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Liebe Kolleginnen und Kollegen, der 9. Jahresbericht der Landesbeauftragten für Informationsfreiheit vom 20. März 2015, Drucksache 18/1796, ist von der Bürgerschaft (Landtag) in ihrer 3. Sitzung am 22. Juli 2015 und die Stellungnahme des Senats dazu vom 11. August 2015, Drucksache 19/45, in ihrer 5. Sitzung am 24. September 2015 an den Ausschuss für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit überwiesen worden. Dieser Ausschuss legt Ihnen mit der Drucksachen-Nummer 19/291 seinen Bericht und Antrag dazu vor. Die gemeinsame Beratung ist eröffnet. – Wortmeldungen liegen nicht vor. – Die Beratung ist geschlossen. Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von dem 9. Jahresbericht der Landesbeauftragten für Informationsfreiheit, Drucksache 18/1796, von der Stellungnahme des Senats, Drucksache 19/45, und von dem Bericht des Ausschusses für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit, Drucksache 19/291, Kenntnis.

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Im Anschluss daran werden die miteinander verbundenen Tagesordnungspunkte 57 (Gesetz zur Stärkung der Regionalsprache Niederdeutsch im Medienbereich – Bericht und Antrag des Ausschusses für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Infor- mationsfreiheit – Drucksache 19/247), 58 (Radio- Bremen-Gesetz – Mitteilung des Senats – Drucksache 19/279), 59 (Barrierefreiheit im Radio-Bremen-Gesetz verankern – Antrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen – Drucksache 19/302), 60 (Den Rundfunkrat der gesellschaftlichen Realität anpassen – Antrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/ Die Grünen – Drucksache 19/303), 61 (Rundfunkrat um den Sozialverband Deutschland (SoVD) erweitern – Antrag der Fraktion Die LINKE – Drucksache 19/304) und 62 (Radio-Bremen-Gesetz und Gesetz zur Änderung des Bremischen Landesmediengesetzes – Bericht und Dringlichkeitsantrag des Ausschusses für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Infor- mationsfreiheit – Drucksache 19/343) aufgerufen.

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Die übrigen interfraktionellen Absprachen können Sie dem Umdruck der Tagesordnung mit Stand von heute 9.00 Uhr entnehmen. Diesem Umdruck können Sie auch die Eingänge gemäß § 21 der Geschäftsordnung entnehmen, bei denen interfraktionell vereinbart wurde, diese nachträglich auf die Tagesordnung zu setzen – es handelt sich insoweit um die Tagesordnungspunkte 55 (Konsensliste – Mitteilung des Prä- sidenten der Bremischen Bürgerschaft), 56 (Situation von Alleinerziehenden analysieren und verbessern – Dringlichkeitsantrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen – Drucksache 19/341), 57 (Gesetz zur Stärkung der Regionalsprache Nieder- deutsch im Medienbereich – Gesetz zur Änderung des Bremischen Landesmediengesetzes und des Radio-Bremen-Gesetzes – Bericht und Antrag des Ausschusses für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit – Drucksache 19/247) , 58 (Radio-Bremen-Gesetz [RBG] – Mitteilung des Se- nats – Drucksache 19/279) , 59 (Barrierefreiheit im Radio-Bremen-Gesetz verankern – Dringlichkeits- antrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen – Drucksache 19/302), 60 (Den Rundfunkrat der gesellschaftlichen Realität anpassen – Dringlich- keitsantrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/ Die Grünen – Drucksache 19/303), 61 (Rundfunkrat um den Sozialverband Deutschland (SoVD) erweitern – Dringlichkeitsantrag der Fraktion DIE LINKE – Drucksache 19/304) und 62 (Radio-Bremen-Gesetz und Gesetz zur Änderung des Bremischen Landesme- diengesetzes – Bericht und Dringlichkeitsantrag des Ausschusses für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit – Drucksache 19/343).

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Meine Damen und Herren, der Bericht und Antrag des Ausschusses für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit vom 18. Januar 2016 (Drucksache 19/247) , die Mitteilung des Senats vom 16. Februar 2016 (Drucksache 19/279), die Anträge der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen vom 23. Februar 2016 (Drucksachen 19/302 und 19/303) und der Antrag der Fraktion DIE LINKE vom 24. Februar 2016 (Drucksache 19/304) sind von der Bürgerschaft (Landtag) in ihrer 14. Sitzung am 24. Februar 2016 zur Beratung und Berichterstattung an den Ausschuss für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit überwiesen worden. Dieser Ausschuss legt mit der Drucksachen-Nummer 19/343 seinen Bericht und Antrag dazu vor.

