Die Abschiebung ausländischer Straftäter wird in den niedersächsischen Gefängnissen nicht zu nennenswerten Einsparungen führen - das ist die Auffassung der Fraktion der Grünen -, da viele ausländische Gefängnisse nicht in Übereinstimmung - jetzt hören Sie genau zu - mit der Konvention zum Schutz der Menschenrechte stehen und damit nicht den europäischen Strafvollzugsgrundsätzen entsprechen. Zwar wissen wir um Ihre manchmal repressive Anschauung, wenn es darum geht, Straftäter abzuschieben, aber, meine Damen und Herren, ich meine, Sie wollen sich nicht in den Konflikt mit den Gesetzen begeben. Amnesty International hat dazu viel aufgeschrieben und gesagt. Ich meine, Sie tun sich keinen Gefallen damit.
Eine Antwort darauf, wie bundesweit 14 Millionen Menschen mit Migrationshintergrund integriert werden können, gibt der vorgelegte Bericht in keiner Weise. Auch der immer wieder gern zitierte Koalitionsvertrag von Schwarz-Rot in SchleswigHolstein hilft an dieser Stelle überhaupt nicht weiter. Wer Integration in vier Absätzen lediglich unter das Kapitel „Innere Sicherheit“ subsumiert und neben der Sprachförderung und einem Islamunterricht in deutscher Sprache nur Regelungen hinsichtlich der Aufenthaltsdauer in der Abschiebehaft und der Abschiebung straffällig gewordener Ausländer festschreibt, zeigt, dass das Thema Integration von Migranten von der großen Koalition bisher komplett verschlafen wurde.
Warum wir diesen Antrag gestellt haben: Die aktuelle Situation ist eben so, dass die Altfallregelung zum 31. Dezember 2009 ausläuft, das heißt, in sechs Wochen. Wer bis dahin nicht die Voraussetzungen erfüllt hat, fällt in den Duldungsstatus zurück und ist direkt von der Abschiebung bedroht. Da die Bundesregierung keine gesetzliche Lösung vereinbaren konnte, bleibt vorübergehend nur ein Beschluss der Innenminister der Länder als Lösung übrig. Sie können wie 2006 auf Landesebene beschließen, alle Aufenthaltserlaubnisse zu verlängern, auch die auf Probe. Auf Bundesebene sind DIE LINKE und die Grünen ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
Er hat eine sehr durchsichtige politische Wahlkampagne losgetreten. Herr Koch suggeriert, der Migrationshintergrund sei schuld und eine Abschiebung sei die einfachste Lösung. An diesem
Ein weiterer Griff in die Kassen der Kommunen wird außerhalb des KFA erfolgen, und wenn man einmal greift, dann kann es auch ein bisschen mehr sein. Frau Diezel hatte uns ja gestern den Betrag von 2 Mio. liegenden Flüchtlingsaufnahmegesetz zu diesen beiden schwer wiegenden Veränderungen möchte ich einige Worte sagen. Die Aufnahme der Flüchtlinge, die künftig eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 3 des Aufenthaltsgesetzes erhalten werden, in dem Katalog des § 1 des FlüAG zu streichen - das sind Flüchtlinge, die eine Aufenthaltserlaubnis bei Verbot der Abschiebung besitzen, wenn diesen Ausländern Folter oder Todesstrafe droht oder sie nach der Menschenrechtskonvention aufenthaltsberechtigt sind. Es gibt überhaupt keinen Zweifel daran, dass diese Personen nicht unter das Asylbewerberleistungsgesetz fallen, aber der Vergleich zu den jüdischen Flüchtlingen zeigt uns, dass das Land durchaus bereit sein kann, diese Kosten den Kommunen zu erstatten. Es gibt überhaupt keinen Grund, warum diese Kosten auch bei den Kommunen hängen bleiben sollen. Insofern müssen wir in der anschließenden Diskussion auch im Ausschuss das Thema klären. Die Festlegung des Erstattungszeitraums - also die Aufnahme dieses Begriffs - scheint ganz harmlos und eine Klarstellung zu sein. Herr Gasser hat darauf hingewiesen. Tatsächlich ist es aber so, dass diese Klarstellung dazu dienen soll, etwas festzuklopfen, worauf der Gemeinde- und Städtebund und auch der Thüringische Landkreistag hingewiesen haben, was nicht rechtens ist. Bei den von den Kommunen wahrzunehmenden Aufgaben nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz handelt es sich um eine staatliche Aufgabe, die auch nicht nach einem gewissen Zeitraum auf die Kommunen übergeht. Artikel 93 Abs. 1 der Thüringer Landesverfassung garantiert den Kommunen bei der Übertragung staatlicher Aufgaben, die zu einer Mehrbelastung führen, einen angemessenen finanziellen Ausgleich. Es kann nicht sein, dass es hier eine Eigeninteressenquote geben kann. Diesem widerspricht aber die oben genannte Festlegung mit dem so genannten Erstattungszeitraum.
