Mein Kollege Bernhard von Grünberg und ich waren dieses Jahr in Belgrad – zu unterschiedlichen Zeiten. Wir beide haben unsere Beobachtungen in unsere Überlegungen miteinbezogen. Die Verhältnisse in Belgrad, Kolleginnen und Kollegen, sind erbärmlich und menschenunwürdig. Wir selbst frieren bei diesen Temperaturen. Bei normaler Kleidung und normalen Wohnverhältnissen ist uns schon kalt. Wenn ich sehe, dass die Menschen zum Teil in Baracken, die wir als Hühnerstall bezeichnen würden, hausen müssen, dass sie keine Perspektive mehr haben und eine Abschiebung nur dazu führen würde, dass Leib und Leben in Gefahr wären, dann finde ich diese Entscheidung mutig und richtig. Herr Innenminister, ich möchte Ihnen den Dank der SPD-Fraktion für diese Entscheidung hier übermitteln.
Herr Atalan, bei diesem Erlass – das möchte ich deutlich machen – gibt es eine Einschränkung, und diese bezieht sich auf Straftäter. Der Erlass definiert Straftäter als diejenigen, die im Bundesgebiet schwerwiegende Straftaten mit einer Strafe von oberhalb 50 Tagessätzen begangen haben. Da, Herr Atalan, geht es nicht um Schwarzfahren. Strafen oder Einzeltagessätze werden auch nicht aufaddiert, sondern die jede Straftat wird allein betrachtet. Hier geht es um schwerwiegende Straftaten. Zur Ausweisung stehen gerade Täterinnen und Täter an, die wegen Totschlags und sexuellen Missbrauchs rechtskräftig verurteilt sind. Die Landesregierung ist der Auffassung, diesen Personenkreis keinesfalls von einer Abschiebung auszunehmen.
Aber ansonsten gilt: Wo es um humanitäre und familiäre Unterstützung geht, insbesondere für Kinder, wird es in diesem Winter keine Abschiebung von Roma in den Kosovo geben. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Ich habe angesprochen, dass Menschenrechtsorganisationen und Strafverfolgungsbehörden zunehmend von einer Professionalisierung des Frauenhandels, der eine Strafverfolgung immer schwieriger macht, sprechen. Der Zwang zur Prostitution von Frauen wird den Strafverfolgungsbehörden nur in den wenigsten Fällen bekannt, und - das haben Sie bereits erwähnt - die Betroffenen können sich häufig nur dadurch aus ihrer Lage befreien, dass sie ihre Peiniger anzeigen, was aus nahe liegenden Gründen in den meisten Fällen aber unterbleibt. Die sind eingeschüchtert. Ich habe beispielsweise vor sechs Jahren eine Frau kennen gelernt, die mir von ihrem Schicksal, von ihrem Leben berichtet hat. Ich fand das sehr beeindruckend. Das waren Aspekte, die ich vorher nicht kannte. Aber auch Aussagen gegen Menschenhändler und Schlepperorganisationen durch Frauen ohne legalen Aufenthaltsstatus vorzubringen, ist sehr schwierig, da die organisierten Schlepperbanden häufig über ein hohes Gewaltpotenzial verfügen, die nicht nur die aussagebereiten Frauen in Deutschland, sondern auch vielfach ihre Familienangehörigen in ihrem Heimatland bedrohen, und da die betroffenen Frauen eine rasche Abschiebung fürchten, unabhängig von ihrer Bereitschaft, gegen ihre Peiniger auszusagen.
eigenes Geld. Dazu kommt die Angst vor Abschiebung und vor weiteren Repressalien seitens der Täter und deren Umfeld. Entscheidend ist somit, die Opfer zu ermutigen, dennoch auszusagen. Dafür ist zum einen ein einfühlsamer Umgang seitens der Verfolgungsbehörden mit Opferzeugen erforderlich.
Ich habe vorhin von der gemeinsamen Erklärung von tausend Wissenschaftlern gesprochen. In dieser Erklärung heißt es: „Mit der Abschiebung straffälliger jugendlicher Ausländer ist bereits vor Jahren ein gefährlicher Weg beschritten worden. Jugendliche, die in Deutschland aufwachsen und hier straffällig werden, sind ein Problem dieser Gesellschaft, das nicht einfach abgeschoben werden kann.“
Die Diskussion um die Abschiebung der Familie G. hat dazu geführt, dass im September 2010 per Erlass ein humanitärer Aufenthalt für gut integrierte Jugendliche ermöglicht werden sollte. Leider haben innerhalb eines Jahres nur 112 junge Menschen davon profitiert, aber immerhin!