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Da der Bericht und Antrag des Ausschusses für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit, Drucksache 19/247, die Mitteilung des Senats, Drucksache 19/279, die Anträge der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen, Drucksachen 19/302 und 19/303 und der Antrag der Fraktion DIE LINKE, Drucksache 19/304, durch die Gesetzesanträge des Ausschusses für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit, Drucksache 19/343, erledigt sind, lasse ich jetzt über diese Gesetzesanträge in zweiter Lesung abstimmen.

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Gesetz zur Stärkung der Regionalsprache Niederdeutsch im Medienbereich Bericht und Antrag des Ausschusses für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit vom 18. Januar 2016 (Drucksache 19/247) 2. Lesung Wir verbinden hiermit: Radio-Bremen-Gesetz (RBG) Mitteilung des Senats vom 16. Februar 2016 (Drucksache 19/279) 2. Lesung sowie Barrierefreiheit im Radio-Bremen-Gesetz verankern Antrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/ Die Grünen vom 23. Februar 2016 (Drucksache 19/302) des Weiteren Den Rundfunkrat der gesellschaftlichen Realität anpassen Antrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/ Die Grünen vom 23. Februar 2016 (Drucksache 19/303) und Rundfunkrat um den Sozialverband Deutschland (SoVD) erweitern Antrag der Fraktion DIE LINKE vom 24. Februar 2016 (Drucksache 19/304) sowie Radio-Bremen-Gesetz und Gesetz zur Änderung des Bremischen Landesmediengesetzes Bericht und Antrag des Ausschusses für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit vom 15. März 2016 (Drucksache 19/343) 2. Lesung Dazu Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE vom 15. März 2016 (Drucksache 19/345)

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Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz ist die zuständige Aufsichtsbehörde für den Datenschutz in Schleswig-Holstein. So weit, so gut. In dieser Funktion ist es Aufgabe des ULD, die Einhaltung des Datenschutzes hier im Land zu überwachen und bei Missachtung dagegen anzugehen. Dabei arbeitet das Landeszentrum unabhängig, und zwar völlig unabhängig. Wir haben in der letzten Landtagstagung gerade eine Änderung des Landes

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Ohne Frage hat das ULD mit der Kritik an der Reichweitenanalyse von Facebook für einen Paukenschlag gesorgt. Bisher hat sich Facebook in Sachen Datenschutz nicht gerade gesprächsbereit gezeigt. Mit der Androhung von Bußgeldern für die Verlinkung des Like-It-Buttons von Facebook hat sich das Blatt allerdings gewendet. Nicht nur sind Facebook und ULD miteinander ins Gespräch gekommen, auch im Innen- und Rechtsausschuss haben wir interessante Ausführungen zum Datenschutz von Facebook gehört. Facebook hat zugesagt, dem ULD Einblicke in seine Datenverarbeitung zu geben und die Beschuldigungen zu entkräften, dass sie gegen Datenschutzgesetz und Telemediengesetz verstoßen. Solange diese Ergebnisse ausstehen und die Datenverarbeitung nicht komplett geklärt ist, bleibt die Kritik an der Reichweitenanalyse durch das ULD bestehen. Auch die Androhung von Bußgeldern steht also weiterhin im Raum, wenn der Like-It-Button nicht von den Seiten öffentlicher und privater Homepage-Besitzer entfernt wird.

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Es geht hier um den Like-It-Button von Facebook und nicht um die Zensur des Internets. Es geht darum, dass ein riesengroßer Konzern agiert, als wenn es den Datenschutz in Deutschland nicht gäbe. Das geht natürlich nicht. Der Datenschutz gilt für Facebook genauso wie für alle anderen.

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Der Schleswig-Holsteinische Landtag debattiert heute über den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit dem Titel „Keine Sanktionen für private Facebook-Seiten“. Schon dieser Aussage hätte ich zustimmen können. Inzwischen ist der Antrag überarbeitet worden; dem Titel „Datenschutz in sozialen Netzwerken sichern!“ kann ich noch mehr zustimmen. Aus meiner Sicht sollte die Botschaft aber lauten: Bürgerbeteiligung stärken und Datenschutz sicherstellen!

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Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich, dass die FREIEN WÄHLER ihren Antrag an unseren Antrag angepasst haben; denn wir haben unseren Antrag extra so kurz formuliert, um dem Datenschutz gerecht zu werden. Das möchte ich meinen Ausführungen ausdrücklich voranstellen, weil es hier um Personen- und Datenschutz geht. Zur Behandlung dieses Falles ist das öffentliche Plenum des Landtags nicht geeignet, sondern wenn man gewillt ist, den Sachverhalt im Detail aufzuklären, muss das in nichtöffentlicher Sitzung geschehen.

