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Eines steht aber fest – ich habe den Eindruck, wir sind uns darüber, abgesehen von der NPD-Fraktion, auch einig –, dass der durchgeführte Polizeieinsatz die für die Abschiebung eines Kindes notwendige Sensibilität vermissen ließ. Auch wenn die Angaben über den Ablauf des Polizeieinsatzes unterschiedlich ausfallen, so steht doch fest, dass ein Kind, das einen behüteten, wunderschönen Tag in der Kindertagesstätte verbringen sollte, etwas erlebt hat, was es so schnell nicht wieder vergessen wird. Auch die Verängstigung der anderen Kinder wird an die Erzieherinnen eine Herausforderung zur Bewältigung dieses Tages stellen. Ich ziehe den Hut und bedanke mich schon jetzt bei diesen professionell arbeitenden Erzieherinnen. Ich würde mir, ganz gleich, wie das Ermittlungs

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Wir Liberale werden beide Anträge ablehnen. Die GRÜNEN fordern, für die Mutter des Kindes einen legalen Aufenthalt zu schaffen. Sosehr wir uns beim Abschiebestopp von afghanischen Flüchtlingen einig sind, so uneinig sind wir uns in diesem Fall. Welches Signal senden wir denn an die Öffentlichkeit, wenn diesem Antrag stattgegeben würde? Widersetzt euch der Abschiebung und ihr bekommt einen legalen Aufenthalt?! Ich denke, dass ein solches Verfahren unfair gegenüber vielen anderen Flüchtlingen wäre, die keinen Aufenthaltstitel erhalten.

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Dieser dreijährige angolanische Junge ist einer von vielen ausländischen Kindern, die entweder mit ihren Eltern nach Deutschland kamen oder erst hier in Deutschland geboren wurden. Kinder kann und sollte man nicht für die Umstände verantwortlich machen, für die sich ihre Eltern entschieden haben. Da ist nach meiner Meinung der Zugriff durch die Polizei auf das Kind, um es als verlängerten Hebel nutzen zu wollen, nicht zu tolerieren. Die näheren Tatbestände, die die Polizei zum bekannten Zeitpunkt zur Abschiebung der betreffenden angolanischen Familie veranlasst hatten, sind mir allerdings nicht bekannt.

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Die versuchte und letztlich gescheiterte Abschiebung dieser 31-jährigen Frau und ihres Kindes ist schon oft geschildert worden und ich habe an Tatsachen nichts hinzuzufügen.

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Auch meine Stellungnahme zu den Ereignissen kennen Sie. Ich halte es nach wie vor für außerordentlich fragwürdig, dass es in unserem Land möglich sein soll, ein Kleinkind durch polizeiliche Einsatzkräfte ohne Begleitung durch seine Mutter aus einer Kindertagesstätte zu holen, um so die Abschiebung zu erzwingen.

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Ich habe schon deutlich gemacht: Abschiebungen sind tägliche ausländerrechtliche Maßnahmen. Im letzten Jahr sind sachsenweit 1 600 Menschen in ihre Herkunftsländer abgeschoben worden. Dabei sind Abschiebemaßnahmen hochsensiblen Charakters und wirken schwer auf die Betroffenen. Umso mehr bedarf es eines behutsamen und feinfühligen Umgangs. Gerade wenn Kinder von Abschiebemaßnahmen betroffen sind, ist es schlicht das Gebot menschlicher Vernunft, Rücksicht walten zu lassen und im Zweifel gegebenenfalls das Interesse an einem schnellen Vollzug der Abschiebung hinter dem Kindeswohl zurückstehen zu lassen.

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Am 10.06.2004 wurde der Asylantrag abgelehnt. Wieso wurde dann im Juli 2005, also über ein Jahr später, mal so langsam die Abschiebung vom Ausländeramt angekündigt? Man nimmt sich da verdächtig lange Zeit, muss ich Ihnen sagen.

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Für Ihren Wunsch nach Aufklärung habe ich volles Verständnis. Ihre Forderung nach Konsequenzen kann ich verstehen – aber bitte erst, wenn die Aufklärung abgeschlossen ist. Ich habe mir von der Polizeidirektion Dresden über die Vorgänge bei der Abschiebung der angolanischen Staatsangehörigen und ihres dreijährigen Sohnes berichten lassen. Das Ergebnis weicht in zentralen Punkten von der Berichterstattung in den Medien ab. Von einer ausführlichen Darstellung des Sachverhalts möchte ich daher heute absehen. Wie Sie wissen, läuft gegen die beteiligten Beamten derzeit ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren.

