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Wer möchte den Antrag der CDU-Fraktion ebenfalls an den Ausschuss für Justiz und Datenschutz überweisen? – Auch hier die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Auch das ist einstimmig überwiesen worden.

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Die Landesregierung kommt der Forderung der PIRATEN nach einer Stärkung des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz nach und erhöht seinen Stellenplan um eine E 14-Stelle und zwei E 13-Stellen.

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Fragen zu Kosten aus den Verträgen mit Privaten wurden mit dem Verweis auf Datenschutz nicht beantwortet, während bereitwillig die Daten von Tausenden von Bürgern an die Deutsche Bahn herausgegeben werden. Auf dieser Grundlage kann man kaum vom Parlament erwarten, dass es der Landesregierung freie Hand lässt. Wir können das Interesse der privaten Vertragspartner durchaus nachvollziehen, nicht an die Öffentlichkeit gelangen zu lassen, was sie vom Steuerzahler erhalten. In solchen Verträgen muss zukünftig aber bitte ausdrücklich klargestellt werden, dass diese Daten veröffentlicht werden können.

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Lassen Sie mich zum Schluss kommen. Auch kleine Schritte sind Schritte. Deshalb freut uns, dass die Landesregierung die im letzten Jahr von uns geforderten zusätzlichen Stellen beim unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz beschaffen will. Aber keine Sorge, bis zu einem gewissen Grad vertraue ich der Kompetenz einer Landesregierung, die noch im letzten Jahr 80.000 € für externe Gutachten benötigte, um Mautgebührenanträge für den Herrentunnel zu prüfen, dass sie in der Lage ist, einen Mindestlohn fernab von Wahlkampf und ohne Beteiligung der Gewerkschaften festzulegen.

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Zwölfter Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz für die Zeit vom 1. April 2013 bis 31. März 2015

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Unterrichtung Landesbeauftragter für den Datenschutz - Drs. 6/4812

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Zwölften Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz für die Zeit vom 1. April 2013 bis 31. März 2015 (Drs. 6/4812)

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Vielen Dank. - Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Sachsen-Anhalt hat gemäß § 22 Abs. 4a Satz 1 des Datenschutzgesetzes Sachsen-Anhalt seinen Zwölften Tätigkeitsbericht für den Zeitraum vom 1. April 2013 bis 31. März 2015 vorgelegt.

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Der Ausschuss für Inneres und Sport befasste sich in der 7. Sitzung am 16. Februar 2017 erstmals mit diesen beiden Unterrichtungen. Zunächst wurde dem Landesbeauftragten für den Datenschutz Gelegenheit gegeben, sich zu seinem Tätigkeitsbericht zu äußern.

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Die Landesregierung verwies in ihrem Redebeitrag auf die Datenschutzgrundverordnung und auf die Transparenz, mit der Datenschutz stets zu begleiten ist.

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Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betonte im Verlauf der Beratung ausdrücklich, die Einschätzung des Landesdatenschutzbeauftragten zu teilen, und wies darauf hin, dass der Datenschutz in der heutigen Zeit eine große Herausforderung ist. Dies betreffe sowohl das klassische Konfliktfeld zwischen dem behördlichen Handeln und dem Schutz von Daten der Bürgerinnen und Bürger als auch das in den letzten Jahren wesentlich größer gewordene Feld des Datenschutzes im Bereich von Unternehmen, denen vielfach ohne weiteres Daten zur Verfügung gestellt würden bzw. das Einverständnis zur Datenverarbeitung erklärt werde, ohne dass der Mehrzahl der Betroffenen klar sei, was genau mit den Daten geschehe.

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Der Landesbeauftragte für den Datenschutz nahm an allen Beratungen teil. Er informierte den Ausschuss für Inneres und Sport im Verlaufe seiner abschließenden Beratung am 8. Juni 2017 über den Beratungsverlauf in den beteiligten Ausschüssen.

