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über reden und dann auch in den Ausschüssen darüber beraten werden. In der Einleitung zum Datenschutzbericht wird die Frage gestellt: Welchen Datenschutz können wir uns noch leisten? Der Verfasser macht keinen Hehl daraus, dass er durch die große Koalition auf Bundes- und Landesebene eine reserviertere Haltung gegenüber dem Datenschutz befürchtet, wie das folgende Zitat zeigt:

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Pressemitteilung des Unabhängigen Landeszentrums für den Datenschutz zum Tätigkeitsbericht 2006 ist mit folgender Frage überschrieben: „Verlieren Datenschutz und Informationsfreiheit in Schleswig-Holstein ihren Stellenwert?“. Begründet wird diese Fragestellung mit den Gesetzentwürfen zum Polizeirecht, also dem Landesverwaltungsgesetz, und zum Informationsfreiheitsgesetz. Der Leiter des ULD, Herr Dr. Weichert, beantwortet diese Frage, wenn ich das richtig herausgelesen habe, sogleich mit einem vorsichtigen Ja.

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Dieser Vorgang sollte zum Anlass genommen werden, manches Verhalten zu überprüfen und im Interesse der Sache zu einer anderen Diskussionskultur zurückzufinden. Denn Datenschutz und Informationsfreiheit dürfen in Schleswig-Holstein ihren Stellenwert eben nicht verlieren, schon gar nicht aus diesen Gründen. Das ULD stellt auf der Seite 8 des Tätigkeitsberichts sehr richtig fest: „Datenschutz ist nicht nur Bestandteil unserer Rechtsordnung, sondern auch unserer Kultur, die das Leben angenehm und lebenswert macht.“ Diesen Satz kann ich nur unterstreichen.

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Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zuerst möchte ich mich im Namen meiner Fraktion für den Bericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz, Herrn Dr. Weichert, aber auch bei seiner Mannschaft herzlich bedanken. Dies gilt nicht nur für den Bericht, sondern auch - und vielleicht noch mehr - für die vom Unabhängigen Landeszentrum für den Datenschutz im letzten Jahr geleistete Arbeit.

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Ein weiteres Beispiel ist das Thema der Vorratsdatenspeicherung. Wir haben hier im Parlament bereits darüber diskutiert. In diesem Bereich sind, obwohl es nicht um Kommunikationsinhalte, sondern lediglich um Verbindungsdaten geht, wichtige Grundrechtsinteressen betroffen. Es hat eine sehr ausführliche Diskussion auf Landes- und Bundesebene sowie auf europäischer Ebene über die entsprechende EU-Richtlinie gegeben. Alle Aspekte sind x-mal hin und her gewendet worden. Unserer Auffassung nach ist ein tragfähiger Kompromiss herausgekommen. Er lässt uns bei der nationalen Umsetzung genug Spielraum, den strengen Anforderungen des Bundesverfassungsgerichtes zu genügen. Dennoch geißelt das ULD die Vorratsspeicherung pauschal als verfassungswidrig und brandmarkt die EU-Richtlinie als „Richtungsentscheidung für eine überwachte europäische Informationsgesellschaft“. Diesbezüglich unterscheiden wir uns vielleicht in einigen Punkten. Ich fürchte, der Alarmismus, der neuerdings beim Datenschutz auftritt, schadet den wichtigen Anliegen des Datenschutzes eher, als dass er ihnen nutzt. Früher Schleswig-Holstein war ja Vorreiter beim Datenschutz - hat es das in dieser Form nicht gegeben.

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Meine Damen und Herren, diese Äußerungen haben mich irritiert. Die Formulierung „diese politisch unsichere Lage“ ist ebenso erklärungsbedürftig wie die vorwurfsvolle Aussage, dass die Koalitionspartner angesichts der satten Mehrheiten keine Rücksichten auf solche speziellen Anliegen mehr nehmen müssen. Das möchte ich so eigentlich nicht im Raum stehen lassen. Für mich stellt sich auch nicht die Frage: Welchen Datenschutz können wir uns noch leisten? Für mich stellt sich vielmehr die Frage: Wie viel Datenschutz muss sein? Ich bin sicher, dass sich auch eine große Koalition mit satten Mehrheiten Datenschutzpolitik weder nach Kassenlage noch gegen die Interessen der Bürgerinnen und Bürger gestatten kann.

