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Ihr Antrag ist aber nicht nur in bürgerrechtspolitischer Hinsicht falsch, sondern er ist auch fern jeder ökonomischen Vernunft. Sie glauben doch nicht im Ernst, die digitale Wirtschaft sollte ihr Heil darin suchen, dass es noch ein neues Google oder ein neues Facebook mit mehr Datenverarbeitung, mit mehr Datensammlung, mit mehr Profilbildung gibt. Das ist doch nicht der Weg, auf den wir uns begeben sollten. Das sind vor allen Dingen nicht die Standortvorteile, die wir hier in Deutschland, in Europa haben und die wir nutzen müssen. Wir müssen unsere Stärken bei Datenschutz, bei Datensicherheit nutzen. Dass Sie das nicht wollen, ist der Kardinalfehler Ihres Antrags und Ihrer Argumentation.

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Alle Untersuchungen im Digitalbereich zeigen, dass der Datenschutz den Verbraucherinnen und Verbrauchern am Herzen liegt. 70 % der Internetnutzerinnen und -nutzer geben an, dass sie schon einmal einen Dienst nicht in Anspruch genommen haben, weil ihnen die Datenschutzbestimmungen nicht ausreichten. Das zeigt doch schon, wie sehr die CDU an dieser Stelle auf dem Holzweg ist.

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Insofern, liebe Kolleginnen und Kollegen: Wenn Sie sich mit der europäischen Datenschutzreform beschäftigen wollen, bewegen Sie Ihre Bundesregierung dahin, endlich etwas für den Datenschutz in Europa zu tun und dieses große Reformvorhaben nicht weiter zu vertagen und zu verwässern! Verlassen Sie bitte in der Diskussion hier im Haus, die jetzt vor uns liegt, den unsinnigen Pfad, auf den Sie sich heute begeben haben! – Vielen Dank.

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gistik- oder Produktionsprozessen – dort bleiben, wo sie hingehören, und nicht etwa Opfer von Industriespionage werden. Datenschutz bedeutet, dass auch nur diejenigen Daten erhoben und genutzt werden, die für die Produktionsprozesse und Produkte tatsächlich zwingend benötigt werden.

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Vor allem aber ist bezeichnend, dass die größte aktuelle Gefahr für Datenschutz und Datensicherheit erst gar nicht thematisiert wird. Die Vorratsdatenspeicherung ist ein Anschlag auf die Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit Deutschlands – nicht nur weil neue Geschäftsmodelle und kluge Ideen in einem Klima der Angst, der Überwachung, des Misstrauens und der Ausspähung nicht gedeihen, sondern auch weil die massenhafte Speicherung persönlicher Daten bei privatwirtschaftlichen Telekommunikationsunternehmen gerade zu einer Einladung zur Industriespionage und zu anderen Formen von Cybercrime ist. Genau das ist im Rahmen der Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung geplant.

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gen! Liebe Zuschauer hier im Saal und zu Hause! Die CDU stellt einen Antrag zum Datenschutz. Da erwartet man größere Verrenkungen.

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Und in der Tat: Die Lektüre enttäuscht nicht. Es ist schon erstaunlich, mit welch kreativer Unwissenheit und erstaunlicher Fahrlässigkeit Datenschutz, Industrie 4.0, Big Data, Breitband und Co. zu einem Sammelsurium von Fehlinterpretationen zusammengeschustert werden. Das Schuljahr neigt sich bald dem Ende entgegen. Zeugnisse stehen an. Müsste man Ihren Antrag zu Industrie 4.0 benoten, dann wäre 4.0 noch viel zu hoch gegriffen.

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Es muss klar sein: Bei einem Unternehmen, das mit Werbekundendaten handelt, müssen sehr viel höhere Anforderungen an den Datenschutz gestellt werden, als wenn beispielsweise zwei Maschinen in einer Fabrikhalle miteinander kommunizieren. Was Sie in Ihrem Antrag lapidar als gegeben hinnehmen – dass nämlich personenbezogene Daten zur Handelsware degradiert werden –, das genau gilt es doch hier zu verhindern!

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und Unternehmen sehen den Schutz der Privatheit durch hohen Datenschutz und Datensicherheit sogar als wachsenden Wettbewerbsvorteil an. Nicht ohne Grund arbeiten US-amerikanische Unternehmen verstärkt an einem datenschutzfreundlichen Image. Seit den Snowden-Enthüllungen wollen viele Kunden und Nutzer ihre sensiblen Daten in der Obhut vertrauenswürdiger Cloud- und Serveranbieter wissen. Das ist doch eine Chance für Arbeitsplätze in der EU, in Deutschland und in NRW!

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Bericht des Ausschusses für Justiz und Datenschutz über die Drucksache 21/7596:

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Bericht des Ausschusses für Justiz und Datenschutz über die Drucksache 21/2063:

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Das Videoüberwachungsgesetz, auf das Sie Bezug nehmen, wurde, wie Sie sagten, erst im Frühjahr 2017 beschlossen und hat im Wesentlichen das Bundesdatenschutzgesetz dahin gehend geändert, dass auch öffentlich zugängliche Anlagen in den Anwendungsbereich fallen, wobei gar nicht sicher ist, inwieweit Bahnhofsvorplätze und so weiter darunterfallen. Die wesentliche Neuerung des Gesetzes, das sich im Übrigen – auch das haben Sie leider nicht herausgearbeitet – an Private und nicht an die öffentliche Verwaltung oder den Staat richtet, erleichtert in der Tat die Videoüberwachung, aber eben für Private, und wertet Sicherheitsbelange, die den Schutz von Leben, Gesundheit und Freiheit betreffen – das haben Sie immerhin dargestellt –, beim Datenschutz etwas auf. Aber mitnichten wird gesagt, das gehe immer und überall flächendeckend; das geht weiterhin nicht. Da müssen Sie sich vielleicht noch einmal ein bisschen genauer mit der Materie auseinandersetzen. Der von mir geschätzte Kollege Gladiator hat, ich glaube, 2015 dazu einmal eine Schriftliche Kleine Anfrage gestellt – die Sie sicherlich auch gelesen haben –, in der er auch auf die Datenschutzbelange eingegangen ist. Diese können wir natürlich nicht völlig außen vor lassen. Warum? Natürlich muss in jedem Einzelfall auch immer geprüft werden, ob Videoüberwachung erforderlich ist oder nicht. Sie haben eben auch noch nicht so richtig dargestellt, dass es hier um Plätze geht. Ich glaube, das tut nicht not, weil das, was Sie vorhaben, gar nicht den Kern des Problems trifft. Im Kern des Problems sind wir uns, glaube ich, einig. Ich glaube, da sind sich bei uns alle Fraktionen einig, von ganz links bis ganz rechts. Was wir alle wollen, ist doch eine effektive Kriminalitätsbekämpfung an Kriminalitätsschwerpunkten.

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und die CDU schließt sich dem als Erste an und verfällt in Aktionismus. Das ist der Unterschied zu Herrn Tabbert, der differenziert dargestellt hat, inwieweit auch der Datenschutz zu Recht zu berücksichtigen ist.

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Bei Ihnen kam vieles durch. Zum einen haben Sie gesagt, Datenschutz sei Ihnen wichtiger als Opferschutz, zum anderen, Terror ließe sich damit nicht bekämpfen. Na gut, ich gebe zu, die größte Angst der Menschen, wenn sie Bus und Bahn fahren, ist zum Glück nicht die Angst vor Terroranschlägen, sondern die Angst vor der Alltagskriminalität, vor Dieben, vor Schlägern oder auch anderen Verbrechern. Vor denen müssen wir sie schützen. Das scheint bei Ihnen keine Rolle zu spielen.

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Die AfD-Fraktion möchte die Drucksache federführend an den Innenausschuss und mitberatend an den Ausschuss für Justiz und Datenschutz überweisen.

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Die CDU-Fraktion möchte die Drucksache an den Ausschuss für Justiz und Datenschutz überweisen.

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Punkt 74, Drucksache 21/10054, Bericht des Ausschusses für Justiz und Datenschutz: Den Austritt des Vereinigten Königreichs als Chance für den Justizstandort Deutschland und Hamburg nutzen.

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[Bericht des Ausschusses für Justiz und Datenschutz über die Drucksache 21/7596: Den Austritt des Vereinigten Königreichs (BRE- XIT) als Chance für den Justizstandort Deutschland und Hamburg nutzen (Antrag der CDU-Fraktion) – Drs 21/10054 –]

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Punkt 76, Drucksache 21/10056, Bericht des Ausschusses für Justiz und Datenschutz: BAföG-Ansprüche für Studierende im Freiversuch des ersten juristischen Staatsexamens praxisgerecht anpassen.

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[Bericht des Ausschusses für Justiz und Datenschutz über die Drucksache 21/2063: BAföG-Ansprüche für Studierende im Freiversuch des ersten juristischen Staatsexamens praxisgerecht anpassen (Antrag der FDP-Frak- tion) – Drs 21/10056 –]

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Wie gewährleisten wir Datenschutz für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die mit Geräten mit künstlicher Intelligenz arbeiten oder - so muss man es schon sagen - zusammenarbeiten? KI beruht ja darauf, dass Maschinen menschliches Verhalten beobachten und auswerten. Dabei fallen Unmengen von Daten an, bezüglich derer noch nicht geklärt ist, wie diese unter welchen Schutz gestellt werden können und vor dem Zugriff für unzulässige Zwecke geschützt werden.

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Europäische Gerichtshof hat am 19. März 2010 der Klage der Europäischen Kommission gegen Deutschland wegen der fehlerhaften Umsetzung der Europäischen Richtlinie zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenschutz in deutsches Recht stattgegeben.

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Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die heutige Debatte zur Auswertung von Funkdaten hat uns gezeigt, wie wichtig der Datenschutz im Freistaat Sachsen ist. Ich möchte

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Aus unserer Sicht vertut die Koalition mit diesem Gesetzentwurf die Chance auf eine grundlegende Neuregelung der Unabhängigkeit des Datenschutzes in Sachsen. Angesichts der wachsenden Bedeutung von Datenschutz im Allgemeinen, aber auch angesichts konkreter Vorgänge wie des heute Vormittag diskutierten zeigt sich, wie groß der Verlust einer solch vertanen Chance ist.

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Das hohe Quorum einer Zweidrittelmehrheit sollte auch bislang schon kurzfristige oder einseitige Mehrheiten und Entscheidungen verhindern. Hätten Sie die Unabhängigkeit tatsächlich stärken wollen, hätten Sie dies, wie gesagt, an anderer Stelle, etwa der Dienstaufsicht, tun müssen. Es gibt in Deutschland ein Best-PracticeBeispiel, ein Bundesland, nämlich Schleswig-Holstein, das den Datenschutz in einem unabhängigen Landeszentrum zusammenführt. Dort wird die Prämisse, dass von der Ausübung staatlicher Aufsicht abgesehen werden soll, schon seit Jahren umgesetzt.

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Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ein wichtiges Thema ist die Medienkompetenz. Digitalisierung ist das Zukunftsthema für ganz Bayern. Die aktuelle Generation ist die erste Generation, die von Kindesbeinen an digital aufwächst. Sie gehen nicht online, so wie das manche von uns tun, sondern die Jugendlichen sind permanent online. Das erlebe ich im Kontakt mit den Jugendverbänden und in den Diskussionen mit Jugendlichen immer wieder aufs Neue. Die Jugendlichen wollen die digitalen Medien nicht nur nutzen, sondern sie wollen sie auch verstehen. Machen wir uns nichts vor: Die Zeiten grenzenloser Faszination von Facebook & Co. sind lange vorbei. Jugendliche wissen vielleicht sogar besser als wir Ältere um die Gefahren im Netz. Sie wollen aber Hilfestellungen, wie sie sich im Netz bewegen können. Jugend und Datenschutz, das ist für alle Generationen ein Thema geworden. Sind es nicht oft sogar die Eltern, die dauernd zu Hause am Smartphone hängen? – Vielleicht ist es deshalb gut und wichtig, dass sich Projekte wie "Elterntalk" bewusst an Eltern richten und niedrigschwellig und im privaten Rahmen Plattformen zum Erfahrungsaustausch geben. Vielleicht ist es deshalb wichtig und richtig, dass das Projekt "webhelm" des JFF – Institut für Medienpädagogik in Forschung und Praxis – so gestaltet ist, dass Jugendliche für Jugendliche und Eltern Konzepte erarbeiten. Für uns war es ein besonderes Anliegen, die Finanzierung des JFF auf eine tragfähige Basis für die Zukunft zu stellen.

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Dem vorliegenden Gesetzentwurf fehlt aber jeder Enthusiasmus, jedes Bemühen, eine auch nur im Ansatz vergleichbare Qualität zu erlangen. Dabei haben wir gesehen, welche Potenziale, welche Risiken mit einem ausgehöhlten Datenschutz einhergehen.

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Wir haben einmal im Ausschuss nachgefragt, was denn solche erheblichen Fälle seien, und haben die Auskunft bekommen, das müsse man dann von Einzelfall zu Einzelfall prüfen. Wenn wir es mit dem Datenschutz ernst meinen, dann ist es sehr vernünftig, in solche Gesetze auch zwingende Regelungen und Informationspflichten aufzunehmen und nicht Regeln aufstellen zu wollen, die es dann doch in das Ermessen der Staatsregierung selbst legen, wann sie den Datenschutzbeauftragten einschaltet und wann nicht. Zum anderen darf dann die Einschaltung des Datenschutzbeauftragten natürlich nie missverstanden werden als eine Mitarbeit an solchen Maßnahmen, sondern der Datenschutzbeauftragte ist eine Kontrollinstanz, und auch dabei – denke ich – ist die Staatsregierung gut beraten, ihn als Kontrollinstanz stärker zu nutzen, zu respektieren und unabhängig zu stellen.

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Zum Zweiten: Auf unseren Antrag auf Durchführung einer öffentlichen Anhörung war leider mit Ihnen nur ein schriftliches Verfahren zu haben. Sechs Sachverständige, darunter Datenschutzbeauftragte anderer Länder, mahnten aber in ihren Stellungnahmen überwiegend ergänzende Vorschriften an, um die Unabhängigkeit des Datenschutz

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dende Schritt, um einen effektiven Datenschutz herbeizuführen.

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Das zieht sich durch die ganze Anfrage. In den Antworten wird verwiesen auf den Datenschutz,