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Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge schreibt, subsidiärer Schutz gilt in Fällen, in denen das Asylrecht nicht greift, aber dennoch schwerwiegende Gefahren für Freiheit, Leib oder Leben drohen, etwa durch politische Verfolgung. Solche Gefahren können die Landesbehörden berücksichtigen, wenn sie prüfen, ob Abschiebungen ausgesetzt werden sollen. Genau das ist die Intention des Ihnen vorliegenden Antrags, ein Abschiebestopp gemäß § 60 a Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes. Dort ist geregelt, ich zitiere: „Die oberste Landesbehörde kann aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen oder zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland anordnen, dass die Abschiebung von Ausländern aus bestimmten Staaten oder von in sonstiger Weise bestimmten Ausländergruppen allgemein oder in bestimmte Staaten für längstens sechs Monate ausgesetzt wird.“

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und zwar nach dem liberalen Entwurf. Im Vordergrund dieser Diskussion sollte nicht eine menschenrechtlich zweifelhafte Möglichkeit zur kurzfristigen Abschiebung stehen, sondern vielmehr die Tatsache, dass es uns allen - unserer Gesellschaft - nur nützen kann, wenn leistungsbereite Menschen, die persönliche Chancen für sich selbst - das ist gar nichts Schlechtes - darin sehen, in Deutschland zu arbeiten, zu uns kommen.

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wenn es um die Abschiebung von Sinti und Roma und Ashkali in die Staaten der Balkanhalbinsel geht. Auch das ist in anderen Ländern gang und gäbe. Hinzu kommt die Novellierung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes, die sich momentan im Geschäftsgang des Innenausschusses befindet. Wir haben als Fraktion vorgeschlagen, dass in das Gesetz ein Passus eingefügt werden soll, der gewährleistet, dass soziale Organisationen nach Anmel

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Sowohl die politische Gemeinde als auch die Kirchengemeinde, als auch Parteien, als auch die Familie waren an der Integration sehr aktiv beteiligt. Mit einer Abschiebung würden Sie die Früchte

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Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte die heutige Gelegenheit nutzen und Sie auf ein Problem hinweisen. Ich kann Ihren Enthusiasmus für die Integrationsbeauftragte des Landes Sachsen-Anhalt nicht vollumfänglich teilen, Herr Minister und Frau Kollegin von der LINKEN. Es gibt ein Thema, das auf die Regelungen des § 104a des Aufenthaltsgesetzes zurückgeht. Hierbei geht es um die Frage, ob diejenigen, die vor einigen Jahren aus der Duldung befristet bis zum Jahresende 2009 in einen Aufenthaltstitel überführt wurden, ab 1. Januar 2010 mit einer Abschiebung rechnen müssen, weil sie dann wieder in den Status der Duldung zurückfallen.

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Die Polizei in Baden-Württemberg hat auf die sich wandelnden Erscheinungsformen des islamistischen Terrorismus reagiert. Wir haben ein neues Bekämpfungskonzept entwickelt, das die bisherige Strategie ergänzt und ein Maßnahmenpaket enthält, das auf den islamistischen Terrorismus moderner Prägung zugeschnitten ist. Wir werden in Baden-Württemberg auch in Zukunft konsequent gegen jegliche Form des Extremismus und Terrorismus, gleich welcher Couleur, vorgehen. Meine Damen und Herren, ich füge hinzu: Dazu gehört auch die konsequente Abschiebung von Personen, die hier bei uns nichts zu suchen haben.

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Die Frage ist: Wie können wir trotz solcher Widersprüche menschlich agieren? Das ist die Herausforderung einer rot-grünen Regierung. Die Antwort ist Verzicht auf Abschiebevollzug, wenn die Flugreisetauglichkeit nicht zweifelsfrei festgestellt werden kann. Hierzu müssen auch kurz vor der Abschiebung auftretende Krankheitszustände durch hinreichend qualifiziertes Personal beziehungsweise durch unabhängige Gutachter untersucht werden.

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Maßnahmen verpflichtet sind, die wie eine Abschiebung so stark in die Rechte des Einzelnen eingreifen.

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Keine Abschiebung von Angehörigen der Roma und anderer ethnischer Minderheiten aus dem Kosovo in unzumutbare Lebensbedingungen!

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Liberale Politik, meine Damen und Herren, setzt sich für die Rechte aller Menschen in Deutschland und natürlich damit für die Rechte der Menschen in Thüringen ein. So sagen wir auch, dass die Abschiebung von ausreisepflichtigen Personen eine bedrückende, missliche, gleichwohl de jure jedoch zu erfüllende Aufgabe eines Landes ist.