Er hat auf eine konsequente Abschiebung aller gesetzt. Das ist aus unserer Sicht auch heute noch der falsche Weg gewesen.
In Bremen geschieht das nicht, aber in Niedersachsen wird gegen eine solche Abschiebung zu dieser Stunde demonstriert. Wir müssen alles dafür tun, dass die Frauen und Männer aus Syrien, die bei uns leben und hier für die Demokratiebewegung dort eintreten, wirksam gegen Angriffe der syrischen Geheimpolizei und andere Handlanger des Regimes geschützt werden. Das hat es in Deutschland ja leider auch schon gegeben. Wir müssen, so finde ich, auch den Studierenden aus Syrien helfen, denen das staatliche Stipendium gestrichen worden ist, weil sie hier die Demokratiebewegung unterstützen, und die jetzt oft nicht wissen, wie es mit ihrem Studium in Bremen überhaupt weitergehen kann.
Die Betroffenen reisen keinesfalls freiwillig in ihre Heimat zurück, sondern werden zumeist ausgewiesen, da ihnen – anders als in der Richtlinie vorgesehen – kein Aufenthaltstitel gewährt wird. Daran, dass sie nach ihrer Abschiebung nicht mehr als Zeugen zur Verfügung stehen, wird auch kein Opferschutzbeauftragter etwas ändern können. Es gibt also überhaupt keine Begründung für die Einrichtung der Stelle eines Opferschutzbeauftragten. Deshalb werden wir Ihren Antrag heute ablehnen.
Zur Abschiebung: Die Situation in Syrien ist zurzeit so, dass Abschiebungen bis auf Weiteres überhaupt nicht in Betracht kommen.
nehmen die Fundamentalisten die Macht? Vor den Fundamentalisten muss man keine Angst haben. Mögen sie auch im Moment stark erscheinen, ein Programm zur Lösung der syrischen Probleme haben sie nicht. Mit der Scharia lässt sich das Land nicht regieren: 40 Prozent der Bevölkerung sind Nicht-Sunniten. Möglicherweise werden Putsch und Bürgerkrieg die Freiheit in einer Blutlache ertränken.“ So fordert er die westlichen Staaten auf, die zivile demokratische Opposition zu unterstützen. Nur dies kann einen Bürgerkrieg verhindern. Ich denke, dass das genau richtig ist und wir nicht nur jetzt dahin schauen müssen, sondern auch dann, wenn dieses Regime zu Ende ist und es darum geht, einen neuen Staat aufzubauen, unterstützen und dafür aktiv sein müssen. Ich möchte zum Schluss ganz kurz auf die Situation hier in Bremen eingehen. Auf der einen Seite haben wir gerade schon den Verein Deutsch-Syrisches Forum begrüßt, der hat schon in der Vergangenheit besonders wichtige Hilfsgüter gesammelt, um sie ganz pragmatisch in das Land zu schicken und die Menschen vor Ort zu unterstützen. In Norddeutschland leben ungefähr 500 Syrerinnen und Syrer. Zurzeit flüchten aufgrund der dargestellten Situation vermehrt Frauen und Männer auch nach Bremen. Wir haben 2011 72 Asylanträge gehabt, das ist im Vergleich zu 2010 fast eine Verdoppelung. Hier stellt sich die Frage, wie es mit der Abschiebung nach Syrien ist. Dazu hat der Kollege Dr. Kuhn gerade gesagt, dass es einen Abschiebestopp geben muss. Formal wird das zurzeit schon praktiziert, aber wir könnten auch darauf hinwirken, dass – bis zu sechs Monaten kann Bremen das entscheiden – darüber hinaus auch auf Bundesebene ein Abschiebestopp durch das Bundesinnenministerium erlassen wird.
Ganz klar sage ich auch, das, was wir in Bremen machen können, ist natürlich neben den Fragen der Abschiebung, des Aufenthalts und diesem Resettlement-Programm, dass wir auf Bundesebene vetreten – auch das wäre eine Aufgabe, die Herr Mäurer leider wieder übernehmen muss –, dass die Abschiebungen entsprechend der Dublin-II-Verordnung gestoppt werden. Viele syrische Flüchtlinge, auch Deserteure der syrischen Armee, wurden 2011 noch nach Ungarn abgeschoben, und ich glaube, das geht nicht. Wenn man wirklich sagt, wir wollen ein deutliches Zeichen setzen, wir wollen die syrische Opposition unterstützen, müssen auch diese Rückschiebungen nach Ungarn aufhören. Das heißt, diese Rückschiebungen in das erste Einreiseland in der EU müssen formell gestoppt werden, um den Menschen hier eine sichere Aufenthaltsperspektive zu geben.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In der Nacht zum 7. Dezember 2004 hat der Landkreis Peine unter Beteiligung der Polizei in der Peiner St.-Jacobi Kirchengemeinde ein Kirchenasyl einer vietnamesischen Familie mit einem autistischen Kind offensichtlich durch Ausübung psychischer Gewalt beendet. Die Familie war erst wenige Stunden zuvor in den Räumlichkeiten der Kirchengemeinde aufgenommen worden; das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hatte die Abschiebung bestätigt. Die Familie lebte zuvor ca. 13 Jahre in Deutschland und war voll integriert, die Eltern waren beide berufstätig, die älteste Tochter besuchte das Gymnasium.