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Angesichts der Haushaltsberatung - auch in diesem Zusammenhang noch eine Bemerkung - ist bereits heute, meine Damen und Herren, und umso mehr bei der künftigen Zusammenlegung der Kontrollbereiche beim Datenschutz eine bessere personelle, logistische, aber auch finanzielle Ausstattung notwendig. Das muss man auch noch einmal sehr deutlich formulieren. Die bisherigen Ausstattungsschwächen wurden insbesondere bei der nur stichprobenartig möglichen Überprüfung der Thüringer Kommunen in Sachen Datenschutz deutlich, die zum Teil alarmierende Prüfungsergebnisse in den

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Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen, zunächst eine Vorbemerkung: Wir brauchen einen gläsernen Staat und keine gläsernen Bürger. Wird der Bürger gläsern, ist die Demokratie zerbrechlich. Das ist ein Grundgedanke, den die Piratenpartei im Wahlkampf 2009 auf die Plakate gebracht hat, und der muss in jedem Kopf sein, wenn man über den Datenschutz redet, und wir reden heute über den Datenschutz.

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Der Antrag der Liberalen ist ja auch recht drollig formuliert. So soll der Landtag dem Landesbeauftragten für den Datenschutz eine Empfehlung für einen Bericht geben. Nach unserer Auffassung müsste der Landesbeauftragte für den Datenschutz schon eine konkrete Aufforderung für einen entsprechenden Bericht erhalten. Aber da kommen wir schon auf das eigentliche Problem

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Einem Wunsch des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit entsprechend stellt der Gesetzentwurf klar, dass der Datenschutz und die bestehenden Geheimhaltungspflichten auch im Rahmen der Erfüllung von Informationspflichten zu berücksichtigen sind.

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Der letzte Satz unter Punkt 3 macht deutlich, dass wir es für sinnvoll und notwendig halten, im Rahmen des Abkommens auch über das Thema Datenschutz zu reden. Wenn sich die USA weigern, Europa und seine Regierungen, die schließlich befreundete Regierungen sind, entsprechende Zusagen im Hinblick auf den Datenschutz zu geben, dann ist aus meiner Sicht eine Basis für ein Han

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Wir brauchen nicht nur unabhängigen Datenschutz, sondern auch effektiven Datenschutz. Das bedeutet auch, dass er personell adäquat ausgestattet werden muss, um seine vielfältigen Aufgaben zu erledigen.

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Der Europäische Gerichtshof hat die Datenschutzaufsicht im nicht öffentlichen Bereich für europarechtswidrig erklärt, da eine völlige Unabhängigkeit durch die Rechts- und Fachaufsicht des Thüringer Innenministeriums gegenüber dem Landesverwaltungsamt nicht gegeben ist. Die Idee im vorliegenden Gesetzentwurf, den nicht öffentlichen Bereich an den Thüringer Landesbeauftragten für Datenschutz zu übertragen, ist nicht neu, sondern war auch Grundlage unseres Gesetzentwurfs. Ein einheitlicher Ansprechpartner für den öffentlichen und nicht öffentlichen Bereich führt mit Sicherheit zu mehr Transparenz für den Bürger und zu mehr Verständlichkeit für das Thema Datenschutz. Dass unser Entwurf damals aus unserer Sicht doch aus mehr oder weniger fadenscheinigen Gründen abgelehnt wurde, zeigt sich meines Erachtens auch dadurch, dass sich im vorliegenden Entwurf doch etliche Übereinstimmungen auch wiederfinden und man sich sicher im Ausschuss hätte verständigen können,

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Sie haben es gesagt, Herr Haase: Europa musste erst noch ordentlich Druck machen. Wir hätten dieses EuGH-Urteil nicht wirklich gebraucht. Herr Kollege Biester, Sie wissen das. Wir haben diese ganze Debatte nämlich schon einmal geführt, als Herr Schünemann - ich glaube, das war schon in der letzten Legislaturperiode, noch unter dem Kollegen Lennartz - den Datenschutz erst mal ein Stück weit entmachten wollte. Insbesondere den nicht öffentlichen Bereich hat er erst einmal ins Innenministerium verlagert und den Datenschutz damals sehr, sehr verärgert und ein Stück weit auch entmachtet. Schon damals haben wir die Diskussion geführt, dass das mit Sicherheit europarechtswidrig ist. Davon hat sich Herr Schünemann aber überhaupt nicht beeindrucken lassen, sondern er hat das erst mal in sein Haus geholt. Dann brauchten wir das entsprechende EuGHUrteil.