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Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Zwölfte Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz sowie die dazugehörige Stellungnahme der Landesregierung wurde zur Beratung und Berichterstattung an die von mir genannten Ausschüsse überwiesen. Die Ausschüsse sind dem nachgekommen.

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Um es auch hier sehr deutlich zu sagen: Ich will keineswegs die Exzesse einzelner Geheimdienste gutheißen. Aber ich plädiere für eine ausgewogene Balance zwischen Sicherheit und Datenschutz.

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Um diese Balance zu gewährleisten, sieht die Digitale Agenda beispielsweise die Stärkung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz vor.

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Hier soll eine neue Oberste Bundesbehörde für den Datenschutz geschaffen werden. Ich persönlich empfinde dies als deutliche Stärkung des Thema „Datenschutzes“ auf Bundesebene.

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„Die Machenschaften der NSA, die digitale Agenda der Bundesregierung, die Drohnenkriege der USA, die Arbeitsbedingungen beim Onlineversandhandel Amazon oder der Kampf um Datenschutz – die Fragen der digitalen Gesellschaft sind in der Mitte der Gesellschaft und damit auch in der Mitte der Politik angekommen. Doch auch in dieser Mitte gibt es noch einige weiße Flecken. Einer dieser weißen Flecken ist leider auch meine Partei, die deutsche Sozialdemokratie.“

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Kein Wort zu den Bürgerrechten, kein Wort gegen die staatlich organisierte Überwachung, kein Wort zur Sicherstellung von Privatsphäre und Datenschutz, kein Wort zum Vertrauensverlust in die Integrität von Verschlüsselung und Netztechnologie, aber auch kein Wort zur Zukunft des Lernens, zur Zukunft des Arbeitens.

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Legalität und darüber hinaus. Nicht umsonst müssen sich Verbraucher und insbesondere die Justizministerin und Minister des Bundes und der Länder oder auch der Datenschutz damit beschäftigen, zum Beispiel mit Abmahnungen wegen illegaler Downloads oder ausufernder Geschäftsmodelle, sodass letzten Endes mit windigen Geschäften Anwälte in Heerscharen heute mit dem Thema befasst sind.

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Nur 30 % der Personalkosten entfallen auf die eigentliche Landtagsverwaltung und den Parlamentarischen Beratungs dienst. Insgesamt handelt es sich in beiden Haushaltsjahren um 194,5 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, davon 44 im Par lamentarischen Beratungsdienst, 22 beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und 128,5 bei der eigentlichen Landtags verwaltung.

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Die Landeszentrale für politische Bildung und auch die poli tischen Stiftungen werden uns in Zukunft genauso willkom men sein wie der Landesbeauftragte für den Datenschutz. Wir werden selbstverständlich auch diese Aufgaben überparteilich und interfraktionell in einem guten Geist gemeinsam bewäl tigen.

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Wir kommen zur A b s t i m m u n g über den Einzel plan 01 – Landtag. Abstimmungsgrundlage ist die Beschluss empfehlung des Ausschusses für Finanzen und Wirtschaft, Drucksache 15/2601. Sie sind damit einverstanden, dass wir über die Ziffern 1 und 2 der Beschlussempfehlung, die Kapi tel 0101 – Landtag – und 0103 – Der Landesbeauftragte für den Datenschutz –, gemeinsam abstimmen. – Das ist der Fall.