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Ähnliches gilt für die Behauptung auf der Seite 11. Ich zitiere: „Die Tätigkeit des ULD steht nicht nur auf einem datenschutzrechtlichen Prüfstand“. Zum einen ist es aus meiner Sicht übertrieben, bei Kontroversen gleich zur Infragestellung von Instanzen zu gelangen. Zum anderen ist die Verbesserung der Wirtschaftlichkeit der Aufgabenwahrnehmung des ULD - genau das ist ja mit dieser Formulierung gemeint - angesichts der Haushaltssituation des Landes auch nichts Ehrenrühriges. Davon kann und wird auch kein Bereich ausgenommen werden. Ganz im Gegenteil müht sich das ULD auch durch die Bestimmung weiterer Gebührentatbestände, mehr Einnahmen zu erzielen. Wenn wir auf eine Erhebung verzichten, zeigt das, was uns und dass uns der Datenschutz etwas wert ist. Der Anschein der Verknüpfung von möglicherweise unliebsamem Datenschutz und Finanzen ist wirklich absurd und das sollte auch in der Ausschussdebatte noch einmal klargestellt werden.

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Aber es ist schon interessant, wenn ein Beauftragter für den Datenschutz seinen Bericht mit einem Kapitel einleitet, das unter dem Titel steht: Wie viel Datenschutz können wir uns noch leisten? Er kommt

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Die unabhängige Berichterstattung der Landeszentrale für Datenschutz trifft nicht nur die Landesregierung, die Kommunen und die Wirtschaft, sondern auch den Landtag. Dem Datenschutz im Landtag wird dabei durchaus Lob zuteil, aber bezüglich der Wahlwerbung zur Landtagswahl werden auch uns als Landtagsabgeordnete die Leviten gelesen. Das ist richtig und damit müssen wir uns beschäftigen. Das ist gut so.

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Es wird damit eine Rechtsbereinigung einhergehen – das ist logisch, weil Deregulierung die eine Sache ist und Rechtsbereinigung die andere Sache ist –, weil sich das hier natürlich im Bereich des Verwaltungshochschulgesetzes anbietet. Datenschutz wird verändert. Im Einvernehmen mit dem Landesbeauftragten für den Datenschutz wird eine Verordnungsermächtigung gestrichen.

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Gestatten Sie mir noch eine Anmerkung zu den datenschutz- und verfassungsrechtlichen Fragen, die im Zusammenhang mit der Etablierung des MammographieScreenings stehen. Der Bund hat die Klärung dieser Fragen bewusst dem Landesgesetzgeber überlassen. Dies hat uns in der Tat bei der Erarbeitung des Gesetzentwurfes sehr viel Mühe, aber auch Zeit gekostet. Aber, meine Damen und Herren, der Aufwand hat sich gelohnt. Der Entwurf der Staatsregierung ist inhaltlich eindeutig, zielführend und rechtssicher. Er löst die grundsätzlichen datenschutz- und verfassungsrechtlichen Probleme und bildet die rechtliche Grundlage für künftige, weitere Präventionsmaßnahmen, bei denen es ebenfalls um eine Datenübermittelung von öffentlichen Stellen gehen wird.

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Es ist auch richtig – Herr Pörksen hat darauf hingewiesen –, dass der Datenschutz in der rheinland-pfälzischen Verfassung verankert ist. Es ist genauso richtig, was Herr Mertin gesagt hat, dass – im Übrigen nicht nur durch das Verfassungsgerichtsurteil – der Datenschutz und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung bei uns bereits Grundrechtscharakter besitzen. Deshalb sollten wir uns bei aller unterschiedlichen Auffassung zumindest darauf verständigen. Ob das jetzt nun verbal im Grundgesetz steht oder nicht, helfen tut es für die aktuelle Debatte zunächst einmal gar nichts, weil alles dazu gesagt worden ist, auch vom Verfassungsgericht.

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Die Frau Ministerin hat darauf hingewiesen, dass die Datenschutzbestimmungen verändert worden sind und der private Datenschutz einen anderen Stellenwert bekommt, weil er beim Datenschutzbeauftragten angesiedelt wird. Auch die Datenschutzkommission ist ab 1. Oktober diesen Jahres für den privaten Datenschutz zuständig.

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Der Datenschutz ist angesprochen worden. Der Datenschutz hat fortlaufend mehr Aufgaben zu übernehmen. Ganz frisch gibt es ein neues EU-Papier, die Version vom 29.11.2011 - General Data Protection Regulation, in dem es darum geht, dass künftig Aufgaben auf die Datenschutzbehörden neu übertragen werden sollen. Unter anderem sollen auf den Bereich des privaten Datenschutzes deutlich mehr Aufgaben zukommen, auch auf unsere Datenschutzbeauftragte hier im Land Brandenburg. Wir werden es umzusetzen haben.