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Zum Antrag der FDP möchte ich noch einmal insbesondere betonen, dass es bei besonders schützenswerten Personengruppen wie ältere, kranke, behinderte Menschen, Familien mit Kindern einen Ermessensspielraum gibt. Der gewinnt aber erst an Bedeutung, wenn man diesen Spielraum im konkreten Fall auch nutzt. Genau darauf zielt auch die Vereinbarung der Koalition hin. Im Einvernehmen zwischen Innenministerium und Landesverwaltungsamt gibt es analog zur Regelung in BadenWürttemberg keine Abschiebung von Familien der Roma, Ashkali und Ägypter auf den Balkan.

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Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Wenn auch der konkrete Anlass für diese Debatte einige Monate zurückliegt, geht es in dieser Debatte meiner Meinung nach trotzdem um ein hohes Gut, nämlich den Schutz vor Abschiebungen bei gesundheitlichen Hindernissen. Das haben Sie auch am Ende angesprochen. Wir alle stehen in der Verantwortung, dieses Gut zu schützen und zu bewahren. Deshalb haben wir, die Grünen, auch im Februar oder März, sofort nachdem uns diese zwei Fälle zu Ohren kamen, in denen die Ausländerbehörde trotz ärztlicher Gutachten die Abschiebung betrieb, eine Kleine Anfrage an den Senat gestellt. Drei Tage später sprang die Fraktion DIE LINKE auch auf diesen Zug, mit welcher Intention auch immer, das möchte ich an dieser Stelle dahingestellt sein lassen. Ich fände es richtig und fair, wenn Sie inzwischen mit der Antwort zufrieden waren und das auch in Ordnung fanden, diese Große Anfrage einfach zurückzunehmen, damit man hier nicht trotz Zeitmangel noch einmal über solche Fälle diskutieren müsste.

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Meine Damen und Herren, aus den Antworten des Senats auf die Große Anfrage der Partei DIE LINKE und die Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu diesem Thema geht hervor, dass bei einer nicht unerheblichen Anzahl von ausreisepflichtigen Ausländern die Abschiebung aufgrund einer von Ärzten, die von den Betroffenen beauftragt worden sind, diagnostizierten posttraumatischen Belastungsstörung nicht vollzogen werden konnte. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ausländeramtes haben nach Angaben des Senats – das ist hier auch schon angesprochen worden – entgegen der Weisungslage andere Ärzte mit einer Überprüfung dieser nicht vorhandenen Reisefähigkeit beauftragt. Das Gesundheitsamt – so hört man aus dem Ausländeramt – war dazu weder zeitlich noch fachlich in der Lage.

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Nach dem geltenden bundesgesetzlichen Aufenthaltsrecht müssen solche Entscheidungen leider immer wieder objektiv nach Recht und Gesetz getroffen und vollzogen werden, auch wenn der eine oder andere die Entscheidung in bestimmten Fällen subjektiv bedauern und abweichend beurteilen mag. Wer in Deutschland die geltenden Voraussetzungen für den Aufenthalt nicht mehr erfüllt, muss, wenn besondere Ausnahme- und Härtefallregeln nicht einschlägig sind, Deutschland und damit auch Thüringen wieder verlassen und in seine Heimat zurückkehren. In welche Regionen Abschiebungen erfolgen dürfen, bestimmen nicht wir in Thüringen, sondern das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge unter Berücksichtigung umfassender Berichte des Auswärtigen Amtes über die asyl- und abschieberelevante Lage in den jeweiligen Gebieten. So soll sichergestellt werden, dass die Abschiebung nicht in lebensbedrohende Krisenregionen erfolgt.

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Ich will hervorheben, dass Thüringen weit davon entfernt ist, sogenannte Massenabschiebungen vorzunehmen. Es ist mitnichten so, dass nun willkürlich in Thüringen Abschiebungen erfolgen. Jede Abschiebung setzt eine Einzelfallprüfung voraus, was nicht ausschließt, dass dabei auch fatale Fehler passieren. Ich habe aber in diesem Jahr aus der Kosovo-Bereisung lernen dürfen, dass es eben nicht nur Schwarz und Weiß gibt. Deswegen ist es, meine Damen und Herren, unsere Verantwortung, diejenigen zu schützen, die nach unserer Auffassung besonders schutzbedürftig sind, wie Familien mit minderjährigen Kindern, alte Menschen, Kranke und Pflegebedürftige. Für diese Menschen, meine Damen und Herren, ist die Rückkehr in der Winterzeit eine kaum zu bewältigende Herausforderung.

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Es gibt in Niedersachsen eine Petition zur Altfallregelung, die sich im Verfahren befindet. Warten Sie ab, bis dieses Verfahren diskutiert ist, und entscheiden Sie nicht heute. Machen Sie es sich nicht zu einfach, meine Damen und Herren. Der Sohn der Familie Ketheeswaran ist aus Angst vor der Abschiebung nach Kanada geflüchtet. Er ist dort umgehend akzeptiert worden und hat heute einen kanadischen Pass bzw. eine Aufenthaltsgenehmigung. Die kanadischen Behörden schütteln den Kopf über die Unvernunft in der Bundesrepublik Deutschland und über die Hartherzigkeit, die gerade auch in diesem Land walten soll.

