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Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Dezember des vergangenen Jahres hat die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, Frau Staatsministerin Böhmer, den Siebten Bericht zur Lage der Ausländerinnen und Ausländer in Deutschland veröffentlicht. Da hat man wieder gesehen, dass das Thema Integration jetzt eigentlich überall richtig Konjunktur hat. Die Sache läuft jetzt auf Hochtouren, was jeden Integrationsbeauftragten freut.

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Es wird immer darauf hingewiesen, dass die sogenannten zielstaatbezogenen Abschiebungshindernisse aufgrund gesundheitlicher Beeinträchtigungen durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge geprüft werden. Wenn dieses Bundesamt das Vorliegen solcher Abschiebungshindernisse verneint, kann Schleswig-Holstein daran nichts ändern. Das ist richtig. Es ist aber nur die halbe Wahrheit. Vor der Abschiebung muss auch geprüft werden, ob der Flüchtling überhaupt flugtauglich ist. Um diese Untersuchung geht es. Traumatisierte Flüchtlinge müssen wegen der Suizidgefahr durch qualifizierte Fachleute untersucht werden, und zwar, wenn nötig, mit Dolmetscher und in einer angstfreien Atmosphäre.

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hat zugesagt, die 140 Stellen, die für das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge – BAMF – vorgesehen sind, in kürzester Zeit zu besetzen.

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Aber natürlich werden wir hier auch mit den Erstaufnahmeeinrichtungen und dem Ausbau der Kapazitäten darauf reagieren. Ingelheim ist seit ein paar Wochen eine eigenständige Erstaufnahmeeinrichtung mit Personal des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge. Es sind weitere Erstaufnahmeeinrichtungen in der Planung und werden hoffentlich im Herbst fertiggestellt, und zwar in Kusel und auch in Hermeskeil.

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Die mit dem Beschluss beabsichtigte Einschränkung der Personenfreizügigkeit setzt die bisherige Tendenz in Sachen Migrationspolitik der EU fort. Länder an den Außengrenzen werden maximal technisch und durch Frontex in der Abschottung ihrer Grenzen unterstützt. Eine gemeinschaftliche und solidarische Asylpolitik in der EU wird weiter verhindert. Stattdessen werden neue Abschottungsmechanismen im Inneren geschaffen. Der Blick auf Migration als einzige in diesem Punkt abzuwehrende Sicherheitsgefährdung manifestiert sich auch in diesem Beschluss nicht nur nach außen, sondern eben auch innerhalb der EU.

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Ich will auch noch einmal sagen, was eben schon einmal gesagt worden ist: Die Zahl der Asylanträge von Menschen aus Albanien ist im Laufe des Augusts nach Angaben des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge wieder auf unter 10 % gesunken. – Hierfür hat es ausgereicht, die Menschen zu informieren und aufzuklären.

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Bei den zu untersuchenden Personen handelt es sich in fast allen Fällen um ausreisepflichtige Ausländerinnen und Ausländer, bei denen das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge den Asylantrag negativ beschieden und festgestellt hat, dass keine sogenannten zielstaatsbezogenen Abschiebungshindernisse vorliegen. Damit ist gemeint: Es steht rechtskräftig fest, dass den Betroffenen trotz ihrer Traumatisierung im Fall einer Rückkehr in ihr Heimatland keine erhebliche konkrete Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit droht. Insbesondere hat sich das Bundesamt damit beschäftigt, ob eine eventuell notwendige ärztliche Behandlung im Heimatland fortgeführt werden kann. Die Ausländerbehörden und ich als Innenminister sind gesetzlich an diese Entscheidungen gebunden.