Als Vorsitzender des Petitionsausschusses wurde ich unmittelbar über die seitens des Ministeriums eingeleiteten Schritte informiert. Das kurzfristige Einschreiten des Ministeriums war notwendig geworden, da die zuständige kreisliche Ausländerbehörde am Wochenende nicht zu erreichen war und die Abschiebung bereits am Montagmorgen erfolgen sollte.
Noch einmal: nicht für humanitäre Härtefälle, nicht für Verfolgte, sondern für die Personen, für die es bisher eine gesetzliche Verpfl ichtung zur Abschiebung gegeben hat. Daher lasse ich nicht zu, dass uns hier irgendjemand vorwirft, wir hätten humanitäre Defi zite. Ich sage Ihnen – das lasse ich mir von keinem Menschen gefallen –,
Selbstverständlich werden potenzielle Zuwanderer sich damit befassen, ob sie illegal zu uns einreisen, sich dann einer gesetzeskonformen Abschiebung lang genug entziehen und am Ende damit rechnen dürfen, dass genügend Menschen wie sie fordern, dass sie dableiben dürfen und Sozialleistungen bekommen, weil Sie ohnehin schon so lange da sind.
Aber das Faszinierende an der Arbeit des Petitionsausschus ses beginnt dann, wenn sich etwa ein CDU-Mann gegen die Abschiebung eines Petenten wehrt oder ein Grüner gegen ei ne Finanzverwaltung vorgeht oder ein Sozi gegen ein Wind kraftrad wettert.
Den ersten Fall haben wir schon einmal hier im Plenum be sprochen. Dabei ging es um eine Familie mit acht Kindern. Da wurde der Mutter, einer Kurdin, die acht Kinder großge zogen hat, vorgeworfen, dass sie nicht gut genug Deutsch spreche. Dieser Alleinerziehenden mit acht Kindern wurde auch vorgeworfen, sich nicht selbst ernähren zu können. Wir haben versucht, die Abschiebung dieser acht Kinder zu ver meiden. Das ist uns nicht gelungen. Aber das war ein Fall, der auch in den Lagern der anderen Parteien sehr viel Aufmerk samkeit erregt hat.