So hat z. B. schon vor zehn Jahren das Landeskirchenamt Hannover in einem Rundschreiben alle Superintendenten darauf hingewiesen, dass Handlungen im Zusammenhang mit der Gewährung von so genanntem Kirchenasyl strafrechtlich relevant sein können. Wer ausreisepflichtigen Personen zum Zwecke der Verhinderung einer Abschiebung Aufenthalt in kirchlichen Räumen gewährt, behindert grundsätzlich den staatlichen Gesetzesvollzug und setzt sich über geltende Gesetze hinweg.
In der Praxis der niedersächsischen Ausländerund Polizeibehörden wird davon abgesehen, aus Anlass einer Abschiebung in bestimmte kirchliche Räume gegen den Willen der das Hausrecht ausübenden Personen einzudringen. Dies bedeutet nicht, dass das so genannte Kirchenasyl in irgendeiner Form als Rechtsinstitut anerkannt oder ihm auch nur eine gewisse Legitimation zugestanden wird. Die zuständigen Behörden verzichten vielmehr einseitig darauf, in diesen Fällen Zwangsmaßnahmen in kirchlichen Räumen gegen Personen zu ergreifen. Sie lassen sich hierbei leiten von dem Respekt und der Rücksichtnahme auf den besonderen Charakter des kirchlichen Raumes als Ort der Andacht und des Gebets. Diesem Gesichtspunkt räumen sie im Rahmen einer Güteabwägung vorübergehend Vorrang ein gegenüber der Verpflichtung zur Durchsetzung staatlicher Entscheidungen. Für welche Räume derartige Vollzugsmaßnahmen ausgesetzt werden, ist nicht abstrakt festgelegt worden. Zu solchen Räumen können jedenfalls Wohnungen, Wohnheime, Obdachlosenunterkünfte, Freizeiteinrichtungen oder Jugendtreffs nicht zählen.
Die Entscheidungen und das Vorgehen des Landkreises Peine und der Polizei bei der Abschiebung der Familie Van/Le entsprachen in allen Schritten diesem mit den Kirchen besprochenen Vorgehen.
Zur Durchführung der Abschiebung betraten Vertreter des Landkreises und Polizeibeamte die Wohnung erneut gemeinsam mit der für die Begleitung des Sohnes Minh Duc vorgesehenen Ärztin. Die Mitglieder der Familie Van/Le folgten der Aufforderung der Polizei, die Wohnung zu verlassen und sich in das Einsatzfahrzeug zu begeben. Es wurde kein unmittelbarer Zwang angewendet.
Seither ging es somit allein um die Frage, wie die seinerzeit in der Stellungnahme bereits angekündigte Abschiebung vollzogen werden könne, weil die Familie Van/Le eine freiwillige Ausreise nach wie vor ablehnte.