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Abbau der Kontrollen an den gemeinsamen Grenzen zum Inhalt. Danach folgte im Jahr 1995 noch Schengen II, das war ein Durchführungsabkommen, und dann gab es noch den Vertrag über die Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus, der grenzüberschreitenden Kriminalität und der illegalen Migration, im Jahr 2005, in dem die begonnene verstärkte polizeiliche und auch justizielle Zusammenarbeit der einzelnen Mitgliedsstaaten weitergeführt wurde. Es ist also gut 27 Jahre her, dass vereinbart worden ist, auf Kontrollen des Personenverkehrs an den gemeinsamen Grenzen zu verzichten. Das Abkommen sollte die Schaffung eines europäischen Binnenmarkts vorantreiben. Es war gar nicht so sehr das Ziel, die Reisefreiheit zu erweitern, sondern es hatte auch eine starke wirtschaftspolitische Komponente, die man heute, wenn man wieder zurück zu nationalen Grenzen gehen will, auch mit bedenken sollte. Warum hieß es Schengen-Abkommen? Das lag an einem kleinen Ort im Großherzogtum Luxemburg, nach dem es benannt wurde. Ich kann mich entsinnen, dass es vor 27 Jahren viele Ängste vor und Zweifel an den Grenzöffnungen gegeben hat. Viele dachten, sie könnten es sich gar nicht vorstellen, dass man einfach von einem Land in das andere reisen kann, ohne dass dort der Pass vorgezeigt werden muss, man Wartezeiten in Kauf nehmen muss und man einfach kontrolliert wird, sondern dass man mit dem Zug genauso wie mit dem Auto einfach so von einem Land in das andere reisen kann. Diese ersten Ängste – damals auch über Medien geschürt – sind doch sehr schnell sehr positiv umgewandelt worden. Heutzutage kann sich kaum jemand noch vorstellen, dass man, wenn man nach Frankreich oder in die Niederlande fahren muss, wirklich dort immer noch seinen Pass vorlegen muss. Ich glaube, und das ist sehr wichtig, dass es wirklich ein sehr positives Bild Europas für die Bürgerinnen und Bürger war, dass man gemeinsam zusammenwächst und auch zusammengehört. Genau das ist es: gemeinsam und nicht getrennt! Dann wundert man sich, warum es auf einmal wieder so rückschrittliche Entwicklungen gibt.

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Trotz aller positiven Entwicklungen und Fortschritte ist eine wirkliche Chancengleichheit im Alltag noch längst nicht gegeben. So steht es im Sozialbericht, der uns unlängst vorgelegt wurde. Das wird mit einer Vielzahl von Beispielen und Zahlen belegt. Es muss also unser dringendstes Anliegen sein, hier endlich Abhilfe zu schaffen. Das gilt vor allen Dingen für die Handlungsfelder Gleichstellung bei der Erwerbstätigkeit, beim Einkommen, bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, bei der Gleichstellung bei der Gesundheitsvorsorge und Versorgung bei der Pflege, bei Migration und Integration sowie beim bürgerlichen Engagement und vor allen Dingen auch in der Politik. Obwohl Frauen hier in Bayern bessere Bildungsabschlüsse erzielen - sie verlassen die Schule weniger häufig ohne Schulabschluss,

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Auch hat die Einstufung zu sicheren Herkunftsstaaten nicht dazu geführt, dass die Asylverfahren schneller abgeschlossen wurden. Diese Auswirkung hängt alleine davon ab, ob das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Anträge aus bestimmten Staaten priorisiert oder nicht. Am Beispiel Albaniens und am Beispiel des Kosovos haben wir in diesem Frühjahr und Sommer gesehen, dass dies auch möglich ist.

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Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge arbeitet anders, als Sie es öffentlich behaupten, aber anders als schriftlich von Ihrer Landesregierung beantwortet wird. Wir beziehen uns auf Zahlen, die Sie uns geben. Die Asylanträge von Albanern und Kosovaren werden innerhalb der Dreimonatsfrist bearbeitet, so Ihre Antwort auf die Anfrage. Aber Sie verteilen sie vorher auf die Kommunen. Jetzt passt das eine mit dem anderen nicht zusammen.

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Zu seiner Verantwortung für das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge werde ich Ihnen nachher noch die eine oder andere Bemerkung anbieten müssen.

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das ist doch so –, die ich wirklich begrüße, so muss ich schon sagen, die zentrale Nahtstelle und inzwischen das zentrale Nadelöhr der deutschen Flüchtlingspolitik ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF).

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Das ist eine enorme Belastung für die Betroffenen, für die Kommunen, eine enorme finanzielle und auch psychologische Belastung für dieses Ehrenamt um die Menschen herum. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge muss endlich vom Kopf auf die Füße gestellt werden. Versprechen wurden schon zu Beginn des Jahres gegeben – der Beginn des Jahres war für Sie eine ganz wichtige Zeit, weil Sie dort Ihren Flüchtlingsgipfel hatten, wir zu dem Zeitpunkt aber schon auf Bundesebene verhandelt hatten –, und auf die Umsetzung der Ergebnisse, so wie sie zugesagt worden war, warten wir heute noch.

