Wir kommen jetzt zum Thema Datenschutz:
„Zur Versorgung eines grünen Parteifreundes wird Datenschutz dauerhaft auf Facebook reduziert.“
Den vorliegenden Gesetzentwurf per se als Kungelei, dem Datenschutz schadend zu bezeichnen, ist kein Beleg für großen Erkenntnisreichtum. Wenn Sie schreiben, dass nach zwei Amtszeiten für jeden erkennbar ein Wechsel überfällig sei, da in letzter Zeit das breite Spektrum durch den Datenschutzbeauftragten nicht gewährleistet sei, lesen Sie offensichtlich andere Zeitungen als ich. Es kann doch niemand bestreiten, dass unser Datenschutzbeauftragter weit über die Grenzen des „echten Nordens“ hinaus - das war der Werbeblock - als ein äußerst anerkannter Fachmann gesehen wird. Sicher, er ist streitbar. Das mögen Sie beklagen. Ich begrüße es, auch wenn ich nicht alles inhaltlich teile. In den letzten Wochen haben wir in noch bisher kaum vorstellbarer Dimension erlebt, wie notwendig es ist,
für Datenschutz und informationelle Selbstbestimmung zu streiten.
Vielleicht sind die Ausschussberatungen eine gute Gelegenheit, uns zu informieren, was denn das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz alles leistet und wie wichtig seine Arbeit ist.
Diese Vielfältigkeit belegt, dass der oft beschworene Gesichtspunkt der Unabhängigkeit keineswegs eine Begrenzung der Amtszeit zwingend erforderlich macht. Auch ein Blick auf den gegenwärtigen Amtsinhaber zeigt: Die Befürchtung, die Unabhängigkeit des Datenschutzbeauftragten sei gefährdet, weil dieser sich lieb Kind machen müsse, um wiedergewählt zu werden, ist geradezu abwegig. In seinem Kampf für mehr Datenschutz und Privatsphäre ist Thilo Weichert bislang in keiner Weise damit aufgefallen, nicht anecken zu wollen oder anderen nach dem Mund zu reden. Im Gegenteil: Er tritt deutschlandweit als einer der kantigsten und profiliertesten Datenschützer auf.
Wie wenig der Datenschutz auf Bundesebene gilt, erkennt man unter anderem daran, dass es der alten und neuen Kanzlerin Merkel gelang, den Durchbruch zu einer Europäischen Datenschutzrichtlinie in Europa zu blockieren. Auch ihr Agieren bei dem
Ihnen muss klar sein, dass Sie damit die Person Weichert über das Amt des Landesdatenschutzbeauftragten stellen. Das ist weder sachgerecht, Herr Peters, noch hilft es dem Datenschutz in SchleswigHolstein. Es hilft ausschließlich Herrn Weichert. Dass Sie das legitimieren wollen, ist ein politisches und moralisches Armutszeugnis. Gerade die Grünen mit dem hohen moralischen Anspruch, den sie vor allem gegen andere richten, müssen sich fragen lassen, inwieweit das grüne Parteibuch ausschlaggebend war, um eine solche Gesetzesänderung anzugehen.
Thilo Weichert ist der wohl profilierteste Datenschützer Deutschlands. Er hat viel für den Datenschutz getan und macht eine gute Öffentlichkeitsar
Die SPD hat sowohl die Wiederwahlsperre als auch das ULD verankert und Schleswig-Holstein zu einem Vorreiter in Sachen Datenschutz gemacht. Mit dem aktuellen Gesetzesvorschlag gehen Sie einen großen Schritt zurück.
Ich sage es einmal so: Der Datenschutz hier in Schleswig-Holstein ist führend in Deutschland. Das hat einen Grund. Wenn man eins und eins zusammenzählt, haben Sie die Antwort.
