für Menschen mit geistiger Behinderung in Bremen und Bremerhaven durchgeführt.
Die Probleme sind dabei vielfältig. So geht es beispielsweise in Einrichtungen für Menschen mit seelischer Behinderung um die Streitfrage des Personalschlüssels. An dieser Stelle ist ein deutlicher Abschlag im Vergleich zu Menschen mit geistiger Behinderung zu verzeichnen, der den tatsächlichen Bedarfen der Menschen überhaupt nicht gerecht wird.
Wie kann Inklusion in diesem genannten Sinne in Hamburg gelebt werden? Wir müssen lernen, die Welt so wahrzunehmen, wie es die Menschen mit Behinderung tun. Was bedeutet dies für die Praxis? In der Praxis soll es darauf hinauslaufen, dass in allen Politikfeldern, wie zum Beispiel Verkehr, Stadtentwicklung oder auch Kultur und Sport, das Handeln in Bezug auf seine Relevanz für die Inklusion von Menschen mit Behinderung mitbedacht und mitgeprüft wird.
Es braucht eigentlich gar kein Bekenntnis, denn die Konvention ist seit dem Jahr 2009 ohnehin geltendes Recht. Wir brauchen auch nicht schon wieder neue Beschlüsse zur Prüfung des Inklusionsgedankens, und wir müssen auch nicht lernen, die Welt so wahrzunehmen wie die Menschen mit Behinderung, Frau Jäck, denn Menschen mit Behinderung sind ebenso unterschiedlich in ihrer Wahrnehmung wie Sie und ich und alle anderen hier.
Es gibt einen Landesaktionsplan. Das ist ein Plan, den haben wir in Rheinland-Pfalz gemacht. Da steht drin, wie Menschen mit Behinderungen überall dabei sein können und wie sie überall mitmachen können. Diesen Plan wollen wir noch einmal besser machen, und dabei sollen alle mitmachen: Menschen mit Behinderung und Menschen ohne Behinderung.