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Darum werden wir Malu Dreyer dabei unterstützen, dass sie, wenn sie morgen mit Herrn Schäuble und dann mit der Bundesregierung verhandelt, einen zentralen Punkt mit den anderen Ländern gemeinsam deutlich adressiert: Dieses Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, das jetzt die Achillesferse der deutschen Flüchtlingspolitik geworden ist, muss endlich einen Muskelaufbau bekommen, nach vorn gehen und dafür sorgen, dass wir in Deutschland wieder geordnete Verhältnisse haben, was die Flüchtlingspolitik angeht.

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Meine Damen und Herren, ich bin sehr froh darüber, dass die Tatsache, dass wir eine Aktuelle Stunde hatten, schon zur Klärung herbeigeführt hat, was das Thema der Abschiebungen angeht. Ich möchte Ihnen ganz offen sagen, ich persönlich bin ohne ideologische Belastung. Ich sage ganz deutlich, derjenige, dessen Asylverfahren abgeschlossen ist und bei dem das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, über das ich schon gesprochen habe, festgestellt hat, dass es für ihn keine Aufenthaltsmöglichkeit nach politischem Asyl gibt, der soll das Land verlassen. Das war schon immer die Politik auch der Sozialdemokratie. Wir haben uns an dieser Stelle nie verkrampft.

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Wir haben mit Thomas de Maizière einen Innenminister, der noch nicht einmal in der Lage ist, dessen Nachfolger ordentlich zu ernennen. Wer noch nicht einmal in der Lage ist, den Präsidenten des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge ordentlich und formal korrekt zu ernennen, ich glaube, der kann auch ganz andere Herausforderungen einfach nicht bewältigen.

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Meine Damen und Herren, ja, es sind mehr Entscheider vom BAMF nach Rheinland-Pfalz gekommen. Ich sage das sogar im Plural. Es sind nämlich genau zwei. Seit dem Frühjahr hat es dieser Bundesinnenminister zu verantworten, dass gerade einmal zwei zusätzliche Stellen in Rheinland-Pfalz beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge besetzt worden sind. Wir haben 255.000 neue Asylverfahren bundesweit in diesem Zeitraum. Wir haben inzwischen über 270.000 offene Asylverfahren, und der Bundesinnenminister trägt die Verantwortung dafür, dass in Rheinland-Pfalz gerade einmal zwei neue Mitarbeiter eingestellt worden sind.

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Frau Klöckner hört gerade nicht zu. Das ist wahrscheinlich so, weil sie es nicht hören will. Da könnte sie einmal die Kanzlerin auf dem Handy anrufen und sagen, wir brauchen nicht 2.000, sondern mindestens doppelt so viel, 4.000 neue Stellen im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, damit wir zur Rechtssicherheit kommen. Damit könnten Sie die Länder und vor allem die Kommunen entlasten, die Ihnen angeblich doch immer so am Herzen liegen.

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Während Sie hier lamentieren und mit falschen Behauptungen operieren, handeln wir. Wir reden gleich zu vorgerückter Stunde über den Nachtragshaushalt. Die Landesregierung hat einen Nachtragshaushalt auf den Weg gebracht, auch weil die völlig überforderte Bundesregierung einmal die Prognosen bei den Flüchtlingszahlen um fast 100 % nach oben korrigiert hat. Es sollen 120 Millionen Euro für das Land und die Kommunen für Flüchtlinge bereitgestellt werden. Während der Beratungsphase hat das von der Bundesregierung zu verantwortende Bundesamt für Migration und Flüchtlinge noch einmal seine Prognose um 100 % nach oben korrigiert.

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Liebe Kolleginnen und Kollegen, der laufende Haushalt wurde im Dezember 2013 verabschiedet. Noch im Mai 2015 rechnete das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge für das laufende Jahr mit einer Zahl von 450.000 Asylanträgen. Die dramatische Entwicklung der letzten Wochen und Monate führte dazu, dass diese Zahl am 19. August 2015 auf 800.000 korrigiert werden musste. Auch diese Prognose könnte sich am Ende als zu niedrig darstellen.

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Wenn man genau hinschaut, erkennt man aber, dass es nicht die Bildungsbenachteiligung ist, die zu dieser sozialen Ungerechtigkeit führt. Man muss wissen, dass die Probleme - insbesondere was die Migration betrifft - auch von außen zu uns hereingetragen werden. Häufig trägt eben das familiäre Umfeld dazu bei, dass die Verhältnisse so sind, wie sie eben sind. Ich bin der Meinung, dass die Schule nicht nur Reparaturbetrieb sein kann. Dieses Problem kann die Schule allein nicht lösen.