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Auch der Thüringer Landesdatenschutzbeauftragte hat konkrete Vorschläge zur gesetzlichen Ausgestaltung der Unabhängigkeit der Institution Datenschutz unterbreitet, die wir als deutliche Kritik verstanden haben. Andere haben anscheinend diese Kritik nicht gehört. Der Datenschutzbeauftragte verweist also ebenso darauf, dass - Zitat: „völlige Unabhängigkeit noch nicht vollständig sichergestellt ist“ und schlägt vor, den Datenschutzbeauftragten als oberste Landesbehörde im Gesetz zu verankern, so wie es bereits in unserem Vorschlag aus dem Mai 2011 formuliert war. Unlauter finden wir, im Interesse des Datenschutzes die formale Unabhängigkeit des Datenschutzbeauftragten de facto durch dessen mangelhafte Personalausstattung zu konterkarieren. Da möchte ich auf die Äußerung des Leiters des unabhängigen Landesdatenschutzzentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein in der Parlamentarischen Anhörung verweisen, der auf den Gesetzentwurf entgegnete: „Nach meiner langjährigen Wahrnehmung der Datenschutzdiskussion in Deutschland und auch in Thüringen hat es in diesem Bundesland im nicht öffentlichen Bereich bisher faktisch keine Datenschutzaufsicht gegeben.“ Thilo Weichert reagiert auf die Ausführungen der Landesregierung, wonach mit der Übertragung von Stellenpersonal und Sachmitteln im Umfang der bisherigen Aufgabenwahrnehmung beim Landesverwaltungsamt die Zuständigkeitsübertragung kostenneutral erfolgen kann. Meine Damen und Herren, wir reden hier von einer Stelle, die für mehrere 10.000 datenverarbeitende Unternehmen zuständig sein wird. Dass dies kostenneutral möglich ist, halten wir für unmöglich.

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beiten und konstruktiver Ergänzungsvorschläge die Thüringer Landesregierung fast keine Anregungen des Landesbeauftragten für den Datenschutz in den Entwurf übernommen habe und daraufhin seine Hoffnung zum Ausdruck brachte, Zitat: „Da der Landesbeauftragte für den Datenschutz nach Artikel 69 der Landesverfassung den Landtag bei der Ausübung seiner parlamentarischen Kontrolle unterstützen soll, hoffe ich, dass die Mehrheit der Parlamentarier meinen Änderungsvorschlägen positiver gegenübersteht.“ „Die Hoffnung stirbt zuletzt“ heißt ein geläufiges Sprichwort. Jetzt sind wir am Ende des Gesetzgebungsverfahrens, und da auch meine Hoffnung zuletzt stirbt, ein letzter Versuch mit Ihnen.

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Ich möchte lediglich noch kleine Ausführungen zum Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE machen, der aus Sicht der Landesregierung abzulehnen ist. Ich darf hier exemplarisch die beabsichtigte Erhebung des Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz zur obersten Landesbehörde nennen. Ich habe hierzu bereits mehrfach ausgeführt, dass dem Artikel 69 der Thüringer Landesverfassung entgegensteht. Dieser schreibt, eine Anbindung des Landesbeauftragten an den Thüringer Landtag und damit die in den §§ 35 und 36 des Thüringer Datenschutzgesetzes spezifisch ausgestaltete Rechtstellung vor. Soweit der Antrag über die auch von der FDP in ihrem Änderungsantrag abgeschriebenen Anmerkungen des Landesbeauftragten für den Datenschutz hinaus eigene Vorschläge der Fraktion DIE LINKE formuliert, das Zitat fehlte aber, ist er rechtlich wie tatsächlich abzulehnen.

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Auch unsere anderen Kritikpunkte bleiben. Der Datenschutz, hier will ich mich nicht wiederholen, ich will nur den Landesbeauftragten für Datenschutz in seiner Stellungnahme zitieren: „Eine Zustimmung zum vorliegenden Staatsvertrag in der aktuellen Ausgestaltung wird nicht empfohlen.“ Weiter wird gesagt, dass die geplante Regelung weiterhin dem Prinzip der Datenvermeidung und der Datensparsamkeit sowie Normenklarheit und Transparenz eindeutig widerspricht. Letztendlich und schließlich - das will ich noch einmal erwähnen -, hätten wir

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ten ist. Niedersachsen führt als Dienstleister schon heute die technische Umsetzung von Abhörmaßnahmen der Bremer Polizei durch. Das wissen wir nicht erst durch den Untersuchungsausschuss. Wir hatten in der letzten Legislaturperiode dazu auch ein paar Anfragen. Der niedersächsische Landesbeauftragte für den Datenschutz – und jetzt wird es interessant, ich schaue Frau Sommer an – hat nämlich festgestellt, dass es dabei zu erheblichen Verstößen gegen den Datenschutz kommt. 44 gravierende datenschutzrechtliche Probleme umfasst in Niedersachsen die aktuelle Mängelliste.