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Ich bin an dieser Stelle das letzte Mal in der Lage, zu diesem Fall zu reden. Ich bin als Wahlkreisabgeordnete selten sozusagen an das Ausländerrecht herangegangen. Ich finde, dass es diese Familie verdient hat, dass man diesen Einzelfall wirklich prüft. Ich möchte, dass die Zukunft des Petitionsausschusses in diesem Land so ist - ich war nämlich sehr dafür, diesen Ausschuss zu schaffen -, dass Bürgerinnen und Bürger, die den Ausschuss anrufen, auch tatsächlich glauben können, dass sich dieser Ausschuss z. B. mit der Lage einer solchen von Abschiebung bedrohten Familie beschäftigt.

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In der politischen Diskussion erlebe ich immer wieder Folgendes. Wir ärgern uns, dass wir die, die wir abschieben wollen, oft nicht schnell genug herauskriegen. Auf der einen Seite bleiben manchmal Leute hier, weil sie die Chance haben, über Gerichte, Rechtsanwälte und anderes vor der Abschiebung geschützt zu werden, bei denen wir sind uns alle einig sind: Straftäter, nicht integriert, nutzen das Sozialsystem aus, gehen nicht arbeiten und hoffen darauf, dass sie der Staat am Ende

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Angesichts dieser Lage stellt sich die Frage des weiteren Umgangs mit den seit vielen Jahren hier lebenden Angehörigen von Minderheiten aus dem Kosovo. Teilweise seit über zehn Jahren leben sie nun hier mit so genannten Kettenduldungen, die eine Abschiebung von Monat zu Monat aussetzen. Kinder sind hier geboren bzw. aufgewachsen und integriert. Die Antwort auf eine Frage nach einer Lebensperspektive - insbesondere für die Jugendlichen - ist mehr als berechtigt.

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Beachten Sie das Datum: 12. Oktober 2009. Aber bereits im Februar des letzten Jahres hat das Innenministerium in dem Runderlass 42.32-12231-72.6 den Ausländerbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte Regularien für die Abschiebung in das Kosovo mitgeteilt. In einer Information zu diesem Runderlass vom 25. Juni 2009 heißt es:

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Wir halten diese Verfahrensweise für sehr merkwürdig. Die frühere UN-Verwaltung Unmik im Kosovo hatte die Abschiebung von Roma über Jahre hinweg wegen deren auswegloser Lage im Kosovo und aus Sicherheitsgründen verhindert. Mit der Unabhängigkeitserklärung des Kosovo gibt es jedoch keine politische Zurückhaltung mehr. Im Gegenzug zur völkerrechtlichen Anerkennung durch die Bundesrepublik Deutschland akzeptiert die kosovarische Regierung die deutschen Abschiebungspläne.

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Meine Bitte an Sie: Lassen Sie uns - trotz aller Redebeiträge - die Chance, zwei Dinge zu prüfen. Lassen Sie uns hier heute weder „Sach- und Rechtslage“ noch „Berücksichtigung“ noch „Erwägung“ entscheiden, sondern uns darauf einigen, das bis zu dem Tag abzusetzen, an dem der Landtag erstens in Kenntnis des Zuwanderungsgesetzes ist, und an dem wir uns zweitens - jedenfalls hoffe ich das - einvernehmlich auf eine möglichst enge Altfallregelung verständigt haben. Uns allen wird ein Stein vom Herzen fallen, wenn dann die Familie mit ihren Kindern darunter fällt. Wenn das nicht der Fall ist - das sage ich Ihnen für die SPD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag -, dann werden wir das tun, Herr Böhlke, was Sie wollen, nämlich uns nach Recht und Gesetz verhalten, hier keine Stimmungsabstimmungen machen, sondern dafür sorgen, dass alle unter die gleiche Meßlatte fallen. Aber ich bitte Sie, die Chance zu nutzen, in Ruhe über Härtefallregelung und über Altfallregelung zu reden, und nicht heute einer Abschiebung zuzustimmen, die wir in einigen Monaten vielleicht bedauern. Das ist meine Bitte für meine Fraktion an Sie, verbunden mit einer klaren Zusage über unser Verhalten im Landtag.

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Meine Damen und Herren Abgeordneten! Das Kosovo ist ein Land, in dem Roma zutiefst diskriminiert und verfolgt werden. Die Flüchtlinge haben dort keine Lebensperspektive. Ihre Abschiebung verstößt gegen die Menschenwürde. Ich bitte Sie daher um die Zustimmung zu unserem Antrag.