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Dies gilt auch für die vielen Instrumente und Netzwerke, die in anderen Bereichen der Antwort auf die Große Anfrage genannt werden. Ich nenne hier den Bereich der Gesundheitspolitik sowie die Fragen der Migration, die hier angesprochen wurden. All dies, was genannt wurde, wurde von der rotgrünen Landesregierung aufgebaut und geschaffen. Dies gilt für das Gender Mainstreaming in allen Berichtsaufgaben der Landesregierung. Dies gilt insbesondere auch für das Netzwerk zur Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen, das von meiner Vorgängerin, Frau Anne Lütkes, hervorragend mit neuen Instrumenten ausgebaut wurde, die in der Tat bundesweit in ihrer Form einmalig sind. Was aber haben wir hier Neues an Programmen und auch an Forderungen von der Landesregierung und von der SPD, von der ich an dieser Stelle immer noch sehr viel erwarte, gehört? - Nicht viel.

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Ich möchte erstens darauf hinweisen, dass wir am 15. Juli des vergangenen Jahres einen vergleichbaren Antrag der Linken diskutiert haben. Es kann aus unserer Sicht keinen allgemeinen und keinen generellen Abschiebestopp ohne Prüfung und ohne Rücksprache mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge geben.

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Im Übrigen prüfen die zuständigen Ausländerbehörden und auch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge vor einer Rückführung, ob im Einzelfall ein zielstaatsbezogenes Abschiebungsverbot im Sinne des Aufenthaltsgesetzes besteht. All diese Dinge bedenken Sie nicht.

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Auch ganz selbstkritisch kann man sagen: Wir müssen damit beginnen – das haben wir ja zumindest für den Bereich Integration mit dem Ausschuss Migration und Bildung angefangen –, die vielfältigen Fördermaßnahmen in den Kompetenzbereichen Deutsch

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Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Ich gehe davon aus, dass Sie der Empfehlung des Ältestenrates auf Überweisung an den Ausschuss für Gesundheit, Soziales, Migration und Verbraucherschutz – federführend – sowie an den Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung zustimmen. – Ich höre dazu keinen Widerspruch. Dann verfahren wir so.

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Eine Beratung ist ebenfalls nicht vorgesehen. Ich schlage Ihnen vor, den Antrag an den Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Migration und Verbraucherschutz sowie an den Hauptausschuss zu überweisen. – Ich höre hierzu keinen Widerspruch; dann verfahren wir so.

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Asylsuchende, deren Asylantrag durch die zuständige Bundesbehörde, das Bundesamt für Migration, BAMF, positiv beschieden wird, dürfen selbstverständlich in unserem Land bleiben. Sie sind zu integrieren und schnellstmöglich in Arbeit zu bringen. Dort haben wir auch verschiedene Rahmenbedingungen geschaffen, die Integration voranbringen und möglich machen. Allerdings sind abgelehnte Asylbewerber nach geltendem Recht zur Ausreise verpflichtet.

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Wir haben jetzt die Umsetzung im Blick. Das muss in den nächsten Jahren passieren. Wir wollen dann regelmäßig, jährlich, Daten zu Migration und Integration veröffentlichen und werden ab der kommenden Legislaturperiode wenigstens einen Bericht der Integrationsbeauftragten zur Situation der Flüchtlinge und der Ausländer im Land haben.

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Einige Entwicklungen sind sehr positiv, das will ich nicht verschweigen, das will ich sogar loben. Es wurden sogar SPD-Initiativen und SPD-Vorschläge aus der Vergangenheit endlich von Ihnen aufgenommen. Beispielsweise die energetische Sanierung öffentlicher Gebäude. Das hätten Sie aus eigener Kraft nie geschafft. Die Bundesmittel helfen Ihnen dabei. Sie hätten auch den Anschluss der ländlichen Regionen an das schnelle Internet nicht geschafft. Auch hier helfen Ihnen die Mittel des Bundes. Es ist gut, dass das Geld hierfür eingesetzt wird. Es ist gut, dass endlich ein Bekenntnis zur Ganztagsschule erfolgt. Es ist gut, dass ein Bekenntnis zur Kleinkinderbetreuung erfolgt. Es ist gut, dass das Thema Migration, zumindest dem Wort nach, aufgegriffen wird. Aber, Herr Seehofer, weil Sie beklagt haben, dass die SPD Herrn Spaenle kritisiert hat, weil er, glaube ich, sogar 60-mal den Begriff "Gerechtigkeit" in den Mund genommen hat -