Sehr verehrte Frau Präsidentin, sehr verehrte Abgeordnete, Sie erinnern sich sicher noch an die langen Debatten im Bundestag und Bundesrat zum Zuwanderungsgesetz. Erst nach vielen Beratungen ist es gelungen, Kompromisse zu dem Gesetzentwurf zu finden und in Gesetzesform zu gießen. Da das Gesetz am 1. Januar 2005 in Gänze in Kraft treten wird, bedarf es parallel dazu eines entsprechenden Landesgesetzes. Dies liegt uns heute zur ersten Beratung vor. Wir wissen schon, dass mit dem Gesetz ein großer Schritt getan wird. Denn unter anderem wird damit das seit langen Jahren geltende, an verschiedenen Passagen oftmals umstrittene Ausländergesetz ersetzt. Auch das Asylbewerberleistungsgesetz wird mit dem Zuwanderungsgesetz geändert. Dies hat wiederum zur Folge, dass der aufgrund dieses Gesetzes durch die Landkreise und kreisfreien Städte aufzunehmende Personenkreis einer Neufassung bedarf. Dazu soll mit dem Gesetz an den verschiedenen Stellen Klarstellung des bisher geltenden Gesetzes herbeigeführt werden. Die verschiedentlich in jüngster Vergangenheit diskutierte Einrichtung einer Härtefallkommission findet auch in diesem neuen Gesetz in § 1 Satz 1 Nummer 5 ihre Verknüpfung. Sofern dieses Gremium darum ersucht, kann durch die oberste Landesbehörde angeordnet werden, dass auch einem solchen Ausländer, der vollziehbar ausreisepflichtig ist, eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wird. Dies stellt etwa einen Fall dar, der unter den Anwendungsbereich des hier zu beratenden Gesetzentwurfs fällt. Weiterhin erscheint die Nummer 7 des § 1 Satz 1 von Bedeutung, denn aufgrund des § 15 a Aufenthaltsgesetz können ab dem 1. Januar 2005 unerlaubt einreisende Ausländer, die nicht um Asyl nachsuchen, vor der Entscheidung der zuständigen Behörde über die Aussetzung der Abschiebung oder der Erteilung eines Aufenthaltstitels auf die Länder verteilt werden. Auch
Für die heutige Sitzung ist die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN vorschlagsberechtigt. Die Aktuelle Stunde hat das Thema: „Integration statt Ausgrenzung und Abschiebung – für eine humanitäre Bleiberechtsregelung in Bayern!“ In der Aktuellen Stunde dürfen die einzelnen Redner grundsätzlich nicht länger als fünf Minuten sprechen. Auf Wunsch einer Fraktion darf der erste Redner zehn Minuten sprechen. Ich wiederhole das für die Zuschauer. Die Mitglieder des Parlaments kennen es. Ergreift ein Mitglied der Staatsregierung das Wort für mehr als zehn Minuten, erhält eine Fraktion auf Antrag eines ihrer Mitglieder zusätzlich fünf Minuten. Wir beginnen mit der Aussprache. Erste Wortmeldung: Frau Kollegin Scharfenberg.
In der Europäischen Union ist das sogenannte Flughafenasylverfahren höchst umstritten. Asylsuchende, die über den Luftweg ankommen, werden demnach im Transitbereich, also noch bevor sie offiziell nach Deutschland eingereist sind, festgehalten und haben durch das beschleunigte Asylverfahren unter verminderten Rechten wenig Chancen auf Asyl. Die Abschiebung ist so gut wie sicher.
Zu Frage 2 und 3: Wegen der unklaren Lage bei der Rückkehr wurden die Ausländerbehörden im Land Bremen am 18. Dezember 2009 angewiesen, im Falle einer beabsichtigten Abschiebung nach Syrien die Ausländerakten dem Senator für Inneres und Sport zur Prüfung vorzulegen. Außerdem wurden sie aufgefordert, Sorge dafür zu tragen, dass es den Betroffenen möglich ist, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse im Asyl- beziehungsweise Asylfolgeverfahren geltend zu machen.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge wurde nach Mitteilung des Bundesministeriums des Innern gebeten, keine Asylentscheidungen zu treffen, die eine sofortige Abschiebung zur Folge haben können.
Dies bedeutet, dass faktisch keine Abschiebung stattfindet.
Sie sagten eben, es gibt faktisch keine Abschiebung in das Land Syrien. Vorher haben Sie als Antwort auf die Frage 1 gesagt, von 43 Abgeschobenen seien drei inhaftiert worden, so habe ich Sie verstanden. Haben Sie Erkenntnisse darüber, weswegen diese drei inhaftiert worden sind?