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Ich will aber auch das Thema nennen, an dem mir ganz deutlich geworden ist, an welcher Stelle für mich dann auch die Grenze des Datenschutzes erreicht ist. Das war, als ich eines Morgens den „Weser-Kurier“ aufgeschlagen habe und darin die Überschrift stand „Datenschutz für Tankstellenräuber“. Da hört für mich der Datenschutz nun wirklich auf.

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Aus Schleswig-Holstein gibt es eine frische Klage des dortigen Datenschutzbeauftragten; Herr Weichert fühlt sich machtlos, öffentliche Stellen lassen ihn ins Leere laufen, er hat keine Durchgriffsmöglichkeiten auf Landesbehörden, weder Landtag noch Landesregierung helfen ihm. Ich sage das ganz bewusst, auch im Hinblick darauf, dass Schleswig-Holstein eine Regierung aus CDU und FDP hat. Datenschutz ist ein Problem, das wir nicht an Parteibüchern festmachen dürfen. Ich habe den Eindruck, dass Datenschützer von ihrer Funktion her natürlich Regierungen ärgern, natürlich Behörden ärgern, natürlich andere auch ärgern und deswegen nur mäßig gewollt sind, also als notwendiges Übel wahrgenommen werden. Das ist nicht unser Verständnis von Datenschutz. Deswegen nochmals herzlich

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Es kann auch nicht sein, dass Datenschutz der Polizei die Arbeit erschwert. Deshalb müssen wir sicherlich, Frau Dr. Sommer, im Blick auf die Aktion „Stopp der Jugendgewalt“ auch über das Datenschutzproblem reden. Niemand von uns will, dass ein junger Mensch, wenn er mit 14, 15, 16, 17 Jahren einmal daneben gehauen hat, sein ganzes Leben gezeichnet ist, das kann keiner wollen. Trotzdem sage ich ganz deutlich, dass wir auch sehr genau die Erfordernisse der Polizei im Auge haben müssen. Denn sie muss diese Fälle verfolgen und sehen, dass sie die Jugendgewalt stoppt, und bei diesem Stopp muss es auch bleiben. Da darf es auch keine Hintertür über den Datenschutz geben.

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Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Der 31. Jahresbericht des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit liegt uns vor, den diskutieren wir, das hat Frau Troedel schon gemacht. Vorab: Heute ist der 28. Januar, der sogenannte Europäische Datenschutztag, den wir seit vier Jahren begehen. Dieser Europäische Datenschutztag geht zurück auf eine Initiative des Europarates von 1985, wenn ich es richtig recherchiert habe. Warum ist dieser Tag entwickelt worden? Dieser Tag ist entwickelt worden nach der Unterzeichnung der Konvention 108 des Europarates, und mit dieser Konvention verpflichten sich die unterzeichnenden Staaten, Datenschutz ernst zu nehmen und mit sensiblen personenbezogenen Daten bei automatischer Verarbeitung vernünftig umzugehen. Also ein wichtiger Tag, den wir heute haben, und dass wir die Diskussion heute führen, ist eine gute Planung, vielen Dank dafür!

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Ja, ich möchte auch noch einmal darauf hinaus, Frau Kollegin! Es ist immer höchst schwierig, mit diesen Begriffen zu hantieren, weil diese Güterabwägung, dass man auf der einen Seite sagt, Datenschutz darf nicht so weit gehen, dass er in andere Bereiche eindringt, auf der anderen Seite kann man aber nicht sagen, die Polizei oder gewisse Behörden sollen alle möglichen Freiheiten haben, sondern ganz besondere Freiheiten haben, um den Datenschutz umgehen zu können. Das, denke ich, ist nicht im Interesse der grünen Fraktion; es ist aber auch nicht im Interesse ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

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Die Auskunftserteilung erfolgt unverzüglich, spätestens binnen eines Monats. Ich habe darauf hingewiesen. Es gibt nachvollziehbare Einschränkungen, z. B., soweit es die Belange von Dritten betrifft. Selbstverständlich bleibt der Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen ebenso gewahrt wie auch der Schutz personenbezogener Daten. Das Informationsfreiheitsgesetz bietet nicht die Möglichkeit, den ebenfalls sehr wichtigen Datenschutz zu unterlaufen. Deswegen haben wir uns für eine klare Trennung zwischen Informationsrecht und Datenschutz entschieden und auf einen Informationsfreiheitsbeauftragten verzichtet.