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Meine Damen und Herren! Nun können wir uns in Deutschland über einen immer besser werdenden Datenschutz freuen. Wenn aber die NSA und andere befreundete Geheimdienste ohne jeden Skrupel Handynummern, Reisebewegungen und Aufenthaltsorte von einer Vielzahl von Bürgerinnen und Bürgern ausspionieren, dann verkommt der beste Datenschutz in Deutschland zu einer Farce.

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Der Gesetzentwurf sieht zum Schutz sogenannter Whistleblower ein Jedermann-Anrufungsrecht, also ein Recht auf Anrufung des Landesbeauftragten für den Datenschutz auch in fremden Angelegenheiten vor. Ergänzt wird dieses Recht durch eine Pflicht zur Information des Landesbeauftragten und der Betroffenen bei Datenpannen. Zudem wird die Rechtsstellung von Beauftragten für den Datenschutz verbessert, indem deren Einsetzung nur aus wichtigem Grund nach § 626 des Bürgerlichen Gesetzbuches widerrufen werden kann.

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Zu Ihrem dritten Punkt, Stichwort „Transparenz der Landesregierung“: Ich finde diese Forderung schon bemerkenswert. Sie lassen keine Möglichkeit aus, sich für mehr Datenschutz auszusprechen und zu sagen, dass die Große Koalition im Land und im Bund zu wenig für diesen tun würde. Einmal warfen Sie uns beispielsweise vor, dass wir zu lax mit dem Datenschutzbericht umgehen würden, ein anderes Mal beschwerten Sie sich, dass Angela Merkel die Europäische Datenschutzverordnung blockieren würde. Wenn sich die Landesregierung bei sensiblen Daten hinsichtlich ihrer Finanzanlagen auf den Datenschutz beruft, werfen Sie ihr unnötige Geheimhaltungspolitik vor. Sie scheinen sich die Dinge so zurechtzulegen, wie sie Ihnen am besten passen. Besonders

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Der zweite Punkt, der mir in der Debatte auch wichtig war, war folgender: Transparenz ist immer gut. Aber man muss auch immer die Abwägung zwischen Transparenz und Datenschutz treffen. In diesem Fall haben wir bei FragDenStaat festgestellt, dass man auch einmal gucken muss: Wie sieht es eigentlich im Hinblick auf die Beschäftigten in der öffentlichen Verwaltung mit dem Datenschutz aus?

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Obwohl das Gesetz damals einstimmig verabschiedet wurde und obwohl im aktuellen Koalitionsvertrag ein über das IFG weit hinausgehendes Transparenzgesetz vereinbart wurde, hat die rot-grüne Landesregierung der Informationsfreiheit geschadet, und zwar mit ihrer Stellungnahme – Vorlage 16/3580 – zum 22. Datenschutz- und Informationsfreiheitsbericht der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit. Das war im Dezember letzten Jahres.

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Beschlussempfehlung und Bericht des Ständigen Aus schusses zu der Mitteilung des Landesbeauftragten für den Datenschutz vom 17. Januar 2014 – 31. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz BadenWürttemberg 2012/2013 – Drucksachen 15/4600, 15/5302

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Ich will noch einmal betonen: Über Datenschutz wird ja im mer eine lange Diskussion geführt. Datenschutz ist vielleicht das falsche Wort. Es geht eigentlich eher um den Schutz von Menschen, um den Persönlichkeitsschutz. Vielleicht sollten wir noch klarmachen können, dass es nicht immer nur um ab strakte Daten geht, die im Raum herumschwirren, um Tele fonnummern oder sonst etwas. Vielmehr stehen Menschen, stehen Tätigkeitsschwerpunkte von Menschen dahinter, steht dahinter, wie sie sich verhalten, wo sie sich wiederfinden, wo sie unterwegs sind. Ich glaube, da wird jedem klar, was man mit Daten anfangen kann. Man kann nämlich Menschen or ten, sie nachverfolgen und von ihnen ein Profil anlegen.