Ich fasse zusammen: Der Landtag hat 1988 einstimmig unter Führung der SPD beschlossen, eine Wiederwahlsperre einzuführen. Dies war eine weise Entscheidung und hat sich seitdem bewährt. Die Koalition aus SPD, Grünen und SSW möchte diese Entscheidung rückgängig machen und ein Gesetz ändern, um in diesem Einzelfall den Landesbeauftragten für den Datenschutz, Thilo Weichert, wiederzuwählen.
Lassen Sie uns stattdessen ein offenes Verfahren für die Auswahl der Bewerber schaffen, wie PIRATEN und Teile der Koalition es fordern. Lassen Sie uns den Datenschutz in großen Schritten voranbringen, statt einen großen Schritt zurückzugehen. Vielen Dank.
hängigkeit derjenigen Institutionen, die für den Datenschutz zuständig sind.
Was damals keine Mehrheit fand, soll heute nachgeholt werden. Wir ermöglichen die mehrmalige Wiederwahl des Beauftragten, harmonisieren in diesem Sinne das Beauftragtenwesen des Landes Schleswig-Holstein und stärken die Unabhängigkeit der Institution Landesbeauftragter für Datenschutz. Das ist das eigentliche Ziel unserer Initiative, und zwar ohne das Ansehen etwaiger Bewerber für diese Position. Wir haben diese Haltung schon immer vertreten, und wir sind froh, dass wir diese jetzt hoffentlich umsetzen können. Wenn wir dann ein Bewerbungsverfahren haben, dann können sich auch andere bewerben. Wir werden dann sehen, wen wir nehmen werden. Das ist keine Lex Weichert,
Die Fraktionen der SPD und GRÜNEN möchten diese Drucksache an den Ausschuss für Justiz und Datenschutz überweisen. Vonseiten der Fraktionen der CDU, FDP und AfD liegt ein Antrag auf Überweisung der Drucksache an den Ausschuss für Wissenschaft und Gleichstellung vor.
Wer möchte die Drucksache 21/7795 an den Ausschuss für Justiz und Datenschutz überweisen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist dieses Überweisungsbegehren angenommen.
Die AfD-Fraktion möchte diese Drucksache an den Ausschuss für Justiz und Datenschutz überweisen.
Wer möchte die Drucksache 21/7783 an den Ausschuss für Justiz und Datenschutz überweisen? –
Wir entwickeln in Rheinland-Pfalz am Dienstleistungszentrum ländlicher Raum bekanntlich die GeoBox, eine digitale Datenplattform zur Steuerung agrarwirtschaftlicher Prozesse. Wir tun dies auch vor dem Hintergrund, dass eine solche Steuerungsplattform, die von öffentlicher Seite zur Verfügung gestellt wird, in besonderem Maße den Anforderungen an Datenschutz und Datensicherheit Rechnung trägt.
Was uns ganz wichtig ist: Wie sieht der Datenschutz Dritter aus? Denn wenn Sie ein unbeschränktes Informationsrecht machen, bewegen Sie sich in einem dauerhaften Spannungs verhältnis gerade bei den brisanten Fällen, nämlich zum In formationsschutz Dritter. Das muss sauber geregelt sein.
In unserem Gesetzentwurf verlangen wir, dass die Stelle, deren Einrichtung wir in unserem Änderungsantrag vorschlagen, alle zwei Jahre einen Bericht über den Stand der Integration in Bayern abgibt. Dieser Entwurf folgt damit auch dem Vorbild des bayerischen Datenschutzrechtes; denn auch die Datenschutzberichte werden alle zwei Jahre dem Landtag vorgelegt. Diese Berichte beziehen sich sowohl auf die Tätigkeit der Datenschutzbeauftragten als auch auf den Datenschutz im Allgemeinen.
Um den Zukunftsmarkt Datenschutz und Datensicherheit zu erschließen, haben wir also in Nordrhein-Westfalen eine hervorragende Ausgangsposition; das wird heute überall beschrieben. Die Ministerpräsidentin hat darauf hingewiesen. Diesen Vorsprung, meine Damen und Herren, wollen wir nutzen und noch weiter ausbauen. Das ist der Grund, warum auch diese Regierungserklärung eine so beeindruckende gewesen ist.