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Der Landesbeauftragte für den Datenschutz

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Die Petitionsausschüsse leisten einen wichtigen Beitrag dazu, den Parlamentarismus in den Bundesländern zu stärken. Wie wichtig es ist, der Staats- und Politikverdrossenheit entgegenzuwirken, zeigen oftmals die auffallend niedrigen Wahlbeteiligungen bei Landtagswahlen. Um noch einmal die Vorsitzende des Petitionsausschusses des Bundestags zu zitieren: Unsere Demokratie verliert ihre Legitimation, wenn zu viele Menschen den Eindruck haben, ihre Stimme und ihre Interessen würden nicht mehr zählen oder die gewählten Repräsentanten nicht mehr interessieren. – Der Petitionsausschuss ist die wichtigste Schnittstelle zwischen dem Parlament und der Bevölkerung. Wir dürfen nie aus den Augen verlieren, dass es sich bei der Bearbeitung von persönlichen Bitten und Beschwerden in der Regel um existenzielle Probleme der Bürgerinnen und Bürger handelt. Hinter jeder einzelnen Petition steht ein persönliches Schicksal. Da geht es ebenso um Baugenehmigungen oder den Datenschutz wie um aufenthaltsrechtliche Fragen und dienst- oder steuerrechtliche Belange. Wie bereits angesprochen, erreichen den Petitionsausschuss darüber hinaus auch Vorschläge zu Gesetzesänderungen. Wirklich erfreulich ist, wie die aufgrund der im Jahr 2013 erfolgten Änderungen des Thüringer Petitionsgesetzes eröffnete Möglichkeit, Petitionen auf der Petitionsplattform zu veröffentlichen und mitzeichnen zu lassen, auch im Jahr 2014 angenommen wurde. Im Jahr 2014 wurde in insgesamt 275 Fällen die Veröffentlichung der jeweiligen Petition beantragt. 18 Petitionen erfüllten schließlich die gesetzlichen Voraussetzungen und wurden veröffentlicht.

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Das anonymisierte Bewerbungsverfahren für eine Projektkoordinatorin oder einen Projektkoordinator, das der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit des Landes Mecklenburg-Vorpommern im Juni 2012 durchgeführt hat, ist also offensichtlich von der Landesregierung völlig unbemerkt abgelaufen.

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und fordern Sie deshalb auf, freiwerdende Stellen im Rahmen eines Modellprojekts gemäß anonymisierten Bewerbungsverfahrens zu besetzen. Für dessen konkrete Umsetzung gibt es wie gesagt innerhalb der Landesverwaltung bereits ausgewiesene Expertisen. Folgen Sie dem guten Beispiel des Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit! Meine persönliche Hoffnung ist es, dass die Verwaltung mit einem solchen Modellprojekt nicht zuletzt auch ein Beispiel für die Wirtschaft sein kann. Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag und danke für die Aufmerksamkeit.

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nach, wonach die Länder zur Verbesserung der onkologischen Versorgung flächendeckend unabhängige klinische Krebsregister einzurichten haben. Dabei bleiben die für die Errichtung und den Betrieb erforderlichen Regelungen, einschließlich der Regelungen zum Datenschutz, dem Landesrecht vorbehalten.

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Diese Anhörung fand in der 11. Sitzung des Ausschusses am 22. März 2017 statt. Dazu wurden Vertreter der in Sachsen-Anhalt bestehenden drei Krebsregisterstellen, der Krebsgesellschaft, der Ärztekammer und der Krankenkassen sowie der Landesbeauftragte für den Datenschutz eingeladen.

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Der Landesbeauftragte für den Datenschutz, die Ärztekammer, die Martin-Luther-Universität HalleWittenberg und das Tumorzentrum Anhalt am Städtischen Klinikum Dessau äußerten sich zudem in einer schriftlichen Stellungnahme im Vorfeld der Anhörung.

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Des Weiteren brachte die Fraktion der AfD die in der Anhörung vorgebrachten Bedenken bezüglich der Einhaltung von Datenschutzbestimmungen zur Sprache. Die Landesregierung wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die GmbH noch ein Datenschutzkonzept zu erarbeiten habe. Zudem sei der Landesbeauftragte für den Datenschutz intensiv in die Erarbeitung des Gesetzentwurfes einbezogen worden.

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Entwurf eines Gesetzes zur Organisationsfortentwicklung des Landesbeauftragten für den Datenschutz