Um die eingeleitete Aufenthaltsbeendigung zu vermeiden, hat die Familie Van/Le am 20. Juli 2004 ein weiteres Aufenthaltsrecht wegen der durch die Behinderung ihres Sohnes Minh Duc bestehenden Abschiebungshindernisse beantragt und sich deshalb an das zuständige Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gewandt. Das Bundesamt hat diesen Antrag abgelehnt. Die Ablehnung wurde vom Verwaltungsgericht bestätigt. An diese Feststellung des zuständigen Bundesamtes ist die Ausländerbehörde gebunden, sodass sie die eingeleitete Abschiebung durchzuführen hatte. Zu diesem Zweck hat sie zunächst die Reisefähig
In einem Bericht nach Rückkehr aus Vietnam beschreibt die Ärztin, dass sich der Sohn Minh Duc während der gesamten Durchführung der Abschiebung insgesamt völlig unauffällig verhalten hat und keinerlei ärztliche Intervention geboten gewesen sei. Das von der Schwester Thu Nga angedeutete Unwohlsein und das leichte Nasenblu
Die von der Amtsärztin vorgegebene ärztliche Begleitung des Sohnes Minh Duc während des Fluges erfolgte durch eine Ärztin aus Salzgitter. Diese Ärztin hat den Sohn Minh Duc von Beginn der Abschiebung an betreut, auch während des Fluges nach Vietnam. Weiterhin ergab sich aus den ärztlichen Gutachten, dass während des Langstreckenfluges dem Sohn Minh Duc genügend Raum zur Bewegung zur Verfügung stehen müsse. Dafür gebe es die Möglichkeit, eine so genannte Patientenkabine zu nutzen. Nachfragen des für die Buchung der Flüge zuständigen Landeskriminalamtes ergaben, dass Patientenkabinen anstelle von zwei Sitzreihen eingebaut werden können, um Platz für eine Liege zu erhalten, auf der ein Patient aus Sicherheitsgründen festgeschnallt befördert werden kann. Da jedoch weder ein Liegendtransport noch ein dauerhaftes Anschnallen des Sohnes Minh Duc erfolgen sollte, sondern vielmehr ärztlicherseits gerade eine größere Bewegungsfreiheit für erforderlich gehalten wurde, war die Einrichtung einer Patientenkabine ungeeignet. Stattdessen wurde die Familie Van/Le in der letzten Sitzreihe des Flugzeuges so untergebracht, dass der Sohn Minh Duc während des gesamten Fluges ausreichend Gelegenheit hatte, sich in den Gängen des Flugzeuges zu bewegen, und er war gleichzeitig unter ständiger Beobachtung durch die ihn begleitende Ärztin.
Zu 1: Das Vorgehen des Landkreises Peine und der Polizeidienststellen entspricht voll der geltenden Verfassungs- und Gesetzeslage. Die Entscheidung der zuständigen Behörden, die Abschiebung der Familie Van/Le, auch nachdem diese in Räumen einer Kirchengemeinde untergebracht war, nicht abzubrechen, ist somit in keiner Weise zu beanstanden.
Hätte man nicht sehr wohl noch einmal mit der Familie reden können, um den Termin der Abschiebung einvernehmlich festzulegen?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor dem Hintergrund Ihrer Aussagen, Herr Minister, möchte ich noch einmal feststellen, dass der Pastor zutiefst christlich gehandelt hat und dass hier eine sehr inhumane Abschiebung stattgefunden hat.
Liebe Frau Kollegin, ich muss mich schon etwas wundern. Ich habe in meiner Antwort dargestellt, dass alle Rechtsmittel ausgeschöpft worden sind. Dem Landtag lag eine Petition vor, und dieses Haus hat auch mit Ihren Stimmen festgestellt, dass tatsächlich keine andere Möglichkeit mehr besteht und deshalb die Ausreise erfolgen muss bzw. die Abschiebung vollzogen werden soll.
Es ist völlig klar: Wenn die Möglichkeit besteht und wir feststellen, dass sich die Menschen in Räumen aufhalten, für die es keine Vereinbarung gibt, werden wir natürlich auch in diesen Fällen abschieben und zurückführen. Die Ausländerbehörden haben keine andere Möglichkeit, und sie sind auch gehalten, die Abschiebung in solchen Fällen durchzuführen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Minister, ich möchte eine Passage aus dem Protokoll des Landkreises zitieren und daran meine Frage anknüpfen. In dem Protokoll über die Abschiebung heißt es:
Im Unterschied zu Ihrer Feststellung gehen wir davon aus, dass, jedenfalls nach Auffassung des Pastors dieser Gemeinde, ein sakraler Raum vorgelegen hat. Dieser wurde zu Kindergottesdienstfeiern verwendet und genutzt. Gleichwohl wurde die Abschiebung durchgeführt. Die Einsatzkräfte, die Verantwortlichen des Landkreises und der Landesverwaltung
Herr Minister, Sie haben eben darauf verwiesen, dass bei der Abschiebung kein unmittelbarer Zwang angewendet wurde. Würden Sie mir denn Recht geben, dass bei einem Einsatz mitten in der Nacht vor schlafenden Kindern in einem Raum, in dem sich die Familie in Sicherheit fühlt, weil man ihr versichert hat, dass sie sich in sakralen Gebäuden befindet und Kirchenasyl genießen, zumindest von mittelbarem Zwang sprechen kann, wenn plötzlich 20 Beamte mitten in der Nacht auftauchen?
Herr Minister, ich möchte noch einmal eines klarstellen: Es geht jetzt nicht um die rechtliche Situation, sondern es geht darum, in welcher Art und Weise die Abschiebung in einer Nacht-und-NebelAktion vorgenommen wurde.