Vielleicht einmal zu den Ergebnissen dieser Maßnahme: Es sind 25 Frauen kontrolliert worden. Dabei hat sich herausgestellt, dass sich 14 Frauen illegal in Bremen aufgehalten haben. Zwei dieser Frauen haben angegeben, dass sie unter 15 Jahre alt sind. Deswegen wurde das Jugendamt eingeschaltet, und diese beiden Frauen sind dann der Inneren Mission übergeben worden. Sie sind inzwischen untergetaucht. Es verbleiben dann noch zwölf Frauen. Von diesen zwölf Frauen haben drei die Bundesrepublik freiwillig verlassen, vier Frauen wurden abgeschoben, drei nach Italien und eine nach Spanien. Zurzeit sind noch vier Frauen in Abschiebehaft. Das hängt damit zusammen, dass die gerichtlichen Entscheidungen über die Abschiebung noch ausstehen. Wenn diese Entscheidungen ergangen sind, wird dieses Verfahren abgeschlossen.
Ein Letztes. Asylpolitik muss auch menschlich sein. Ich frage Sie in aller Ruhe: Welche Botschaft wird aus Sachsen gesendet, wenn wir, wie gestern gemeldet, hören, dass ein dreijähriges angolanisches Kind aus einer Kita in Dresden gekidnappt wird – ich kann das nicht anders sagen –, und zwar von niemand anderem als der Polizei, aufs Polizeirevier geschleppt wird; von dort aus ruft man die Mutter an und sagt: „Hallo, kommen Sie hierher, hier ist Ihr Kind, wir wollen Ihre Abschiebung vollziehen!“ Es wurde kolportiert, ich weiß nicht, ob das stimmt, dass der Beamte sogar geäußert hat: „Sonst schicken wir Ihr Kind
Also: Um das zu legitimieren, möchten wir Fakten und ein abgestimmtes Vorgehen. Das erfordert aus unserer Sicht die Abstimmung in der Innenministerkonferenz. Das hat der Innensenator zugesagt. Bis diese Abstimmung vorgenommen ist, sehen wir keinen Grund, die Abschiebung auszusetzen, und können deswegen auch nicht den Antrag in der vorliegenden Form unterstützen.
Ein sofortiger Zuwanderungsstopp, die ersatzlose Streichung des sogenannten Asylparagrafen Artikel 16a Grundgesetz, der zu einem unvorstellbaren Missbrauch geführt hat, gehören ebenso in ein Maßnahmenpaket wie beispielsweise die Ausweisung krimineller und dauerhaft auf Sozialleistung angewiesener Ausländer oder die konsequente Abschiebung geduldeter Scheinasylanten und natürlich auch die von uns hier im Landtag erhobene Forderung nach Rückkehr zu stationären Grenzkontrollen.
Deshalb wollten wir auf das Verfahren zurückkommen, auf das sich die Innenministerkonferenz geeinigt hatte, nämlich dass dann, wenn eine solche Entscheidung ansteht, die Innenminister miteinander reden und ein Verfahren finden, in dem möglichst einheitlich agiert wird. Darauf legen wir Wert. Wir wollen, dass die Innenminister miteinander sprechen, herausfinden, ob die Neuigkeiten aus dem neuesten Ad-hoc-Bericht der Bundesregierung und die Erkenntnisse von Amnesty international und anderen Gruppen so schwerwiegend sind, um zu rechtfertigen, dass diejenigen, die jetzt in Abschiebehaft sind, freigelassen werden. Darum geht es ja! Die Leuten bleiben jetzt nicht sechs Monate in der Abschiebehaft, sondern man lässt sie gehen. Und sie werden sich – davon kann man ausgehen – einer späteren Abschiebung entziehen.
gen zulässig sind. Als faktisch integriert gelten nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte insbesondere Menschen, die einen Großteil ihres Lebens hier bzw. in einem der europäischen Länder verbracht haben, die gesellschaftlich integriert sind und keine schweren Straftaten begangen haben. Dies trifft im Regelfall, meine Damen und Herren, auf hier geborene bzw. hier aufgewachsene Kinder und Jugendliche zu, deren Abschiebung nach erfolgter Integration in einer demokratischen Gesellschaft nicht notwendig sei, so der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte. In Expertenkreisen ist diese Thematik bekannt als Verwurzelungsproblematik.