Wenn nicht nur alle Produktions- und Arbeitsschritte, sondern auch alle Haushaltsgeräte Sensoren besitzen und sich untereinander austauschen, fallen große Mengen an sensiblen Daten an. Und nicht erst seit Google wissen wir: Mit Daten lässt sich Geld verdienen. – Es ist also von großer Wichtigkeit, dass wir klare Datenschutz- und Datensicherheitsstandards einführen. Denn dahinter verbergen sich gesellschaftliche Fragen: Haben wir noch die
Immerhin sprechen Sie die Bedeutung von Datensicherheit an. Digitale Kommunikation, digitale Daten sind ein großer Wirtschaftsfaktor. Das Vertrauen in die Sicherheit, in die Integrität und den Datenschutz ist daher zu einem gesellschaftlichen Wert geworden. Das erkennt auch die Landesregierung an und möchte „Cybersicherheit“ fördern.
Deshalb wollen wir die damit verbundenen Diskussionen auch offensiv führen. Es kann nicht sein, mein Damen und Herren, dass über 500 Millionen Menschen in Europa den Datenkraken – eine der prominentesten ändert in diesen Tagen wieder ihre Geschäftsbedingungen – schutzlos ausgeliefert sind, weil Frau Merkel die Datenschutzgrundverordnung in Brüssel blockiert. Maximaler Datenschutz ist das Gebot der Stunde. Damit lassen sich auch erfolgreiche Geschäftsmodelle etablieren.
Wir streiten in diesem Zusammenhang aber auch – auch das ist mehrfach angesprochen worden – für einen Rechtsrahmen, bei dem der Datenschutz höchste Priorität genießt, höchste Priorität einnimmt. Sascha Lobo hat kürzlich das Bild „Bevormundet durch die Zahnbürste“ gezeichnet. Das ist nicht unsere Vision. Aber wenn der hundert Jahre alte Schließzylinder durch einen elektronischen Mechanismus ersetzt wird, dann zieht das natürlich Sicherheitsfragen nach sich – Sicherheitsfragen, die etwa am Cybercrimekompetenzzentrum beim Landeskriminalamt bereits jetzt bearbeitet werden. Es ist gut, dass wir uns an dieser Stelle schon auf den Weg machen.
Gerade bezüglich des allerletzten Punktes, den ich ansprach, Datenschutz und Privatsphäre, haben wir es durch das Phänomen der globalen Überwachung mit einem bereits weit fortgeschrittenen Prozess der Verletzung elementarer Bürgerrechte zu tun. Hinzu kommt die Wirtschaftsspionage. Herr Minister Duin hat dies angesprochen und auf die seiner Ansicht nach ungelösten Probleme in der Cloud hingewiesen. Dabei hat er aber verschwiegen bzw. verges
Zur Drucksache 21/8318 liegt Ihnen als Drucksache 21/8496 ein gemeinsamer Antrag der Fraktionen der SPD und der GRÜNEN vor. Die AfD-Fraktion möchte die Drucksachen 21/8353 und 21/8318 federführend an den Ausschuss für Justiz und Datenschutz sowie mitberatend an den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Integration überweisen. Wer wünscht nun das Wort? – Herr Professor Kruse von der AfD-Fraktion ist als Erster dran.
Wer nun zunächst die Drucksachen 21/8318 und 21/8353 federführend an den Ausschuss für Justiz und Datenschutz sowie mitberatend an den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Integration überweisen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist das Überweisungsbegehren abgelehnt.
Teilnehmerinnen und Teilnehmer waren beispielsweise Vertreterinnen und Vertreter des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik, des Bundesverbandes der Krankenhaus-IT-Leiterinnen und -Leiter, des Verbandes der Krankenhausdirektoren Rheinland-Pfalz-Saarland, die DRK-Trägergesellschaft Süd-West, der Deutschen Krankenhausgesellschaft, der Krankenhausgesellschaft Rheinland-Pfalz e. V., des Innenministeriums und des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie sowie des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz.