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Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! An die 200 000 Menschen leben seit mehr als fünf Jahren in der Bundesrepublik, manche zehn bis zwölf Jahre und länger, ohne gesicherten Aufenthaltsstatus. Viele von Ihnen haben Familie und etwa 50 000 Kinder befi nden sich unter ihnen. Zum Alltag dieser Menschen gehört die tägliche Angst vor einem Ende der Kettenduldung, vor der Abschiebung, vor einer ungesicherten Zukunft oder auch vor einem Entzug der Möglichkeit, sich weiter eine Arbeit suchen zu dürfen.

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Ich möchte noch einige Worte zum Thema „Abschiebungshaft“ sagen. Abschiebungshaft ist die Inhaftierung von Menschen, die in Kürze abgeschoben werden sollen. Sie kann bis zu 18 Monate dauern. Die Sicherungshaft zum Vollzug der Abschiebung verstößt aus Sicht meiner Fraktion gegen die Menschenwürde. Nach der Auffassung von Flüchtlingsorganisationen, wie zum Beispiel Pro Asyl, ist die Vollzugspraxis verfassungswidrig. Verfassungswidrig sind auch die Dauer der Haft und die zum Teil eingeschränkte Prüfung durch Haftrichterinnen und Haftrichter. In Thüringen wird die Abschiebungshaft in der JVA Goldlauter durchgeführt. Die Abschiebehäftlinge sitzen hier zum Großteil für mehrere Monate bis zu einem Jahr oder auch länger ein. Immer wieder gibt es Berichte von Flüchtlingen, die in der Abschiebungshaft ernsthaft psychisch erkranken. Fälle von autoaggressivem Verhalten bis hin zu Suizidversuchen sind bekannt. Zur medizinischen und psychologischen Betreuung gibt es keinen gesonderten Fachdienst. Rechtliche Beratung erhalten Abschiebungshäftlinge in Goldlauter nur durch ehrenamtliche Flüchtlingshelferinnen oder durch Anwälte, die sie selbst bezahlen müssen.

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Meine Damen und Herren, seit 1993 sind bundesweit 120 Menschen in Abschiebehaft oder aus Angst vor Abschiebung in den Tod getrieben worden. Das sollte doch als Indiz auch von Ihnen erkannt werden, meine Damen und Herren. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

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Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sachsen braucht – und zwar unverzüglich – eine Härtefallkommission für Ausländerinnen und Ausländer, die vollziehbar ausreisepflichtig sind, das heißt, vor der Abschiebung stehen. Ich bitte Sie, diese Entscheidung nicht irgendwann zu treffen, sondern heute.

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Um Missverständnissen bei allen, die das nicht so ganz koscher finden, vorzubeugen: Eine solche Kommission regelt keine Altfälle, das heißt, sie regelt nicht für ganze Personengruppen oder auch Einzelpersonen das Bleiberecht – das ist es nicht. Die Härtefallkommission hat eine andere Funktion: Sie regelt den Umgang mit Härtefällen und prüft, inwieweit soziale, persönliche und humanitäre Gründe einer Abschiebung entgegenstehen – und zwar im Einzelfall. Sie vermag daher im Einzelfall abweichend vom Gesetz – für diejenigen, die das monieren und den darin festgelegten Erteilungs- und Verlängerungsfristen einen Aufenthaltstitel erwirken. Sie soll das Recht erhalten, dies nach einem geregelten Beratungsverfahren zu tun, also nicht nach irgendwelchem Handling von einzelnen Personen, sondern in einem Beratungsver

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Kriegstraumata ausgenommen von der Abschiebung. Die Tochter ist minderjährig. Das stellt man allerdings erst auf dem Flughafen fest. Sie darf bleiben.

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Ich möchte das Beispiel eines 17-jährigen Mädchens vietnamesischer Herkunft aus Baden-Württemberg geben, das morgens um 4 Uhr aus dem Bett geholt, in ein Auto gesetzt und nach Frankfurt zum Flughafen gebracht wurde. Von dort aus wurde es sofort abgeschoben. Das Mädchen sprach kein Wort vietnamesisch; es lebte seit 16 Jahren in Deutschland, wo es aufgewachsen ist. Drei Monate nach seiner Abschiebung hätte es das Abitur machen können; sie war die Klassenbeste.