Das Ressort hat auch erkannt, dass die Abschiebung in bestimmte Länder Westafrikas, wie Sierra Leone, Guinea und Gambia, noch einmal überprüft werden muss. Wenn Senator Mäurer selbst erkannt hat, dazu zitiere ich: „Wir haben es vielfach mit Staaten zu tun, die nicht über ein funktionierendes Verwaltungsverfahren verfügen, wie wir es kennen“, zeugt das von einem gewissen Realitätssinn, immerhin! Weiter: „Die Umstände der Passersatzpapierbeschaffung sollen aufgeklärt werden.“
Person auch von dort herkommt. Das ist die Frage, um die es bei den Passersatzpapieren geht, nämlich um die Frage, was man mit Menschen macht, deren Herkunft unklar ist. Das, was Sie fordern, ist, dass wir Menschen im Prinzip dazu auffordern sollten, ihre Papiere wegzuwerfen. Sie schreiben: einen sofortigen Abschiebestopp für alle, bei denen die Beschaffung von Passersatzpapieren erforderlich ist. Das ist nichts anderes als die Aufforderung an alle, ihre Papiere wegzuwerfen. Man wäre ja dumm, wenn man sich vor Abschiebung bewahren möchte und dann noch ehrliche Angaben macht. Das ist meines Erachtens völliger Unsinn, wenn ich das einmal so sagen darf.
Der Europäische Gerichtshof urteilte am 21. Dezember 2011 hinsichtlich der Abschiebung von Flüchtlingen nach der DublinII-Verordnung in das Ursprungsland ihrer Einreise in die EU, dass derartige Rücksendungen auch nicht dazu führen dürfen, dass Flüchtlinge in Länder verbracht werden, in denen die Grundrechte der Flüchtlinge nicht ausreichend beachtet werden.
5 Keine Abschiebung von schwer kranken Flüchtlingen aus Nordrhein-Westfalen – medizinisch-ethische Standards gewährleisten
Ich nenne Ihnen nur ein Beispiel, denn die Kürze der Zeit reicht nicht aus, um alle Fälle vorzustellen, die uns mittlerweile vorliegen: Die Ausländerbehörde Warendorf versuchte bereits mehrfach, eine nachweislich suizidgefährdete Frau ohne ihre Kinder abzuschieben. Trotz bereit vorliegender fachärztlicher Gutachten wurde ein Arzt ohne die vom Innenministerium geforderte fachärztliche Kompetenz beauftragt, die Reisefähigkeit zu bescheinigen. Dabei scheute die Behörde nicht davor zurück, die Frau durch den Arzt, der sie bis zum Flughafen begleiten sollte, aus dem Krankenhaus abholen zu lassen, in das sie wegen ihrer psychischen Krankheiten und ihrer Suizidgefährdung eingeliefert worden war, um sie dann zum Flughafen zu bringen. Diese Abschiebung konnte nur durch einen kurzfristigen Beschluss des OVG Münster gestoppt werden. Meine Damen und Herren, diese Fälle sind keine Einzelfälle. Die Reihe ließe sich fortsetzen.
„Ich bitte Sie, anhand des geschilderten Sachverhalts sowie der beigefügten Atteste um Beurteilung, ob am Tag der Abschiebung durch Sie bzw. einen anderen Arzt eine medizinische Begleitung bis zum Flughafen zur Verfügung gestellt werden kann.“
„ob aufgrund der geltend gemachten gesundheitlichen Gründe durch den Vorgang der Abschiebung … eine erhebliche Gefahr für Gesundheit oder Leben des Betroffenen zu befürchten ist.“
Ebenso fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Antrag den Landtag dazu auf, die kommunalen Ausländerbehörden in Nordrhein-Westfalen generell an den Pranger zu stellen. Natürlich, Frau Kollegin Düker, haben alle Ausländerbehörden im Fall des Vortrags krankheitsbedingte Abschiebungshindernisse zu prüfen, etwa ob sich der Gesundheitszustand des Ausländers unmittelbar durch die Abschiebung bzw. als unmittelbare Folge davon wesentlich verschlechtern wird.