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Perspektivwechsel notwendig ist. Es ist eben heute nicht mehr wie in den letzten Jahrzehnten der Staat, der böse Staat, der als großer Bruder immer in Sachen Gefahren für den Datenschutz ins Auge genommen worden ist, sondern es ist deutlich geworden, dass der Datenschutz im privaten Bereich für die Bürgerinnen und Bürger mindestens einen gleich hohen Stellenwert hat und haben muss wegen der Gefahren, die auch in diesem Bereich lauern. Dies vorausgeschickt möchte zu Ziffer 1 des Antrags folgenden Bericht abgeben:

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Zunächst wird nach dem Sachverhalt gefragt, der den Presseberichten damals im August zugrunde lag. Nach dem Kenntnisstand der Landesregierung ist im August dieses Jahres der Verbraucherzentrale in Schleswig-Holstein eine CD mit 17.000 Datensätzen zugespielt worden, die zumindest teilweise von der Süddeutschen Klassenlotterie stammen sollen. Die Süddeutsche Klassenlotterie hat angegeben, keinerlei Kundendaten an Dritte weitergegeben zu haben, und hat Strafanzeige wegen des Verdachts des Datenmissbrauchs und des Geheimnisverrats gegen Unbekannt bei der Staatsanwaltschaft Mönchengladbach gestellt. Nach Angaben der Verbraucherschützer soll eine Firma aus dem nordrhein-westfälischen Viersen die Daten an andere Unternehmen verkauft haben. Mithilfe dieser Daten sollen dann CallCenter Kontakte zu Kunden aufgenommen und anschließend unerlaubt Abbuchungen von deren Konten vorgenommen haben - so weit der Sachverhalt. Örtlich zuständige Aufsichtsbehörde für den Datenschutz im nichtöffentlichen Bereich in diesem Fall ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen, die in dieser Angelegenheit auch ermittelt. Sie hat ebenfalls die zuständige Staatsanwaltschaft in Mönchengladbach eingeschaltet. Der gegenwärtige Stand der Ermittlungen in Nordrhein-Westfalen ist der Thüringer Landesregierung nicht bekannt. Pressemeldungen, wonach auch Thüringer Bürgerinnen und Bürger von dem Datenmissbrauch betroffen sein sollen, können nicht bestätigt werden. Entsprechende Eingaben, Beschwerden oder Strafanzeigen gab es in Thüringen bislang nicht. Mit dem genannten Datenmissbrauch vergleichbare Fälle sind in den letzten zehn Jahren, auch danach wird im Antrag gefragt, in Thüringen ebenfalls - Gott sei Dank - nicht bekannt geworden.

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Abschließend: Ich sehe die Notwendigkeit, dass auch wir uns mit der Problematik Datenschutz in all seinen Facetten hier befassen. Mir ist ganz wohl dabei, dass vieles Vernünftige auf Bundesebene angeschoben ist. Ich sage offen, ich kann nicht erkennen, wieso es für den einzelnen Menschen ein Vorteil sein kann, wenn der Datenschutz allgemein im Grundgesetz verankert ist. Ich war noch nie - das wissen Sie - ein Fan davon, das Grundgesetz in solchen Fragen zu überfrachten.

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Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, eigentlich wollte ich mich gar nicht mehr gemeldet haben, aber nach den Ausführungen von Herrn Hahnemann und Herrn Hauboldt muss ich Ihnen wirklich ein Kompliment machen. Sie können einen schwindlig reden. Es würde Stunden brauchen, wenn ich versuchen würde, das alles auseinanderzupflücken, was Sie hier an Dingen in einen Topf gerührt haben und was Sie alles miteinander verquirlt haben - Bundeszuständigkeiten, Landeszuständigkeiten, öffentlicher Datenschutz, Datenschutz im privaten Bereich, Lotto, Meldebehörden, was war das Tollste, die Vorratsdatenspeicherung und das war der Punkt, wo ich dann doch noch einen Satz dazu sagen möchte. Sie haben hier so getan, als gehörte das Thema Vor