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Ihre täglich wiederkehrende Angst vor Ausweisung, vor Abschiebung mit ihren wenig erfreulichen Begleiterscheinungen für die Betroffenen hat für sie ein Ende gefunden.

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Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte sehr den Eindruck vermeiden, dass ich den Kompromiss schlechtreden will, im Gegenteil. Ich bleibe dabei, es ist ein erster und erfreulicher Schritt mit kalkulierbaren finanziellen Auswirkungen. Im Übrigen reden wir hier über Menschen, die bisher in ständiger Angst vor Abschiebung gelebt haben. Der Kompromiss ist viel besser als nichts. Er sollte jetzt bald im Interesse der Menschen in die Praxis umgesetzt werden.

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Zu wenig Kitas, zu volle Klassen, zu viele Schulabbrecher, viel zu wenig Lehrstellen, Studiengebühren, Kinderarmut, Abschiebung von Kindern und Jugendlichen, die sich nichts weiter wünschen - das sind bescheidene Wünsche -, als dort zu leben, wo sie ihr Leben lang gewesen sind, wo sie zur Schule gegangen sind und wo sie ihren Lebensmittelpunkt haben - das ist die Realität für Kinder und Jugendliche in Niedersachsen.

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Das ist eine ganz beachtenswerte Leistung. Flüchtlingspolitik ist aber nicht statisch. Ihre Instrumente müssen weiterentwickelt werden. Daher ist es richtig und wichtig, was die UNHCR in ihrem Konzeptvorschlag zur Aufnahme von Flüchtlingen aus Drittländern als sogenanntes Resettlement vorgestellt hat. Dabei geht es darum, Flüchtlingen, die aus begründeter Furcht vor Verfolgung ihren Herkunftsstaat verlassen mussten, neben dem unmittelbaren Schutz vor Abschiebung eine Zukunftsperspektive im aufnehmenden Land aufzubauen, wenn andere Alternativen wie eine freiwillige Rückkehr oder die Eingliederung von Flüchtlingen in neue staatliche Gemeinschaften ausscheiden.

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In Schleswig-Holstein leben immer noch Tausende Menschen ohne einen gesicherten Aufenthaltstatus mittels der sogenannten Kettenduldung. Diese Geduldeten leben von einem Tag zum anderen, immer von Abschiebung bedroht. Die Idee, SchleswigHolstein zum sicheren Hafen, zum Safe Haven, zu erklären, ist unschlagbar gut und findet unsere volle

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Eindrucksvoll hat der Redner dargestellt, wie der Innensenator nur von Gewalt und Koller begleitet, durch die Stadt reitet, über seine Videokameras sieht er alles, bannt das Verbrechen, rechte und linke Demonstrationen hat er lange verboten, ganz ihm gehört der Verfassungsschutz, der nur ihm die Auskunft gibt, Ausländer hält er am kurzen Zügel, kein Rechtsschutz hindert ihre Abschiebung, das Verwaltungsgericht straft er gnadenlos ab, kurzum: die Stadt ist sicher.

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Da wird berücksichtigt oder positiv erledigt, dass einem nur so die Augen überquellen. Bei ausländerrechtlichen Petitionen haben wir als GRÜNE immer wieder unsere großen Probleme in diesem Ausschuss. Hier tendiert der Anteil der Petitionen, die im Sinne der Petenten entschieden werden, weiterhin gegen Null. Die CSU-Mehrheit entschied in diesen Fällen in der Regel nach dem Motto: Nur keinen Präzedenzfall schaffen. Im Zweifel Augen und Ohren zu und die Hand heben für die Abschiebung ins chinesische Arbeitslager.

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Beim Ausländerrecht kommen wir naturgemäß politisch bedingt öfter zu unterschiedlichen Einschätzungen. In der Mehrzahl der Fälle werden aber auch hier einstimmige Entscheidungen getroffen. Darunter sind positive Entscheidungen wie im Fall der Aufenthaltsgenehmigung für einen georgischen Studenten, der schon in Abschiebehaft genommen worden war; aber auch die Grenzen unserer Möglichkeiten werden uns gelegentlich geradezu drastisch vor Augen geführt, wenn wir an die Ausgangsentscheidungen von Bundesbehörden gebunden sind und entgegen unseren Gefühl im Ergebnis manchmal wohl eher auch falsche Entscheidungen wegen der eindeutigen Rechtslage zu treffen haben. Ich erinnere in diesem Zusammenhang an die Abschiebung eines chinesischen Staatsbürgers, der in seinem Heimatland wegen der Zugehörigkeit zu einer Sekte sofort im Arbeitslager verschwand. Entscheidend war die bindende Ausgangsentscheidung eines Bundesamtes.

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fraktion immer noch gescheut. Insbesondere wird zwischen der Härtefallkommission und dem Petitionsausschuss ein Konfl iktpotenzial gesehen. Ich habe diese Bedenken nicht. Ich meine, dass es einige ganz besondere Fälle gibt.Der Herr Vorsitzende hat ja in seinem Beitrag selbst auf einen solchen besonderen Fall hingewiesen, nämlich auf den Angehörigen der chinesischen Falun Gong Sekte, der das Land verlassen musste. Wir waren der Meinung, dass diese Petition hätte berücksichtigt werden müssen. Die Mehrheit war anderer Auffassung. Der gute Mann befi ndet sich inzwischen in China im Arbeitslager. Auch darauf ist hingewiesen worden. Meine Damen und Herren, Sie können von uns nicht verlangen, dass wir die Hand zur Abschiebung eines Falun Gong Angehörigen heben, wenn wir doch wissen, dass er sofort nach der Ankunft in China in einem Arbeitslager verschwindet. Das können Sie von uns nicht verlangen.

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Dies ändert aber nichts an rigoroseren Forderungen vor allem in Ballungsgebieten mit hohem Ausländer- und Aussiedleranteil. Dabei stehen das obligatorische Erlernen der Sprache und deren Praktizieren in Schule und Ausbildung als notwendige, aber nicht hinreichende Bedingungen für Integration im Vordergrund. Zugleich wird eine rigorosere Sanktionierung krimineller Aktivitäten bis hin zur Abschiebung

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Dieser ungeheuerliche Vorgang ist folgender: Die Flüchtlinge, Familien und Kinder, die jetzt auf der Bibby Altona leben, werden seit zehn Jahren ehrenamtlich mit bürgerlichem Engagement und durch verschiedene Initiativen betreut – besonders Frauen und Kinder –, zum Beispiel gibt es Malprojekte. Sie kennen das wahrscheinlich. Die Sozialbehörde hat seit zehn Jahren die "Bibby Altona" dahingehend unterstützt, dass dort jedes Jahr ein Sommerfest für die Kinder und die Familien stattfinden kann. Dieses Jahr, kurz vor der eben genannten Abschiebung nach Mecklenburg-Vorpommern, …

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(Zurufe von der CDU – Harald Krüger CDU: Ab- schiebung! – Frank-Thorsten Schira CDU: Eine Abschiebung in ein PDS-Land!)

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Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren. Frau Goetsch, das, was Sie eben gesagt haben, reizt mich, noch einmal nach vorne zu gehen und etwas zu sagen. Hier von einer Abschiebung nach MecklenburgVorpommern zu sprechen – ich verteidige ungern die SPD –, aber soweit ich weiß, regiert dort Herr Ringstorff. Ich hoffe zwar, nicht mehr lange, aber er tut es noch. In diesem Bereich habe ich Zutrauen zu der SPD, dass dort diese Sache vernünftig gemacht wird. Frau Goetsch, das war neben der Sache, ganz ehrlich.

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Nach dieser Sammelanhörung haben Flüchtlinge, die diese Anhörung erlebt haben, den damaligen Delegationsleiter als Schleuser, als Menschenhändler identifiziert, der sie gegen Geld ins Land gebracht hat und ihnen jetzt gegen Geld, aber gegen Geld des deutschen Staates, diese Passersatzpapiere für die Abschiebung ausstellt.

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Danach wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Diese Zeuginnen und Zeugen haben aber natürlich aus Angst vor der folgenden Abschiebung und vor der Repression im Land Guinea große Schwierigkeiten, ihre Zeugenaussagen öffentlich zu machen.

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Ich erwarte von dieser Landesregierung, dass sorgfältig geprüft und abgewogen wird, mit wem man zusammenarbeitet und ob das eine legitimierte Zusammenarbeit war. Der Zweck, nämlich die Abschiebung von Flüchtlingen, heilt aus meiner Sicht nicht die Mittel, …

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Meine Damen und Herren, Sie dürfen sicher sein, dass jeder Einzelfall genau geprüft wird und den ausreisepflichtigen Personen vor einer Abschiebung Hilfe angeboten wird, um den Fall prüfen zu lassen. Die von den Grünen vorgebrachte Behauptung, dass es sich bei der in diesem Fall angewendeten Sammelanhörung nicht um ein rechtsstaatlich verantwortbares Verfahren handelt, kann ich, Frau Düker, nicht nachvollziehen.

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Es handelt sich hierbei um ein für die Abschiebung übliches und rechtsstaatlich einwandfreies Verfahren, um die Identität von Flüchtlingen feststellen zu können.

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Weiter wird mir gesagt, es sei einmalig, dass eine Härtefallregelung nicht mehr möglich ist, wenn die Abschiebung schon terminiert ist. Auch für solche Fälle haben andere Bundesländer vergleichbare Verordnungen. Ich darf daran erinnern, dass es solche Regelungen nicht nur in Baden-Württemberg gibt, sondern auch in Brandenburg, in Mecklenburg-Vorpommern, in Nordrhein-Westfalen und in Thüringen. Meine Damen und Herren, Sie sollten zur Kenntnis nehmen, dass in solchen Fällen in anderen Bundesländern genauso entschieden

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Zum Thema Abschiebehaft bzw. Abschiebung: Frau Korter hat hier den Fall Sarah Kameli angesprochen. Frau Kameli wäre von der Härtefallkommission gar nicht erst angenommen worden.

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In Sachsen-Anhalt wurde einvernehmlich zwischen dem Ministerium der Justiz, dem Ministerium für - wie es damals noch hieß - Arbeit, Gesundheit und Soziales und dem Ministerium des Innern per Runderlass des Ministeriums des Innern vom 15. März 2000 die Zusammenarbeit zwischen den Ermittlungsbehörden, den Verwaltungsbehörden und der Fachberatungsstelle der Arbeiterwohlfahrt Vera geregelt. Der Erlass enthält eine vierwöchige Ausreisefrist und sieht bei der Bereitschaft zur Zeugenaussage die Aussetzung der Abschiebung, also die Duldung, vor.

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Die Abschiebung nach Afghanistan, die Entwicklung in Afghanistan war hier schon mehrfach Thema. Wir haben im Mai letzen Jahres – nein, noch früher: im April letzten Jahres – darüber debattiert, nachdem der Innensenator beschlossen hatte, bundesweit Vorreiter zu sein und mit den Abschiebungen von alleinstehenden Männern nach Afghanistan zu beginnen. Wir haben nach dem Beschluss der Innenministerkonferenz im Sommer hier noch einmal über die neue Bleiberechtsregelung diskutiert und wir haben nun die Situation, dass Hamburg seit Juni dieses

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Der Antrag, der Ihnen vorliegt, meine Damen und Herren, weist deutlich darauf hin, dass die Länderkompetenz in Bezug auf die Abschiebung nach unserem föderalen Verständnis gleichzeitig auch heißt, dass die Länder die Verantwortung dafür haben. Dieser Antrag enthält die Aufforderung, die Verantwortung für die Abschiebungen zu übernehmen. Das heißt also, dass wir uns hier und heute – denn eine Überweisung an den Innenausschuss wird es nicht geben – mit der Situation in den Heimatländern, in diesem Fall also mit Afghanistan, auseinandersetzen müssen.

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Wir alle müssen uns allerdings die Frage stellen, ob eine Abschiebung nach Afghanistan überhaupt zu befürworten ist. Diese Frage lässt sich nur im Rahmen eines sehr sorgfältigen Abwägungsprozesses beantworten. Bejaht man aber diese Frage, dann hat der Staat die gesetzliche Pflicht, die Rückführungen auf der Grundlage der zwischen den Innenministern vereinbarten Grundsätze durchzuführen.