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All den Prozessen, die wir erlebt haben, über die wir erfahren haben, und, ich denke auch, vielen, über die wir noch gar nichts wissen, also weder Sie noch ich, noch sonst wer, denen muss im Grunde genommen durch eine neue Datenschutzgesetzgebung und durch die Kontrolle der staatlichen Verwaltung Einhalt geboten werden. Da stehen wir wieder vor einem Grundproblem, das ich vorhin schon angerissen habe. Das kann man im Grunde genommen nur glaubwürdig durchsetzen, wenn die Menschen der Politik die Ernsthaftigkeit ihres Unterfangens noch abkaufen können. Das fällt, insbesondere was die Innenpolitik angeht, in diesem Lande schwer. Denn Politik und Staat haben, angetrieben einerseits von Herrschaftssicherung und andererseits verhüllt in das Argument einer Antiterrorismuspolitik, selbst einen solch unstillbaren Datenhunger entwickelt, dass das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung vom Staat selbst durchbrochen wird. Von jemandem, der das selber permanent durchbricht, von dem wird es schwer, zu glauben, dass er an einer anderen Stelle erfolgreich in der Lage wäre, ein Grundrecht zu verteidigen. Ganz im Gegenteil, dazu nährt genaue Betrachtung den Verdacht, dass eigentlich beide Seiten gar kein ernsthaftes Interesse haben, die Probleme im Datenschutz im Bereich der Privatwirtschaft wirklich zu klären. Das sind, glaube ich, auch die Gründe, warum man sich in Berlin so schwer tut mit ernsthaftem Datenschutz, warum man ein Konzept vermisst, ein Konzept, das Bundesdatenschutzrecht und Landesdatenschutzrecht in einem Guss in Angriff nimmt. Genau das brauchten wir.

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Der Senat vertritt die Auffassung, dass die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit der Freien Hansestadt Bremen schon gegenwärtig nicht der Rechts- und Fachaufsicht des Senats unterliegt. Dies gilt sowohl für den Datenschutz im öffentlichen als auch als Datenschutzaufsichtsbehörde im nicht-öffentlichen Bereich. Der Senat prüft deshalb derzeit verschiedene Möglichkeiten, die rechtliche, insbesondere organisatorische Stellung der Lan

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Meine Damen, meine Herren, wir alle wissen, in Netzwerken und Computern lassen sich eine Menge Daten speichern. Manche meinen allerdings, dass es sich dabei zu einem großen Teil um Daten handelt, die wir ohne Netzwerke und Computer gar nicht benötigen würden. Wie auch immer, ich zitiere den Bundesbeauftragten für den Datenschutz: „Der Datenschutz muss europaweit gestärkt werden.“ Zitatende.

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Dafür muss ich zum 4. November des vergangenen Jahres zurückgehen. An diesem Tag veröffentlichte die Europäische Kommission ihr Gesamtkonzept für den Datenschutz in der Europäischen Union. Und daraufhin wurde bis Mitte Januar 2011 zu diesem Papier eine öffentliche Konsultation durchgeführt. Der Bundesbeauftragte hat gemeinsam mit dem Landesbeauftragten für den Datenschutz eine gemeinsame Stellungnahme in das Verfahren eingebracht. Auf diese Weise haben sich das Land und der Bund, wie ich finde, konstruktiv in das Verfahren auf europäischer Ebene eingebracht, ein Anhörungsverfahren, das Mitte Januar 2011 eben, wie gesagt, abgeschlossen wurde. Deshalb war die Mehrheit im Europa- und Rechtsausschuss der Meinung, dass es keinen Sinn macht, in einem Anhörungsverfahren Stellung zu nehmen, das seit Monaten bereits abgeschlossen ist.

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Ich will noch einmal in Erinnerung rufen, dass das Konsultationsverfahren zum Gesamtkonzept für den Datenschutz in der EU längst abgeschlossen ist. Der Bundesdatenschutzbeauftragte und die Datenschutzbeauftragten der Länder – der Vorsitzende hat ja eben den Gang des Verfahrens hier zutreffend dargestellt – haben in ihrem Konsultationsbeitrag die Leitgedanken der Europäischen Kommission für die Reform des EU-Datenschutzes begrüßt. An Details – das können Sie alle nachlesen – wurde Kritik geübt. Ähnlich hat der Bundesrat mit Beschluss vom 11. Februar dieses Jahres votiert. Der Bundesrat hat zum Ausdruck gebracht, dass das Anliegen, den Datenschutz in der EU unter Achtung des Grundrechts auf den Schutz personenbezogener Daten zu modernisieren und an die technischen Entwicklungen anzupassen, sehr zu begrüßen ist.

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Auslöser der aktuellen Debatte waren Medienberichte über die Überwachung von Beschäftigten in Lebensmitteldiscountern. Nach Auskunft der unabhängigen Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, die in NordrheinWestfalen die für den Datenschutz im nichtöffentlichen Bereich zuständige Aufsichtsbehörde ist, gibt es auch in unserem Land entsprechende Verdachtsfälle.

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Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es gibt Überraschungen: Für den Datenschutz ist normalerweise das Innenministerium zuständig; es gibt nur sehr wenige Ausnahmen. Eine davon – so ist es wohl gestern im Kabinett beraten worden, wie ich gerade erfahren habe – bildet der Datenschutz bei Arbeitnehmerrechten, der als Bereichsdatenschutz dem Fachminister zugewiesen ist.